Feuersbrunst Lesebuch

Samstag, 30. Dezember 1916 – «Tanzfreiheit» an der Fasnacht 1917?

Die Regierung traf sich vor Jahresende nochmals zu zwei Sitzungen, die eine vormittags, die andere ausserordentlich nachmittags um drei Uhr, wohl um übrig gebliebene Traktanden noch vor Jahresende zu erledigen (ab Nr. 3065). Behandelt wurden u.a. Reiseentschädigungen und Generalabonnemente für den Regierungsrat für 1917 (Nr. 3067) und eine Verordnung betreffend die Unterstützung des Feuerlöschwesens der Gemeinden (Nr. 3068).

Bereits am Vormittag hatte der Regierungsrat eine ganze Reihe von Offiziersbeförderungen ausgesprochen (Nr. 3039).

Keine Gnade zeigte er für die ledige Lydia Huber von Wittenbach, deren Strafnachlassgesuch er abwies. Das Bezirksgericht St.Gallen hatte sie wegen fortgesetzter Gewerbsunzucht zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt. Aufgrund einer Geschlechtskrankheit war sie zuerst im Kantonsspital behandelt worden. Aus dem Strafvollzug schrieb sie, […] dass sie arge Halsschmerzen und Gelenkrheumatismen habe. Sie bereue, dass sie so tief gefallen sei und möchte nunmehr ein neues Leben beginnen. Sie befürchte, im Gefängnis erneut zu erkranken und infolgedessen anschliessend ihre Stelle als Nachstickerin zu verlieren.

Hiezu bemerkt das Untersuchungsrichteramt St.Gallen, dass die Strafe angesichts des Vorlebens dieser Lydia Huber nicht zu streng sei und diese kurze Freiheitsstrafe wohl keine ernstlichen Folgen für ihre Rekonvaleszenz  haben dürfte. Derartige in der Not gemachte Besserungsversprechen seien mit äusserster Vorsicht aufzunehmen. Bei der deliktischen Neigung und Veranlagung der Petentin könne das Gesuch nicht befürwortet werden.

Im gleichen Sinne äussert sich auch das referierende Departement, welches darauf hinweist, dass, wenn diese Huber auch noch nicht vorbetsraft sei, dieselbe doch die Polizei schon oft beschäftigt habe. Einem Schreiben des Gemeinderates Wittenbach ist zu entnehmen, dass Lydia Huber wegen Vagantität, liederlichen Lebenswandels und gewerbsmässiger Unzucht schon wiederholt polizeilich in die Heimatgemeinde eingeliefert und von dieser auch schon im «Guten Hirten» [in Altstätten] versorgt wurde. Da sie sich dort geflüchtet habe, sei sie dann später in die Anstalt zum «Guten Hirten» in Heitersheim, Baden, verbracht worden. Aber auch dort konnte sie sich nicht halten, weshalb sie nach Wittenbach zurückgeliefert wurde. Unter diesen Umständen kann dem Gesuche keine Folge gegeben werden. (Nr. 3043)

Schliesslich befasste sich der Regierungsrat bereits mit der nächsten Fastnacht. Auf Anfrage hatten sich alle 14 Bezirksämter auf dem Land dafür ausgesprochen, wie 1916 erneut Beschränkungen der Anlässe auszusprechen (vgl. dazu die Beiträge vom 4. und 19. Januar 1916). Die Massnahmen seien der Zeitlage angemessen und die anhaltende und sich immer stärker fühlbar machende Teuerung halte nachdrucksamst zum Sparen und Einschränken an. In der Stadt St.Gallen hingegen empfand man die Einschränkungen  geradezu als lästig: […] eine Stadt mit einem reichen gesellschaftlichen Leben [solle man nicht] gleich behandeln wie den kleinsten Ort auf dem Lande […]. Man müsse Rücksicht nehmen auf die Gewerbetreibenden, die auf die Einnahmen in dieser Zeit angewiesen seien: […] es handle sich dabei um Wirte und bei diesen speziell um Inhaber von Konzertlokalen, um Schneider und Schneiderinnen, um Coiffeurs und Coiffeusen, Kostümverleiher, Schuhhändler, Gärtner usw. Auch den Kindern solle man das Maskengehen wieder erlauben. In einem dem Protokollband beiliegenden Faltblatt sind die Beschlüsse festgehalten. (Nr. 3046)

Die Beschlüsse im gesamten Wortlaut finden sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/0203 (Illustration aus: Erziehungsrat des Kantons St.Gallen (Hg.). Lesebuch für das zweite Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen. Altstätten 1916, S. 36.

Palmentragen, um 1916

Dienstag, 28. März 1916 – Sarganserländer Volksbräuche

In ihrer Sitzung befasste sich die Kantonsregierung wieder einmal mit der Anschaffung von Literatur (Nr. 788). Der Lehrer, Volkskundler und Geograph Werner Manz (1882-1954) aus Sargans hatte den zweiten Teil seiner Dissertation zum Volksglauben und zu Volksbräuchen des Sarganserlandes publiziert, ein 162 Seiten starkes, teilweise illustriertes Werk. Herausgegeben worden war es durch die Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde, die ihre durch den Krieg verursachte schwierige Finanzlage  geltend machte und um die Abnahme einiger Exemplare bat. Die Regierung liess sich erweichen und beschloss, 20 Exemplare zu einem Preis von je Fr. 5 anzuschaffen und unter dem Budgetposten Unvorhergesehenes zu verbuchen.

Im Buch gibt es ein Bild zu einem Palmsonntagsbrauch. Stechpalmenzweige wurden zu einem Busch oder einem Kranz zusammengebunden und mit Äpfeln und bunten Bändern geschmückt. Knaben trugen sie zur Kirche und liessen sie dort im Gottesdienst segnen. Zu Hause wurden die Objekte in den Stuben oder Schlafzimmern oder auch im Stall aufgesteckt, um Unheil, böse Geister und Krankheiten aus diesen Räumen zu bannen.

AIV 162.1Zu den Fasnachtsbutzi von Flums (vgl. Bild) heisst es im Buch von Werner Manz (S. 32): In Flums hingegen tritt der ledige Bursche als «Butz» auf den Plan. Der mit einem «Geröll» (mit vielen kleinen Rollen gespickter Ledergurt)  umgürtete Röllibutz steckt in einem aus lauter Tannenreisern oder kleinen, vielfarbigen, dachziegelartig angeordneten Lappen bestehenden Kleider oder sucht durch ein Konglomerat unbeschreiblicher hässlicher, ja geradezu abstossender Kleidungsstücke, alles in den Schatten zu stellen. Je hässlicher, desto schöner, ist hier der Wahlspruch. Das Gesicht ist hinter einer fratzenhaften, in ihrer Art oft vorzüglich geschnitzten Holzlarve verborgen. Den Kopf decken bis auf die Schultern hinunterhängende Ziegen- oder Schaffelle. In Flums finden sich mehr als 300 solcher aus gutgebeiztem, astlosem Linden- oder Eschenholz geschnitzter Holzlarven vor, unter denen eine Anzahl ein ziemlich hohes Alter aufweisen.

Die Regierung behandelte am selben Tag noch diverse weitere Traktanden, unter anderem Anfragen um Wirtschaftspatente (Nrn. 766-775).  Ausserdem erliess sie ein Regulativ zur Förderung der Kleinviehzucht samt einer Instruktion betreffend die Tätowierung der Ferkel, Gitzi und Lämmer (Nr. 781):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 und A IV 162/12 (Bilder aus: Manz, Werner: Volksbrauch und Volksglaube des Sarganserlandes, Basel/Strassburg 1916)

Dienstag, 14. März 1916 – Schweizer Examen in Fratte di Salerno

In Fratte di Salerno bei Neapel befand sich seit dem 19. Jahrhundert eine bedeutende, von Schweizern aufgebaute Textilindustrie. Zu den führenden Unternehmern zählten die Familien Wenner, Vonwiller, Züblin und Andreae von St.Gallen sowie Schlaepfer aus Rehetobel AR. Die Ausgewanderten bildeten eine eigene Kolonie und hatten sich organisatorisch in der sogenannten Fremdengemeinde Fratte zusammengeschlossen, die sich neben Freizeitaktivitäten vor allem um die Schulbildung der Unternehmerkinder und religiöse Belange kümmerte.

IV. Sitzung des Komite der Fremdengemeinde in Fratte di Salerno, Dienstag, den 14. März 1916, abends 6 Uhr auf dem Bureau der Herren Schlaepfer Wenner & Co. bei Anwesenheit aller 5 Mitglieder.

1.) Herr Schlaepfer begrüsst zuerst der neugewählte [sic] Schriftführer und verliest hierauf das Protokoll der III. Komite-Sitzung [sic] vom 7. Januar 1916 & ersucht alsdann Herrn Wenner dasjenige der ausserordentlichen Generalversammlung vom 6. Februar 1916 zu verlesen. Beide Protokolle werden gutgeheissen.

2.) Die Gratifikationen an die Lehrkräfte für das zu Ende gehende Schuhljahr [sic] 1915/16 werden wie folgt bestimmt: Frl. Brühlmann: Lit. 100.- wie letztes Jahr da ihr bereits in diesem Jahre d.h. für 1916/17 eine Gehaltserhöhung von L. 200.- laut Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 6. Februar a.c. zugesprochen wurde. Herr Manser soll Lit. 150.- erhalten, ohne Gehaltsaufbesserung.

3.) Examen: Herr Schlaepfer schlägt vor[,] die Examen auf Samstag & Sonntag, den 15./16. April 1916 festzusetzen und zwar:

Samstag, 15. April von 9-11 Uhr vorm. Frl. Brühlmann

Sonntag, 16. April von 8 1/2-12 Uhr vorm. Herr Manser,

mit welchem Vorschlag sich die übrigen Mitglieder einverstanden erklären. Herr Wenner wird beauftragt, sich mit den Lehrern bezüglich des näheren Programms der Examen in’s Einvernehmen zu setzen.

4.) Die üblichen auf die Examen folgenden Ferien sollen Montag, den 17. April beginnen und bis zu Anfang des neuen Schuljahres d.h. Montag, den 1. Mai dauern.

5.) […]

6.) Herr Wenner erkundigt sich noch, ob die sr. Zt. von Herrn E. Ludwig vorgeschlagenen Reparaturen auf dem Friedhof ausgeführt wurden, worauf Herr Stüssi erklärt, dass das eiserne Eingangstor angestrichen wurde. Dagegen sind die zerfallenen Grabkreuze noch nicht durch neue ersetzt worden. Herr Schlaepfer & Herr Stüssi werden sich demnächst an Ort & Stelle begeben, zur weiterer [sic] Besprechung dieser Frage.

Schluss der Sitzung abends 6 ½ Uhr.

Die Schaffhauserin Marie Brühlmann war als Unterstufenlehrerin von 1914 bis zur Auflösung der Schweizerschule in Salerno 1921 tätig. Sie unterrichtete die erste bis vierte, später die erste bis sechste Klasse. Ausserdem erteilte sie Handarbeitsunterricht. Der Sekundarlehrer Hans Manser, laut Eigenaussagen ein liberaler Katholik (vgl. StASG, W 054/4.15), stammte aus St.Gallen. Er war für die fünfte bis neunte Klasse zuständig und von 1915 bis 1920 angestellt.

Quellen: StASG, W 054/21.1 (Auszug aus dem Vorstandsprotokoll der Fremdengemeinde in Fratte) und W 054/29.8 (Maskenball der Fremdengemeinde Salerno um 1910)