Die Regierung hatte bereits am 11. April 1916 lange getagt (vgl. vorhergehenden Beitrag), aber offenbar nicht alle Traktanden abhandeln können. In einer ausserordentlichen Sitzung traf sie sich deshalb anderntags nochmals. Sie beschloss ein Beileidsschreiben an die Familie des verstorbenen alt-Bezirksammanns des Oberrheintals, E. Guntli von Altstätten, und eine Kranzspende. Das Beitragsbild zeigt den Schluss des Rücktrittsschreibens von Bezirksammann Guntli, der seine Tätigkeit 1914 aus Gesundheitsrücksichten hatte beenden müssen. Bei der Amtsübergabe an seinen Nachfolger war am 30. Juni 1914 auch ein Inventar des Bezirksamtes erstellt worden. An Effekten fanden sich darin:
1. Kassaschrank
2. 2 Stempelformular-Schränke
3. 1 Kopierpresse
4. 1 Mess-Stab (für Signalementsaufnahmen)
5. 2 Archivschlüssel
6. 1 Amtsstempel (Kautschuk) mit Farbkissen,
7. 1 Metall-Stempel (Petschaft)
8. 1 Spielkartenstempel
9. 1 Schreibmaschine (Stoewer)
10. 1 Blechschachtel mit 3 Stempeln (2 Bezirksamt und 1 Kt. St.Gallen) alt und ausser Gebrauch
11. 1 Täfelchen «Bezirksamt»
12. 1 Sturmlaterne mit Leibgurt
Daneben fanden sich im Bezirksamt Protokolle und Kopierbücher, Strafkontrollen, eine Gesetzessammlung, Bücher und diverse Kontrollen, ein Formularien- und Schilder-Vorrat, Testamente und Depositen, Teilungsakte, pendente Prozeduren und Diversa. Ausserdem waren einige Corpora delicti vorhanden: ein Präzisionswinkel aus einem Diebstahlsfall und eine doppelläufige Jagdflinte.
Zu reden gab in der Regierungsratssitzung daneben auch ein Gesetzesentwurf für die Einführung eines Handelsgerichts im Kanton St.Gallen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 und KA R.12-2