Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen, 1907

Freitag, 14. April 1916 – Überstun-den in der Schokoladenfabrik

 

Der Regierungsrat bewilligte der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen eine Arbeitszeitverlängerung für zwei Wochen. Für die zehneinhalbstündige Nachtschicht sollten die Arbeiter einen Lohnzuschlag von 25% erhalten: Das Gesuch wird begründet mit dringenden Lieferungen und Rückstand wegen Störungen in der Rohmaterialzufuhr etc. (Nr. 920).

Briefkopf Maestrani in St.Gallen, 1912Briefkopf der Schokoladenfabrik von 1912

Auch die Eingabe eines Modegeschäfts, das die Arbeitszeiten wegen dringender Saisonarbeit verlängern wollte, wurde positiv bewertet (Nr. 921). Ausserdem befürwortete der Rat die verkürzte Haltefrist für die im Herbst 1915 prämierten Zuchtstiere, die der inländischen Fleischversorgung dienstbar gemacht werden (Nr. 928). Fast zuletzt nahm die Regierung auch Kenntnis vom Ergebnis der Staatsrechnung 1915 (Nr. 931). Daneben befasste sie sich mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie ZMH 64/063a und ZMH 64/063b (Briefköpfe der Firma Maestrani von 1907 und 1912) 

 

Recyclingbetrieb Arber in Wil

Freitag, 24. März 1916 – Ausländi-sche Konkurrenz für Recycling-betriebe

Die Firma Karrer in St.Gallen als Präsidentin des Vereins Schweizerischer Rohproduktenhändler beschwerte sich beim Regierungsrat […], dass sich zurzeit in allen grössern Ortschaften der Schweiz Händler, meist ausländischer Herkunft, bemerkbar machen, die Einkaufsstellen für Hadern etc. errichten. Hadern (Lumpen) sind Textilabfälle, die man verwendete, um u.a. Papier herzustellen. «Lumpensammler» lieferten diesen vor allem auch während Not- und Mangelzeiten wie dem Ersten Weltkrieg begehrten Wertstoff in die Papiermühlen. Weiter heisst es im Protokoll der Regierung (Nr. 745):

In den meisten Städten sei vor dem Kriege die Errichtung von Einkaufsstellen dieser Branche mit grossen Schwierigkeiten verbunden gewesen, indem aus Gründen der Hygiene der Betrieb solcher Geschäfte inmitten bevölkerter Quartiere untersagt wurde. Die in letzter Zeit zutage getretene grosse Nachfrage nach Hadern und Abfällen aller Art habe die Errichtung einer grossen Zahl von Einkaufsstellen inmitten bevölkerter Quartiere gerufen, und dabei handle es sich nicht etwa um besonders eingerichtete, abgesonderte Räumlichkeiten, sondern die Hadern werden in den Wohnungen der betreffenden Händler selbst aufbewahrt. Im Inseratenteil jeder beliebigen Zeitung begegne man einer Anzahl von Anzeigen, mit welchen das Publikum auf die sehr oft unreellen Haderneinkaufsstellen aufmerksam gemacht werde, deren Hintermänner sich in den Gasthöfen grösserer Städte aufhalten und dort weder Steuern bezahlen, noch im Handelsregister eingetragen seien. Diese Konkurrenz werde von den einheimischen Sammlern und Händlern schwer empfunden, und es werde daher das Gesuch gestellt, geeignete Massnahmen treffen zu wollen zur Behebung der angeführte Missstände.

Der Regierungsrat hatte diese Frage von der kantonalen Sanitätskommission beurteilen lassen. Diese vertrat die Ansicht, dass es, […] vom sanitätspolizeilichen Standpunkte betrachtet, auf dasselbe herauskomme, ob die Abfälle von Agenten der Beschwerdeführer oder von andern Sammlern eingekauft werden. Wenn spezielle Fälle namhaft gemacht werden können, wo besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, oder wo solche missachtet werden, sollen diese angezeigt werden. Aber ein allgemeines Verbot erscheine nicht als angängig.

Die Regierung schloss sich dieser Meinung an und meinte ausserdem, ausländische Händler müssten ohnehin gemäss Hausiergesetz ein Patent lösen, das aber in der Regel nicht ausgestellt würde.

Ausserdem befassten sich die Regierungsräte in ihrer Sitzung mit folgenden Themen:

Zum Schicksal eines Lumpensammlers vergleiche den Beitrag zum 25. Januar 1916.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 87/071 (Beitragsbild, Auszug aus Briefkopf, 1910)

 

Rorschach, Hafen und Hafenbahnhof um 1910

Samstag, 11. März 1916 – Verkehrspolitik anno 1916 und alte Akten zur Papierherstellung

Die Regierung befasste sich an ihrer Samstagssitzung unter anderem mit dem Bahnhofumbau und der Hafenverlegung in Rorschach (Nr. 610, voller Text siehe unten). Das Thema gab viel zu reden und führte zu einem mehrseitigen Protokolleintrag. Insbesondere ging es darum zu entscheiden, wie die finanziellen Lasten in dieser Frage zwischen Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden sollten.

Nach längerer Diskussion beschloss die Behörde, einen Brief an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen zu richten, in dem es u.a. heissen sollte: […] Der Hafen in Rorschach ist ein Überbleibsel der fürstäbtischen Verkehrsanstalten und wurde seinerzeit hauptsächlich zur Bedienung des Getreidelagers und des Kaufhauses in Rorschach erstellt. Solange keine Eisenbahnen existierten, hatten diese Verkehrsanstalten für das fürstäbtische Gebiet und später für den Kanton St.Gallennicht nur einen allgemeinen volkswirtschaftlichen Wert (Hebung des Verkehrs und Verproviantierung des Landes), sondern sie waren auch eine nicht zu unterschätzende Einnahmsquelle für den Fiskus. Es lag also im ureigensten Interesse des Fürstabtes und später des Kantons St.Gallen, in Rorschach einen Hafen zu erstellen und zu unterhalten. Ganz anders aber liegen die Verhältnisse heute. Heute hat der Hafen in Rorschach für den Kanton St.Gallen nur noch ein Betriebsdefizit von zirka Fr. 9000.- per Jahr zur Folge, während die Einnahmen aus den Frachten ganz den ihn frequentierenden Verkehrsanstalten zugute kommen und die Zölle von der schweizerischen Eidgenossenschaft vereinnahmt werden. Infolge dieser veränderten Verhältnisse könnte sehr leicht, vom Standpunkt des kantonalen Fiskus aus beurteilt, die Frage der Liquidation des Hafens aufgeworfen werden. Wenn der Grosse Rat diese Liquidation beschliessen würde, so könnte er offenbar von niemandem daran gehindert werden. Nun kann aber selbstverständlich ein Staat aus fiskalischen Gründen nicht die Förderung der allgemeinen Volkswirtschaft, wozu auch die Hebung des Verkehrs gehört, ignorieren. Speziell der Kanton St.Gallen hat sich nie geweigert, Verkehrsverbesserungen diejenige Unterstützung zukommen zu lassen, die im Interesse des Kantons oder eines Teiles desselben jeweilen begründet war. […]

Ausserdem beschäftigte sich die Regierung in ihrer Sitzung nebst zahlreichen weiteren Themen mit Steuerfragen der Schulgemeinde Straubenzell (Nr. 612), einem jugendlichen Straftäter (Nr. 614), einer Adoption (Nr. 616), einer Dienstehrverletzung (Nr. 617), einer Anfrage des Buchbindermeistervereins betreffend Abgabe von alten Aktenbeständen zur Papierherstellung (Nr. 619) sowie den Alpverhältnissen in Amden (Nr. 620):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/02.12-17 (Bild)

Montag, 14. Februar 1916 – Der Grossratspräsident erörtert die aktuelle Lage

Ausserordentliche Frühlingssession des Grossen Rates, Eröffnungsansprache von Grossratspräsident Dr. med. Karl Reichenbach (1854-1940), von 1882 bis 1925 Arzt in St.Gallen:

Meine verehrten Herren Kantonsräte!

Ich begrüsse Sie herzlich zur ausserordentlichen Tagung des Grossen Rates. Seit unserer letzten Versammlung im November ist die Lage des Landes keine günstigere geworden. Wohl sind wir bis heute vor der Kriegsgefahr verschont geblieben, aber die indirekten Folgen der furchtbaren Zeit machen sich je länger, je intensiver fühlbar. Eine schwere wirtschaftliche Krise droht speziell der Ostschweiz und ihrem Stickereigebiete, und wir sehen von Tag zu Tag mit grösserem Bangen den kommenden Zeiten entgegen. Wenn es nicht gelingt, unserer Industrie in Bälde die dringend notwendigen Rohstoffe zuzuführen, werden Sorge, Not und Hunger in manches Haus einziehen. Beinahe machtlos stehen wir dieser drohenden Gefahr gegenüber; sollte sie wirklich eintreten, dann mögen sich st.gallischer Opfersinn und st.gallische Nächstenliebe in nie gesehener Weise zeigen und das Wort „Einer für alle und alle für einen“ zur Tat und Wahrheit werden.

Neben dieser bedenklichen wirtschaftlichen Misslage lastet das drückende Gefühl innerer Zwistigkeiten und Missverständnisse lähmend auf uns allen. Beunruhigung und Beklemmung bedrücken unser Volk, und mit Bangen frägt man sich, wohin soll das führen?

Wohl läge es nahe, den Ursachen dieser unheilvollen Lage nachzugehen und zu fragen, wer trägt die Schuld daran? Wir wollen uns davor hüten; allzuviel ist schon geschrieben und gesprochen worden, das hat die Sache nur schlimmer, nicht besser gemacht. Da helfen nur Ruhe und gegenseitiges Vertrauen und die Überzeugung, dass wir alle ohne Ausnahme das Wohl unseres geliebten Vaterlandes im Auge haben. In diesem Sinne richten wir von der Ostmark des Landes unsern Blick nach der Westschweiz, deren Vaterlandsliebe nicht weniger heiss ist als die unsere, und bitten sie, mit uns zusammen auf den innern Frieden im Schweizerlande unser ganzes Wollen und Können zu richten und mit all unserer Kraft dafür zu wirken. Vor allem aus wollen wir unsere welschen Miteidgenossen bitten, unserer obersten Landesbehörde dasselbe unbegrenzte und unerschütterliche Vertrauen entgegenzubringen, das wir zu ihr haben. Möge unser Bundesrat mit der gleichen Kraft und Würde und mit der gleichen Unparteilichkeit das Steuer weiterführen wie bisanhin [sic], und wenn er es nicht allen recht machen kann, so möge er sich des alten Sprüchwortes erinnern: „Allen Leuten wohlgetan, soll sich niemand unterstahn“.

Wenn wir von dieser Stelle aus in Erinnerung an seine Wirksamkeit in Stadt und Kanton St.Gallen demjenigen Mitgliede des Bundesrates, das wir mit Stolz „das unserige“ nennen, einen speziellen Gruss und Dank senden, so tun wir es in dem Bewusstsein, dass seine staatsmännische Klugheit, seine unbeugsame Rechtlichkeit, sein glühender Patriotismus viel dazu beitragen werden, das gefährdete Staatsschiff in ruhige See zu leiten.

Mit diesen wenigen Worten erkläre ich die Sitzung für eröffnet!

Bei dem im Text erwähnten St.Galler Bundesrat handelt es sich um Arthur Hoffmann (1857-1927). Der Jurist war von 1911 bis 1917 Mitglied der Landesregierung. Er stand zunächst dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor. Von 1912 bis 1913 leitete er das Militärdepartement. Nach seinem Jahr als Bundespräsident (1914) übernahm er das Politische Departement.

GefängniszellentürGefängniszellentür, im frühen 19. Jahrhundert im Runden Turm beim Regierungsgebäude eingebaut. Die ehemaligen Zellen dienen heute der kantonalen Verwaltung als Materiallager bzw. als Toilette.

Gleichentags traf sich auch die Regierung zu einer ausserordentlichen Sitzung. Sie beschloss unter anderem, wie Gefängnissträflinge während ihrer Haft zu beschäftigen seien (Entscheid Nr. 423):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 005, ARR B2-1916 (Texte), Q 1/27 (Zellentür), AGR B 1 (Titel Grossratsprotokoll)

Soldaten an der schweizerisch-italienischen Grenze

Dienstag, 8. Februar 1916 – Der Krieg erhöht die Nachfrage nach Stacheldraht

Grenzwacht während des Ersten Weltkriegs: eine Begegnung im Hochgebirge, diesseits des Stacheldrahts ein Schweizer Soldat.

Die Regierung traf sich an diesem Tag zu einer Sitzung. Dabei befasste sie sich ebenfalls mit Stacheldraht, indem sie eine Arbeitszeitverlängerungsbewilligung in der Drahtfabrik Wil guthiess:

Arbeitszeitverlängerung in Drahtzugsfabrik Wil

Alle 49 Beschlüsse dieses Tages finden sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und ZOA 001/8.076 (Beitragsbild aus dem fotografischen Nachlass von Franz Vettiger)

 

Briefkopf des Schützengartens in St.Gallen, dessen Wirt sich gegen Einkommenseinbussen wegen Beschränkung der Fastnachtsbelustigungen wehrte

Mittwoch, 19. Januar 1916 – Die Wirte wehren sich gegen die Beschränkungen des Fastnachts-betriebs

Im Beitragsbild sieht man das Briefpapier eines Saalbesitzers, der sich durch die Kriegsumstände und die regierungsrätlichen Erlasse in seinem wirtschaftlichen Fortkommen stark beeinträchtigt sah.

Am Abend des 19. Januar 1916 trafen sich die Saalbesitzer aus Stadt und Kanton, um die Frage der Polizeistunde und allfälliger Freinachtgesuche, insbesondere während der Fasnachtszeit, zu besprechen. Sie reagierten damit auf den Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 1916. Am folgenden Tag richteten sie ihre Eingabe an den Regierungsrat:

[…]

Sie haben den gestrigen Ausführungen des Herrn Walder, zum Schützengarten, sowie der anschliessenden einhelligen Diskussion entnehmen können, dass die Einschränkung der Freinacht auf 2 Uhr Morgens, und auf 12 Uhr Nachts […] die Durchführung der beiden Kategorien von Anlässen für die Saalbesitzer sozusagen nutz- und zwecklos macht. Der Aufwand an Unkosten, welchen die öffentlichen Anlässe im allgemeinen erheischt, wird bei einer Beschneidung der Freinacht auf 2 Uhr Nachts in keiner Weise genüglich gelohnt, und bei den Anlässen gemäss Zif. 3 verzichten die Vereine in grosser Zahl darauf, dieselben überhaupt abzuhalten oder wenn sie noch abgehalten werden, so tragen sie angesichts der regelmässig langen Dauer der üblichen Theateraufführungen und sonstigen Vereinsproductionen, welche dem Tanze vorauszugehen pflegen, dem Saalbesitzer sozusagen nichts ab. So haben unmittelbar nach der Publikation des regierungsrätlichen Beschlusses beispielsweise dem Herrn Ganz, zum Adler in St.Georgen, drei Vereine die bereits fest in Aussicht genommenen und seinem Wirtschaftsbetriebe zugesagten Vereinsanlässe für den Fall revoziert, als es ihm nicht gelinge, eine weitergehende Freinachtbewilligung zu erwirken. In noch weitgehenderem Masse werden solche Aufhebungen von Veranstaltungen beispielsweise den Schützengarten und die Tonhalle treffen und es wird kaum ein Saalbesitzer landauf und landab ohne ganz erheblichen Schaden sein.

Dies aber ist alles umso unannehmbarer und ungerechtfertigter als seit dem Kriegsausbruche und übrigens schon seit ca. einem Jahr zuvor das Wirtschaftsgewerbe und insbesondere das Gewerbe der Saalbesitzer ausserordentlich schwer darniererliegt. Die Saalbesitzer sind bei der pachtweisen oder hypothekarischen Verzinsung ihrer Realitäten ganz wesentlich von den Erträgnissen ihrer Sääle [sic] abhängig, die im allgemeinen infolge der nur sporadischen Verwertbarkeit ihr Budget schwer belasten, so zwar, das manchmal der Ausfall auch nur eines einzigen Anlasses von einer gewissen Tragweite sein kann. Nun gibt es aber eine grosse Zahl von Saalbesitzern, die seit dem Kriege sozusagen keinen einzigen Anlass mehr abhalten konnten, bezw. die infolge der schon letztes Jahr bestandenen Beschneidung entweder von der Abhaltung eines Anlasses öffentlicher Natur Umgang nahmen, oder aus einem solchen Anlasse keinerlei entsprechendes Aequivalent zu ziehen vermochten. Die privaten, bezw. geschlossenen Anlässe aber sind einerseits sowieso schon durch das zurückgegangene Bedürfnis nach solchen Veranstaltungen und sodann erst recht durch die regierungsrätlichen Einschränkungen zurückgebunden worden.

Nachdem nun die letzte Fastnacht aus den genannten zwei Factoren heraus für das Gewerbe der Saalbesitzer mit einem geradezu verhängnisvollen Resultate abschloss, würde dieses Jahr, nachdem die Menschen durch die Zeitverhältnisse und die obrigkeitlichen Anordnungen zu einer ausserordentlichen Enthaltung gedrängt waren, ein bedeutend besseres Resultat versprechen, wenn nicht durch solche einschränkenden Bestimmungen die Hoffnung der Saalbesitzer, etwas weniges an ihre[n] Schaden zu bekommen, wiederum zu nichte gemacht würde. Die Anpassung an die allgemeine Kriegslage, deren plötzliches Eintreten letztes Jahr die Menschen abgesehen von den gedrückteren Erwerbsverhältnissen und den ungewissen Zukunftslosen auf eine ernstere Note stimmte, hat auch ein Wiedererwachen des Bedürfnisses nach etwas Frohmut und Unterhaltung gezeitigt, und zwar umsomehr, als in unserem Lande die Erwerbsverhältnisse im allgemeinen sich doch ganz bedeutend verbessert haben. Die Landwirtschaft hatte ein geradezu glänzendes Jahr zu verzeichnen, unsere Landesindustrie ist sozusagen durchwegs wieder zu den alten Löhnen zurückgekehrt und unsere Metallindustrie ist voll beschäftigt etc. Dieser objective und subjective Umschwung würde nun zweifellos dem notleidenden Stande der Saalbesitzer wenigstens in etwas zu gute kommen, wenn nicht der Staat sich hemmend dazwischenstellt.

Wir geben uns daher gerne der Hoffnung hin, dass Sie unser Gesuch mit jenem Wohlwollen im Regierungsrate unterstützen werden, an das uns Ihre gestrigen Ausführungen glauben machten und das Sie uns auch zugesichert haben. Sie dürfen es uns glauben, Herr Regierungsrat, dass dieses gewünschte Entgegenkommen für diesen Stand ein allerdringlichstes Bedürfnis ist. Sie werden sich erinnern, dass beispielsweise Herr Walder hinsichtlich seines eigenen Geschäftes, das doch noch in verhältnismässigen guten Umständen arbeitet, erklärte, dass er vom Sept. 1914 auf 1915 gegenüber vom September 1913 auf 1914 nur 28% Einnahmen zu verzeichnen hatte. Bedenken Sie zugleich, wie viele Saalbesitzer nun die Ersparnisse ihrer früheren Arbeit opfern müssen, wie viele nur durch Anhäufung von Schulden und Ausnützung des Credites sich halten können und wie manche Saalbesitzer und sonstige Wirte seit Beginn des Krieges in Konkurs geraten sind, und Sie werden sich unserer, durch die Not gebotenen Bitte nicht verschliessen können. Wir können es nicht fassen und nicht glauben, dass der st.gallische Regierungsrat im Stand sein wird, die wohlberechtigte Bitte dieses mit Spezialabgaben sowieso belasteten Standes abzuweisen, zumal ja mit der Verlängerung der Freinacht nichts verlangt wird, was dem Staate und seinen Interessen irgendwie schaden würde. Ob die Sääle am [sic] 12 Uhr, 2 Uhr oder 4 Uhr geschlossen werden müssen, schädigt die Allgemeinheit nicht, für den Saalbesitzer aber hängt ausserordentlich viel davon ab, nämlich die Frage, ob er sein Hauptbetriebsmittel verwenden kann oder nicht, bezw. mit oder ohne Nutzen.

Sie dürfen auch nicht glauben, dass durch eine Gewährung unseres Begehrens dem Alkoholmissbrauche Vorschub geleistet werde, oder eine nicht zu verantwortende Förderung der Genusssucht eintrete. Herr Walder zum Schützengarten hat Ihnen bekanntgegeben, dass am Neujahrstag bei Anlass der öffentlichen Tanzveranstaltung der durchschnittliche Konsum pro Person für Essen, Trinken, Zigarren etc. nur Frs. 1.82 ausgemacht habe, der beste Beweis, dass der sicherste Regulator für die Vornahme von Ausgaben doch immer das finanzielle Können ist. Man wird gewiss zugeben müssen, dass dies sehr mässige Durchschnittsausgaben sind und dass die Zeitverhältnisse die Menschen auch ohne besondere obrigkeitliche Einschränkungen zu einem sparsamen Gebahren anhalten. Ueberdies wird bei solchen Tanzanlässen, ebenfalls nach den Feststellungen des Herrn Walder, verhältnismässig wenig Alkohol und ein bedeutenderer Prozentsatz an alkoholfreien Getränken konsumiert und es sind in seinem Geschäfte während 15 Jahren laut seiner Erklärung noch keine Fälle von ärgerniserregender Trunkenheit vorgekommen, was die Polizeibehörden der Stadt St.Gallen bestätigen müssten. Dies dürfte auch in allgemeinerer Weise zutreffen, wie auch gesagt werden darf, dass die öffentliche Moral bei solchen Anlässen entschieden weniger gefährdet ist[,] als wenn sich die Menschen beispielsweise im Dunkel der Kinematographen [Kino] eng gedrängt zusammenfinden. Diese Anlässe spielen sich im offenen, beleuchteten Saale ab!

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.112-6 (Text) und ZMH 64/046a (Bild)

Mittwoch, 5. Januar 1916 – Kriegsbedingt steigen die Abonnentenpreise der Zeitungen

Auszug aus dem Protokoll der Betriebskommission der Buchdruckerei „Ostschweiz AG St.Gallen“:

  1. Die Kommission des kathol. Arbeitervereins Kronbühl-Wittenbach wendet sich mit Eingabe vom 2. Januar gegen die mit Neujahr in Kraft getretene Preiserhöhung des Abonnements der Ostschweiz, bemerkend, dass infolge der Teuerung viele Abonnenten gezwungen seien, die Zeitung abzubestellen. Es wird gewünscht, die Ostschweiz entweder zum alten Preise weiter zu senden oder in Kronbühl eine Ablage zu errichten, wie dies das Tagblatt & der Stadtanzeiger mit zweimaliger Blattausgabe auch haben. Nach einlässlich gepflogener Diskussion wird und muss an der vom Verleger-Verband verfügten Abonnementserhöhung von fr. 1.20 ct. festgehalten werden. Hinsichtlich Errichtung einer Ablage in Kronbühl ergibt sich aus dem Abonnenten-Verzeichnis eine zu kleine Zahl von Abonnenten, welche durch die Ablage bedient werden könnten, da die Grosszahl in so weiter Entfernung liegen, um aus einer Ablage keinen Vorteil zu ziehen. Sodann muss in Betracht gezogen werden, dass das [freisinnig ausgerichtete] Tagblatt und wahrscheinlich auch der Stadtanzeiger einen grösseren Abonnentenbestand in Kronbühl und Umgebung aufzuweisen haben, als die [katholische] Ostschweiz und letztere in Hauptsachen mit sogen. Arbeiter-Abonnements mit reduziertem Preise zu rechnen hat, was die übrigen Blätter nicht besitzen. Die Errichtung einer Ablage in Kronbühl ist deshalb finanziell undurchführbar und mit weitern Schwi[e]rigkeiten verbunden, welche in letzter Sitzung vom 29. Dezember bereits schon zum Ausdrucke gekommen sind. Die Gründe der absoluten Unmöglichkeit zur Entsprechung der verschiedenen Begehren vom kathol. Arbeiter-Verein Kronbühl werden dem heute anwesenden Zentralpräsidenten Kantonsrat Jos. Scherrer vordemonstriert. Demselben erscheinen unsere Motive begreiflich und findet sich bereit, in seinen Kreisen aufklärend zu wirken und dahin zu tendieren, dass an das erhöhte Abonnements gekommen wird. Herr[n] Scherrer leuchtet auch ein, in welch fataler Lage sich die Ostschweiz-Gesellschaft gegenüber der Solidarität des schweiz. Verlegerverbandes in Bezug der unerlaubten Abgabe von Arbeiter-Abonnements [sic] zu reduzierten Preisen befindet. Derselbe glaubt, einen Ausweg zu finden darin, dass inskünftig die billigeren Abonnements an die Mitglieder offiziell abgeschafft werden sollen, wogegen seitens der Ostschweiz an die betreffende Vereinskassa eine jährliche Aversale bezahlt werde, die den Charakter einer freiwilligen Beitragsleistung trägt. Dadurch würden indirekt nur wirklich Bedürftige an einem billigern Abonnements partizipieren und alle übrigen bisherigen Bezüger von Arbeiter-Abonnements, die vermöge ihrer Stellung & finanziellen Verhältnisse überhaupt keinen Anspruch auf Vergünstigung hatten, sondern bisher unter einem gewissen Deckmantel an der Wohltat mitpartizipierten, ausgeschaltet.

[…]

Nachbemerkung„Die Ostschweiz» war die Nachfolgerin der Zeitung «Neues Tagblatt aus der östlichen Schweiz». Sie erschien von 1874-1997 (Jg. 1 bis Jg. 124).

In das Protokollbuch eingeklebt ist eine Broschüre mit dem Titel Erinnerungs-Blätter zum 25jährigen Bestande der Aktien-Gesellschaft Buchdruckerei „Ostschweiz“ St.Gallen / Dem Tit. Verwaltungsrate gewidmet von / G. Moosberger aus dem Jahr 1915. Auf Seite 15 ist die Rotationsmaschine abgebildet, auf welcher die Zeitung seit 1912 hergestellt wurde.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 088