Donnerstag, 23. November 1916 – Einbürgerung der Ärztin Rosalia Epstein

Der Grosse Rat verhandelte auf Antrag des Regierungsrates am 22., 23. und 30. November 1916 über insgesamt 153 Kantonsbürgerrechtsgesuche. Das Dossier von Rosalia Epstein wurde unter Nummer 53 behandelt.

Rosalie Epstein war am 1. Juni 1886 in der Stadt Tula (Schitomir) in Russland als Kind jüdischer Eltern geboren worden. Sie hatte von 1905 bis 1915 an den Universitäten Zürich, Strassburg und Heidelberg Medizin studiert. Zur Zeit ihrer Einbürgerung war die ledige Frau in St.Gallen wohnhaft und als Assistenzärztin am Kantonsspital tätig. Ihrem Einbürgerungsdossier liegen vier Steuer-, Domizil- und Leumundsbescheinigungen bei. Sie war an der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde vom 5. November 1916 gegen eine Taxe von 600 Franken in das Bürgerrecht von Wittenbach aufgenommen worden. Die Kantonsbürgerrechtstaxe betrug weitere 50 Franken.

Leumundszeugnis

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.88-5-a (Einbürgerungsdossier Rosa/Rosalia/Rosalie Epstein (geboren am 1. Juni 1886)) und ZMA 18/01.07-25 (Ansichtskarte: Kantonsspital, Haus 3 (Chirurgische Abteilung) und Haus 4, um 1915)

 

Liederbuch Primarschulen

Dienstag, 14. November 1916 – Bürgerrechtsgesuche

In Vorbereitung der Grossratssession beriet der Regierungsrat erneut über Kantonsbürgerrechtsgesuche. Zur Einbürgerung empfahl er dem Rat Bewerber (in der Regel samt Familien) mit folgenden Berufen (Nr. 2587): einen Gasmeister, zwei Schlosser, einen Bleichereibesitzer und Geschäftsleiter, einen Konditor, einen Zahntechniker, drei Schreiner, vier Sticker, zwei Schuhmachermeister, einen Magaziner, eine Stickereiangestellte, einen Marmorist, einen Pflästerer, drei Zeichner, zwei Schneider, einen Fahrknecht, einen Gasarbeiter, einen Hausdiener, einen Nachtwächter, zwei kaufmännische Angestellte (Kommis), einen Glaser, einen Holzdreher, einen Fuhrmann, einen Flaschnermeister, einen Schifflisticker, zwei Wirte, einen Buchbinder, einen Maler, einen Stickfabrikant, einen Punchersticker, zwei Landwirte (einer davon zusätzlich Postillon), zwei Schriftsetzer, einen Portier, einen Sattlerlehrling, zwei Bahnarbeiter, einen Tapezierer, einen Kaufmann, einen Apotheker-Assistent , einen Bauzeichner und einen Saalarbeiter sowie einen Mann, der als ottomanischer Untertan und türkischer Staatsangehöriger ebenso ohne Berufsbezeichnung angegeben ist wie ein weiterer Mann, dessen Ehefrau vor der Heirat Bürgerin von New-York gewesen war.

Zwei Frauen beantragten als Einzelperson das Bürgerrecht: eine Ärztin und eine Fabrikarbeiterin.

Unter den Bewerbern war auch ein Musiker und Dirigent: Oskar Bohnsack (1886-1959) komponierte später u.a. einen Olma-Marsch («Im Grünen Ring»), einen Bravourmarsch («Frei Eidgenossen»), einen Parademarsch («Glocken der Heimat») und einen «Bundesrat Dr. Kobelt-Marsch». 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit einer ganzen Reihe weiterer Geschäfte:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 03/0093 (Liederbuch für das dritte bis achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen. Herausgegeben vom Erziehungsrat des Kantons St.Gallen. 2., unveränderte Auflage, St.Gallen 1916, S. XXIX)

Informationen zu Oskar Hermann Fritz Bohnsack finden sich u.a. unter: https://schweizermarsch.ch/mediawiki/index.php?title=Bohnsack_Oskar

Heimatschein

Freitag, 20. Oktober 1916 – Wiedereinbürgerung verwitweter Ausländerinnen

Schweizer Frauen, die einen Ausländer heirateten, verloren ihr Bürgerrecht. In Kriegs- und Krisenzeiten hatten sie deshalb kein Recht, in ihr Heimatland zurückzukehren, und dieses fühlte sich auch nicht verpflichtet, ihnen Unterstützung zu gewähren. Erst mit dem Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechts von 1952 änderten diese Bestimmungen, und Schweizerinnen können seither bei der Heirat ihr Bürgerrecht behalten.

Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen hatte in einer Sitzung vom 20. Oktober 1916 gleich über zwei Gesuche von verwitweten, ehemaligen Schweizerinnen zu verhandeln, die ein Gesuch um Wiedereinbürgerung für sich und ihre Kinder gestellt hatten (Nrn. 2394 und 2395).

Heimatschein MuenchFamilienschein Tanner

Ausserdem befasste sich die Regierung mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.88-3 (Dokumente zur Wiedereinbürgerung von Katharina Josefa Münch-Güntensperger und Josefa Barbara Tanner-Hofstetter)

Zur Entwicklung der Bürgerrechtsgesetzgebung in der Schweiz vgl. den entsprechenden Beitrag im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8969.php

Mittwoch, 17. Mai 1916 – Jüdische Familie erhält Bürgerrecht in Brunnadern

In seiner Sitzung vom 17. Mai diskutierte der Grosse Rat auch über eine ganze Reihe von Einbürgerungsgesuchen. Aufgrund der Unterlagen – u.a. ein Leumundszeugnis und ein Steuerausweis – erteilte der Kantonsrat dem Samuel Lichtenstein, dessen Ehefrau Adele, geborene Hauser, und dessen Tochter Edith das Bürgerrecht der Gemeinde Brunnadern.

Brunnadern nahm die in St.Gallen wohnende, jüdische Kaufmannsfamilie, wie im übrigen zahlreiche weitere, ins Gemeindebürgerrecht auf, um mit den Einbürgerungstaxen die Gemeindefinanzen aufzubessern. Auch andere arme Gemeinden des Toggenburgs wie Mogelsberg und Oberhelfenschwil verfolgten diese Strategie. Das war möglich, weil gemäss damaligem, liberalerem Einbürgerungsrecht die Wohnsitzpflicht gegen eine Gebühr abgelöst werden konnte.

Die Familie Lichtenstein stammte aus Sniatynka-Drohobycz im damaligen österreichisch Galizien. Die Einbürgerungstaxe für den Kanton betrug Fr. 200.-, diejenige für die Gemeinde Brunnadern 1300.-. Laut Steuerausweis im Bürgerrechtsdossier wies Samuel Lichtenstein-Hauser, als dessen Beruf „Reisender“ angegeben wurde, im Jahr 1915 ein steuerpflichtiges Einkommen von Fr. 1400.- nach.

Dem Dossier liegt auch die Abschrift eines Ausweises des k. und k. österreichisch-ungarischen Konsulats in St.Gallen bei. Diese charakterisierte Samuel Lichtensteiger in Ermangelung eines Fotos folgendermassen:

Personenbeschreibung:

Statur: mittel Augen: dunkelbraun
Gesicht: oval Mund:  
Haare: dunkelbraun Nase: Rg.
Besondere Kennzeichen: %    

Leumundszeugnis

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.88 B1 und KA R.88-5-a (Einbürgerungsunterlagen) und W 276/08.04-02 (Ansichtskarte von 1917, hergestellt durch Artist Atelier H. Guggenheim Co., Editeurs, Zürich, No. 7395a Dép.)