In seiner Sitzung vom 17. Oktober befasste sich der Regierungsrat zunächst erneut mit dem Budget 1917 (Nr. 2364). Danach erteilte er eine ganze Reihe Holzschlagbewilligungen: Die Ortsgemeinde Stein brauchte Geld für den Strassenbau (Nr. 2365), die Korporation Oberschan wollte Schulden abtragen (Nr. 2366), die Rhode Altstätten die Kriegssteuern abtragen (Nr. 2367) und das Frauenkloster Wattwil benötigte Nutz- und Brennholz (Nr. 2368). Ausserdem bewilligte der Regierungsrat den Ankauf von 35 Aren Wald in der Gemeinde Henau (heute: Uzwil, Nr. 2369).
Die Beurteilung eines Perimeterrekurses in der Stadt St.Gallen zieht sich im Protokoll über gute zwölf Seiten hinweg (Nr. 2376), und auch das Gesuch der Marie Kuratle-Eberle in Wattwil um Wiedereinsetzung in die elterliche Gewalt gab zu reden (Nr. 2383): Kein anderer Armen- und Vormundschaftsfall habe das Waisenamt [Oberbüren] je so beschäftigt, wie der vorliegende, wurde berichtet, und der Regierungsrat urteilte im Namen des Kindeswohls schliesslich: 1. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Entzug der elterlichen Gewalt gegenüber Frau Kuratle, geborene Eberle, seinerzeit ein wohlbegründeter war. […] 2. Seither hat sich die Bezeichnete neuerdings verheiratet und hat neben der Besorgung eines ausserehelichen Kindes noch für 6 weitere Kinder aus erster Ehe ihres derzeitigen Ehemannes zu sorgen. Es erscheint schon aus diesem Gesichtspunkte unzweckmässig, der Beschwerdeführerin auch noch die vier Kinder ihrer ersten Ehe anzuvertrauen. 3. Es ist offensichtlich, dass es der Frau Kuratle-Eberle nur darum zu tun ist, die allmählich mehr verdienstfähig werdenden Kinder aus ihrer ersten Ehe zum Zwecke der wirtschaftlichen Ausbeutung in ihre Gewalt zu bekommen. 4. Es ist in keiner Richtung ausgewiesen, dass heute die Voraussetzungen, welche seinerzeit zum Entzug der elterlichen Gewalt geführt haben, nicht mehr vorliegen. […]
Ebenfalls mit Kindeswohl hatte die Bewilligung zu tun, mit welcher der Regierungsrat dem Verein der Arbeiter und Arbeiterinnen der Textilindustrie St.Gallen erlaubte, eine Kollekte durchzuführen, um eine Christbaumfeier mit Weihnachtsbescherung für arme Kinder zu organisieren (Nr. 2381). (Nebenbei: Das Beitragsbild zeigt zwei Kinder aus einer bürgerlichen Familie, die einer armen Familie eine Weihnachtsfreude bereiten. Das Bild stammt aus einem Lesebuch für das zweite Schuljahr.)
Sämtliche Beschlüsse sind hier im vollen Wortlaut nachzulesen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/9997.0020 (Bild: Lesebuch für das zweite Schuljahr, bearbeitet von der Thurgauischen Lehrmittelkommission, Frauenfeld, ca. 1910, S. 72)