Strassenbauplanungen beschäftigten den Regierungsrat an diesem Tag: Gegen den Bau der Vilterser Bergstrasse war ein Rekurs eingegangen (Nr. 2241), und die Gemeinde Tablat verlangte einen Staatsbeitrag betreffend die Notkerstrasse (Nr. 2242). Der Winter nahte, was eine ganze Reihe von Gemeinden bewog, Gesuche um Holzschlagbewilligungen einzureichen (Kaltbrunn unter Nr. 2252, Rapperswil unter Nr. 2253, Ortsgemeinde Rüttiberg unter Nr. 2254, Ortsgemeinde Wil unter Nr. 2255, Ortsgemeinde St.Margrethen unter Nr. 2256, Ortsgemeinde Wangs unter Nr. 2257, Ortsgemeinde Flums-Grossberg unter Nr. 2258, Ortsgemeinde Flums-Dorf unter Nr. 2259, Oekonomische Gemeinde Flums unter Nr. 2260 und Ortsgemeinde Sevelen unter Nr. 2261).
Ausserdem bat Josef Anton Niedermann erneut um eine Ehemündigkeitserklärung. Seine erste diesbezügliche Petition war (vgl. Nr. 1968 vom 25. August 1916) abgelehnt worden: Diesmal machte er geltend, dass er noch einen weitern schwerwiegenden, resp. Hauptgrund, für die Bewilligung der Ehemündigerklärung vorzubringen habe, indem nämlich seine Braut, Maria Theresia Krügle, sich in Schwangerschaft befinde. Gesuchsteller habe diesen Umstand, wenn möglich, verheimlichen wollen, sehe sich nun aber genötigt, denselben im Interesse der baldmöglichsten Verehelichung nachträglich noch mitzuteilen. Da Petent, als ehrlicher und gewissenhafter Mann, verhüten wolle, dass seine Braut in schlechten Ruf gerate, wünsche er, sich noch vor dem 30. Oktober l. J. mit ihr zu verehelichen, da er an diesem Tage zum Grenzbesetzungsdienste einzurücken habe. Andernfalls müsste die Heirat bis zum Januar des nächsten Jahres verschoben werden und da wäre die Braut schon bald der Geburt nahe. Auf diese Begründung hin zeigte sich der Regierungsrat ein Einsehen und bewilligte das Gesuch (Nr. 2245). Alle Beschlüsse dieses Tages sind nachfolgend aufgeführt.
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte)