Feuerbestattungsverein Mitgliedkarte

Dienstag, 31. Oktober 1916 – Platzmangel auf dem Friedhof: Man lässt sich kremieren

Auch der Tod und das Sterben wollen verwaltet sein. Die Stadt St.Gallen stellte bei der Regierung den Antrag, auf dem Friedhof Feldli eine neue Urnenhalle zu bauen. Der Regierungsrat hielt dazu in seinem Protokoll fest (Nr. 2502): Zur Begründung dieses Gesuches wird aufgeführt, dass zufolge stetiger Zunahme der Feuerbestattungen die sofortige Erstellung einer neuen Urnenhalle unvermeidlich geworden sei, indem die noch vorhandenen Nischen in den bestehenden Gebäulichkeiten innert kurzer Frist besetzt sein würden. Um noch für einige Zeit mit dem bisherigen Raume auszukommen, seien Nischen in Postamente eingebaut worden, allein dieser Notbehelf beseitige nur für ganz kurze Zeit den starken Platzmangel, so dass der Neubau keine weitere Verschiebung ertrage und als dringliches Bedürfnis zu bezeichnen sei. Der im Einvernehmen mit dem Feuerbestattungsverein projektierte Bau werde laut Voranschlag Fr. 165,000.- Gesamtkosten verursachen, woran vorgenannter Verein sein heute vorhandenes Vermögen von rund Fr. 70,000.- sofort beisteuere und sich weiter noch zu einer Beitragsleistung von je Fr. 5000.- für die Dauer von 10 Jahren verpflichtet habe, so dass die Gesamt-Beitragsleistung des Feuerbestattungsvereins sich auf Fr. 120,000.- stelle. Für die politische Gemeinde St.Gallen werde sich demnach unter Anrechnung einer 4 3/4%igen Verzinsung und der vorgesehenen Amortisationsdauer von 10 Jahren aus den Annuitäten noch eine jährliche Belastung von Fr. 7154.- ergeben. Dies müsse nun als eine verhältnismässig bescheidene Ausgabe taxiert werden, wenn man berücksichtige, dass zufolge Zunahme der Feuerbestattungen der Stadt eine weitere Friedhofvergrösserung, welche von der Gemeinde erheblich grössere Opfer gefordert hätte, bis jetzt erspart geblieben sei und voraussichtlich noch für längere Zeit hinausgeschoben werden könne. Eine Erwägung, ob die Baute nicht kleiner gemacht werden sollte, um dadurch einem Kreditbegehren nach Art. 72 des Stadtvereinigungsgesetzes auszuweichen, sei nach bezüglichen Studien wieder fallen gelassen worden, indem sich eine solche Baueinschränkung als durchaus untunlich und unwirtschaftlich herausgestellt habe. 

Der Zugang zum Krematorium auf dem Friedhof Feldli war genauestens geregelt. Auf der Rückseite der oben publizierten Mitgliedskarte steht:

Feuerbestattungsverein Rueckseite Mitgliedskarte

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.115 D 3 (Mitgliedkarte des St.Galler Feuerbestattungsvereins)

Zum Thema Kremation in der Schweiz vgl. den Artikel im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D28701.php

Inserat Schuhe

Montag, 30. Oktober 1916 – Budget 1917 und neidisches Lokalgewerbe

Die Regierung traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Das Protokoll ist aussergewöhnlich umfangreich, was vor allem durch die Beilagen bedingt ist: 15 Seiten Botschaft zum Budget 1917 sowie 43 Seiten ausführliches Budget 1917 sind beigeheftet (Nr. 2481), ausserdem die Grundbuchverordnung für die Stadt St.Gallen (Nr. 2486). Zu reden gab daneben auch eine Eingabe des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes betreffend die Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse am Linthkanal sowie eine Beschwerde des Detaillistenverbandes der Stadt St.Gallen gegen die Durchführung einer Modeschau der Firma Spörri-Detail AG Zürich. Diese hatte im Hotel Walhalla eine Ausstellung von Modellen von Konfektionswaren, oder wie das Inserat lautete, eine «Herbst Moden-Revue», verbunden mit Nachmittags-Tee und Konzert. Eintritt Fr. 5.-. veranstaltet (Nr. 2489). Der Regierungsrat erachtete sich als nicht zuständig und wies das Ansinnen ab. Alle Beschlüsse lassen sich im Detail nachlesen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und P 770 (Offizielles Adressbuch von Gross-St.Gallen 1916, Inserat Schuhhaus H. Grob & Co., Speisergasse 22)

Adressbuch

Freitag, 27. Oktober 1916 – «eine Animierwirtschaft schlimmster Sorte»: Prostitution in der Stadt St.Gallen

Unter dem Titel Jacob Kocera in St.Gallen; Entzug des Wirtschaftspatentes beriet der Regierungsrat folgenden Sachverhalt (Nr. 2452): Der Stadtrat und das Bezirksamt von St.Gallen beantragten, dem Wirt zum Gasthaus Blume an der Schmidgasse 11 das Wirtschaftspatent zu entziehen. Sie begründeten das Begehren: Der Patentinhaber sei seit Kriegsausbruch im Kriegsdienste. Die Wirtschaftsführung habe seit dieser Zeit in den Händen der Ehefrau, Anna Kocera, geborene Windele, gelegen. Schon zur Zeit, da Kocera das Gasthaus selber führte, seien Klagen über die Wirtschaftsführung eingegangen, die Eheleute wegen Kuppelei in Strafuntersuchung gezogen und zu den Kosten von Fr. 27.20 verurteilt worden. Seit Abwesenheit des Ehemannes lasse die Wirtschaftsführung noch mehr zu wünschen übrig. Wegen Überwirtens und schlechter Führung des Fremdenbuches sei die Wirtin des öftern bestraft worden; von einer klaglosen Wirtschaftsführung könne nicht mehr gesprochen werden. Aus einer jüngst geführten Untersuchung gehe hervor, dass der Trunksucht in skandalöser Weise Vorschub geleistet werde. Die Kellnerinnen hätten gelegentlich bis 10 Eierkirsch trinken müssen; auch die Wirtin gebe zu, 6 bis 7 Schnäpse hintereinander getrunken zu haben. Die Herren hätten reichlich Flaschenwein bezahlt, wobei die Kellnerinnen tüchtig mittrinken mussten; dabei sei den Gästen die Möglichkeit eines nachfolgenden Geschlechtsverkehrs in Aussicht gestellt worden. Die Wirtschaftsführung in der «Blume» müsse eine skandalöse genannt werden; es sei eine Animierwirtschaft schlimmster Sorte, […]. 

Wie der Regierungsrat in obiger Sache entschied und womit er sich sonst noch befasste, lässt sich hier nachlesen:

 

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und P 770 (Offizielles Adressbuch von Gross-St.Gallen 1916, S. 173, Beitragsbild)

Berneck mit Rebbergen

Dienstag, 24. Oktober 1916 – Rebhangsanierung in Rheintaler Dörfern

Infolge Hochwassers vom 11. September 1916 waren in den Dörfern Berneck, Au und Balgach diverse Erdschlipfe niedergegangen und hatten Rebkulturen geschädigt. Im Beitragsbild ist Berneck mit noch intakten Rebhängen (um 1900) zu sehen. In ihrer Sitzung vom 24. Oktober beriet die Regierung, wie sie die betroffenen Gemeinden unterstützen könnte (Nr. 2424). Die Landbesitzer waren nicht in der Lage, die Sanierungsmassnahmen selber zu bezahlen: Bei den meisten der in Frage kommenden Parzellen kann überdies der Steilheit des Geländes wegen nur die Rekonstruktion des Rebbaues, nicht aber die Anlage anderer Kulturen, in Frage kommen. Was die auszuführenden Arbeiten anbetrifft, kann es sich mit Rücksicht auf die Steilheit der Hänge und ferner auf den Felsuntergrund nur um Erstellung von Betonmauern handeln, die im Felsuntergrund ihre Fundamente erhalten. Nach Erstellung von mehrfachen Fussmauern muss mit Hilfe einfacher Seilbahnen das in die Tiefe geschwemmte Material hinauf transportiert werden, damit alle Parzellen wieder genügend Untergrund erhalten, somit wieder pflanzungsfähig werden und damit für die untenliegenden Besitzer das aufgeführte Material wieder beseitigt wird. Auf diese Art und Weise wird es einzig möglich, den Grundbesitzern wieder zu ihren Parzellen zu verhelfen und ferner weitern Abrutschungen im gleichen Gebiete sicher entgegenzutreten.

Die Regierung beschloss aufgrund solcher Erwägungen und vor dem Hintergrund, dass die Sanierung laut ersten Berechnungen rund 70’000 Franken kosten würde: 1. Das Volkswirtschaftsdepartement sei beauftragt, genauere Erhebungen darüber zu veranstalten, ob einmal diese kostspielige Rekonstruktion des Rebgeländes sich wirtschaftlich rechtfertigen liesse, und ob sodann die geschädigten Grundbesitzer selbst, wie auch die beteiligten Gemeinden eine solche wünschen und den auf sie entfallenden Kostenanteil zu übernehmen bereit wären. 2. Für den Fall, dass eine solche Rekonstruktion als gerechtfertigt erscheint und durchgeführt werden soll, erklärt sich der Regierungsrat bereit, dieselbe als Bodenverbesserungsprojekt zu behandeln und dem Grossen Rat seinerzeit [sic] die Ausrichtung eines Staatsbeitrages von 30% der wirklichen Kosten zu empfehlen. 

Akten des Meliorationsamtes im Staatsarchiv zeigen auf, dass die Projekte «Rebschlipf-verbauungen» für die Gemeinden Berneck und Au in den Jahren 1916 bis 1919 ausgeführt wurden.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMC 03/02.01 (Berneck um 1900, Bild von J. Thurnheer).

Die Unterlagen zur Rebschlipfverbauung in Berneck finden sich unter den Signaturen: A 151/3.031-0459 B (Berneck), A 151/3.031-0460 B (Au) und A 151/3.036-0490 B (Berneck). Ausserdem beriet der Regierungsrat am 3. November 1916 unter der Nr. 2514 über die Angelegenheit.

Heimatschein

Freitag, 20. Oktober 1916 – Wiedereinbürgerung verwitweter Ausländerinnen

Schweizer Frauen, die einen Ausländer heirateten, verloren ihr Bürgerrecht. In Kriegs- und Krisenzeiten hatten sie deshalb kein Recht, in ihr Heimatland zurückzukehren, und dieses fühlte sich auch nicht verpflichtet, ihnen Unterstützung zu gewähren. Erst mit dem Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechts von 1952 änderten diese Bestimmungen, und Schweizerinnen können seither bei der Heirat ihr Bürgerrecht behalten.

Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen hatte in einer Sitzung vom 20. Oktober 1916 gleich über zwei Gesuche von verwitweten, ehemaligen Schweizerinnen zu verhandeln, die ein Gesuch um Wiedereinbürgerung für sich und ihre Kinder gestellt hatten (Nrn. 2394 und 2395).

Heimatschein MuenchFamilienschein Tanner

Ausserdem befasste sich die Regierung mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.88-3 (Dokumente zur Wiedereinbürgerung von Katharina Josefa Münch-Güntensperger und Josefa Barbara Tanner-Hofstetter)

Zur Entwicklung der Bürgerrechtsgesetzgebung in der Schweiz vgl. den entsprechenden Beitrag im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8969.php

Kinder mit Christbaum

Dienstag, 17. Oktober 1916 – Der Staat kauft Wald, und Arbeiter-kinder erhalten eine Christ-baumfeier

In seiner Sitzung vom 17. Oktober befasste sich der Regierungsrat zunächst erneut mit dem Budget 1917 (Nr. 2364). Danach erteilte er eine ganze Reihe Holzschlagbewilligungen: Die Ortsgemeinde Stein brauchte Geld für den Strassenbau (Nr. 2365), die Korporation Oberschan wollte Schulden abtragen (Nr. 2366), die Rhode Altstätten die Kriegssteuern abtragen (Nr. 2367) und das Frauenkloster Wattwil benötigte Nutz- und Brennholz (Nr. 2368). Ausserdem bewilligte der Regierungsrat den Ankauf von 35 Aren Wald in der Gemeinde Henau (heute: Uzwil, Nr. 2369).  

Die Beurteilung eines Perimeterrekurses in der Stadt St.Gallen zieht sich im Protokoll über gute zwölf Seiten hinweg (Nr. 2376), und auch das Gesuch der Marie Kuratle-Eberle in Wattwil um Wiedereinsetzung in die elterliche Gewalt gab zu reden (Nr. 2383): Kein anderer Armen- und Vormundschaftsfall habe das Waisenamt [Oberbüren] je so beschäftigt, wie der vorliegende, wurde berichtet, und der Regierungsrat urteilte im Namen des Kindeswohls schliesslich: 1. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Entzug der elterlichen Gewalt gegenüber Frau Kuratle, geborene Eberle, seinerzeit ein wohlbegründeter war. […] 2. Seither hat sich die Bezeichnete neuerdings verheiratet und hat neben der Besorgung eines ausserehelichen Kindes noch für 6 weitere Kinder aus erster Ehe ihres derzeitigen Ehemannes zu sorgen. Es erscheint schon aus diesem Gesichtspunkte unzweckmässig, der Beschwerdeführerin auch noch die vier Kinder ihrer ersten Ehe anzuvertrauen. 3. Es ist offensichtlich, dass es der Frau Kuratle-Eberle nur darum zu tun ist, die allmählich mehr verdienstfähig werdenden Kinder aus ihrer ersten Ehe zum Zwecke der wirtschaftlichen Ausbeutung in ihre Gewalt zu bekommen. 4. Es ist in keiner Richtung ausgewiesen, dass heute die Voraussetzungen, welche seinerzeit zum Entzug der elterlichen Gewalt geführt haben, nicht mehr vorliegen. […] 

Ebenfalls mit Kindeswohl hatte die Bewilligung zu tun, mit welcher der Regierungsrat  dem Verein der Arbeiter und Arbeiterinnen der Textilindustrie St.Gallen erlaubte, eine Kollekte durchzuführen, um eine Christbaumfeier mit Weihnachtsbescherung für arme Kinder zu organisieren (Nr. 2381). (Nebenbei: Das Beitragsbild zeigt zwei Kinder aus einer bürgerlichen Familie, die einer armen Familie eine Weihnachtsfreude bereiten. Das Bild stammt aus einem Lesebuch für das zweite Schuljahr.)

 Sämtliche Beschlüsse sind hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/9997.0020 (Bild: Lesebuch für das zweite Schuljahr, bearbeitet von der Thurgauischen Lehrmittelkommission, Frauenfeld, ca. 1910, S. 72)

 

Uznach, Krankenhaus

Samstag, 14. Oktober 1916 – Keine besseren Operationssäle im Spital Uznach

Der Regierungsrat hatte streng in diesen Tagen. Nachdem er schon am 12. und am 13. Oktober getagt hatte, traf er sich samstags erneut zu zwei ausserordentlichen Sitzungen, die erste vormittags um neun Uhr, die zweite nachmittags um halb drei Uhr. Zu reden gab vor allem das Budget 2017. Gestrichen wurde unter anderem die Verbesserung der Operationsräume im offenbar chronisch überfüllten Spital Uznach (Nr. 2355). Überhaupt gaben die Krankenhäuser im Kanton zu reden, so dasjenige von Flawil (Nr. 2359) und das Kantonsspital (Nr. 2360):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/06.07-20 (Ausschnitt aus Ansichtskarte, Krankenhaus Uznach, 1914, Bild: A. Eicher, Uznach)

Freitag, 13. Oktober 1916 – Namensänderungsgesuch, oder: Das Stigma der ausserehelich Geborenen

An diesem Tag hielt der Regierungsrat zwei Sitzungen ab. In seiner ersten, ordentlichen Sitzung behandelte er das Gesuch einer Witwe betreffend Namensänderung ihres ausserehelich geborenen Sohnes (Nr. 2336): Zur Begründung wird angeführt, dass die Geburt des vorgenannten Sohnes im Geburtsregister A von Gaiserwald unter dem Namen Kobler, dem angeheirateten Familiennamen der Mutter, eingetragen und dieser Eintrag erst kürzlich gemäss oberbehördlicher Weisung auf Sauter abgeändert worden sei. Die Mutter sei deshalb auch immer bestimmt der Meinung gewesen, dass ihr Sohn wirklich Kobler heisse. Auch beim Schuleintritt und während der Schulzeit sei derselbe ohne weiteres Zutun immer so genannt und eingetragen worden. Ebenso sei er als Kobler in die Rekrutenliste aufgenommen worden, und auch das Militärdienstbüchlein laute auf diesen Namen. Ein jüngst erfolgter Arbeitseintritt des Genannten in Schaffhausen habe dann die Beschaffung eigener Heimatpapiere veranlasst, und da sei das Erstaunen bei Mutter und Sohn gleich gross gewesen, dass der von Oberriet erhaltene Heimatschein auf Sauter gelautet habe.

Die Mutter wohne schon seit über 20 Jahren in Engelburg, und zwar bei einem Sohne aus erster Ehe, und nur den wenigsten Einwohnern sei bekannt, dass der bisher ebenfalls im gleichen Haushalte lebende Sohn Karl Otto nicht aus zweiter Ehe stamme, sondern ausserehelicher Abkunft sei. Wenn nun letzterer für die Zukunft den Familiennamen Sauter annehmen müsste, so würde erst jetzt die Tatsache der unehelichen Geburt öffentlich bekannt und dies ihm unmöglich machen, sich je wieder bei der Mutter in Engelburg aufzuhalten, so wie es auch den Sohn selbst sehr peinlich berühren müsste, in seinem 20. Altersjahre den bisher getragenen Namen Kobler aufzugeben und sich für die Folge «Sauter» zu nennen und zu schreiben. 

Die Heimatgemeinde Oberriet zeigte sich einverstanden, nicht zuletzt mit der Begründung, es könne ihr nur recht sein, wenn Sauter den rechtmässigen Namen Kobler erhalte und das Bürgerregister nicht mit einem neuen, bisher unbekannten Bürgergeschlecht bereichert werden müsse. Der Regierungsrat erachtete die vorgebrachten Gründe für stichhaltig und stimmte dem Gesuch ebenfalls zu.

Namensaenderung Beilagen zum Gesuch

Das Gesuch enthielt Beilagen:
Einverständnis des Sauter Otto
Geburtsschein
Eheschein der Mutter
Dienstbuch
Schulzeugnis

Die Nummern 2333 bis 2342 wurden in der ordentlichen Sitzung des Regierungsrates abgehandelt, die Nummern 2343 bis 2353 in einer ausserordentlichen Sitzung nach der Mittagspause um halb zwei Uhr.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.96-2 (Akten zum geschilderten Fall)

 

RRB Nr 2309

Donnerstag, 12. Oktober 1916 – Flugpionier verunglückt

Der Regierungsrat traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei beriet er u.a. über folgenden Fall: Im Juni l.J. [laufenden Jahres] verunglückte in Lausanne durch Absturz mit seinem eigenen Flugapparat der bekannte Pilot Josef Schumacher-Müller, geboren 1880, von Romoos, dessen Familie in Bruggen (Rickenstrasse 18) wohnt. Die Verletzungen Schumachers sollen nach dem Befunde der Ärzte gefährlicher Natur sein, und vor allem soll es lange Zeit, d.h. mehrere Monate dauern, bis der Mann wieder einigermassen hergestellt sein wird, wenn dies überhaupt im Sinne der Wiedergewinnung der völligen Erwerbstätigkeit der Fall sein werde. Der Pilot und seine Familie – er hatte drei Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren zu versorgen – benötigte durch das Unglück Armenunterstützung. Wie diese unter der Wohnort- und der Heimatgemeinde aufgeteilt wurde, ist in den Beschlüssen dieses Tages unter Nr. 2309 nachzulesen. Im Regierungsprotokoll vom 16. Dezember 1916 ist unter der Nummer 2898 die Fortsetzung der Geschichte nachzulesen.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

 

Dienstag, 10. Oktober 1916 – Urlaubsgesuch bewilligt

Es ist nicht überliefert, was Victor Häberlin (1865-1941), von 1898 bis 1931 Direktor der psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg, in seinen Ferien machte. Ob er (auf dem Beitragsbild ganz links) so spät im Herbst mit seiner Ehefrau und Bekannten noch auf Bergtour ging, ist fraglich. Jedenfalls bewilligte der Regierungsrat sein Urlaubsgesuch zum Zwecke gesundheitlicher Erholung von drei Wochen (Nr. 2289).

Alle übrigen Beschlüsse finden sich nachfolgend:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZOF 002/08.41 (Bild aus der Diapositivsammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg, zwischen 1918 und 1920)