Kriminalgebaeude, Plan 1850

Samstag, 23. Dezember 1916 – Keine Vorweihnachtsstimmung im Regierungsrat

Ein thematisches Potpourri beschäftigte den fast vollzähligen Regierungsrat in der Sitzung dieses Tages. Es ging u.a. um die Grossschiffahrtsschleuse bei Eglisau (Nr. 2954), die Befreiung der Frauenklöster St.Katharina in Wil und Notkersegg in St.Gallen vom Krankenversicherungszwang (Nrn. 2958 und 2959) oder um das Budget der politischen Gemeinde Tablat (später in St.Gallen eingemeindet), in dem unter den unvorhergesehenen Ausgaben der nicht näher erklärte Posten Für Massnahmen zur Bekämpfung der Haarkrankheit Fr. 861.95 ausmachte (Nr. 2960). Ausserdem waren drei Fälle von Amtsehrverletzungen (Nrn. 2962, 2963 und 2964) und eine Beschwerde gegen das Waisenamt Weesen betreffend die Führung einer Vormundschaftsrechnung (Nr. 2966) zu begutachten. Und das Justizdepartement verlangte einen Nachtragskredit, weil die Beleuchtung des Kriminalgebäudes (Untersuchungsgericht im Karlstor) deutlich teurer ausgefallen war als budgetiert: Die Überschreitung rühre von den teuern Holz- und den rapid steigenden Kohlenpreisen, sowie von den dieses Jahr zum ersten Male erwachsenen Eisenbahnfrachtspesen (für Holztransport aus dem Oberland) her. Es sei ein Nachtragskredit von Fr. 450.- bis Fr. 500.- erforderlich. (Nr. 2967)

Kriminalgebaeude, Plan 1850-koloriert

Auch Schulfragen beschäftigten den Regierungsrat (Nr. 2968 bis Nr. 2971), und schliesslich mussten landwirtschaftliche Fragen geklärt werden: Gefordert war ein Staatsbeitrag an die öffentliche Zuchtstierhaltung (Nr. 2972) und die Abkürzung der Haltefrist der Zuchteber und Widder (Nr. 2973). Diverse Holzschlagbewilligungen (Nr. 2974 bis Nr. 2976), ein Waldankauf (Nr. 2955) und die Genehmigung eines Plans zur Ausreutung von Staudenwald in den Rheinauen (Nr. 2978) waren zu besprechen. Die Schweizerische Hotelfachschule in Luzern bat um einen Staatsbeitrag (Nr. 2979), und der geplante Notstandsfond für die Stickereiindustrie gab erneut zu reden (Nr. 2980). All diese und etliche weitere Regierungsratsbeschlüsse lassen sich im folgenden im Detail nachlesen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie KPP 1/64.002 und KPP 1/64.005 (nicht ausgeführte Pläne zur Erweiterung des Kriminalgebäudes zwischen Karlstor und Regierungsgebäude, ca. 1850)

Schulwandbild Saatkraehe

Mittwoch, 20. Dezember 1916 – Abschussprämien für Krähen, Elstern und Nusshäher

[…] teilt das Departement mit, es sei seitens der Bezirksämter Werdenberg, Oberrheintal und Unterrheintal berichtet worden, dass der Abschuss während der Sommermonate nicht den gewünschten Erfolg gehabt habe, dass die Krähen, Elstern und Nusshäher immer noch in übergrosser Anzahl vorhanden seien und dass die Gemeinderäte den dringenden Wunsch geäussert haben, es möchte der Abschuss in ähnlicher Weise auch für die Winterszeit gestattet werden, weil bei schneebedecktem Boden der Erfolg ein viel sicherer sein werde.

Unter der Nummer 2926 befasste sich der Regierungsrat damit in diesem Jahr zum zweiten Mal mit Vögeln, die der Landwirtschaft schadeten (vgl. den Beitrag zum 21. Juli 1916). Ausserdem beriet er folgende Geschäfte:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 09/0006 (Auszug aus einem Schulwandbild zum Thema )Saatkrähe, ca. 1900, Verlag Paul Parey, Berlin: Schröder und Kull, Biologische Wandtafeln zur Tierkunde, Tafel 24)

Mittwoch, 13. Dezember 1916 – Heu- und Strohmangel fördert Profiteure zutage

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kts. St.Gallen an sämtliche Bezirksämter, Gemeindebehörden und Polizeiorgane desselben betreffend den Handel mit Heu und Stroh.

Vom 13. Dezember 1916.

Es wird häufig darüber geklagt, dass Personen Heu und Emd kaufen, ohne dass sie diese Ware zum Selbstverbrauch bedürfen und ohne dass sie eine Ausweiskarte besitzen, die sie zum Heuhandel berechtigt. Es soll auch vorkommen, dass Produzenten beim Verkauf ihrer disponiblen Vorräte an Selbstverbraucher die für die Händler vorgesehenen Zuschläge erheben, was durchaus unstatthaft ist. Derartigen Praktiken muss ohne Verzug mit aller Gründlichkeit entgegengetreten werden, ansonst durch sie in Bälde auch den reellen Händlern der Handel unter Einhaltung der Höchstpreise verunmöglicht wird.

Sie werden daher angewiesen, den Heuhandel streng zu überwachen und jede Übertretung unnachsichtlich zu ahnden.

Die konzessionierten Händler und ihre Vertreter besitzen Ausweiskarten und sind gehalten, sich in ihrem Geschäftsgebahren nach [den von] dem Oberkriegskommissariat unterm 13. Oktober aufgestellten und den konzessionierten Händlern zugestellten Vorschriften zu richten. Die Ausweiskarten haben vorläufig Gültigkeit bis 31. Dezember 1916. Bewilligungen zum Strohhandel wurden zufolge der Strohrequisition bis jetzt nicht erteilt.

Wollen Sie Ihre Aufmerksamkeit speziell auch auf die gerichtlichen und freiwilligen Steigerungen lenken, wo Heu und Stroh bisweilen über den festgesetzten Höchstpreisen zugeschlagen werden soll. Die Höchstpreise dürfen auch bei Steigerungen nicht überschritten werden, ansonst jedermann seine Vorräte versteigern lassen könnte, um die Höchstpreise zu umgehen.

St.Gallen, den 13. Dezember 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement

des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner

Nachtrag und Einleitung zum morgigen Beitrag vom 14. Dezember: Josef Scherrer, Arbeitersekretär der Christlich-Sozialen, weilte in Solothurn. In seinem Tagebuch hielt er über die dortigen Wetterverhältnisse fest: Heute schneit es fort, zwar nass und unlustig. Auf den Strassen ist Pflotsch.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 sowie W 108/1 (Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons St.Gallen) und ZOF 003/1.12 (Landmaschinen der Strafkolonie Montlingen, ca. 1918-1921)

Bahnhof St.Margrethen

Montag, 11. Dezember 1916 – Reisepässe werden teurer und andere Geschäfte der Regierung

Der Regierungsrat traf sich zu einer reichbefrachteten Sitzung. Die Themen und Fälle waren einmal mehr bunt gemischt, wie ein paar Beispiele zeigen:

Wegen des allgemeinen Papierpreisaufschlages verlangte der Bund künftig 8 Rappen mehr pro Reisepassformular, das an die Kantone abgeliefert wurde. Der Regierungsrat beschloss daraufhin eine Erhöhung der bisherigen Reisepassgebühr von 2.50 Fr. auf 3 Fr. (Nr. 2833).

Hulda Schmid aus Rorschach wehrte sich gegen die Anstaltsunterbringung ihres dritten, unehelich geborenen und kranken Kleinkindes. Das Waisenamt Rorschach hatte ihren Rekurs abgewiesen und u.a. wie folgt begründet: Die Rekurrentin, eine ungünstig qualifizierte Person, habe als Vater des fraglichen Kindes einen Wilhelm Kolb, seines Berufes Komiker, Akrobat und Bauchredner, der am liebsten mit Zirkusgesellschaften in der Welt herumziehe, bezeichnet. […] Wenn die Rekurrentin sich für ihr Kind derart wehre, so dürfe nicht Mutterliebe als Beweggrund ihres Handelns betrachtet werden, sondern sie glaube bei einer Versorgung in der Familie ihres Bruders finanziell besser wegzukommen und fürchte ausesrem gewisse Massnahmen von Seite der heimatlichen Behörden, wenn diese für ihr Kind sorgen müssen. Das Waisenamt beabsichtige dieses Kind bei Privatleuten in Pflege zu bringen, wobei für die diesbezüglichen Kosten die Kindsmutter und die Heimatgemeinde aufzukommen hätten. Das Waisenamt beruft sich auf den Bericht des Polizeikommissariates in Rorschach, dem folgendes zu entnehmen ist: Der Bruder der Rekurrentin, bei dem das Kind untergebracht sei, sei mehrfach vorbestraft und Alkoholiker und habe deshalb nie dauernde Arbeit. Frau Schmid sei eine arbeitsame Frau, über die nichts Nachteiliges bekannt sei. Dieselbe habe aber selbst 6 eheliche und 2 uneheliche Kinder  im Alter von 1 bis 20 Jahren. sie müsse deshalb sehr spärlich haushalten. Sobald das Kind [der Hulda Schmid] Rösser werde, könnte es auf keinen Fall dort belassen werden. Die Jugendschutzkommission Rorschach-Goldach-Rorschacherberg berichtet in Sachen. [sic] Die Ursache des Rückschrittes im körperlichen Befinden des Kindes liege nicht oder doch nicht in erster Linie in der Behandlungsweise der pflegenden Familie, sondern in der Art der hereditären [vererbten] Krankheit des Kindes. Das Kind befinde sich zurzeit im Krankenhaus Rorschach und könne bis zur relativen Heilung dort nicht weggenommen werden. Ein früher Tod des Kindes sei im Hinblick auf seinen gegenwärtigen Zustand nicht völlig ausgeschlossen. Aus Rücksicht auf die Art der Krankheit dürfe das Kind auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus weder bei der kinderreichen Familie Schmid, noch im Armenhaus Oberhelfenschwil [Bürgerort der Mutter] versorgt werden, sondern sollte zu einer ehrenwerten kinderlosen und in hygienischen Dingen sehr sorgfältigen Familie gebracht werden. (Nr. 2843)

Auch Verkehrsfragen beschäftigten den Regierungsrat. Das Initiativkomitee für den Umschlagshafen Rhein-Bodenseeschiffahrt-Ostalpenbahn hatte auf Sonntag, 26. November 1916, eine Volksversammlung einberufen. Die 350 anwesenden Personen verlangten, dass nach dem Krieg eine direkte Verkehrsverbindung der Schweiz mit Bayern via St.Margrethen-Bregenz-Lindau eingerichtet werde. Sie forderten:

A. Den ungehinderten Durchgangsverkehr für Personen und freie Durchfuhr der Post und aller Güter auf Grund ihrer Transportpapiere.

B. Den Ausbau der Gürtelbahn zur doppelspurigen Hauptbahn.

C. Die Führung der Schnellzüge mit Maschinen der Schweizerischen Bundesbahnen bis Lindau oder der bayerischen Staatsbahnen bis St.Margrethen zu gestatten, zur Vermeidung der zeitraubenden Bremsumschaltung und Bremsprobe auf den Grenzbahnhöfen. (Nr. 2850) 

Zudem hatte der Regierungsrat über den Druck und Einband des Lesebuches für die fünfte Primarklasse zu befinden (Nr. 2861).

Auch Nussbäume gaben zu reden. Der Bundesrat hatte das Schlagen dieser Bäume verboten. Der Regierungsrat war nun mit einigen Ausnahmebewilligungen von dieser Vorschrift beschäftigt. Absterbend, auffallend schief stehend, schlechtfrüchtig, schwachkronig, mit Astwunden und Frostrissen versehen und auf dem Waffenplatz Walenstadt durch Schiesswunden beschädigt seien die betreffenden Bäume, wurde argumentiert. (Nr. 2862)

Schliesslich bat die am 15. Juli 1893 in Leipzig geborene Käthe Gertrud Charlotte Steiger, stud. phil., von Flawil um Entlassung aus dem Bürgerrecht, um das bayerische Staatsbürgerrecht anzunehmen. Vater der Petentin war der sozialdemokratische Schriftsteller, Theaterkritiker und Journalist Edgar Steiger. Sie selber arbeitete später als Professorin am Anna-Gymnasium in München (Nr. 2867). 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/01.15-29 (Ansichtskarte zum Bahnhof St.Margrethen, ca. 1913, Postkartenverlag Ittensohn, St.Margrethen, Nr. 329)

Informationen zu Steiger: vgl. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D48693.php (konsultiert am 11.11.2016) sowie Bellinger, Gerhard J. und Regler-Bellinger, Brigitte: Schwabings Ainmillerstrasse und ihre bedeutendsten Anwohner. Ein repräsentatives Beispiel der Münchner Stadtgeschichte von 1888 bis heute. 2. Aufl., Norderstedt 2012, S. 382 (vgl. https://books.google.ch/, konsultiert am 11.11.2016)

Sonntag, 10. Dezember 1916 – Eine Frau ist die beste Bienenzüchterin im Kanton St.Gallen

Bruggen, den 10. Dez. 1916.

Bericht über die Förderung der Bienenzucht im Kanton St.Gallen pro 1916.

Hochverehrter Herr Landammann!

Verehrte Herren Regierungsräte!

Gestatten Sie mir gütigst, dass wir Ihnen über die Förderung der Bienenzucht im Kanton St.Gallen, während des Jahres 1916 Bericht erstatten.

Allgemeines. Einem wunderschönen Vorfrühling, der sich die Völker prächtig entwickeln liess, folgte eine schlimme Zeit. Wenige Trachttage – doch reichen sie in tiefer gelegenen Gebieten so weit, dass kräftige Kolonieen [sic] eine schöne Frühjahrsernte einheimsten und davon etwas für den Imker erübrigten. Mittlere und geringe Völker aber kamen in dieser Zeit erst so recht ins Brutgeschäft und erstarkten dann, als die dauernd schlimme Witterung eintrat. Auch in diesem schlimmen Jahr ist der Unterschied zwischen Rassenvölkern und nicht rassigen durchgehends klar zum Vorschein gekommen.

Unsere Nachforschung bei 125 Imkern der ganzen deutschen Schweiz[,] welche zusammen an die 5000 Völker besitzen, ergaben, dass die Durchschnittsernte pro Rassenvolk beinahe das Doppelte der nicht veredelten Völker betrug. Dasselbe ist auch bezüglich der Maximalleistungen der Völker zu sagen.

Wenn, wie in diesem Jahr, der Sommer geringe Tracht bietet, vermögen sich eben nur die besten Völker selbst zu erhalten. Viele Kolonieen [sic] mussten mit der Futterflasche durch den Sommer und in den Winter gebracht werden, was bei den hohen Zuckerpreisen mit grossen Opfern verbunden war. So ist es nicht zu verwundern, wenn die Freude an der Bienenzucht da und dort schwindet. Und es darf konstatiert werden, dass die Grosszahl der in den Winter genommenen Völker ihre Existenz der idealen Einwirkung der Bienenzucht auf den Menschen zu verdanken hat. Man hofft – und hofft – auf’s nächste Jahr!

Die Prämiierung. Dieser Tiefstand konnte nicht ohne Rückwirkung auf die Beteiligung an der Prämiierung sein. Im Gebiete von Rorschach bis Wil meldeten sich 14 Imker zu derselben, von denen aber im Laufe der Zeit dann zwei sich zurückzogen.

Die zwölf prämierten Betriebe erstrecken sich auf 327 Völker. Die Bienenhäuser sind schlicht und recht bis an eines, dem man die „Axt im Haus“ in seiner Unzweckmässigkeit doch etwas gar zu sehr ansieht. Das Kastenmaterial ist fast durchweg von guter Qualität. Die Einsicht, dass ein richtiger Kasten zu einem geordneten Betriebe absolutes Bedürfnis ist, gewinnt allgemein Boden, doch verlängern die schlimmen Honigjahre manchem „Rumpelkasten“, den Bienen und dem Imker zum Aerger, das Dasein.

Die Betriebsweise ist mancherorts durch die schlimmen Ernteaussichten nachteilig beeinflusst und wirkt direkt auf die „Leistungsfähigkeit der Völker“ und die „Anzahl der guten Völker“. Ohne eigene Nachzucht des nötigen Königinnenmaterials in Rücksicht auf die gewünschten Vererbungsfaktoren, ist ein rationeller Betrieb heute nicht mehr denkbar. Die Existenzmittel der Bienen schwinden infolge intensiver Wiesen- und Milchwirtschaft und durch die sorgsame Ausforstung der Wälder in bedenklicher Weise.

Dass bei jedem strebsamen Imker die Qualität der Völker über allem steht, bezeugt der verhältnismässig geringe Unterschied im Völkerdurchschnitt in den drei Kategorieen. Die erste Kategorie weist bei einem Maximum von 40 Punkten ein solchen von 33,7, die zweite einen solchen von 32,6 und die dritte einen solchen von 31 Punkten auf.

Das beste Volk mit einer Punktzahl von 39,5 entstammt einem bekannten Zuchtstamme, hat aber bereits auf dem Stande Königinwechsel vorgenommen. Es weist also mit aller Deutlichkeit darauf hin, wie durch sorgsame Auswahl der Betrieb erleichtert und gesichert werden kann.

Die Brutanlage ist infolge des allgemein trostlosen Sommers sehr gleichartig und schwankt zwischen 3,5 – 3,3 – 3,1 Punkten im Durchschnitt der drei Kategorieen. Erfreulich war der Gesundheitszustand. [Wirken] In der Umrahmung des Brutnestes mit Pollen und Honigspielen zeitliche und örtliche Verhältnisse bestimmend mit, doch sind auch hierin die rassigen Völker durch ihre ausgesprochene Anlage zur Selbstverproviantierung obenan.

Der Wabenbau ist mit einem Durchschnitt von 4 in den drei Kategorieen gleich eingeschätzt, was der Sorgfalt der Imker ein gutes Zeugnis ausstellt. Freilich sind noch da und dort eindringliche Belehrungen in dieser Beziehung am Platze. Bei Standbesuchen und Kursen darf man nicht müde werden, immer wieder auf die Sammlung und Verwertung des eigenen Wachses zu dringen.

Züchterisch betätigen sich die Imker der ersten zwei Kategorieen mit mehr oder weniger Erfolg.

Das Mittel der punktierten Völker schwankt zwischen 38,17 und 28,25. Das Gesamtergebnis der diesjährigen Prämiierung steht also entschieden hinter demjenigen normaler Jahre. Die Bienen sehnen sich also, wie die Imker, nach bessern Tagen. – Möchten sie doch endlich kommen!

Auf den Belegstationen Simmitobel, Bruggen, Gamplüt, Rohr, Kirchberg, Flums und Gärtensberg wurden 222 Königinnen aufgeführt, von denen 181 oder 81% befruchtet wurden. Im Bewusstsein, dass einer tut [gut] geführten Belegstation ein sehr hoher Wert an der Hebung der Bienenzucht zukommt, haben wir den Bedürftigsten derselben kleinere Subventionen zukommen lassen.

Am Schlusse unserer Berichterstattung angelangt, danken wir Ihnen bestens für Ihr[e] Hilfe und bitten Sie, uns auch fernerhin in bisheriger Weise Ihre Subventionen gütigst zukommen zu lassen[.]

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Präsident: M. Jüstrich                                                                         Der Vice-Präsident: [ohne Unterschrift]

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.176-11 (Bericht des Bienen-Inspektorats des Kantons St.Gallen)

Samstag, 9. Dezember 1916 – Landwirtschaft im Rheintal

Oben: Feldertrag der Strafkolonie Montlingen, ca. 1918-1921.

Situationsbericht aus dem Rheintal.

Die günstige Witterung des Spätherbstes und des Vorwinters hat die letzten Herbstarbeiten bedeutend gefördert. Die letzten Ackerfrüchte, die Runkelrüben und Süssräben, konnten überall rechtzeitig, d.h. vor Beginn stärkerer Fröste, eingebracht werden. Mit Ende Oktober wurde der Weidegang fast allgemein beendigt. Nur vereinzelt sah man in der ersten Novemberwoche noch weidende Herden. Noch selten wurde der Rasen so scharf abgeätzt, wie im vergangenen Herbst.

Jetzt beschäftigen sich die Rheintaler Bauern, soweit es die Witterung und die Stallarbeiten erlauben, hauptsächlich mit der Bodenbearbeitung und mit der Oeffnung der Entwässerungsgraben. Es ist in den letzten Wochen, namentlich im obern Teil des Rheintales, ziemlich viel Wiesland umgekehrt worden. Die schwierige Beschaffung von genügend Kartoffeln für den eigenen Bedarf einerseits und die hohen Preise für das verkaufbare Quantum anderseits, bilden den besten Ansporn zur Ausdehnung der Kartoffelkultur. Ueberdüngte und deshalb stark verunkrautete Wiesen sollten noch in stärkerem Masse der Kartoffelkultur dienstbar gemacht werden; sie liefern, vorausgesetzt dass der Boden trocken genug ist, bei geringem Düngeraufwand grosse Erträge. Auffallend ist dagegen die geringe Zahl, sowie der geringe Umfang der mit Wintergetreide bestellten Aecker. Wir möchten bei den hohen Körner- und Strohpreisen dem Korn- und dem Winterroggen ein grösseres Anbaugebiet wünschen. Voraussichtlich wird im nächsten Frühjahre der Maisanbau ausgedehnt, umso mehr als sich diese Körnerfrucht, wie kein anderes Gewächs, zum Anbau im Gemisch mit Gemüsepflanzen eignet. Da alles vorrätige Gemüse schlank aufgekauft wurde, denkt man naturgemäss auch an den vermehrten Anbau der Kohl- und Rübengewächse und der Bohnen, welche die leichte Beschattung durch den Mais gut ertragen. Trotzdem wenigstens ein Teil des Heues in den frühern Lagen in tadelloser Qualität eingebracht werden konnte, sind die Klagen über geringe Milchergiebigkeit allgemein. Es fehlt hier, wie überall, an den geeigneten, eiweissreichen Kraftfuttermitteln. Dass man bei knappen Milcherträgen mit den festgesetzten Höchstpreisen nicht übermässig zufrieden ist, ist nicht erstaunlich; denn Preis und Produktionskosten stehen oft nicht im richtigen Verhältnis.

Mehr Glück hatte man mit dem Viehabsatz; nicht nur wurden für bessere Ware gute Preise bezahlt, sondern es konnten auch diejenigen Tiere, die nicht befriedigten, wohl noch selten zu so günstigen Bedingungen abgesetzt werden. 

Häftlinge der Strafkolonie Montlingen beladen einen Wagen mit Garben, ca. 1918-1921:

Haeftlinge mit Wagen

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 49, 09.12.1916, S. 820-821) sowie ZOF 003/1.19 und ZOF 003/1.21 (Bilder)

Berneck mit Rebbergen

Dienstag, 24. Oktober 1916 – Rebhangsanierung in Rheintaler Dörfern

Infolge Hochwassers vom 11. September 1916 waren in den Dörfern Berneck, Au und Balgach diverse Erdschlipfe niedergegangen und hatten Rebkulturen geschädigt. Im Beitragsbild ist Berneck mit noch intakten Rebhängen (um 1900) zu sehen. In ihrer Sitzung vom 24. Oktober beriet die Regierung, wie sie die betroffenen Gemeinden unterstützen könnte (Nr. 2424). Die Landbesitzer waren nicht in der Lage, die Sanierungsmassnahmen selber zu bezahlen: Bei den meisten der in Frage kommenden Parzellen kann überdies der Steilheit des Geländes wegen nur die Rekonstruktion des Rebbaues, nicht aber die Anlage anderer Kulturen, in Frage kommen. Was die auszuführenden Arbeiten anbetrifft, kann es sich mit Rücksicht auf die Steilheit der Hänge und ferner auf den Felsuntergrund nur um Erstellung von Betonmauern handeln, die im Felsuntergrund ihre Fundamente erhalten. Nach Erstellung von mehrfachen Fussmauern muss mit Hilfe einfacher Seilbahnen das in die Tiefe geschwemmte Material hinauf transportiert werden, damit alle Parzellen wieder genügend Untergrund erhalten, somit wieder pflanzungsfähig werden und damit für die untenliegenden Besitzer das aufgeführte Material wieder beseitigt wird. Auf diese Art und Weise wird es einzig möglich, den Grundbesitzern wieder zu ihren Parzellen zu verhelfen und ferner weitern Abrutschungen im gleichen Gebiete sicher entgegenzutreten.

Die Regierung beschloss aufgrund solcher Erwägungen und vor dem Hintergrund, dass die Sanierung laut ersten Berechnungen rund 70’000 Franken kosten würde: 1. Das Volkswirtschaftsdepartement sei beauftragt, genauere Erhebungen darüber zu veranstalten, ob einmal diese kostspielige Rekonstruktion des Rebgeländes sich wirtschaftlich rechtfertigen liesse, und ob sodann die geschädigten Grundbesitzer selbst, wie auch die beteiligten Gemeinden eine solche wünschen und den auf sie entfallenden Kostenanteil zu übernehmen bereit wären. 2. Für den Fall, dass eine solche Rekonstruktion als gerechtfertigt erscheint und durchgeführt werden soll, erklärt sich der Regierungsrat bereit, dieselbe als Bodenverbesserungsprojekt zu behandeln und dem Grossen Rat seinerzeit [sic] die Ausrichtung eines Staatsbeitrages von 30% der wirklichen Kosten zu empfehlen. 

Akten des Meliorationsamtes im Staatsarchiv zeigen auf, dass die Projekte «Rebschlipf-verbauungen» für die Gemeinden Berneck und Au in den Jahren 1916 bis 1919 ausgeführt wurden.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMC 03/02.01 (Berneck um 1900, Bild von J. Thurnheer).

Die Unterlagen zur Rebschlipfverbauung in Berneck finden sich unter den Signaturen: A 151/3.031-0459 B (Berneck), A 151/3.031-0460 B (Au) und A 151/3.036-0490 B (Berneck). Ausserdem beriet der Regierungsrat am 3. November 1916 unter der Nr. 2514 über die Angelegenheit.

Samstag, 21. Oktober 1916 – „Sammelt auch die Asche […], werft sie aber nicht planlos hinaus aufs Land, wie der Güggel seine Eier.“

Der Aschensack

Wahrhaftig nicht genug kann man heute Sorge tragen zu den düngenden Substanzen. Die verfügbare Pflanzennahrung, die der eigene Betrieb liefert als Abfall, sei es im Stall, im Haushalt, von der Strasse usw., muss man heute wieder mehr estimieren [schätzen] als je. Wir wollen grösstmöglichste Ernten in hervorragend wertvoller Qualität. Das soll uns der Acker, der Garten, der Baumwachs geben, was geben wir ihm? Kargt nicht in der Anwendung der Dünger; die Kosten kommen reichlich und vielfältig zurück in grösseren Quanten und besserer Qualität.

Sammelt auch die Asche des Ofens, des Kochherds fortdauernd, werft sie aber nicht planlos hinaus aufs Land, wie der Güggel seine Eier. Zusammenraffen, zusammenhalten, zusammentragen, selbst aus event. Mietwohnungen, nahen Industrieorten, Städten sammeln darf man sie, die Holzasche nämlich. In engmaschigen alten Ledisäcken z.B. lässt sie sich ganz gut und ohne Verlust aufbewahren, bis man sie braucht in den Bohnen, in den Erbsen usw. Holzasche ist ein Kalidünger, enthält auch etwas Phosphorsäure und ziemlich viel Kalk.

  Phosphorsäure Kali Kalk
Laubholzasche 3,5% 10% 30%
Nadelholzasche 2,5% 6% 35%
Braunkohlenasche 0,6% 0,7% 165
Steinkohlenasche 0,2% 0,2% 3,5%

Letztere soll trotz ihrem geringen Nährstoffgehalt in physikalischer Hinsicht besonders in schweren Böden sehr wohltuende Wirkung zeigen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 42, 21.10.1916, S. 706-707) und W 127 (Lehrer mit Schüler beim Kohlenabbau bei Uznach, in: Hof-Zeitung, herausgegeben vom Land-Erziehungsheim Hof Oberkirch, Nr. 15, April 1919)

Samstag, 7. Oktober 1916 – Herbstlicher Föhn am Zürichsee lässt Gras nochmals wachsen

Situationsbericht vom Zürichsee.

Die Blätter an Baum und Strauch verlieren ihr sanftes Grün; sie werden rot und braun und fallen bereits schon in reichlicher Zahl auf den Boden. Auch der Wald steht nicht mehr im grünen Schmucke da, auch er zeigt Herbstfärbung. Und die frohe, muntere Sängerwelt schart sich zusammen, um noch rechtzeitig hinüberzuziehen in die mildern Gefilde der südlichen Länder. Die Herbstzeitlose und die Herbstgentianen [-enzianen] sprossen in den Niederungen zahlreich hervor, als ob sie da wären, dem zu Ende gehenden Sommer und Herbst noch ein Abschiedskränzchen zu winden.

„Was lange währt, ist endlich gut!“ wird man im Hinblick auf die gegenwärtige Herbstwitterung ausrufen. Nach einer bereits einen Monat anhaltenden, höchst unerfreulichen, nasskalten und in den Berggegenden bereits winterlichen Witterung, sind seit einer Woche endlich die längstersehnten schönen und sonnigen Herbsttage mit voherrschender Föhnwitterung angebrochen.

Was indes den meisten Kulturen zum Schaden gereichte, die Nässe und Feuchtigkeit der Witterung des Vorherbstes, das ist doch wenigstens dem Graswuchs zugute gekommen. Die milde Herbstwitterung war nämlich für den Futterwachs in den Talschaften sehr günstig. Vielerorts konnte auf der gleichen Wiesenfläche drei und sogar vier Mal gemäht werden. Gegenwärtig ist man noch mit dem Dörren des dritten Schnittes beschäftigt, und sofern die warme Föhnwitterung anhält, kann in den Niederungen ein schönes Quantum Dürrfutter eingesammelt werden. Gleichzeitig hat das Vieh eine ergiebige Herbstweide. Nach übereinkommenden Berichten sind die Futtervorräte so bedeutend, dass sie für einen grössern Viehbestand vollkommen ausreichen.

Die Qualität des Obstes, namentlich diejenige des Frühobstes, ist nicht in allen Lagen befriedigend ausgefallen. Infolge des licht- und wärmearmen Sommers sind manche Fruchtarten ungenügend entwickelt und nicht vollkommen ausgewachsen und ausgereift. Sogar die in unserer Gegend vielverbreiteten und beliebten Teilersbirnen befriedigten hinsichtlich der Qualität nicht überall, und es war demnach angezeigt, beim Mosten dieser Birnen ein[en] Zusatz von sauren Aepfeln oder spätern Birnensorten beizugeben. – Im Reifestadium ist das Spätobst im Verhältnis zur Jahreszeit weit fortgeschritten, schon die spätern Sorten fallen stark und gehen der Reife entgegen. Immerhin ist es angezeigt, dass die Landwirte die Ernte des köstlichen Lager- und Winterobstes so lange wie möglich hinausschieben, sofern die Ernte qualitativ befriedigen soll.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 40, 07.10.1916, S. 673-674) und ZOF 002/02.21 (Herbstweide, Bild aus der Diapositiv-Sammlung der Psychiatrischen Klinik Pfäfers, zwischen 1912 und 1925)

Freitag, 29. September 1916 – Anbauprämien für die Bewirtschaftung neuer Ackerflächen

Im April 1918 wurden in Folge der Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln auch die Rasenflächen auf dem Klosterhof vor dem Regierungsgebäude umgepflügt und Kartoffeln angepflanzt. Das Bild zeigt ein Ochsengespann, geführt von einem Bauern. Vier Soldaten sind als Helfer dabei.

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartements des Kts. St.Gallen betreffend Förderung und Mehrung des Feldbaues.

Vom 23. September 1916.

Angesichts der andauernden ausserordentlichen Verhältnisse hat der Regierungsrat neuerdings Veranlassung genommen, durch besondere Massnahmen die einheimische Produktion von Getreide, Mais, Kartoffeln und Gemüse möglichst zu fördern und zu mehren. Zu diesem Zwecke werden zum zweiten Male für Neubruch und Neukulturen Anbauprämien ausgesetzt, an die genossenschaftliche Beschaffung zweckentsprechender Pflüge Staatsbeiträge ausgerichtet und die Gemeinderäte, wie insbesondere die Ortsverwaltungen, verpflichtet, auch ihrerseits den vermehrten Anbau tatkräftig zu unterstützen.

In erster Linie müssen die Ortsgemeinden, die über anbaubaren, d.h. für den Umbruch und die Anlage rationeller Kulturen geeigneten Boden verfügen, die Förderung Mehrung des Ackerbaues energisch betreiben, sei es, dass sie den Umbruch den feldmässigen Mais-, Getreide-, Kartoffel- oder Gemüsebau in Regie oder auf ihre Rechnung durch Dritte besorgen lassen, sei es, dass sie die Pächter oder Nutzniesser von Genossengut anhalten, die Beackerung vorzunehmen, und zwar unter besonders zu gewährenden Vergünstigungen gemäss Ziffer 4 des fraglichen Regierungsratsbeschlusses. Wenn alle Ortsgemeinden im Ackerbaugebiete in dieser Beziehung die erwartete Einsicht und Tatkraft bekunden und ihre Pflicht tun, so wird der Regierungsrat auch nicht in die Lage kommen, weitere Massregeln gegen sie zu ergreifen. Natürlich ist nicht jede Lage und jeder Boden für den Ackerbau wirklich geeignet. In der Hauptsache werden die Genossengüter der Rheinebene, des Seez- und Linthgebietes diesem Zwecke dienstbar gemacht werden können.

Die Gemeinderäte, bezw. die politischen Gemeinden, haben ebenfalls das Möglichste zu tun, um den Ackerbau zu fördern und zu mehren, und zwar einmal durch Vermehrung desselben bei den kommunalen Betrieben (Armenanstalten usw.) und sodann durch Gewährung von Unterstützungen gemäss Ziffer 3 des Regierungsratsbeschlusses.

Aber auch jeder einzelne Landwirt und Bodenbesitzer, der für den Ackerbau geeignetes Land besitzt, wird gut tun, wenn er möglichst grosse Flächen umbricht und bepflanzt.

Den landwirtschaftlichen Organisationen (Vereinen und Genossenschaften) kommen hiebei folgende Aufgaben zu: Veranstaltung von Kursen und Vorträgen in den einzelnen Gebieten des Ackerbaues, dann der genossenschaftliche Bezug von Ackergeräten, Hülfsdünger [sic] und Saatgut zu angemessenen Preisen in bester Qualität, wie auch Anschaffung von Ackergeräten zu Leihzwecken und ganz besonders Organisation des genossenschaftlichen Absatzes der Produkte usw.

Der kantonale landwirtschaftliche Genossenschaftsverband (Geschäftsführerstelle in Azmoos) wird es sich angelegen sein lassen, die Vermittlung des zweckdienlichen Saatgutes, allfälligen Hülfsdüngers und der Feldgeräte, speziell neuer empfehlenswerter Pflüge, zu besorgen.

Was angepflanzt werden soll, hängt – die nötigen Fachkenntnisse vorausgesetzt – einmal von der verfügbaren Bodenqualität und sodann namentlich von den Absatzverhältnissen ab. Zweifellos wird sich im nächsten Jahr die Kultur aller derjenigen Produkte reichlich lohnen, die zu unsern notwendigsten Lebensmitteln zählen, und unter diesen wohl ganz besonders Mais und Kartoffeln. Das sind indessen auch die beiden Kulturarten, die sich speziell für das Rheintal in hervorragender Weise eignen. Aber auch Hafer, Gerste, Roggen, Korn, Weizen, ferner Gemüse, wie Bohnen, Erbsen usw., versprechen eine sehr gute Rendite und sind für den Anbau nicht minder zu empfehlen.

Das Erträgnis der subventionierten Äcker ist – abgesehen vom Saatgut und vom Eigenbedarf – zum allgemeinen Konsum in den Verkehr zu bringen.

Sollten sich Ortsgemeinden oder Private, vielleicht auch landwirtschaftliche Organisationen zum voraus einen guten Absatz gewisser Produkte sichern wollen, so dürfte dies nicht schwer halten, indem sowohl eidgenössische Verwaltungen (Militärverwaltung, Alkoholverwaltung e[t]c.), grössere Konsumzentren, Konservenfabriken usw. die Abnahme zu guten Preisen zweifellos sicherstellen werden.

Auf eines sei aber noch mit allem Nachdrucke hingewiesen: Da bekanntlich der Winter der beste „Ackersmann“ ist, sollte der Umbruch des Bodens baldmöglichst ausgeführt werden.

Mit Rücksicht auf die derzeitige ernste Situation ist es wohl vaterländische Pflicht eines jeden, dem es möglich ist, rationellen Feldbau zu betreiben und damit zur Selbstversorgung unseres Landes beizutragen, dies wirklich zu tun. Dabei möchten wir aber nicht unterlassen, eindringlich zu betonen, dass immerhin nur auf geeignetem Boden Ackerbau betrieben werden soll, dass nur das beste Saatgut gut genug und dass einer richtigen Düngung, wie überhaupt einer guten Pflege der Kulturen die grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist.

Im übrigen stehen die Direktion wie die Lehrkräfte der landwirtschaftlichen Schule Custerhof-Rheineck den Interessenten zu jeder wünschbaren Wegleitung und Auskunftgabe gerne und unentgeltlich zur Verfügung.

Möge die Selbstversorgung unseres Landes auf diese Weise reiche Früchte zeitigen.

St.Gallen, den 23. September 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 13 vom 29. September 1916, S. 393-395) und ZMA 15/2.31 (Foto Otto Rietmann, St.Gallen)