Feuerwehr St.Gallen

Freitag, 28. April 1916 – Kantonale Liegenschaft für die städtische Feuerwehr

Nicht nur Emma Graf, die hörbehinderte Schülerin der Taubstummenanstalt St.Gallen hatte an diesem Tag zu schreiben, sondern auch der Staatsschreiber, der das Protokoll der Regierungsratssitzung verfasste. Das Kollegium befasste sich unter anderem mit der Vorbereitung der Maisession des Grossen Rates (Nr. 1007), der Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung (Nr. 1008) und einem Stipendium für Verena Kriemler von Speicher, die sich an der Frauenarbeitsschule St.Gallen ausbilden liess (Nr. 1015). Ausserdem beriet sie nochmals den Fall des Wirtes in Lichtensteig, dessen Schweineställe starke Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft auslösten (Nr. 1016, vgl. Blogbeitrag vom 9. Februar). Neben diversen weiteren Geschäften befand die Regierung auch über einen Tarif für ärztliche Leistungen und Arzneimittel (Nr. 1020) und einen Mietvertrag mit der städtischen Feuerwehr im alten Zeughaus (heute Nordflügel des Regierungsgebäudes, vgl. Beitragsbild, Nr. 1023). 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMB 15/1.04 (Bild Stadtfeuerwehr St.Gallen)

 

Torfstreufabrik Oberriet, Briefkopf

Samstag, 22. April 1916 – Die Armee benötigt Torfstreu

Auch die Regierung traf sich an diesem Tag zu einer Sitzung. Sie befasste sich u.a. mit der Fischerei im Walensee (Nr. 994), Massnahmen in der Stickerei-Industrie und speziell mit der Schaffung eines Notstandsfonds (Nr. 996) und mit einer Arbeitszeitverlängerung für die Torfstreufabrik in Oberriet, deren Gesuch mit dringenden Armeelieferungen begründet war (Nr. 981). 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 53/011b (Briefkopf der Torfstreufabrik Oberriet)

 

Paartanz

Dienstag, 18. April 1916 – Eine Gewohnheitsdiebin, ein Tanz-lehrer und ein pflichtvergessener Familienvater

Die Sitzung des Regierungsrates vom 18. April 1916 war so reich befrachtet, dass der Vormittagstermin nicht ausreichte, um alle Geschäfte zu behandeln. Die Sitzung wurde deshalb nachmittags um vier Uhr ausserordentlicherweise fortgesetzt.

Die Behörde behandelte u.a. zwei Gesuche, in denen eine Familie um einen Strafnachlass nachsuchte: Elisabeth Hefti-Flaig war wegen fortgesetzten, qualifizierten Diebstahls zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden. Die Familie, ihr Ehemann und fünf Kinder im Alter von 17 bis 26 Jahren, bat darum, ihr vier Wochen davon zu erlassen: Dieses Begehren wird damit begründet, dass die Familie die Mutter stark entbehre und sie selbst ihre Tat tief bereue. Der Regierungsrat wies das Gesuch u.a. mit der Begründung ab, es handle sich um eine Gewohnheitsdiebin (Nr. 941).

Das zweite Gesuch betraf Edgar Fleury von Laufen, der wegen Betrug, Gebrauch von falschen Ausweisschriften und Unzucht zu sechs Monaten Arbeitshaus verurteilt worden war: Mit Schreiben vom 11. dieses Monats stellt dessen Frau von Laufen aus das Gesuch, es möchte dem Verurteilten ein Teil seiner Strafe erlassen werden. Dieses Begehren wird damit begründet, dass Edgar Fleury, welcher aus einer der angesehensten Bürgerfamilien von Laufen stamme, trotz allen Eifers sich nicht habe emporarbeiten können und dann in seinem Stolze, als ihm die Mittel ausgingen, gar nicht mehr gewagt habe, nach Hause zu kommen. Von 5 Kindern sei das jüngste nicht einmal 4 Monate alt. Die Familie befinde sich in Armut, weshalb Fleury möglichst viel von seiner harten Strafe erlassen werden möchte, damit der Vater wieder heimkehren könne und sie nicht mehr von milden Beiträgen leben müsste. Zudem empfinde derselbe tiefe Reue. Die Regierung glaubte der Darstellung nicht und wies das Gesuch aufgrund einer Stellungnahme des Direktors der Strafanstalt ab: Nach dem Berichte der Strafanstaltsdirektion steht die Darstellung der Verhältnisse durch die Gesuchstellerin zum Teil in krassem Widerspruch mit den Tatsachen, indem Fleury keineswegs das Bild eines besorgten, sondern vielmehr eines in höchstem Grade pflichtvergessenen Familienvaters biete. Im Juli 1915 habe er seine Familie böswillig verlassen; trotzdem die Frau sich in schwangerem Zustande befunden, habe er in Arbon mit einer Kellnerin ein Verhältnis angeknüpft. Da er dieser nach durchgeführter Ehescheidung die Heirat versprochen, habe er sie veranlasst, ihre Stelle aufzugeben und mit ihm in Konkubinat zu leben. Hiebei habe er sich von ihr unterhalten lassen, und als ihre Ersparnisse aufgezehrt gewesen seien, hätten sich die beiden durch schwindelhafte Vorgaben Kredit verschafft. So sei dann eine Hotelschuld von Fr. 452.20 aufgelaufen, worauf Fleury, der sich zur Legitimation der Polizei gegenüber eines falschen Heimatscheines bediente, als endlich Bezahlung erfolgen sollte, verduftet sei. Bei dieser Sachlage sei es unmöglich, ein Wort zu seinen Gunsten einzulegen und das Gesuch zu befürworten. (Nr. 942)

Ausserdem befasste sich die Regierung mit dem Fall eines Konditors und Sportlehrers, der seine Tanzkurse dazu benütze, um unerfahrene Mädchen anzulocken und zu verführen. (Nr. 962)

Alle übrigen, vom Regierungsrat an diesem Tag behandelten Geschäfte finden sich hier nachfolgend. Es ging u.a. um die Bereinigung der Kantonsgrenze zu Zürich (Nr. 958), eine uneheliche Mutter (Nr. 965), die Versorgung einer Trinkerin (Nr. 951), diverse Strassenfragen (Nrn. 936 und 937) und verschiedene Wirtschaftspatente (Nrn. 943 bis 948):

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und Bezirks-Anzeiger für Neutoggenburg, Nr. 9, 04.03.1916 (Auszug aus einer Anzeige des Hotels Bahnhalle in Lichtensteig, )

 

Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen, 1907

Freitag, 14. April 1916 – Überstun-den in der Schokoladenfabrik

 

Der Regierungsrat bewilligte der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen eine Arbeitszeitverlängerung für zwei Wochen. Für die zehneinhalbstündige Nachtschicht sollten die Arbeiter einen Lohnzuschlag von 25% erhalten: Das Gesuch wird begründet mit dringenden Lieferungen und Rückstand wegen Störungen in der Rohmaterialzufuhr etc. (Nr. 920).

Briefkopf Maestrani in St.Gallen, 1912Briefkopf der Schokoladenfabrik von 1912

Auch die Eingabe eines Modegeschäfts, das die Arbeitszeiten wegen dringender Saisonarbeit verlängern wollte, wurde positiv bewertet (Nr. 921). Ausserdem befürwortete der Rat die verkürzte Haltefrist für die im Herbst 1915 prämierten Zuchtstiere, die der inländischen Fleischversorgung dienstbar gemacht werden (Nr. 928). Fast zuletzt nahm die Regierung auch Kenntnis vom Ergebnis der Staatsrechnung 1915 (Nr. 931). Daneben befasste sie sich mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie ZMH 64/063a und ZMH 64/063b (Briefköpfe der Firma Maestrani von 1907 und 1912) 

 

Rücktrittsschreiben Guntli 1914

Mittwoch, 12. April 1916 – Eine Kranzspende für den verstor-benen Bezirksammann Guntli

Die Regierung hatte bereits am 11. April 1916 lange getagt (vgl. vorhergehenden Beitrag), aber offenbar nicht alle Traktanden abhandeln können. In einer ausserordentlichen Sitzung traf sie sich deshalb anderntags nochmals. Sie beschloss ein Beileidsschreiben an die Familie des verstorbenen alt-Bezirksammanns des Oberrheintals, E. Guntli von Altstätten, und eine Kranzspende.  Das Beitragsbild zeigt den Schluss des Rücktrittsschreibens von Bezirksammann Guntli, der seine Tätigkeit 1914 aus Gesundheitsrücksichten hatte beenden müssen. Bei der Amtsübergabe an seinen Nachfolger war am 30. Juni 1914 auch ein Inventar des Bezirksamtes erstellt worden. An Effekten fanden sich darin:

1. Kassaschrank

2. 2 Stempelformular-Schränke

3. 1 Kopierpresse

4. 1 Mess-Stab (für Signalementsaufnahmen)

5. 2 Archivschlüssel

6. 1 Amtsstempel (Kautschuk) mit Farbkissen,

7. 1 Metall-Stempel (Petschaft)

8. 1 Spielkartenstempel

9. 1 Schreibmaschine (Stoewer)

10. 1 Blechschachtel mit 3 Stempeln (2 Bezirksamt und 1 Kt. St.Gallen) alt und ausser Gebrauch

11. 1 Täfelchen «Bezirksamt»

12. 1 Sturmlaterne mit Leibgurt 

Daneben fanden sich im Bezirksamt Protokolle und Kopierbücher, Strafkontrollen, eine Gesetzessammlung, Bücher und diverse Kontrollen, ein Formularien- und Schilder-Vorrat, Testamente und Depositen, Teilungsakte, pendente Prozeduren und Diversa. Ausserdem waren einige Corpora delicti vorhanden: ein Präzisionswinkel aus einem Diebstahlsfall und eine doppelläufige Jagdflinte.

Zu reden gab in der Regierungsratssitzung daneben auch ein Gesetzesentwurf für die Einführung eines Handelsgerichts im Kanton St.Gallen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 und KA R.12-2

 

Dienstag, 11. April 1916 – Kommunionskerzen für Rüti

Rechnung der von der Witwe Müller-Schneider geführten Wachswarenfabrik in Altstätten an Herrn Vikar C. Schwyter in Rüti:

Wachswarenfabrik

Begleitschreiben unterhalb der Rechnung:

In höflicher Verdankung Ihres werten Auftrages, übersende Ihnen anmit verzierte Kommunionkerzen, wie ich jeweils für löbl. Pfarrei Rüti geliefert habe & hoffe die Sendung zur Zufriedenheit ausfallend, Beste Empfehlung weiterhin.

Gleichentags traf sich auch die Regierung zu einer Sitzung. Sie verhandelte u.a. den Kommunalbericht zur Gemeinde Oberbüren (Nr. 889), Fälle von Brandschadensvergütungen in Hemberg, Wattwil und Uznach (Nr. 891 bis Nr. 893) und eine Unfallentschädigung für einen Landjäger (Nr. 895). Der Polizist hatte sich in Ausübung seines Amtes bei der Festnahme eines Individuums den linken Daumen verstaucht und den rechten Handrücken gequetscht, was ihm anderthalb Monate Arbeitsunfähigkeit eintrug. Ausserdem erlaubte der Regierungsrat den Fischern, im Bodensee auch an Sonntagen Fische aus den Netzen auszulösen (Nr. 907). Der volle Wortlaut aller Beschlüsse findet sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 02/014f (Text und Bild betreffend Kommunionskerzen) und ARR B2-1916 (Texte)

Johann Baptist Schubiger, National- und Regierungsrat

Freitag, 7. April 1916 – Amts-jubiläum von Regierungsrat Schubiger

Der Uznacher katholisch-konservative Regierungsrat Johann Baptist Schubiger-Sonderegger (1848-1920) feierte im April 1916 Amtsjubiläum. Die Ratskollegen würdigten seine Verdienste in den 25 Jahren als Regierungsrat (Nr. 857). Schubiger habe in ebenso sachkundiger als hingebender Arbeit in Gesetzgebung und Verwaltung gedient. Man entbot ihm die aufrichtigsten Glückwünsche und gab der Hoffnung Ausdruck, dass es Herrn Regierungsrat Schubiger vergönnt sein möge, seine bewährte Kraft auch weiterhin in ungetrübter geistiger und körperlicher Rüstigkeit zu Nutz und Frommen der allgemeinen Wohlfahrt in den Dienst des st.gallischen Staatswesens zu stellen.

Schubiger hatte in Einsiedeln das Gymnasium besucht, wo er auch Klavier-, Violin- und Flötenunterricht erhielt. Danach hatte er an den Universitäten Freiburg und München Jurisprudenz studiert. Noch während des Studiums war er eine Zeitlang als Lehrer und Erzieher in der Familie des Fürsten von Wrede in Ellingen (Bayern) tätig gewesen. Nach Abschluss seines Studiums 1874 arbeitete er als Praktikant bei der Staatsanwaltschaft und bei einem Advokaturbüro. Er gründete den Verein «Jung St.Gallen», dessen Ziel es war, die zerstrittenen konservativen Kreise wieder zu einen.

In Uznach machte er sich Ende 1875 als Anwalt selbständig. Ausserdem arbeitete er im Nebenamt als Redaktor des St.Galler Volksblatts. 1887 wurde er in den Grossen Rat und 1890 in den Nationalrat gewählt. Er war unter anderem Verwaltungsrat der Vereinigten Schweizerbahnen sowie Vorstandsmitglied der kantonalen Landwirtschaftlichen Gesellschaft. Als Regierungsrat stand er zunächst dem neu geschaffenen Volkswirtschaftsdepartement (1891-1894) und danach dem Justizdepartement (1894-1920) vor, dem auch das Sanitätswesen und die Ressorts Jagd und Fischerei angegliedert waren. Er zeichnete für die Einführungsgesetze zum Zivilgesetzbuch sowie zum Bundesgesetz über Schuld, Betreibung und Konkurs (SchKG) im Kanton verantwortlich. Neben seiner  Tätigkeit als Regierungsrat fand er auch noch Zeit für Hobbies. Er war passionierter Fischer und spielte weiterhin Musik.

Neben diesem Amtsjubiläum befasste sich der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 7. April 1916 mit folgenden Themen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und BMA 448a (Bild)

Zur Biografie Schubigers vgl. Oberholzer, Paul: Johann Schubiger, in: Die Landammänner des Kantons St.Gallen, Zweiter Teil: 1891-1972, 113. Neujahrsblatt, hg. vom Historischen Verein des Kantons St.Gallen, St.Gallen 1973, S. 14.

 

Ansichtskarte von Sargans

Dienstag, 4. April 1916 – Das «Krebsübel der grossen Zahlungs-rückstände» in Sargans

Die Regierungsratssitzung vom 4. April hatte es in sich. Die Magistraten entschieden beispielsweise über eine Unfallentschädigung für den Bannwart von Schänis (Nr. 827), über eine Zwangsversorgung (Nr. 839) und über einen komplizierten Vormundschaftsfall in Goldach (Nr. 831). Ausserdem berieten sie über die Fischerei im Zürichsee (Nr. 829): Es sei den Fischern angesichts der Verteuerung der Lebensmittel bei gegenwärtiger Kriegszeit zu erlauben, unter gewissen Auflagen auch während der Schonzeit vom 15. April bis zum 5. Mai im st.gallischen Teil des Zürichsees zu fischen.

 Viel zu debattieren gab die sogenannte «Kommunalnachschau» in der Gemeinde Sargans. Die Bezirksämter hatten unter anderem die Aufgabe, die Amtsführung der Gemeinden regelmässig zu kontrollieren. Die Zustände in Sargans hatten bei einer ersten Visitation 1915 einiges zu beanstanden gegeben. Der Regierungsrat hatte deshalb das Bezirksamt Sargans beauftragt, eine Nachschau zu halten, die folgendes Resultat ergab: Der Bericht weist neuerdings auf den Übelstand des Anwachsens der Zahlungsrückstände bei der politischen Gemeinde hin. Die Interessen eines geordneten Gemeindehaushalts verlangen gebieterisch strenge Massnahmen, die Gutmütigkeit des Kassiers gereicht der Gemeinde nur zum Schaden. Die Abwandlung der Polizeistraffälle durch den Gemeinderat wird immer noch als zu milde bezeichnet.

Auch die Ortsgemeinde Sargans wies erhebliche Zahlungsrückstände auf und litt an einer schweren Schuldenlast. Der Regierungsrat bemerkte hierzu: An Mahnungen seitens der Oberbehörde, bezw. des referierenden Departementes, hat es seit vielen Jahren nicht gefehlt, denen gegenüber der Ortsverwaltungsrat auch mit Versprechungen besserer Ordnung im Inkasso nicht kargte. Wenn diese Behörde es nun, wie der bezirksamtliche Bericht erwähnt, wirklich einmal einsieht, dass dieses Krebsübel der grossen Zahlungsrückstände nicht weiter geduldet werden darf, so ist zu hoffen, dass die ökonomische Lage der Ortsgemeinde Sargans sich bald besser gestalte. Die Vernehmlassung des Ortsverwaltungsrates vom 11. März mit der Bemerkung, es würden die Zahlungsrückstände mit Zinsen belastet, so dass diesfalls der Ortskasse kein Nachteil erwachse, und schliesslich erscheine es der Behörde nicht ratsam, in diesen schweren Zeiten durch allzu schroffe Massregeln die Bürger zu ruinieren, ist nicht dazu angetan, jene Hoffnung und Erwartung zu beleben; es klingt hier allzu sehr das alte Lied der Nachsicht und Milde wieder durch. Am Schluss seiner Beratungen zu diesem Fall beschloss der Regierungsrat, die politische und die Ortsgemeinde Sargans anzuhalten, endlich einen energischen Steuereinzug zu betreiben und dem Departement Ende April, Mai und Juni jeweils zu berichten, wie die Zahlungsrückstände abgebaut werden konnten.

Derselbe Regierungsratsbeschluss enthielt auch weitere Hinweise zur Aktenführung und Archivierung in den einzelnen Gemeindeteilen von Sargans: Bei der Primar- und Sekundarschulgemeinde mangelt immer noch die Präsidial-Unterschrift in den im Kopierbuch enthaltenen ausgehenden Schreiben. Die Aufbewahrung der Vermögenstitel bedarf eines besseren Schutzes vor Feuchtigkeit. Die Buchaufschriebe und der wirkliche Geldverkehr des Schulkassiers stimmten eine Zeit lang nicht überein.

Alle Beschlüsse des Regierungsrats vom 4. April 1916 sind im vollen Wortlaut hier nachzulesen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238-05.01-02 (Bild)