Gossau Notkerschulhaus

Freitag, 17. November 1916 – Katholische und evangelische Steuern in Gossau

Die Firma Rappolt & Cie. A.-G. in St.Gallen betrieb früher in Gossau eine Stickereifabrik. Für Vermögen und Einkommen aus diesem Betrieb war sie in Gossau steuerpflichtig. Da es sich um eine Aktiengesellschaft handelte, entrichtete sie die Schulsteuer entsprechend der Seelenzahl der Schulgemeinden im Repartitionsverhältnis von 7/9 an die katholische und 2/9 an die evangelische Schulgemeinde. So beginnt der Regierungsratsbeschluss Nr. 2631. Die Firma war nun an Charles Wetter Rüsch in St.Gallen verkauft worden. Der neue Besitzer war evangelischer Konfession und hatte in Gossau Fr. 400’000 Vermögen und Fr. 12’000 Einkommen zu versteuern. Der katholische Schulrat und die Steuerkommission von Gossau vertraten die Meinung, die bisherige Steuerverteilung sei beizubehalten, da die Kinder der in der Firma Beschäftigten zur Mehrheit katholisch seien. Der evangelische Schulrat hingegen erhob Anspruch auf die gesamte Steuersumme mit der Begründung, die konfessionslose Firma Rappolt A.-G. sei an eine protestantische Einzelfirma übergegangen. Wie der Regierungsrat in diesem Fall urteilte, lässt sich  zusammen mit den übrigen Entscheiden im folgenden nachlesen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/09.12-21 (Bild: Gossau: Das 1912 erbaute Notkerschulhaus auf dem Sonnenbühl auf einer Ansichtskarte von 1913) 

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