Ausserordentliche Sitzung vom 31. Januar vormittags 10 Uhr.

Montag, 31. Januar 1916 – «Schweizerland wach auf»: Der Regierungsrat bestellt Schriften

Die Regierung traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Zugunsten der Notleidenden im Land beteiligte sie sich am Ankauf eines Werks zur Grenzbesetzung in den Jahren 1914/15:

31-01-1916

In der Bibliothek des Staatsarchivs St.Gallen haben sich vier Exemplare der Schrift erhalten, die Kantonsbibliothek Vadiana weist zwei weitere Exemplare nach:

Titelblatt des vom Regierungsrat angekauften Werks
Titelblatt des vom Regierungsrat angekauften Werks

Es wurden an dieser Sitzung nur drei Entscheide gefällt:

 Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und B IV 814

Ein Landjäger und ein Wachtmeister des st.gallischen Landjägerkorps in zeitgenössischen Uniformen

Freitag, 28. Januar 1916 – Der Regierungsrat beschliesst Beför-derungen im Landjägerkorps

Die Regierung traf sich zur zweiten Sitzung in der gleichen Woche. Sie beschloss u.a. Beförderungen im Polizeikorps, damals noch Landjägerkorps genannt:

28-01-1916

Neben diesem stark männerlastigen Thema behandelte der Regierungsrat auch noch diverse Anliegen, die Frauen betrafen. So sprach er Mathilde Ammann aus Widnau einen Beitrag von Fr. 20 aus der Kantonshilfskasse zu. Dieser Betrag deckte 10% des Elementarschadens, den sie wegen starken Windes an einem Birnbaum erlitten hatte (Nr. 225). Ausserdem befand er in einem Niederlassungsrekurs einer Frau (Nr. 234) und beschloss die Versorgung einer Alkoholikerin (Nr. 226). Drei weitere Fälle betrafen zudem Frauen, die sich der Prostitution schuldig gemacht hatten (Nrn. 227, 232, 233).

Alle Beschlüsse des REgierungsrates von diesem Tag finden sich hier:

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und Bildtafel «Uniformen des st.gall. Landjägerkorps» im 19. und 20. Jh. (Bild)

Arbeitserziehungsanstalt Bitzi bei Mosnang, 1919

Dienstag, 25. Januar 1916 – Administrative Versorgung eines Lumpensammlers wegen Arbeits-scheu und Liederlichkeit

Der Regierungsrat genehmigte die Zwangsversorgung eines Mannes in der Arbeits-erziehungsanstalt Bitzi unter dem Vorbehalt, dass er dort nur dann eingeliefert werde, wenn erneut Klagen über sein Verhalten einträfen (Nr. 207):

Titel eines RegierungsratsbeschlussesAuf Bericht und Antrag des Justizdepartementes erhält der Beschluss des Gemeinderates von Mosnang vom 20. November 1915, gemäss welchem Johann Baptist Fischbacher, geboren 30. Mai 1877, Lumpensammler, Ehemann der Katharina, geborene Schnetzer, bürgerlich von Mosnang, in Sirnach, wegen Arbeitsscheu und Liederlichkeit auf die Dauer eines Jahres in der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi versorgt werden soll, die regierungsrätliche Genehmigung, immerhin in der Meinung, dass der Vollzug der Versorgung auf Wohlverhalten hin vorläufig sistiert bleibe. Das Justizdepartement wird ermächtigt, den Rubrikaten sofort in die Anstalt Bitzi einweisen zu lassen, sofern innert Jahresfrist neue begründete Klagen gegen Fischbacher laut werden sollten. Zugleich wird der genannten Gemeinde auf gestelltes Ansuchen an die bezüglichen Kosten aus dem Alkoholzehntel ein Beitrag von Fr. 130.- bewilligt.

Protokollauszug an das Bezirksamt Alttoggenburg für sich zum Vollzug und zuhanden des Gemeinderates von Mosnang.

Protokollauszug an das Departement des Innern.

Protokollauszug an das Justizdepartement.

Protokollauszug samt Beschlussdoppel  an die Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalt Bitzi.

Ausserdem diskutierte der Regierungsrat u.a. über Staatsbeiträge an einen Offiziersreitkurs (Nr. 202), an Feuerlöschzwecke in Uznach (Nr. 212) und über die Bekämpfung der Diphtherie (Nr. 205):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und ZMA 18/08.10-10 (Bild)

Holztransport mit Pferden im Winter, zwischen 1901 und 1919

Freitag, 21. Januar 1916 – Der Regierungsrat beschliesst eine Unfallentschädigung für den Pferdeknecht der Anstalt St.Pirminsberg

21-01-1916

Ob es sich bei einem der Männer auf dem Beitragsbild mit dem Holztransport in Pfäfers um den genannten Pferdeknecht handelt, kann nicht eruiert werden.

Der Regierungsrat behandelte am 21. Januar 1916 folgende Geschäfte:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und ZOF 002/01.67 (Bild aus der Glaspositivsammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg, Pfäfers)

Dampfzug bei Flawil, vor 1907, Auszug aus einer Ansichtskarte

Dienstag, 18. Januar – 2. Klasse-Generalabonnemente für die Mitglieder der Regierung

In seiner Sitzung vom 18. Januar 1916 beschloss der Regierungsrat, allen Mitgliedern der Behörde auf Wunsch ein Generalabonnement für die zweite Klasse der Bundesbahnen zur Verfügung zu stellen (Nr. 148): Der Vorsitzende erinnert an die Schlussnahme des Regierungsrates vom 12. Oktober 1915 (No 2161), womit anlässlich der Budgetberatung pro 1916, bei Festsetzung des Budgetpostens «Reiseentschädigungen der Mitglieder des Regierungsrates und der Sekretäre» (Rubrik 95), die Abgabe von Generalabonnements II. Klasse, an Stelle der in Wegfall gekommenen Freikarten der Schweizerischen Bundesbahnen, in der Weise geregelt wurde, dass denjenigen Mitgliedern, die dies wünschen, der Bezug von Generalabonnements, unter angemessener, später festzusetzender Kostenrepartition zwischen der Staatskasse und den betreffenden Mitgliedern, freigestellt wurde.

Es wird nun berichtet, dass letzthin die Preise der Generalabonnements im Sinne etwelcher Erhöhung gegenüber früher  festgesetzt worden seien, in dem Sinne, dass ein Generalabonnement II. Klasse für ein ganzes Jahr inskünftig auf Fr. 620.- (statt bisher Fr. 560.-) und für ein halbes Jahr auf Fr. 400.- (statt bisher Franken 360.- ) zu stehen komme; es erübrige [sich] daher noch, angesichts des bevorstehenden Ablaufes der Gültigkeitsdauer der bisherigen Abonnements, die Festsetzung der Kostenrepartition zwischen Staatskasse und Bezügern der Abonnements.

Nach gewalteter Diskussion wird hierauf vom Regierungsrat beschlossen:

  1. Es sei den Mitgliedern des Regierungsrates anheimgestellt, ein Generalabonnement II. Klasse der Schweizerischen Bundesbahnen für 12 oder für 6 Monate zu beziehen, an dessen Kosten von der Staatskasse zwei Drittel und vom betreffenden Mitgliede ein Drittel zu übernehmen seien.
  2. Mit dem Vollzuge dieses Beschlusses sei die Staatskassaverwaltung betraut, an welche demgemäss auch die Anmeldungen zum Bezuge von Generalabonnements zu ergehen haben.

Protokollauszug an sämtliche Departemente.

Protokollauszug an die Staatskassaverwaltung.

Hinweis: Zu dieser Zeit gab es in den Zügen der Bundesbahnen drei Fahrgastklassen, nicht nur zwei wie heute.

Daneben befasste sich der Regierungsrat in seiner Sitzung u.a. auch mit dem Rohstoffmangel in der Stickereiindustrie (Nr. 125) oder Waldwirtschaftsplänen (Nr. 126 und 127). Er hiess den Rekurs des Wirts vom Hotel Bahnhof in Wattwil gut, der dort ein Kino einrichten wollte (Nr. 135) und diskutierte über das bisherige Verbot tragbarer Acetylenlampen (Nr. 149):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und W 238/09.04-09 (Bild, Auszug aus einer Ansichtskarte zu Flawil, vor 1907, Verlag: Carl Künzli, Zürich, Dep. No. 2337)

 

Webschule Wattwil 1901, Auszug aus einer Ansichtskarte

Freitag, 14. Januar 1916 – Protokoll des Regierungsrates, Stipendium für Walter Baumann, geboren 1898

14-01-1916 RRB 0096 

Weitere Protokolleinträge zur Sitzung vom 14. Januar 1916:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und W 238/08.01-07 (Bild, Auszug aus einer Ansichtskarte von 1901, erschienen bei «Joh. Stump, Handlung», ohne Ortsangabe)

 

 

Maria Wenner auf der Eingangstreppe zu ihrem Haus in Fratte di Salerno

Mittwoch, 12. Januar 1916 – Elternsorgen: schlaflose Nächte wegen Kindern mit Verdauungs-beschwerden

Fritz Wenner, Textilindustrieller in Fratte di Salerno in Süditalien mit St.Galler Wurzeln, befand sich auf Geschäftsreise in der Schweiz. Dabei benutzte er die Gelegenheit, Verwandte und Bekannte zu besuchen und einige persönliche Angelegenheiten zu erledigen.

Fritz und Maria Wenner-Andreae waren seit 1913 verheiratet und Eltern von zwei kleinen Knaben, Giovanni (genannt Gianni, 1914-2010) und Diethelm (genannt Dimi, 1915-1996). Ihretwegen konsultierte der Vater einen Arzt in der Schweiz und liess sich Ernährungsempfehlungen geben.

Fritz Wenner schrieb aus dem Hotel Savoy in Zürich. Die Postzustellung war unzuverlässig, und der Brief musste durch die Zensur.

Meine liebe Maria

Am Montag morgen telegraphierte ich Dir, um meine u. Alexens glückliche Ankunft zu melden. Ich habe bis heute abend keine Antwort von Dir erhalten u. ist wohl wieder etwas verloren gegangen. – Ich hoffe nur[,] Ihr seid alle wohl u. lasst Euch nichts fehlen.

Von hier habe ich Dir nichts besonderes zu melden, als Euch allen die Grüsse von allen unseren Verwandten u. Bekannten[,] die ich sehe zu übermitteln. Die Cousinen Clara und Quinta sind in Zuoz wohin ich gedenke für Samstag u. Sonntag zu reisen, um sie zu besuchen. Gestern war ich in St.Gallen und Rorschach u. traf die Vettern Otto und Albert Wenner. Ihre Frauen u. Kinder waren in Bern u. Zürich u. sah ich somit nicht. Morgen gehe ich nach Baden zu Braun Boveri u. am Freitag nach Schaffhausen in den Erbschaftsangelegenheiten der Kinder Pfister.

Du siehst meine Tage sind ausgefüllt u. ich brauche mich nicht zu langweilen. –

Heute nachmittag war ich bei Dr. Mende [?] und hatte eine lange Unterredung mit ihm. – Wegen Gianni sagte er[,] die Sache wegen der Verdauung habe nichts auf sich. Man solle möglichst vermeiden[,] Milch allein zu geben, u. am morgen etwas Nestlé Mehl oder Bengers‘ Food oder so was beimischen, dadurch werde die Milch leichter verdaulich u. der Stuhlgang erleichtert. Am Mittag dürfe er nicht mehr wie ca. ¼ Liter Hafersuppe bekommen, da es sonst seinen Magen zu sehr erweitere. Am Abend sollte er nicht wieder etwas schleimiges oder pappiges bekommen, sondern z.B. Pastina nur abgesotten mit etwas Butter u. Salz condito u. dazu gekochtes Obst, eventuell auch aus Gläsern Pfirsiche etc. damit sein Stuhlgang erleichtert werde. –

Wegen Dimy fand er nichts unrichtig. Nur meint er[,] man sollte ihn während des Tages ganz genau jede 2½ Stunde zu trinken geben u. nur solange, als er wirklich Appetit bekundet. Das Übergeben kommt wie er meint mehr von überladenem Magen. Er meint[,] der Kleine würde sich so sehr bald daran gewöhnen[,] Nachts längere Pausen zu machen. Am Tag müsse man ihn im Anfang zu den genauen Stunden für die Ma[h]lzeiten wecken, sehr bald erwache er dann von selbst. Wenn er fertig getrunken habe[,] dürfe er nicht im selben Zimmer mit Dir bleiben. Nux vom.[1] sei gut; anstatt Ipec. [?] würde er Camomilla 30 abends geben.

Deinen Brief habe ich erst heute erhalten. Ich war schon am Montag beim Photographen gewesen. –

Ich bin leider noch nicht dazu gekommen[,] zu Dr. Heftis zu gehen u. habe daher auch den Alex nicht wieder gesehen; hoffentlich gelingt es mir jetzt dann doch einmal. Das Wetter ist hier nicht besonders kalt, meistens bedeckt, u. Schnee liegt so zu sagen keiner auf dem Land. –

Ich sage Dir adieu, meine l. Mogliettina u. denke sehr viel an Dich u. an unsere lieben Kleinen. Grüsse mir die l. Eltern u. Silvia recht sehr u. sei Du selbst von Herzen umarmt u. geküsst von Deinem Dich innig liebenden Maritino Fritz Wenner.

[1] Nux vomica: Brechnuss, pflanzliches Arzneimittel, heute nur noch in der Naturheilkundepraxis verwendet.

Silvia Wenner (1886-1968) war die jüngste Schwester von Fritz Wenner. Sie war ab 1925 mit Hermann Ochsenbein (1888-1947) verheiratet. Ochsenbein arbeitete ab 1916 als Spinnereidirektor bei der Firma Roberto Wenner in Fratte.

Am gleichen Tag hatte auch die St.Galler Regierung eine Sitzung. Ihre Sorgen waren anderer Natur:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 054/128.1 (Text) und W 054/74.33 (Bild) sowie ARR B 2-1916

Freitag, 7. Januar 1916 – Ein englischer Kriegsgefangener schreibt nach St.Gallen

Joseph Otto Ferdinand Fischer (1892-1967), Sohn deutscher, ausgewanderter Eltern, war in England geboren worden. 1896 hatte seine Familie die britische Staatsbürgerschaft erworben. Nach dem Besuch einer Internatsschule in Ouchy machte Fischer eine Banklehre in St.Gallen und arbeitete danach u.a. als Buchhalter bei der Import-Exportfirma Charles Osterwalder am Spisertor. Er wohnte bei Therese Kleiser-Schindler, einer kinderlosen Tante mütterlicherseits, an der Tellstrasse 28. Er erhielt mehrfach Post kriegsgefangener Kollegen (?) aus England. Zwei davon, Fritz Selb und Ernst Selb waren gemäss Absender in „Lofthouse Park South Camp Wakefield Yorkshire“ interniert, Arthur Müller in Knockaloe auf der Isle of Man. „Bert“ und „Carl“ schrieben aus Ely, County of Cambridge, wo Fischer aufgewachsen war. Da die kleinen Briefe durch die Zensur mussten, waren sie in englisch abgefasst.

Brief eines Kriegsgefangenen aus England an Joseph Otto Ferdinand Fischer (1892-1967) in St.Gallen1

Der am 7. Januar verfasste Brief traf laut Poststempel am 14. Januar bei Fischer ein.

Originalmasse des Briefpapiers: 7 cm x 8,9 cm

Ely. 7.1.16.

Dear Joe.

Am herewith enclosing a letter for home, would be very thankful for posting same [unlesbar] to them. You fully understand my position at present that it is most difficult for me to write, please never mention a word to any body. Just received 4 days Xmas leave, which I am spending at Ely, returning to morrow [sic, tomorrow]. Am gradually getting more accustomed to the life, comes very hard at first. Trust you are having a rather monotonous time at present. Should love to come over if only for an hour. Went to the pictures last night with 2 Miss Towe’s had a good time. Love from Bert.

4 sdf

 

 

 

 

 

 

Am gleichen Tag fand auch eine Regierungsratssitzung statt. Die Regierung fasste folgende Beschlüsse:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 207, Album «Aus den Kriegszeiten» (Couvert, Vorder- und Rückseite des Briefchens) sowie ARR B 2-1916

 

Dienstag, 4. Januar 1916 – Tanzverbot für die Fastnacht

Beschluss des Regierungsrates des Kantons St.Gallen betreffend Einschränkung der Belustigungen und öffentlichen Tanzanlässe während der Fastnacht 1916.

Vom 4. Januar 1916.

Landammann und Regierungsrat

Des Kantons St.Gallen,

Gestützt auf den Beschluss des Grossen Rates betreffend die durch die Kriegslage erforderten Massnahmen vom 15. September 1914[1],

Unter Hinweis auf Art. 9 des Gesetzes betreffend die polizeiliche Handhabung der Sonntagsruhe vom 4. Januar 1886[2]

und Art. 8 und 37 des Gesetzes über die Betreibung von Wirtschaften vom 6. August 1905[3],

beschliessen

  1. Öffentliche Tanzanlässe sind nur an zwei Tagen der Fastnacht gestattet, und zwar innert der Zeit vom Fastnachtsonntag bis Fastnachtdienstag; innert diesem Rahmen bleibt die Bestimmung der zwei Tage für das Gebiet einer jeden Gemeinde dem Gemeinderate überlassen. Für diese Tanzanlässe darf eine Freinachtbewilligung bis längstens morgens 2 Uhr erteilt werden. Der Gemeinderat ist befugt, für seine Gemeinde die öffentlichen Tanzanlässe auf einen der genannten drei Tage einzuschränken oder ganz zu verbieten.
  2. Maskengehen und Maskeraden jeder Art (also auch Maskenbälle, öffentliche und in geschlossener Gesellschaft), ferner Fastnachtaufzüge, Confettiwerfen, Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Strassen und Plätzen, sogen. Kappenfeste und Bockabende und dergleichen sind gänzlich verboten.
  3. Für Theateraufführungen, für musikalische Unterhaltungen, sowie für andere Vereinsanlässe mit Tanz, sofern zu den letzteren nicht öffentlich eingeladen wird, dürfen die Gemeindebehörden Freinacht nur bis längstens nachts 12 Uhr gewähren; es sei denn, dass diese Anlässe an einem der Tage stattfinden, an denen nach Ziffer 1 öffentliche Tanzanlässe gestattet sind, in welchem Falle Freinachtbewilligung bis längstens morgens 2 Uhr erteilt werden kann.
  4. Ausser den in Ziffer 1 Abs. 2 und Ziffer 3 vorgesehenen Fällen dürfen bis auf weiteres Freinachtbewilligungen im Sinne von Art. 37 Abs. 3 des Wirtschaftsgesetzes nur in den Fällen erteilt werden, wo es sich um wohlbegründete Gesuche handelt und die öffentliche Ruhe und Ordnung dadurch in keiner Weise gestört wird.
  5. Sämtliche Polizeiorgane werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen und Verbote verhindert und zur Anzeige gebracht werden.
  6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen und Verbote werden mit einer Geldbusse von Fr. 5.- bis Fr. 150.- durch den Gemeinderat bestraft.

St.Gallen, den 4. Januar 1916.

Der Landammann:

Hauser.

Im Namen des Regierungsrates,

Der Staatsschreiber:

Dr. O. Müller.

[1] Amtsblatt 1914, II, Seite 399, und Ges.-Sammlg., Bd. XI, N.F., Nr. 47.

[2] Ges.-Sammlg., Bd. V, N.F., Nr. 4.

[3] Ges.-Sammlg., Bd. IX, N.F., Nr. 37.

Nachbemerkung: Eine Reaktion des Wirteverbandes des Kantons St.Gallen auf diesen Beschluss findet sich unter dem Beitrag vom 19. Januar 1916.

Die Regierung hatte in ihrer Sitzung vom 4. Januar insgesamt 25 Beschlüsse gefasst:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Text, Beilage zum Protokoll des Regierungsrates) und ZOF 002/01.69 (Bild, undatiert, zwischen 1900 und 1920)