Samstag, 30. September 1916 – Kino bringt Oberstufenschülerin auf schiefe Bahn

In seiner Sitzung vom 30. September befasste sich der Regierungrat mit folgendem Fall:

Eine Oberstufenschülerin war von zu Hause ausgerissen. Mit dem Auto liess sie sich zum Hotel Bär in Arbon chauffieren und gab sich als «Fräulein Werndorff aus Berlin» aus. In hochstaplerischer Weise gab sie Telegramme auf, sandte Briefe nach Berlin etc., um so die Hotelleitung zu täuschen. Nach fünf Tagen wechselte sie das Quartier und schrieb sich als «Mitzi Maier» im Hotel Krone in Rorschach ein. Dort griff die Polizei sie elf Tage nach ihrem Verschwinden von zu Hause auf. Ein vom ersten Staatsanwalte alsdann persönlich vorgenommenes Verhör der Angeschuldigten stellte fest, dass ihre Begangenschaften hauptsächlich auf den Besuch des Kinematographen und die daselbst gezeigten Stücke (Detektiv- und Hochstaplergeschichten) zurückzuführen waren und dass auch die verübten Geldentwendungen [bei Bekannten und Verwandten] der Ermöglichung dieser Besuche dienen mussten. Die ganze Geschichte zieht sich im Protokoll der Regierung unter der Nr. 2218 über fast vier Seiten hinweg:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Protokoll Regierungsrat), P 909 (St.Galler Tagblatt, Kinoreklame in der Ausgabe vom 30. September 1914)

 

Freitag, 29. September 1916 – Anbauprämien für die Bewirtschaftung neuer Ackerflächen

Im April 1918 wurden in Folge der Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln auch die Rasenflächen auf dem Klosterhof vor dem Regierungsgebäude umgepflügt und Kartoffeln angepflanzt. Das Bild zeigt ein Ochsengespann, geführt von einem Bauern. Vier Soldaten sind als Helfer dabei.

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartements des Kts. St.Gallen betreffend Förderung und Mehrung des Feldbaues.

Vom 23. September 1916.

Angesichts der andauernden ausserordentlichen Verhältnisse hat der Regierungsrat neuerdings Veranlassung genommen, durch besondere Massnahmen die einheimische Produktion von Getreide, Mais, Kartoffeln und Gemüse möglichst zu fördern und zu mehren. Zu diesem Zwecke werden zum zweiten Male für Neubruch und Neukulturen Anbauprämien ausgesetzt, an die genossenschaftliche Beschaffung zweckentsprechender Pflüge Staatsbeiträge ausgerichtet und die Gemeinderäte, wie insbesondere die Ortsverwaltungen, verpflichtet, auch ihrerseits den vermehrten Anbau tatkräftig zu unterstützen.

In erster Linie müssen die Ortsgemeinden, die über anbaubaren, d.h. für den Umbruch und die Anlage rationeller Kulturen geeigneten Boden verfügen, die Förderung Mehrung des Ackerbaues energisch betreiben, sei es, dass sie den Umbruch den feldmässigen Mais-, Getreide-, Kartoffel- oder Gemüsebau in Regie oder auf ihre Rechnung durch Dritte besorgen lassen, sei es, dass sie die Pächter oder Nutzniesser von Genossengut anhalten, die Beackerung vorzunehmen, und zwar unter besonders zu gewährenden Vergünstigungen gemäss Ziffer 4 des fraglichen Regierungsratsbeschlusses. Wenn alle Ortsgemeinden im Ackerbaugebiete in dieser Beziehung die erwartete Einsicht und Tatkraft bekunden und ihre Pflicht tun, so wird der Regierungsrat auch nicht in die Lage kommen, weitere Massregeln gegen sie zu ergreifen. Natürlich ist nicht jede Lage und jeder Boden für den Ackerbau wirklich geeignet. In der Hauptsache werden die Genossengüter der Rheinebene, des Seez- und Linthgebietes diesem Zwecke dienstbar gemacht werden können.

Die Gemeinderäte, bezw. die politischen Gemeinden, haben ebenfalls das Möglichste zu tun, um den Ackerbau zu fördern und zu mehren, und zwar einmal durch Vermehrung desselben bei den kommunalen Betrieben (Armenanstalten usw.) und sodann durch Gewährung von Unterstützungen gemäss Ziffer 3 des Regierungsratsbeschlusses.

Aber auch jeder einzelne Landwirt und Bodenbesitzer, der für den Ackerbau geeignetes Land besitzt, wird gut tun, wenn er möglichst grosse Flächen umbricht und bepflanzt.

Den landwirtschaftlichen Organisationen (Vereinen und Genossenschaften) kommen hiebei folgende Aufgaben zu: Veranstaltung von Kursen und Vorträgen in den einzelnen Gebieten des Ackerbaues, dann der genossenschaftliche Bezug von Ackergeräten, Hülfsdünger [sic] und Saatgut zu angemessenen Preisen in bester Qualität, wie auch Anschaffung von Ackergeräten zu Leihzwecken und ganz besonders Organisation des genossenschaftlichen Absatzes der Produkte usw.

Der kantonale landwirtschaftliche Genossenschaftsverband (Geschäftsführerstelle in Azmoos) wird es sich angelegen sein lassen, die Vermittlung des zweckdienlichen Saatgutes, allfälligen Hülfsdüngers und der Feldgeräte, speziell neuer empfehlenswerter Pflüge, zu besorgen.

Was angepflanzt werden soll, hängt – die nötigen Fachkenntnisse vorausgesetzt – einmal von der verfügbaren Bodenqualität und sodann namentlich von den Absatzverhältnissen ab. Zweifellos wird sich im nächsten Jahr die Kultur aller derjenigen Produkte reichlich lohnen, die zu unsern notwendigsten Lebensmitteln zählen, und unter diesen wohl ganz besonders Mais und Kartoffeln. Das sind indessen auch die beiden Kulturarten, die sich speziell für das Rheintal in hervorragender Weise eignen. Aber auch Hafer, Gerste, Roggen, Korn, Weizen, ferner Gemüse, wie Bohnen, Erbsen usw., versprechen eine sehr gute Rendite und sind für den Anbau nicht minder zu empfehlen.

Das Erträgnis der subventionierten Äcker ist – abgesehen vom Saatgut und vom Eigenbedarf – zum allgemeinen Konsum in den Verkehr zu bringen.

Sollten sich Ortsgemeinden oder Private, vielleicht auch landwirtschaftliche Organisationen zum voraus einen guten Absatz gewisser Produkte sichern wollen, so dürfte dies nicht schwer halten, indem sowohl eidgenössische Verwaltungen (Militärverwaltung, Alkoholverwaltung e[t]c.), grössere Konsumzentren, Konservenfabriken usw. die Abnahme zu guten Preisen zweifellos sicherstellen werden.

Auf eines sei aber noch mit allem Nachdrucke hingewiesen: Da bekanntlich der Winter der beste „Ackersmann“ ist, sollte der Umbruch des Bodens baldmöglichst ausgeführt werden.

Mit Rücksicht auf die derzeitige ernste Situation ist es wohl vaterländische Pflicht eines jeden, dem es möglich ist, rationellen Feldbau zu betreiben und damit zur Selbstversorgung unseres Landes beizutragen, dies wirklich zu tun. Dabei möchten wir aber nicht unterlassen, eindringlich zu betonen, dass immerhin nur auf geeignetem Boden Ackerbau betrieben werden soll, dass nur das beste Saatgut gut genug und dass einer richtigen Düngung, wie überhaupt einer guten Pflege der Kulturen die grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist.

Im übrigen stehen die Direktion wie die Lehrkräfte der landwirtschaftlichen Schule Custerhof-Rheineck den Interessenten zu jeder wünschbaren Wegleitung und Auskunftgabe gerne und unentgeltlich zur Verfügung.

Möge die Selbstversorgung unseres Landes auf diese Weise reiche Früchte zeitigen.

St.Gallen, den 23. September 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 13 vom 29. September 1916, S. 393-395) und ZMA 15/2.31 (Foto Otto Rietmann, St.Gallen)

Donnerstag, 28. September 1916 – Die Gewerkschaften auf Mitgliederwerbung

Jakob Jäger wurde am 25. Januar 1874 in Stein am Rhein (SH) geboren. Er machte eine Lehre als Zimmermann und zog 1900 nach St.Gallen, wo er gewerkschaftlich aktiv wurde. Von 1903 bis 1910 war er Präsident des Zentralverbandes der Zimmerleute der Schweiz. Sein Nachlass kam als Teil des Unia-Gewerkschaftsarchivs ins Staatsarchiv St.Gallen.

Im folgenden Schreiben geht es um die Mitgliederwerbung für die Gewerkschaften:

Zentralverband der Zimmerleute der Schweiz.

An die Sektionsvorstände!

Werte Kameraden! Wie s bisher fast in jeder Nummer unseres Berufsorgans betont und auch jedenfalls von den Delegierten der letzten Generalversammlung noch besser erläutert worden ist, müssen wir es als dringendste Pflicht betrachten, das Tätigkeitsfeld unseres Verbandes wieder zu erweitern und die Zahl der Mitglieder zu heben.

Unsere Lebenshaltung ist bereits soweit heruntergedrückt, dass eine weitere Verschlechterung nicht mehr erträglich ist. Würde eine solche eintreten, so kommen unsere Berufskollegen in die Gruppe jener Proleten, die den letzten Rest von Energie verloren haben und sich aus eigener Kraft nicht mehr auf ein höheres Kulturniveau schwingen können.

Das müssen wir um jeden Preis verhindern. Und wir können es verhindern, wenn wir ein reges Organisationsleben entfalten. Ueberall, wo nur die geringste Aussicht ist, eine Lohnerhöhung zu erhalten, sollten die Mitglieder aufgefordert werden, eine solche zu erlangen. Die Organisationsidee muss mehr in die praktische Tat umgesetzt werden. Das imponiert auch am ersten die unorganisierten Berufskollegen, die zu gewinnen wir keine Opfer und Mühe scheuen dürfen.

In der letzten Vorstandssitzung haben wir uns mit der Frage befasst, wie wir die Agitation beleben und die Sektionen am besten unterstützen können. Nach Erwägung aller Umstände haben wir gefunden, dass am ersten Erfolge zu erwarten sind, wenn wir die Agitation möglichst in der Stille, aber um so energischer betreiben. Wir denken uns die Sache so:

Die Sektionen sammeln in den nächsten Tagen die Adressen der unorganisierten Zimmerleute und schicken uns dann dieses Material zu. Dabei teilen sie uns mit, wann und wo die nächste Versammlung ist und unter welchen Bedingungen sie bereit sind, die in Frage kommenden unorganisierten Kameraden wieder aufzunehmen. Wir werden dann, gestützt auf diese Angaben, für jede Sektion ein besonderes Einladungsschreiben machen und dieses mit noch anderem Agitationsmaterial an die Unorganisierten senden.

Wo Aussicht vorhanden wäre, einige oder eine Anzahl der Unorganisierten in die Versammlung zu bringen, oder wo eventuell auch die Mitglieder einmal wieder Lust haben, ein Referat über unsere beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzuhören, sind wir gerne bereit, einen Referenten aus unserem Berufskreise für die geplante Versammlung zustellen [sic]. Wo dieses hingegen nicht gewünscht wird, sollte die Einladung doch stattfinden. Kommen einige der Eingeladenen, so wird es überall fähige Mitglieder geben, die den Leuten den Kopf waschen und ihnen die Notwendigkeit der Organisation erklären können. Im anderen Falle wird aber Arbeit und Porto auch nicht unnütz sein, da die Unorganisierten doch einmal wieder an ihre Pflichten gegenüber ihren Nebenarbeitern erinnert worden sind.

Wir sind bereits in dieser Weise vorgegangen und haben ganz erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Dabei ist natürlich nicht gesagt, dass die Sektionen nicht noch mehr leisten müssen. Die beste Agitation ist und bleibt die mündliche auf den Arbeitsplätzen und in der Wohnung. Die Hausagitation wird aber sicher bedeutend mehr Erfolg haben, wenn sie in dieser Weise vorbereitet worden ist. Auch die Hausagitatoren werden sich eher finden, wenn sie so quasi nur nachsehen müssen, wie unser Agitationsstoff aufgenommen worden ist.

Wir erwarten also, dass die Frage in der nächsten Versammlung ernstlich behandelt wird und in der Hoffnung, recht bald Aufträge und Material zu erhalten, zeichnet

mit kameradschaftlichem Gruss

Der Zentralvorstand.

Basel, den 28. Sept. 1916.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 240/1.3-10 (Korrespondenz im Nachlass von Jakob Jäger (1874-1959)) und A 151/4.3-34-07-42 (Bau der Thurbrücke zwischen Brandholz und Giselbach in der (heutigen) Gemeinde Ebnat-Kappel, 1913)

Mittwoch, 27. September 1916 – Konkurrenz aus dem Jura für die einheimischen Uhrengeschäfte

Auszug aus dem Protokoll der Betriebskommission der Buchdruckerei „Ostschweiz AG St.Gallen“:

[…]

5. Das Uhrengeschäft Wolter-Moery in La Chaux-de-Fonds hat durch dessen Insertionen in der Ostschweiz und übrigen städt. Blättern eine Unzufriedenheit unter den Uhrenhandlungen auf dem Platze v. St,Gallen [sic] hervorgerufen. Es wird das Geschäft der Unreellität beschuldigt und die Expedition ersucht, keine Inserate von demselben mehr anzunehmen. Es wird beschlossen, bei den übrigen städtisch[en] Blättern sich über ihre künftige Stellungnahme in dieser Sache zu erkundigen und bei den Reklamanten Ausschau zu halten, in welcher Weise sie den Einnahmeausfall der Druckerei bei Nichtberücksichtigung von Wolter-Moery wettzuschlagen gedenken.

Die Tatsache, dass die Ostschweiz in der Ausgabe vom 30. September erneut ein Inserat der Firma aus La Chaux-de-Fonds abdruckte, lässt darauf schliessen, dass man sich die Einnahmen von rund einer Viertelseite nicht entgehen lassen konnte.

Uhrenwerbung

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 088 (Protokoll) sowie ZMH 64/437 (Ausschnitt aus Briefkopf der Firma Scherraus, um 1900) und P 907 (Inserat in der Ostschweiz, 30.09.1916)

Dienstag, 26. September 1916 – Anpassung der Schiessanlagen wegen stärkerer Munition

Im September 1916 kontrollierte ein Mitarbeiter des Kantonsingenieurs im Bezirk Oberrheintal die Schiessanlagen Lienz, Marbach, Montlingen und Kriessern sowie im Bezirk Neutoggenburg die Anlage in Ulisbach (Gemeinde Wattwil). Später wurden auch noch die Schiessanlagen in anderen Bezirken begutachtet. Diese Kontrollen waren vermutlich wegen der Einführung des Karabiners als Einheitswaffe und der damit verbundenen neuen Munition nötig geworden.

St.Gallen, den 26. September 1916.

An das Polizei- und Militärdepartement des Kantons St.Gallen, St.Gallen

Schiessanlagen im Bezirk Oberrheintal; Anlage Kriessern, Gemeinde Oberriet.

Der Augenschein hat am 12. September 1916 stattgefunden. An demselben haben teilgenommen:

Gemeinderat Oberriet: Herren Gemeinderäte Benz und Loher.

Militärschützenverein Kriessern: Herren Hutter und Baumgartner.

Bezirksschiesskommission: Herren Roth und Graf.

Der Augenschein hat folgendes ergeben;

Die Schiessanlage ist Eigentum des Militärschützenvereins Kriessern. Ein Beitrag von Seiten der Gemeinde ist bisher nicht geleistet worden.

Der Schiesstand entbehrt der Absperrung für die Schützen; die Schiessübungen finden teils im, teils ausserhalb des Standes statt.

Der Scheibenstand (Feldscheibenstand) ist nicht zweckentsprechend angelegt; ein Zielwall fehlt. Die Scheiben werden einfach in dem ebenen Wiesboden aufgestellt.

Der Kugelfang fehlt, an dessen Stelle soll der Rheindamm, der schräg zur Schussrichtung verläuft, die betreffende Funktion übernehmen. Da die Distanz zwischen diesem Damm und dem Scheibenstand, namentlich auf dem rechten Flügel sehr gross ist, bezweifeln wir, dass er den ihm zugedachten Zweck erfüllen kann. Genaueren Aufschluss darüber könnte nur ein durchgehendes Längenprofil geben.

Die Zeigerdeckung ist in schlechtem Zustand und muss, an derselben Stelle verbleibend, umgebaut werden.

Die Geländesicherung kann erst gestützt auf die gewünschten Terrainaufnahmen geprüft werden.

Wir beantragen Ihnen: Es seien an die Benützung der Anlagen für die neue Munition folgende Bedingungen zu knüpfen:

1. Das Schützenhaus ist so umzubauen, dass die Schiessübungen in allen drei Stellungen im Stand abgehalten werden können. Die einzelnen Schiess[s]tände sind nach hinten abzuschliessen.

2. Die Zeigerdeckung ist mit Kopfschutz zu versehen und massiv zu erstellen.

3. Für die Beurteilung der Geländesicherung ist die Aufnahme eines Längenprofilplanes erforderlich. Mit der Erledigung dieser Frage hängt auch diejenige der Erstellung eines Kugelfanges direkt zusammen. Der Plan ist so rechtzeitig vorzulegen, dass der eventuell notwendig werdende Ausbau der Anlage mit besonderem Kugelfang und eventueller Blende vor Wiederaufnahme der Schiessübungen möglich ist. Bis dahin darf die Anlage für Uebungen mit der neuen Munition nicht benützt werden.

4. Für alle Um- und Neubauten sind einfache Planskizzen mit Massangaben zur Genehmigung zu vorzulegen.

5. Nach Fertigstellung aller Bauten ist eine Kollaudation [Bauabnahme] erforderlich.

Hochachtungsvoll

Der Adjunkt des Kantonsingenieurs:

Vogt Ing. [Unterschrift]

Beilagen: 2 Kopien zu Handen des Gemeinderates von Oberriet und der Bezirksschiess-kommission von Oberrheintal, 1 Bericht der Bezirksschiesskommission.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R. 62 B1, 1916, S. 62 (Text) und W 238/02.12-80 (Bild)

Montag, 25. September 1916 – Sommerreise der Höfler Schüler in die Innerschweiz

Das Landerziehungsheim Hof Oberkirch in Kaltbrunn war eine von verschiedenen reformpädagogischen Schulen mit Internatsbetrieb, die in der Schweiz zwischen 1900 und 1930 eröffnet wurden.

Auszug aus der Trimesterchronik, August-Dezember 1916:

Heute begannen die Siebner [7. Klasse] die Sommerreise. Auch Tschiggo ging mit, obschon er als guter Wandervogel behauptete: „hana Berga scho lang gseh!“ – Am ersten Tag wanderten sie von Linthal aus nach Urigen über den Klausenpass, am andern Morgen in flottem Tempo nach Altdorf und dann zur Tellskapelle und mit dem Schiff über Brunnen nach Vitznau. Nun gings auf den Rigi. Einige genossen den Sonnenaufgang und dann marschierten sie nach Arth. Am Abend kamen sie sehr zufrieden auf dem Hofe an, natürlich per Eisenbahn.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 127 (Hof-Zeitung. herausgegeben im Land-Erziehungsheim Hof Oberkirch unter der Leitung von Anton Blöchlinger, Nr. 8, Dezember 1916, S. 13; Schüler von Hof Oberkirch bei der Rast auf einer Wanderung, um 1914)

Sonntag, 24. September 1916 – Die Weltlage, interpretiert vom Blauen Kreuz

(Die allgemeine Anrede innerhalb des Blauen Kreuzes lautete „Freund“ oder „Freundin“.)

Protokol[l] der Monatsversammlung[,] abgehalten am 24. Sept. im Lokal Obergasse

Anwesend waren 16 Personen. Presitent [sic] Umland eröffnete die Versammlung mit Lied und Gebet, dann erteilte er das Wort unserm verehrten Redner, Freund Kläger. Der Redner schilderte uns in einem vortrefflichen Referat, wie die Menschen von Gottes Wort abgekommen sind und dadurch die heutige schlechten schweren [sic] Zeit zum grössten Teil selber verschuldet [haben,] denn die Leute waren nicht mehr zufrieden[,] der Arbeiter wie der Reiche. Der Arbeitgeber mochte dem Arbeiter keinen rechten Lohn mehr gönnen, wie er durch jagen und haschen u die Arbeiter zu rascher Arbeit antreiben sein[en] Reichtum vergrösse[r]ten. Aber so sind die Menschen[,] wenn es ihnen schlecht geht[,] so denken sie an den lieben Gott, so bald es Ihnen gut geht[,] vergessen sie Gotteswort. Aber Gott wird sie nicht ungestraft lassen. Denn es heisst an einem Ort[: „]Ich werde euch in die Gefangenschaft führen, und wie viel tausent [sic] sind schon darin. Aber nicht dass sich die Leute bessern, im Gegenteil, Statt [sic] dass Sie [sic] sich demütigen und Bus[s]e tun, treiben Sie ihr Spiel noch ärger[.] Sie wuchern und scharen Geld zu Millionen zusammen und benützen den Krieg[,] sie essen und trinken gut u fröhnen ihre Wohl[l]ust. Und die Frauen schleudern das Geld aus für die Mode[.] Es ist schrecklich zz sehen[,] wie in den Stätten [sic] die Frauen überspannt gekleidet sind. Aber sie werden alle ihren Lohn erhalten[,] denn es steht geschrieben im Jakobus 5 Vers 1 bis 5.

Wohlan nun, ihr Reichen, weinet und heulet über euer Elend, das über euch kommen wird. Euer Reichtum ist verfaulet, eure Kleider sind mottenfrässig worden. Euer Gold und Silber ist ver[r]ostet, und sein Rost wird euch zu Zeugnis sein, und wird euer Fleisch fressen wie ein Feuer. Ihr habt euch Schätze gesammelt in den letz[t]en Tagen. Siehe der Arbeiter Lohn, die euer Land eingeerntet haben, der von euch abgebrochen ist, der schreiet, und das Rufen der Ernter ist kommen vor die Ohren des Herrn Zebaot. Ihr habt wohlgelebet auf Erden, und eure Wohl[l]ust gehabt, und eure Herzen geweidet auf den Schlacht[t]agen. Der Referent schloss sein ernstes Referat[,] indem er uns aufmunterte, nicht zu fürchten[,] der[,] wer als rechter C[h]rist gelebt hat, braucht sich nicht zu fürchten. Nun wurde ein Lied gesungen, dann folgte das Verlesen von Protokols [sic] welche beide angenommen wurde[n]. Der Presitent eröffnete die Diskus[s]ion[,] welche aber nicht stark benutzt wurde, nach einem Schlusslied schloss Freund Kläger die Versammlung mit einem Gebet[.]

Der Presitent                             Der Aktuar

[Unterschrift fehlt]                      S. Schau

Staatsarchiv St.Gallen, Wy 091 (Blaues Kreuz, Sektion Altstätten, Monatsversammlung) und ZMA 18/03.08-05 (Ansichtskarte von Altstätten, 1916, Edition Guggenheim & Co., Zürich)

 

Regierungsratsbeschluss 2186

Samstag, 23. September 1916 – Beschwerde: Waisenamt untergrabe väterliche Autorität

Robert Scheitlin aus St.Gallen wehrte sich gegen das Waisenamt Tablat, das die Versorgung zweier seiner Kinder in der städtischen Waisenanstalt beschlossen hatte. Im Regierungsratsprotokoll lässt sich die Begründung nachlesen (Nr. 2186): Es werde mit aller Entschiedenheit bestritten, dass die bezeichneten zwei Kinder verwahrlost oder in ihrem geistigen und leiblichen Wohle dauernd gefährdet seien. Die waisenamtliche Verfügung stütze sich speziell auf einen Polizeirapport; ein eigentlicher Untersuch über die Erziehung der Kinder sei nicht angeordnet worden. Ein einziges Vorkommnis habe zu der waisenamtlichen Massnahme Anlass gegeben. Es seien nämlich in jüngster Zeit dem Vater Scheitlin durch seine Kinder Waren (wie Kupfer und dergleichen) entwendet worden. Als Vater Scheitlin hievon erfuhr, habe er der Polizei Anzeige gemacht. Durch den polizeilichen Untersuch habe es sich herausgestellt, dass die genannten zwei Kinder die dem Vater gehörende Ware anderweitig verkauft hatten. Nach einer nötigen Züchtigung durch dne Vater seien die Kinder zu Hause entlaufen, um im Waisenhaus ohne weiteres Aufnahme zu finden. Rekurrent sei ein solider arbeitsamer Mann, der sich noch nicht das Geringste habe zuschulden kommen lassen. Selbst wenn er nach dem Tode seiner Ehefrau in der Kindererziehung Fehler begangen haben sollte, so sei diese noch keineswegs ein hinreichender  Grund zu einer Verfügung nach Art. 284 Zivilgesetzbuch. Massnahmen gemäss diesem Artikel würden eine direkte Verwahrlosung und dauernde Gefährdung des leiblichen und geistigen Wohles der Kinder zur Voraussetzung haben. Am 5. August abhin habe sich Scheitlin mit Fräulein Lydia Beerli verehelicht, welche alle Gewähr für eine richtige Kindererziehung biete. […] Durch das Auftreten des Waisenamtes Tablat gegen den Vater zu Gunsten der Kinder sei die väterliche Autorität untergraben worden. Die Replik des Waisenamtes und die Erwägungen der Regierung in diesem Fall sowie alle übrigen Beschlüsse der Regierung finden sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

Samstag, 23. September 1916 – Vatersorgen wegen Amtspflichten

Tagebucheintrag von Josef Scherrer-Brisig (1891-1965), Sekretär des Schweizerischen Christlichen Textilarbeiterverbands (1910-1916), später Kantonsrat und Nationalrat sowie Mitbegründer der Christlichsozialen Bewegung.

Josef Scherrer war zusätzlich zu seinen anderen Ämtern und Engagements auch Amtsvormund von Tablat. Das Staatsarchiv St.Gallen besitzt bis anhin kein Bild des Waisenhauses in Gossau, wohin Josef Scherrer seine Mündel bringen musste. Die Bilder vom Waisenhaus in Altstätten und vom Kinderheim in Rorschach sollen deshalb stellvertretend einen Eindruck von derartigen Institutionen vermitteln.

Am Nachmittag verbringe ich die Knaben Elser, deren Vater

ein pflichtvergessener Mann ist, ins Waisenhaus Gossau.

Die drei munteren Knaben gehen schweren Herzens ins Waisenhaus.

Möge es meinen Kindern nie so gehen, darum bitte ich Gott meinen

Herrn! Mögen sie auch dereinst selbst immer ihre Pflicht erfüllen,

dann wird der Segen Gottes sie gewiss stets begleiten.

Kinderheim Rorschach

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebuch) sowie ZMH 02/009a und ZMA 18/02.12-46 (Bilder)

Freitag, 22. September 1916 – Über den Büchernachlass des dienst-ältesten Staatsarchivars

Otto Henne-am Rhyn (1828-1914) ist mit dreissig Amtsjahren (1859-1872 und 1885-1912) der bisher dienstälteste Staatsarchivar des Kantons St.Gallen. Er war ausserdem als Historiker, Journalist und Schriftsteller tätig und bei den Freimaurern aktiv. Am 22. September 1916 schrieben Tochter und Schwiegersohn von Henne an dessen Nachfolger, um offene Fragen bezüglich Hennes Büchernachlass zu klären:

Weiz [Steiermark, Österreich] 22 Sept 1916.

Sehr geehrter Herr Staatsarchivar [Josef Anton Müller-Häni]. –

Auf Ihre geschätzte Anfrage vom 4. ds. teilen wir Ihnen höfl. mit, dass wir tatsächlich an das Antiquariat Oswald Weigel in Leipzig eine Anzahl Werke aus dem Nachlasse unseres Vaters bezw. Schwiegervaters Dr. Henne am Rhyn abgegeben haben.

Weigel behauptete[,] dass der Letztere ihm bei Lebzeiten die ganze Bibliothek dereinst zu überlassen versprochen habe und trotzdem wir ihm mitteilten, dass der allergrösste Teil derselben in der Staatsbibliothek in St.Gallen verblieben sei, schrieb er uns unzählige Briefe mit der immer wiederholten Bitte[,] ihm doch einen Teil der sich in unseren Händen befindenden Bücher zu überlassen, da eine so lebhafte Nachfrage nach der Bibliothek Dr. H. a. Rh’s, besonders von Freunden in Amerika herrsche.

Wir glaubten deshalb im Sinne des l. Toten zu handeln, wenn wir sein Versprechen erfüllen u. überliessen dann schliesslich W. meist Dubletten und andere Bücher[,] die Sie aus dem Verzeichnisse ersehen. Wir sind desh. einigermassen erstaunt, dass er die Bücher nun Ihnen zum Kaufe anbietet. Es wäre wohl einfacher gewesen, die Bücher gleich dem St.Galler Archiv zu schicken, wenn Sie uns s.Z.[,] als wir Ihnen von dem Ansinnen W’s Mitteilung machten[,] gesagt hätten, dass sich das St.G. Archiv für den Ankauf weiterer Bücher aus dem Nachlasse Dr. H. a. Rh. interessiere, wir hätten Ihnen dieselben gerne überlassen. Das lässt sich nun nicht mehr ändern. Wir haben jedoch noch einige Werke zurückbehalten, welche wahrscheinlich für das St.Galler Archiv besonderes Interesse hätte [sic] u. welche wir demselben abtreten würden, falls dasselbe diese Bücher zu erwerben wünscht. Gelegentlich wollen wir eine Zusammenstellung dieser Bücher, Manuskripte u. Broschüren für Sie machen; die Abgabe derselben müsste jedoch bis nach Beendigung dieses schrecklichen Krieges verschoben werden, da gegenwärtig nichts Derartiges über die Grenze gelassen wird. –

Es würde uns interessieren zu welchem Abschlusse Sie mit W. gekommen sind.

Inzwischen begrüssen wir Sie mit vorzüglicher Hochachtung

Rud. Oppler [Ingenieur, Schwiegersohn von Otto Henne-am Rhyn]

Frida Oppler [Tocher von Otto Henne-am Rhyn]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 021/1.2 (Nachlass Otto Henne) und Q 3/40 (Porträt von Otto Henne)