Dienstag, 29. August 1916 – Automobilrennen Mühlrüti-Hulftegg

Wieder einmal hatte sich der Regierungsrat mit neuartigen Verkehrsmitteln auseinanderzusetzen. Der Schweizerische Automobil- und Motorfahrer-Verband beabsichtigte, eine Bergprüfungsfahrt für Automobile und Motorfahrräder auf der Strecke Mühlrüti-Sennhof-Hulftegg durchzuführen. Es handle sich hiebei nicht um ein eigentliches Rennen, sondern Autos und Motorräder müssten, entsprechend belastet, versuchen, aus stehendem Start in Mühlrüti bei Beginn der Steigung anzufahren und möglichst rasch den Berg hinaufzufahren. Rennmaschinen seien ausgeschlossen, ferner sei reglementarisch festgelegt, dass Uebungsfahrten unter genauer Beobachtung aller Vorsichtsmassregeln, sowie der gesetzlichen Vorschriften des Konkordates ausgeführt werden könnten. Nach eine rzuschrift der Strassenverwaltung, Kreis Wattwil, sei die Bewilligung der Strassenbenützung erteilt worden. Leider sei übersehen worden, auch die Bewilligung der Oberbehörde des Kantons St.Gallen noch nachzusuchen, deren Verweigerung sehr fatal wäre, da die ganzen Vorbereitungen schon getroffen, alle Prospekte versandt, die bezüglichen Preise gekauft seien etc. Gemäss Art. 15 der kantonalen Vollzugsverordnung über den Motorwagen- und Fahrradverkehr sind Schnelligkeitswettfahrten mit Motorwagen und Motorvelos gänzlich untersagt, während Zuverlässigkeitsfahrten und dergleichen die Bewilligung des Regierungsrates bedürfen. […] Wenn zurzeit der Benzinkonsum auch keinen einschränkenden Bestimmungen unterworfen ist, so mag es aber immerhin fraglich erscheinen, ob solche Veranstaltungen zur jetzigen Zeit mit Rücksicht auf die beschränkten Benzinvorräte am Platze sind, weshalb diese Bewilligung nur unter der Voraussetzung erteilt werden soll, dass in dieser Richtung von den Bundesbehörden keine Einwendungen erhoben und sich die Gesuchsteller hierüber noch mit dem schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement, bezw. der zuständigen schweizerischen Militärbehörden ins Einvernehmen setzen. (Nr. 1994)

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/08.10-09 (Ansichtskarte, 1902)

 

Auszug aus Briefkopf

Freitag, 25. August 1916 – «a rostigs Polizistli» und Heiratsverbot für Unmündige

Der Regierungsrat blieb hart. Das Gesuch des19¾ Jahre alten Josef Anton Niedermann um Ehemündigkeitserklärung wies er ab. Er beurteilte die vorgebrachten Gründe nicht als dem Sinn und Geist des Gesetzes entsprechend: Die Verlobten hätten, in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über das Heiratsalter, bereits alle erforderlichen Vorbereitungen für die Gründung eines eigenen Hausstandes getroffen, so die Anschaffung des Hausrates, die Mietung der Wohnung auf den 15. September 1916, die Beschaffung von Holz und Kohlen, etc. Die Eltern der Verlobten seien mit der sofortigen Heirat einverstanden, und es rechnen die Brautleute um s eher auf Entsprechung ihres Begehrens, als sie noch für die Einführung des «Brautfuders» aus der badischen Heimat der Braut besorgt sein müssen. (Nr. 1968)

Mehr Gehör hatte der Regierungsrat für einen Landjäger, der sich in seiner Dienstehre verletzt fühlte. Der Polizist war in der Krone in Waldkirch von einem Wirtshausgast unter anderem als rostigs Polizistli beschimpft worden. (Nr. 1969)

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/291 (Auszug aus Briefkopf der Lithographie- und Prägeanstalt Othmar Hagmann, St.Gallen von 1904)

Andwil (Ansichtskarte, koloriert)

Dienstag, 22. August 1916 – Obstausstellung geplant

Bis weit ins 20. Jahrhundert waren viele Häuser und Ortschaften in der Ostschweiz von teils weitläufigen Obstbaumgärten umgeben. Dies lässt sich beispielhaft auf dieser Ansichtskarte von Andwil aus dem Jahr 1913 zeigen. Der für die Bereicherung des täglichen Speisezettels willkommene Segen beschäftigte auch den Regierungsrat in seiner Sitzung:

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet:

Die Obstbaukommission der kantonalen landwirtschaftlichen Gesellschaft beabsichtige diesen Herbst in der Stadt St.Gallen zirka anfangs Oktober, eventuell auch noch ein zweites Mal zirka anfangs November eine 8-tägige kantonale Obstausstellung mit Marktcharakter zu arrangieren, deren Bedeutung und Zweckbestimmung einmal in der Belehrung liege (Obstsortenkenntnis, rationelle Aufbewahrung und Verwertung des Obstes, speziell auch mit Rücksicht auf Lagerungsfähigkeit und die Genussreife jeder Sorte usw.) und sodann in der Erzielung eines direkten Verkehrs zwischen Obstproduzenten und Konsumenten mit Ausschluss des Zwischenhandels zur Versorgung der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung mit gutem Tafel- und Kochobst. Das  Eintrittsgeld für diese Ausstellung sollte sich auf höchstens 20 Rappen für eine erwachsene Person belaufen. Deshalb bat die Landwirtschaftliche Gesellschaft beim Regierungsrat um Unterstützung (Nr. 1938). Was der Regierungsrat in diesem und in allen anderen Geschäften des Tages beschloss, lässt sich im folgenden nachlesen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/09.13-06 (Abbildung)

Protokoll der Regierung

Samstag, 19. August 1916 – Sitzung in kleiner Besetzung

In bloss dreiköpfiger Besetzung behandelte der Regierungsrat Strafnachlassgesuche (Nrn. 1909 und 1910), den Rekurs eines Ehepaares betreffend den Entzug der elterlichen Gewalt (Nr. 1914), die von der Armenbehörde Mosnang verweigerte Kostengutsprache für einen Knaben mit epileptischen Anfällen (Nr. 1922) und ein Gnadengesuch für eine Kindsmörderin (Nr. 1923). Ausserdem beklagte sich das Feuerwehrkorps der Gemeinde Berg, bei einem Einsatz in der Dienstehre verletzt worden zu sein: Einem anwesenden Feuerwehrmann […] sei von Buchegger ins Gesicht gespuckt worden. (Nr. 1919) Diese und alle weiteren Beschlüsse des Tages findet man nachfolgend:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

 

Mann mit Pferd

Montag, 14. August 1916 – Militärdienstpflichtige Pferde, ein pflichtvergessener Vater und ein Leumundszeugnis

Die Regierung befasste sich wieder mit einer ganzen Reihe an Geschäften, so u.a. mit einem militärischen Straffall, der an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden abgetreten werden sollte. Es ging darum, dass ein Bauer in Gähwil ein sogenanntes Pikettpferd widerrechtlich veräussert haben sollte (Nr. 1890). Ausserdem befanden die Herren Regierungsräte über ein Amtshilfebegehren an die Kollegen im Kanton Zürich. Dort lebte ein St.Galler Bürger als Pianist, der als pflichtvergessener Vater keine Alimente für seine zwei Söhne bezahlte (Nr. 1896). Viel zu reden gab auch die Beschwerde des Gewerbeverbandes der Stadt St.Gallen. Dieser klagte gegen die Vergebung von Glaserarbeiten für die kantonale psychiatrische Klinik in Wil durch den Kantonsbaumeister (Nr. 1897). Ausserdem ging es um eine Beschwerde gegen ein Leumundszeugnis, in dem Hinweise auf Einträge im Strafregister enthalten waren (Nr.1902). Ein Unikum in den Regierungsratsprotokollen ist Nr. 1899, die als Leere Nummer geführt wird – ein Fehler des Staatsschreibers?

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZOF 002/08-45 (Bild aus der Diasammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg in Pfäfers, ca. 1918-1920)

Feuerversicherungspolice der Helvetia, 1920

Freitag, 11. August 1916 – Wie Brände entstehen

Der Regierungsrat hatte sich in seiner Sitzung gleich mit zwei Brandfällen zu befassen. Im ersten Fall (Nr. 1870) waren Haus und Scheune eines Landwirtes in der Gemeinde Diepoldsau bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Ursache war folgende: Der Brandgeschädigte deponiert und wird in seinen Angaben durch die Aussagen der zuerst zur Stelle erschienenen Zeugen unterstützt, dass er, nachdem er die fünft Stück Vieh gefüttert, noch einen defekten Steil einer Mistgabel habe ersetzen wollen. Er habe hiezu die Stubenlampe geholt, weil die Sturmlaterne nicht mehr funktionierte, dann sei er in die Scheunenlaube, wo das notwendige Holz gelegen, gegangen, habe einen «Stickel» herausziehen wollen, und als er dieses nicht bewerkstelligen konnte und mehr Gewalt anwendete, habe derselbe plötzlich nachgelassen und er sei mit der Lampe in der Hand rückwärts gestrauchelt, wobei er die Lampe an einem Balken zerschlagen habe; das Petrol habe sich auf den Boden ergossen und durch das Fallenlassen der Lampe sofort Feuer gefangen, welches sich auch dem nahen offenen Heustocke mitteilte. Wohlwend [der betroffene Landwirt]  habe mit allen Kräften zu löschen versucht und sich bei seinen Anstrengungen schwere Brandwunden an beiden Händen und Vorderarmen und am ganzen Kopfe zugezogen, welche ihn jedenfalls mehrere Wochen arbeitsunfähig machen. Als Wohlwend des Feuers nicht mehr Herr zu werden vermochte, sprang er ins Freie, woselbst sich gerade einige junge Burschen befanden, die ihm beim Retten des Viehs behülflich [sic] wurden und Alarm machten. Wohlwend ist gut beleumdet und hat sich durch sein korrektes Verhalten die Achtung seiner Mitbürger erworben (Wohlwend ist Schulratspräsident von evangelisch Diepoldsau-Schmitter). Seine finanzielle Situation wird als eine geordnete bezeichnet. Diese Tatsachen, in Verbindung mit den übereinstimmenden Zeugenaussagen, schliessen jeden Verdacht der absichtlichen Brandverursachung aus. In der Benützung einer offenen Lampe liegt allerdings eine Unvorsichtigkeit, welche der Brandgeschädigte indessen durch den Verlust der nur mässig versicherten Gebäulichkeiten und des Mobiliars schwer genug hat büssen müssen. Das Departement beantragt daher Umgang von einer Strafeinleitung.

Etwas anders stellte sich der zweite Fall dar (Nr. 1871). Der Mieter einer Liegenschaft behauptete, in der Nacht Bauchschmerzen verspürt zu haben, die er mit einem Tee lindern wollte: Den letztern habe er auf dem Estrich holen müssen; hierbei habe er sich eines Petrollämpchens bedient. Beim Herausnehmen des Tees aus einer Schachtel sei ihm das Glas des Lämpchens über den Handrücken herabgefallen, und weil er hiedurch Brandschmerzen verspürt habe, habe er vor Schrecken das Lämpchen fallen gelassen. Die Untersuchungsbehörden glaubten dieser Schilderung nicht, verhafteten den Mann wegen absichtlicher Brandstiftung und leiteten ein Strafuntersuchungsverfahren ein.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/283 (Abbildung Feuerversicherungspolice der Helvetia 1920)

 

Briefkopf Kunststeinfabrik Wenk in Schmerikon, 1910

Dienstag, 8. August 1916 – Prosperierende Firmen in Schmerikon

Zwei Firmen in Schmerikon beschäftigten den Regierungsrat in seiner Sitzung vom 8. August 1916. Im ersten Beschluss (Nr. 1831) ging es um einen Sand- und Kiesausbeutungsvertrag im oberen Zürichsee an die Baggerei Robert Helbling und W. Wenk, im zweiten (Nr. 1835) um eine provisorische Bewilligung zur Sonntagsarbeit von zwei bis vier Stunden für einen Arbeiter an die Kunststeinfabrik W. Wenk während neun Sonntagen: Das Gesuch wird begründet mit Nasshalten frisch gefertigter Kunststeine, welches bei hoher Temperatur und Sonnenschein notwendig ist, um ein brauchbares und wetterbeständiges Produkt zu erhalten. 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 70/001 (Briefkopf)

Sargans mit Gonzen, zwischen ca. 1900 und 1920

Freitag, 4. August 1916 – Eisen-erzabbau am Gonzen bei Sargans

Das Volkswirtschaftsdepartement gibt dem Regierungsrat Kenntnis von den neuesten Bestrebungen der Firma J. G. Neher-Mosers Erben in Sargans (Ingenieur Oskar Neher) mit Rücksicht auf dringende Bedürfnisse der schweizerischen Metallindustrie, versuchsweise die Ausbeutung des Eisenbergwerkes am Gonzen in Betrieb zu setzen, zu diesem Zwecke die Transportwege für die Abfurh der gewonnenen Erze nach den Stationen Mels oder Sargans wieder in Stand zu stellen und dabei speziell auch für den Transport einer Anzahl Probeladungen die Waldwege im Staatswald Gonzen zu benutzen. Wie der Regierungsrat dieses Vorhaben beurteilte, findet sich nachfolgend unter Nr. 1804: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZOF 002/04.05 (Dia aus der Sammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg, Pfäfers, ca. 1900-1920)

Zu Oscar Neher-Stockar (1862-1944) vgl. Historisches Lexikon der Schweiz unter http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D30338.php