Die Regierung hatte auch in dieser Woche viel zu tun. Am 31. Mai behandelte sie in einer ausserordentlichen Sitzung u.a. das Gesetz betreffend die obligatorische Krankenversicherung und die Gemeindekrankenkassen (Nr. 1326). Auf der Traktandenliste stand auch der Kommunalbericht der Gemeinde Wattwil. Der Regierungsrat rügte unter anderem: Die Aufbewahrung des Kanzleimaterials, unter anderem insbesondere der Zivilstandsregister, lässt mangels eines notwendigen zweiten feuersichern Schrankes zu wünschen übrig. Die Praxis, die Namen der fruchtlos Betriebenen nur auf spezielles Begehren des treibenden Gläubigers zu veröffentlichen, entspricht den gesetzlichen Vorschriften (Art. 64 Einführungsgesetz zum Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) nicht und muss daher diesfalls mit Nachachtung der letzteren verlangt werden. Für die Überwachung der Kanzlei ist eine gemeinderätliche Subkommission eingesetzt, die Kontrolle scheint jedoch nach dem Berichte nicht ganz einwandfrei zu sein. Die Anregung des Bezirksamtes, für die Kanzlei eine besondere Geschäftsordnung mit spezieller Verteilung der Arbeit an die Beamten und Angestellten aufzustellen, dürfte im Interesse einer regelrechten und speditiven Geschäftserledigung wie auch des Personals selbst liegen. (Nr. 1327)
Der Kommunalbericht zu Flawil begann ebenfalls mit einer ganzen Reihe von Beanstandungen: Es fehlt ein einheitlicher Gemeindegrenzbeschrieb; […]. Die Gesetzessammlungen (eidgenössische und kantonale) weisen etwelche Lücken auf. Die Erteilung von Verlosungsbewilligungen seitens des Gemeinderates ist ungesetzlich […]. etc. (Nr. 1333)
Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/09.04-30 (Ansichtskarte aus dem Verlag Leopold Guggenheim, Zürich, 1916)



Mit Eingabe vom 28. April l.J. [laufenden Jahres] machten Professor Dr. Steiger in St.Gallen namens des Zentralvereins schweizerischer Brieftaubenstationen und Direktor E. Bächler namens des naturhistorischen Museums St.Gallen geltend, dass der vorjährige Abschuss der bezeichneten Raubvögel im allgemeinen ein ungenügender gewesen sei, zumal er auch zu spät eingesetzt habe. Ein weiterer Abschuss sei ums nötiger, als die genannten drei Raubvogelarten auch die gefährlichsten Feinde der für die Land- und Forstwirtschaft so nützlichen Singvögel seien. Es handle sich nur um eine Dezimierung, keineswegs aber um eine Ausrottung der Raubvögel, so dass vom Standpunkte des Naturschutzes aus keine Bedenken bestehen. Die Häufigkeit der Raubvögel sei auch heute noch eine zu grosse. Nun seien aber die finanziellen Mittel der lokalen Brieftaubenvereine zu beschränkte, um auch im laufenden Jahre eine Prämie von Fr. 3.-, bezw. Fr. 2.-, per Stück leisten zu können. Dagegen würde der Zentralverein eine Prämie von Fr. 1.- gewähren. Es sollte daher der Kanton in den Riss treten, um für jeden ausgewachsenen Vogel Fr. 5.- und für jedes Nestjunge 50 Rappen vergüten zu können. Auch sollte der Abschuss auf weitere Gebiete des Kantons, sowie auf die Zeit bis Mitte September ausgedehnt werden. 








