Frauen mit Kinderwagen im Stadtpark St.Gallen, ca 1910

Donnerstag, 7. Dezember 1916 – Heizen ist gefährlich

In kleiner Besetzung mit nur vier anwesenden Regierungsräten beschloss das Gremium u.a. die Bewilligung von Arbeitszeitverlängerungen in der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen, in der Färberei der Firma Heberlein in Wattwil und in der Maschinenfabrik der Gebrüder Bühler in Uzwil (Nrn. 2800-2802).

Ausserdem bewilligte sie eine Brandschadensvergütung an die Bauernfamilie des Josef Martin Stadler in Waldkirch (Nr. 2804). Die Schilderung des Brandfalls vom 20. November 1916 gibt u.a. Einblick in den Alltag einer Bauernfamilie. Nicht alle Frauen hatten Zeit, ihre Kinder im Stadtpark spazieren zu führen, wie auf dem Beitragsbild zu sehen: Die Brandursache ist als ermittelt zu betrachten. Am Morgen des kritischen Tages verwendete Frau Stadler zum Heizen des Ofens eine Zaine voll Holzabfälle und schüttete dann um 9 Uhr noch eine zweite Zaine voll nach. Um den Ofen herum hatte Frau Stadler Kindswäsche zum Tröcknen [sic] aufgehängt. Nachdem sie die Hausgeschäfte und die drei Kinder im Alter von 4 und 2 Jahren, bezw. von drei Monaten, besorgt hatte, schloss sie das älteste und jüngste Kind ein und begab sich auf eine unweit gelegene Wiese, um daselbst mit dem Knechte Laub unter den Bäumen zu sammeln. Als Frau Stadler etwa eine Viertelstunde auf der Wiese ihrer Arbeit obgelegen hatte, wurden der Knecht und sie auf das Schreien des Knaben aufmerksam und mussten dann wahrnehmen , dass aus und um das Kamin herum starker Rauch aufstieg. Der Ehemann Stadler war auch nicht zu Hause, sondern mit Kiesführen beschäftigt und kam mit seinem Fuhrwerk kurz vor 10 Uhr noch beim Hause vorbei, ohne jedoch Brandgeruch oder Rauch zu verspüren. Frau Stadler war die Erste, welche im Hause eintraf, und es gelang ihr, in der mit Rauch dicht angefüllten Stube das Kind aus dem Stubenwagen zu retten, welches am Kopfe und an den Händchen schon starke Brandwunden hatte. Das Kopfende des Stubenwagens und dessen Vorhang waren bereits stark angekohlt, bezw. verbrannt. Das Mädchen wurde vom Knechte durch ein Fenster der Nebenstube gerettet. Die Gebäulichkeiten mussten, da die notwendigen Feuerlöschgerätschaften in Obergrimm nicht vorhanden waren und wirksame Hilfe von Fronackern-Andwil und Waldkirch der weiten Entfernung wegen erst spät eintraf, dem Feuer überlassen werden.

Es darf mit Sicherheit angenommen werden, dass der Ofen mit den zwei Zainen voll Stockabfällen überheizt worden ist und dadurch die um denselben aufgehängte Kindswäsche in Brand geriet. Der Brandgeschädigte und seine Ehefrau, welche nach der Darstellung des Untersuchungsamtes durch den Brand erheblichen Schaden erleiden, sind sehr gut beleumdet und stehen bezüglich der Veranlassung des Brandes ausser jedem Schuldverdachte. Eine weitere Aufschiebung der Schadensreglierung [sic] oder gar eine Kürzung der Schadenssumme erscheint nicht begründet. 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/01.05-30 (Ansichtskarte vom Stadtpark St.Gallen mit Volière, ca. 1910, Ausschnitt)

Protokoll der Regierung

Samstag, 19. August 1916 – Sitzung in kleiner Besetzung

In bloss dreiköpfiger Besetzung behandelte der Regierungsrat Strafnachlassgesuche (Nrn. 1909 und 1910), den Rekurs eines Ehepaares betreffend den Entzug der elterlichen Gewalt (Nr. 1914), die von der Armenbehörde Mosnang verweigerte Kostengutsprache für einen Knaben mit epileptischen Anfällen (Nr. 1922) und ein Gnadengesuch für eine Kindsmörderin (Nr. 1923). Ausserdem beklagte sich das Feuerwehrkorps der Gemeinde Berg, bei einem Einsatz in der Dienstehre verletzt worden zu sein: Einem anwesenden Feuerwehrmann […] sei von Buchegger ins Gesicht gespuckt worden. (Nr. 1919) Diese und alle weiteren Beschlüsse des Tages findet man nachfolgend:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

 

Feuerversicherungspolice der Helvetia, 1920

Freitag, 11. August 1916 – Wie Brände entstehen

Der Regierungsrat hatte sich in seiner Sitzung gleich mit zwei Brandfällen zu befassen. Im ersten Fall (Nr. 1870) waren Haus und Scheune eines Landwirtes in der Gemeinde Diepoldsau bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Ursache war folgende: Der Brandgeschädigte deponiert und wird in seinen Angaben durch die Aussagen der zuerst zur Stelle erschienenen Zeugen unterstützt, dass er, nachdem er die fünft Stück Vieh gefüttert, noch einen defekten Steil einer Mistgabel habe ersetzen wollen. Er habe hiezu die Stubenlampe geholt, weil die Sturmlaterne nicht mehr funktionierte, dann sei er in die Scheunenlaube, wo das notwendige Holz gelegen, gegangen, habe einen «Stickel» herausziehen wollen, und als er dieses nicht bewerkstelligen konnte und mehr Gewalt anwendete, habe derselbe plötzlich nachgelassen und er sei mit der Lampe in der Hand rückwärts gestrauchelt, wobei er die Lampe an einem Balken zerschlagen habe; das Petrol habe sich auf den Boden ergossen und durch das Fallenlassen der Lampe sofort Feuer gefangen, welches sich auch dem nahen offenen Heustocke mitteilte. Wohlwend [der betroffene Landwirt]  habe mit allen Kräften zu löschen versucht und sich bei seinen Anstrengungen schwere Brandwunden an beiden Händen und Vorderarmen und am ganzen Kopfe zugezogen, welche ihn jedenfalls mehrere Wochen arbeitsunfähig machen. Als Wohlwend des Feuers nicht mehr Herr zu werden vermochte, sprang er ins Freie, woselbst sich gerade einige junge Burschen befanden, die ihm beim Retten des Viehs behülflich [sic] wurden und Alarm machten. Wohlwend ist gut beleumdet und hat sich durch sein korrektes Verhalten die Achtung seiner Mitbürger erworben (Wohlwend ist Schulratspräsident von evangelisch Diepoldsau-Schmitter). Seine finanzielle Situation wird als eine geordnete bezeichnet. Diese Tatsachen, in Verbindung mit den übereinstimmenden Zeugenaussagen, schliessen jeden Verdacht der absichtlichen Brandverursachung aus. In der Benützung einer offenen Lampe liegt allerdings eine Unvorsichtigkeit, welche der Brandgeschädigte indessen durch den Verlust der nur mässig versicherten Gebäulichkeiten und des Mobiliars schwer genug hat büssen müssen. Das Departement beantragt daher Umgang von einer Strafeinleitung.

Etwas anders stellte sich der zweite Fall dar (Nr. 1871). Der Mieter einer Liegenschaft behauptete, in der Nacht Bauchschmerzen verspürt zu haben, die er mit einem Tee lindern wollte: Den letztern habe er auf dem Estrich holen müssen; hierbei habe er sich eines Petrollämpchens bedient. Beim Herausnehmen des Tees aus einer Schachtel sei ihm das Glas des Lämpchens über den Handrücken herabgefallen, und weil er hiedurch Brandschmerzen verspürt habe, habe er vor Schrecken das Lämpchen fallen gelassen. Die Untersuchungsbehörden glaubten dieser Schilderung nicht, verhafteten den Mann wegen absichtlicher Brandstiftung und leiteten ein Strafuntersuchungsverfahren ein.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/283 (Abbildung Feuerversicherungspolice der Helvetia 1920)

 

Mittwoch, 12. Juli 1916 – „Gott zur Ehr! Dem Nächsten zur Wehr!“

Tit. Bezirksamt Tablat

Mithien [sic] bestätigen wir, durch Ihnen dankend, den Empfang von frs. 200,–. Welchen Betrag die verstorbene Frau Wwe. Künzle, in St.Fiden, in wohlwollender Weise als Vermäch[t]nis uns mit bedachte.

Wir werden Ihrer in ehrendem Andenken verbleiben,

zeichnet in der vorzüglichen Hochachtung

Im Namen der Kommision [sic]:

Der Hauptmann:

Jacob Buff

Der Fourier:

Max Stauber

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 64/222 (Schreiben mit Briefkopf des Rettungs-Corps Tablat)

Rapperswil, Alte Gasse mit Hydrant

Dienstag, 16. Mai 1916 – Hydran-tenanlagen, der Milchpreis und Militärschuhe

Hydranten tauchen ab der Jahrhundertwende ab und zu als Nebensächlichkeiten auf Bildern, insbesondere Ansichtskarten, auf. Im Beitragsbild ist unten links an der Hausecke ein solcher zu erkennen.

Die Regierung hatte streng in dieser Woche. Nachdem sie am Vortag schon zwei ausserordentliche Sitzungen hatte abhalten müssen, traf sie sich am 16. Mai erneut zu einer solchen. Nicht zuletzt parlamentarische Vorstösse trugen zu diesem Sitzungsmarathon bei. So hatte gleichentags ein Grossrat eine Motion betreffend Revision des Gesetzes betreffend Unterstützung von Hydrantenanlagen und desjenigen betreffend die Brandversicherung von Gebäuden eingereicht (Nr. 1192). Auch eine Interpellation betreffend Ringbildungen der Milchproduzenten (Nr. 1193) und eine Interpellation betreffend Betreibung von Wehrmännern für die Kosten von Militärschuhen (Nr. 1194) waren zu beraten.

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/06.09-38 (Ausschnitt aus einer Ansichtskarte von Rapperswil, ca. 1911) 

Feuerwehr St.Gallen

Freitag, 28. April 1916 – Kantonale Liegenschaft für die städtische Feuerwehr

Nicht nur Emma Graf, die hörbehinderte Schülerin der Taubstummenanstalt St.Gallen hatte an diesem Tag zu schreiben, sondern auch der Staatsschreiber, der das Protokoll der Regierungsratssitzung verfasste. Das Kollegium befasste sich unter anderem mit der Vorbereitung der Maisession des Grossen Rates (Nr. 1007), der Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung (Nr. 1008) und einem Stipendium für Verena Kriemler von Speicher, die sich an der Frauenarbeitsschule St.Gallen ausbilden liess (Nr. 1015). Ausserdem beriet sie nochmals den Fall des Wirtes in Lichtensteig, dessen Schweineställe starke Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft auslösten (Nr. 1016, vgl. Blogbeitrag vom 9. Februar). Neben diversen weiteren Geschäften befand die Regierung auch über einen Tarif für ärztliche Leistungen und Arzneimittel (Nr. 1020) und einen Mietvertrag mit der städtischen Feuerwehr im alten Zeughaus (heute Nordflügel des Regierungsgebäudes, vgl. Beitragsbild, Nr. 1023). 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMB 15/1.04 (Bild Stadtfeuerwehr St.Gallen)

 

Feuerwehrkommandant St.Gallen, um 1907

Dienstag, 25. April 1916 – Feuer in Oberriet und Fussball am Ostermontag

Die Zeitungen berichteten nach dem Osterwochenende u.a. vom Ultimatum des US-amerikanischen Präsidenten Wilson an Deutschland, vom schlechten Wetter, aber auch vom Fussballspiel zwischen den ersten Mannschaften von Nordstern Basel und Brühl St.Gallen:

Fussballsport.

Das am Ostermontag auf dem Sportplatz Krontal [in St.Gallen] zwischen Nordstern I Basel und Brühl I zum Austrag gebrachte Wettspiel hat letzterer Mannschaft einen vollen Erfolg eingetragen: mit 4:0 Tor (Halbzeit 2:0) mussten sich die Basler verabschieden. Die Gäste boten nichts Hervorragendes; ihr Spiel war schlapp und nach anfänglichem ordentlichem Zusammenarbeiten zerrissen. Wohl wehrten sich einige Spieler (wie z.B. Bollinger und auch der flinke Torwart) kräftig, um die gänzliche Niederlage aufzuhalten, aber sie fanden bei der übrigen Mannschaft keinen Rückhalt. Brühl zeigte sich in seiner neuen Aufstellung durch energisches Vorgehen von Anfang an überlegen. Ausser einigen spannenden Momenten vor den Toren bot jedoch das ganze Spiel nichts Bemerkenswertes. Das Spielfeld war durch den anhaltenden Regen natürlich nicht günstig, zeitigte manche Zufälligkeiten und gab dem Ganzen ein schwerfälliges Gepräge. -k-

In Oberriet war am Ostersamstag ein Feuer ausgebrochen:

Brand in Oberriet.

(Korresp.) Am Samstag brach bei heftigem Föhnwinde in dem westlich dem Dorfe Oberriet gelegenen Weiler Rietli Feuer aus. Die vor 15 Jahren neuerbauten Gebäulichkeiten des Herrn Arnold Lüchinger jun., Ziegler, ein massiv gebautes Haus und eine angebaute grosse Scheune, wurden ein Raub der Flammen. Das Feuer wurde vom Föhn stark begünstigt; doch gelang es, dank dem raschen Eingreifen der Feuerwehr und der gutarbeitenden Hydranten, wenigstens das Haus teilweise zu retten. Der Gebäude und Mobiliarschaden dürfte schätzungsweise 15,000 Franken betragen; er ist indessen durch Versicherung gedeckt. Die in der Föhnrichtung gelegenen Nachbarhäuser stehen glücklicherweise nicht in unmittelbarer Nähe, sonst hätte leicht eine grössere Feuersbrunst entstehen können. Die Brandursache ist noch nicht aufgeklärt.

Das Beitragsbild zeigt den Feuerwehrkommandanten der Stadt St.Gallen in seiner Uniform von 1907.

Quelle: P 909 (St.Galler Tagblatt, Nr. 96, Abendblatt, 25.04.1916) und ZMB 15/1.06 (Bild)

Kühe für Ungarn, Teil 1

Donnerstag, 13. April – Fahrverbot in Wattwil, Feuerwehrübung in Brunnadern und Hundeschau in St.Peterzell

Im Bezirksanzeiger für das Neutoggenburg erschienen neben kommunalbehördlichen Anzeigen und Bekanntmachungen auch solche von Vereinigungen oder, wie das Beitragsbild zeigt, des Kantons. Das Volkswirtschaftsdepartement organisierte mit Anzeige vom 13. April einen Transport von vorwiegend ältere[n] Milchkühen nach Österreich. Berichte über solche, offenbar mehrfach durchgeführten Viehtransporte finden sich dann in den Beiträgen vom 29. April und vom 6. Mai.

Der Gemeinderat Wattwil erliess am 13. April 1916 folgendes Verbot: Es wird hiemit alles unberechtigte Fahren und Reiten, sowie das Ablagern von Schutt und dergl. auf den Thurdämmen, sowie jegliches Fahren auf den Trottoirs mit Handwagen und Velos ec. [etc.] bei einer Busse von Fr. 10.- bis 20.- verboten.

Die Gemeinde Brunnadern organisierte ihre Feuerwehr und publizierte gleichentags: Einteilung der Löschmannschaft und Spritzenprobe. Zur Einteilung haben zu erscheinen Dienstag[,] den 26. April 1916, nachmittags 1 Uhr, beim Spritzenhaus Haselacker: Sämtliche neu eingezogenen Bürger, Niedergelassenen und Aufenthalter vom zurückgelegten 16. bis 60. Altersjahre. Die Frühjahrsspritzenprobe findet ebenfalls Dienstag[,] den 25. April, nachmittags 2 Uhr statt; zu derselben hat einzurücken (behufs Abstimmung der Statuten Revision des Schweizerischen Feuerwehr-Vereins) sämtliche Mannschaft aller Abteilungen, mit Ausnahme der Pferdehalter. Unentschuldigtes Wegbleiben wird unnachsichtlich mit Fr. 2.- gebüsst.

In St.Peterzell wurde ebenfalls am 13. April zu einer Hundeschau aufgerufen: Dieselbe findet Mittwoch, den 26. d. Mts., nachmittags von 2-4 Uhr, in der Wirtschaft zum «Rössli», in St.Peterzell, statt. Sämtliche Hundebesitzer hiesiger Gemeinde werden hiedurch aufgefordert, ihre Hunde im Alter von zwei Monaten und darüber an benanntem Ort und Zeit zum tierärztlichen Untersuche vorzuführen und die gesetzliche Taxe von 15 Fr. zu bezahlen. Auch die Hunde unter zwei Monaten sind vorzuführen, dagegen muss für diese die Taxe erst wenn sie zwei Monate alt sind, entrichtet werden. Nachträgliche Untersuche fallen zu Lasten der Besitzer. Wer nach dieser jährlichen Schau einen Hund ankauft, für welchen im Kanton St.Gallen die Taxe nicht bezahlt wurde, oder einen solchen hält, der das Alter von zwei Monaten erreicht hat, ist verpflichtet, denselben sofort nachzulösen und die Taxe von 15 Fr. einzubezahlen. Nichtbeachtung unterliegt den gesetzlichen Strafbestimmungen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Bezirks-Anzeiger für Neutoggenburg, Nr. 15, 15.04.1916