Mittwoch, 31. Mai 1916 – Kom-munalberichte zu Wattwil und Flawil geben im Regierungsrat zu reden

Die Regierung hatte auch in dieser Woche viel zu tun. Am 31. Mai behandelte sie in einer ausserordentlichen Sitzung u.a. das Gesetz betreffend die obligatorische Krankenversicherung und die Gemeindekrankenkassen (Nr. 1326). Auf der Traktandenliste stand auch der Kommunalbericht der Gemeinde Wattwil. Der Regierungsrat rügte unter anderem: Die Aufbewahrung des Kanzleimaterials, unter anderem insbesondere der Zivilstandsregister, lässt mangels eines notwendigen zweiten feuersichern Schrankes zu wünschen übrig. Die Praxis, die Namen der fruchtlos Betriebenen nur auf spezielles Begehren des treibenden Gläubigers zu veröffentlichen, entspricht den gesetzlichen Vorschriften (Art. 64 Einführungsgesetz zum Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) nicht und muss daher diesfalls mit Nachachtung der letzteren verlangt werden. Für die Überwachung der Kanzlei ist eine gemeinderätliche Subkommission eingesetzt, die Kontrolle scheint jedoch nach dem Berichte nicht ganz einwandfrei zu sein. Die Anregung des Bezirksamtes, für die Kanzlei eine besondere Geschäftsordnung mit spezieller Verteilung der Arbeit an die Beamten und Angestellten aufzustellen, dürfte im Interesse einer regelrechten und speditiven Geschäftserledigung wie auch des Personals selbst liegen. (Nr. 1327)

Der Kommunalbericht zu Flawil begann ebenfalls mit einer ganzen Reihe von Beanstandungen: Es fehlt ein einheitlicher Gemeindegrenzbeschrieb; […]. Die Gesetzessammlungen (eidgenössische und kantonale) weisen etwelche Lücken auf. Die Erteilung von Verlosungsbewilligungen seitens des Gemeinderates ist ungesetzlich […]. etc. (Nr. 1333)

 Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/09.04-30 (Ansichtskarte aus dem Verlag Leopold Guggenheim, Zürich, 1916)

Dienstag, 30. Mai 1916 – Schul-, Elektrizitäts- und Auswande-rungsgeschichten im Regierungs-rat

In ihrer Sitzung vom 30. Mai behandelte die Regierung eine ganze Reihe Traktanden aus dem Schulbereich. Es ging dabei um Nachhilfestunden (Nr. 1296), eine Anerkennungsgabe für fünfzigjährigen Schuldienst (Nr. 1297), Bundessubventionen für die öffentlichen Primarschulen (Nr. 1298) und Staatsbeiträge an das Sekundarschulhaus in Wattwil (Nr. 1299), die Schulgemeinde Bütschwil (Nr. 1300) und die evangelische Schulgemeinde Kappel (Nr. 1301).

 Über mehrere Seiten im Protokollband hinweg zieht sich auch der Fall des 1915 in Uganda (damals Britisch-Ostafrika) verstorbenen Gamser Bürgers und Plantagenbesitzers Ernst Lenherr-Stadelmann (Nr. 1303). Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit dem Elektrizitätswerk am Rheintaler Binnenkanal (Nr. 1321) und folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte)  und B 001/6-1.5-10 (Bild, ca. 1890-1905)

Freitag, 26. Mai 1916 – Jagd auf Raubvögel zum Schutz militärischer Brieftauben

Der Steinadler im Bild war nicht in Gefahr, wohl aber eine ganze Reihe anderer Raubvögel, wie der Regierungsbeschluss Nr. 1295 festhielt:

Das schweizerische Militärdepartement ersuchte die Kantonsregierungen mittelst Kreisschreiben vom 24. Juni und 27. Juli 1915 zum Schutze der für militärische Zwecke trainierenden Brieftauben einen Extra-Abschuss von Sperbern, Hühnerhabichten und Wanderfalken ausnahmsweise zu bewilligen. Schon vorher war vom Zentralpräsidenten der schweizerischen Brieftaubenstationen ein bezügliches Gesuch an das referierende Departement [gemeint ist das Justizdepartement] gestellt worden. Letzteres erteilte solche Bewilligungen an eine Anzahl zuverlässiger Jäger der Bezirke St.Gallen, Tablat, Unter- und Oberrheintal, Werdenberg und Sargans. Die erlegten Vögel mussten dem Direktor des naturhistorischen Museums in St.Gallen eingesandt werden, der sie kontrollierte und darüber berichtete. An Prämien wurden per Stück vergütet, vom Bunde Fr. 1.-, vom Zentralverein schweizerischer Brieftaubenstationen Fr. 1.- und vom Brieftaubenverein Columbia in St.Gallen für einen alten Raubvogel F. 3.- und für einen jungen Fr. 2.-. Im Kanton St.Gallen wurden 64 Stück erlegt.

A 507-11.1.2-03.33 Emil BächlerMit Eingabe vom 28. April l.J. [laufenden Jahres] machten Professor Dr. Steiger in St.Gallen namens des Zentralvereins schweizerischer Brieftaubenstationen und Direktor E. Bächler namens des naturhistorischen Museums St.Gallen geltend, dass der vorjährige Abschuss der bezeichneten Raubvögel im allgemeinen ein ungenügender gewesen sei, zumal er auch zu spät eingesetzt habe. Ein weiterer Abschuss sei ums nötiger, als die genannten drei Raubvogelarten auch die gefährlichsten Feinde der für die Land- und Forstwirtschaft so nützlichen Singvögel seien. Es handle sich nur um eine Dezimierung, keineswegs aber um eine Ausrottung der Raubvögel, so dass vom Standpunkte des Naturschutzes aus keine Bedenken bestehen. Die Häufigkeit der Raubvögel sei auch heute noch eine zu grosse. Nun seien aber die finanziellen Mittel der lokalen Brieftaubenvereine zu beschränkte, um auch im laufenden Jahre eine Prämie von Fr. 3.-, bezw. Fr. 2.-, per Stück leisten zu können. Dagegen würde der Zentralverein eine Prämie von Fr. 1.- gewähren. Es sollte daher der Kanton in den Riss treten, um für jeden ausgewachsenen Vogel Fr. 5.- und für jedes Nestjunge 50 Rappen vergüten zu können. Auch sollte der Abschuss auf weitere Gebiete des Kantons, sowie auf die Zeit bis Mitte September ausgedehnt werden. 

Das Landjägerkommando befürwortete mit Vernehmlassung vom 5. Mai l.J. die Bewilligung des Abschusses nur für die Dauer von 2 Monaten und die Entrichtung einer kantonalen Prämie von nur Fr. 1.- per Vogel und von 50 Rappen für ein Nestjunges. Das Volkswirtschaftsdepartement befürwortete mit Reskript vom 15. Mai auf Grund eines Gutachtens der landwirtschaftlichen Schule Custerhof den Abschuss von Hühnerhabichten und Sperbern, nicht aber denjenigen der selben vorkommenden Wanderfalken. Das Präsidium der st.gallischen naturwissenschaftlichen Gesellschaft und der kantonalen Naturschutzkommission schloss sich diesem Vorschlage an und befürwortet ebenfalls eine Abschussdauer von 2 Monaten.

Der vollständige Beschluss und alle übrigen Themen finden sich hier:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie ZNA 01/0175 (Erziehungsrat des Kantons St.Gallen (Hg.): Lesebuch für das sechste Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen. St.Gallen 1906)  und A 507/11.1.2-03.33 (Porträt Emil Bächler, 1906)

Eine Kurzbiographie zu Emil Bächler ist nachzulesen unter: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D31445.php

Oberbüren 1915

Dienstag, 23. Mai 1916 – Rekurs gegen Schulratswahlen in Oberbüren

Die Schulgemeinden Oberbüren und Sonnental waren zusammengelegt worden (vgl. Nr. 1243). Die dadurch nötige Wahl des Schulratspräsidenten wie auch eines fünften Mitglieds des Gremiums verlief nach Ansicht des Departements des Innern nicht korrekt. Dagegen wehrten sich die Schulratsmitglieder. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts beschloss der Regierungsrat:

Es sei die Verhandlung des Wahlbureaus der Schulgemeinde Oberbüren vom 14. dieses Monats betreffend Losziehung für die Wahl des fünften Schulratsmitgliedes wegen formeller Verletzung der Vorschrift des Art. 30 des Gesetzes betreffend Volkswahlen und Volksabstimmungen kassiert und das Wahlbureau zur nochmaligen Vornahme der Verhandlung in gesetzlicher Form beauftragt.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 23. Mai mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238-/9.09-04 (Ansichtskarte von Oberbüren der Kunstanstalt J. C. Müller in Zürich nach einer Lithografie von August M. Bächtiger, 1915)

Visitenkarte Bad Buchental Oberuzwil

Freitag, 19. Mai 1916 – Wirtschaftspatent für Frau Krucker-Blum in Oberuzwil

Erneut musste sich der Regierungsrat mit dem Gesuch der Josefine Krucker-Blum auseinandersetzen (vgl. Beitrag vom 28. April). Er hatte das Begehren abgelehnt, weil der Ehemann Konkursit und mit drei Jahren Ehrverlust bestraft worden war und ausserdem keine Ausnahmeverhältnisse vorlägen: Seither sei sowohl die Petentin persönlich vorstellig geworden [beim Polizei- und Militärdepartement]; ferner sei ein Gesuch in empfehlendem Sinne eingegangen vom Hauptgläubiger dieser Liegenschaft, Paul Stadler in Kirchberg, und auch der Gemeinderat Oberuzwil habe nochmals ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, das im besonderen hervorhebe, dass bei Nichtentsprechung zweifelsohne die Pfandgläubiger neuerdings zu Verlust kommen würden.

Vom Regierungsrat wird hierauf auf Bericht und Antrag des referierenden Departementes

in Erwägung:

dass hier ausnahmsweise Verhältnisse vorliegen, welche ein ausnahmsweises Entgegenkommen rechtfertigen, indem der Ehemann Krucker krank und nicht zu allen Arbeiten fähig ist, und indem die Pfandgläubiger offenbar bei Ablehnung des Gesuches zu Schaden kämen, also die Notlage und Kriegszeit hier besonders schädigend sind, weil sie den Eheleuten Krucker und den Pfandgläubigern die Situation erschweren,

beschlossen:

Es sei unter Zurückkommen auf den Beschluss vom 28. April (No1031) für Frau Josefina Krucker ausnahmsweise, vorläufig für ein Jahr, ein Patent erteilt, in der  Erwartung, dass innert Jahresfrist eine Änderung möglich sein werde.

Offenbar wurde das Patent später verlängert, die Visitenkarte (vgl. Bild) stammt von 1919.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen, darunter auch dem Fall einer Wursthausiererin (Nr. 1230):

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 54/005 (Bild)

Rapperswil, Alte Gasse mit Hydrant

Dienstag, 16. Mai 1916 – Hydran-tenanlagen, der Milchpreis und Militärschuhe

Hydranten tauchen ab der Jahrhundertwende ab und zu als Nebensächlichkeiten auf Bildern, insbesondere Ansichtskarten, auf. Im Beitragsbild ist unten links an der Hausecke ein solcher zu erkennen.

Die Regierung hatte streng in dieser Woche. Nachdem sie am Vortag schon zwei ausserordentliche Sitzungen hatte abhalten müssen, traf sie sich am 16. Mai erneut zu einer solchen. Nicht zuletzt parlamentarische Vorstösse trugen zu diesem Sitzungsmarathon bei. So hatte gleichentags ein Grossrat eine Motion betreffend Revision des Gesetzes betreffend Unterstützung von Hydrantenanlagen und desjenigen betreffend die Brandversicherung von Gebäuden eingereicht (Nr. 1192). Auch eine Interpellation betreffend Ringbildungen der Milchproduzenten (Nr. 1193) und eine Interpellation betreffend Betreibung von Wehrmännern für die Kosten von Militärschuhen (Nr. 1194) waren zu beraten.

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/06.09-38 (Ausschnitt aus einer Ansichtskarte von Rapperswil, ca. 1911) 

Gewerbeschule St.Gallen mit uniformierten Schülern

Montag, 15. Mai 1916 – Auch die Regierung tagt

Nicht nur der Kantonsrat tagte am 15. Mai, sondern auch der Regierungsrat. Er behandelte in zwei Sitzungsteilen eine ganze Reihe von Geschäften. Insbesondere diskutierte er über das kaufmännische und das gewerbliche Fortbildungswesen (Nrn. 1179 und 1180), aber auch über den Werkunterricht für Knaben in der Volksschule: Die Vorurteile, denen der Handfertigkeitsunterricht anfänglich so mannigfach ausgesetzt war, gehen sichtbar zurück, und es mehren sich die Reihen derer, die in der Knabenhandarbeit eine wertvolle Ergänzung des allgemeinen Schulunterrichtes erblicken. Von den Schulen, die bereits im Jahre 1913/14 den Handfertigkeitsunterricht in nennenswertem Umfange betrieben, haben denselben seither nur Rorschach, Rheineck, Wartau, Uznach und Rossreute noch nicht wieder aufgenommen. (Nr. 1181) Ebenso waren die freiwilligen hauswirtschaftlichen Kurse Thema regierungsrätlicher Beratungen (Nr. 1182).

Ausserdem befasste sich der Rat mit den Kommunalberichten zu den Gemeinden Tablat und Gams (Nr. 1183 und Nr. 1184), die das eine oder andere zu beanstanden gaben:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/01.02-02 (Auszug aus einer Ansichtskarte: Gewerbeschulhaus St.Gallen mit uniformierten Schülern, ca. 1913)

 

junge Frau mit Hut und Schirm in einem zeitgenössischen Inserat

Freitag, 12. Mai 1916 – Coiffeuse beschwert sich über die Heimatgemeinde Rapperswil

Wie üblich hatte die Regierung in ihrer ordentlichen Sitzung eine ganze Reihe von Geschäften zu erledigen. Vom Anwaltsverband, der seine Interessen zu sichern suchte (Nr. 1145) über die Genehmigung der Eröffnung einer Raiffeisenkasse in Wil (Nr. 1147), Kommunalberichte zu den Gemeinden Rheineck, Walenstadt und Vilters (Nrn. 1151, 1152 und 1153), eine Bodendrainage im Hüttenmoos in Rorschacherberg (Nr. 1155) und die Dorfbachverbauung in Rüthi (Nr. 1159) bis hin zu einem Verweis an die Zivilstandsämter von Steinach und Flawil (Nr. 1157) und die Diskussion über Arbeitslosenunterstützung (Nr. 1160) kam ein bunter Strauss an Themen zusammen.

Auch über die Beschwerde einer Coiffeuse befand der Rat: Mit Zuschrift vom 22. März l. J. [laufenden Jahres] beschwert sich die in Zürich, bezw. nunmehr in Wülflingen, wohnhafte ledige Rosa Helbling, von Rapperswil, gegenüber der heimatlichen Armenbehörde wegen Nichtgewährung der nachgesuchten Unterstützung an die Verpflegungskosten ihres ausserehelichen Kindes. Dieselbe macht geltend, dass sie ihr nunmehr 4-jähriges Kind bis vor einem Jahre immer selbst habe durchbringen und für die notwendigen Verpflegungskosten aufkommen können. Seit 1 Jahre sei ihr dies nicht mehr möglich gewesen; die Eltern, bezw. Grosseltern, des Kindes, bei welchen sich letzteres aufhalte, haben seit Kriegsausbruch infolge reduzierten Verdienstes selbst genug für sich zu sorgen, so dass es ihnen nicht mehr möglich sei, das Kind weiter ohne Bezahlung behalten zu können; die Schwester helfe der Mutter im Haushalte und verdiene nichts, ein Bruder sei fast beständig im Militärdienste gewesen, und die beiden andern Brüder, wovon einer verheiratet und der andere Invalide, haben für ihre Existenz genug zu kämpfen. Sie selbst sei schwächlicher Natur und zudem immer kränklich, so dass sie voraussichtliche bald wieder Spitalbehandlung bedürfe. Zudem sei ihr auf 1. April ihre bisherige Anstellung als Coiffeuse gekündet worden, so dass sie sich um eine neue Stelle bewerben müsse. Ihr bisheriger Lohn habe bis anhin monatlich nur ca. Fr. 90.- bis Fr. 100.- betragen, wovon für Zimmermiete Fr. 25.- und für Pension Fr. 60.- monatlich zum voraus abgegangen seien. Ihr Beruf verlange, anständig gekleidet zu sein, so dass ihr Lohn kaum für die eigenen Bedürfnisse ausreiche, geschweige noch für die Kosten des Kindes. Aus diesen Gründen stellt Petentin das Gesuch, ihr auch weiterhin die seit einiger Zeit gewährte Unterstützung durch die Heimatgemeinde wieder zukommen zu lassen. Der Regierungsrat lehnte das Gesuch u.a. wegen der unsittlichen Lebensführung der Petentin ab. (Nr. 1156)

Ad acta gelegt wurde: Ein Schreiben des Schweizer. Konsulates in Abo, Finnland, vom 28. März abhin betreffend Eintragung der Eheschliessung der Eheleute Scherrer-Öhberg, von Bütschwil, in Mörskom, Finnland, in die hiesigen Zivilstandsregister, weil vom Departement des Innern direkt erledigt. (Nr. 1171)

Alle Regierungsbeschlüsse dieses Tages findet man hier in vollem Wortlaut: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und P 909 (Bild, St.Galler Tagblatt, Nr. 111, 12.05.1916, Abendblatt, Werbung für Schoop & Hürlimann, Schirmwarengeschäft, Neugasse 20, St.Gallen)

Filiale der Schweizerische Kreditanstalt zum Seidenhof in St.Gallen, zwisch 1909 und 1913

Dienstag, 9. Mai 1916 – Konzession für die Raiffeisenkasse Sargans

Die Schalterhalle der am 25. April 1916 gegründeten Darlehenskasse Sargans dürfte nicht ganz so pompös ausgestaltet gewesen sein wie diejenige der «Schweizerischen Kreditanstalt zum Seidenhof» in St.Gallen (s. Beitragsbild). Der Regierungsrat beriet in seiner Sitzung über die Statuten und das Reglement der neuen Bank (vgl. Nr. 1139). Ausserdem befasste er sich mit dem Automobilverkehr in Wattwil (Nr. 1133, vgl. auch Beitrag vom 13. April). Er beriet überdies die Botschaft zur Einführung eines Handelsgerichts im Kanton St.Gallen (Nr. 1120) und verdankte eine Spende von 1000 Franken aus dem Nachlass der Berta Billwiller zugunsten des Freibettenfonds des Kantonsspitals (Nr. 1122). Die vollständigen Texte aller Regierungsbeschlüsse finden sich hier: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/877.012 (Bild)

Briefkopf Provincia di Roma

Freitag, 5. Mai 1916 – Ein Bank-direktor in Italien will aus dem Bürgerrecht entlassen werden

Während der Kriegszeiten hatte der Regierungsrat eher mit Gesuchen um Wiedereinbürgerung (vgl. z.B. Nr. 1095) als mit solchen um Entlassung aus dem Bürgerrecht zu tun. Ein solches stellte Friedrich Arnold Hess, Bankdirektor in Genua und verheiratet mit Rosa Luisa Maria, geborene Gräfin Conti. Das Gesuch wurde unter einigen Auflagen grundsätzlich bewilligt (vgl. Nr. 1094), die Angelegenheit zog sich dann aber bis 1923 hin. Die Akten im Staatsarchiv belegen, dass das definitive Ausscheiden aus dem Schweizer-, dem Kantons- und dem Ortsbürgerrecht erst zu diesem Zeitpunkt und mit einer offiziellen Verzichtserklärung von Hess erfolgte. Die Zusicherung Italiens, Hess und seine Frau ins Bürgerrecht aufzunehmen, trägt folgende Stempel und ist auch von Schweizer Seite mehrfach beglaubigt:

Bürgerrechtsentlassung 1Bürgerrechtsentlassung 2Bürgerrechtsentlassung 3

  Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 und KA R.88-5-b (Dossier Hess, Arnold Friedrich)