Kochkiste

Montag, 5. Februar 1917 – Auswirkungen der Gasknappheit

Das Tagblatt berichtete an diesem Tag aus den Verhandlungen des St.Galler Stadtrates vom 2. Februar:

Strassenbeleuchtung. Der Stadtrat genehmigt eine Vorlage der Verwaltungsabteilung für Tiefbau und technische Betriebe für die elektrische Beleuchtung der Multer- und Speisergasse [Spisergasse] und nimmt Kenntnis von der Mitteilung, dass im Interesse weiterer Gasersparnis und während der Mondscheinperiode nunmehr die meisten Gaslaternen im städtischen Gasversorgungsgebiet abgelöscht werden. Die Einrichtung weiterer öffentlicher Beleuchtung ist im Studium.

Gas sparen

Gasersparnisse beim Kochen. Die Betriebsdirektion des Gaswerkes wird eingeladen, in Verbindung mit der zentralen Frauenhilfe durch eine ständige Ausstellung den interessierten Kreisen zu demonstrieren, in welcher Weise mit möglichst wenig Gas gekocht werden kann. Für die Verwendung von Kochkisten, Kochhauben und ähnlichem soll angemessene Propaganda gemacht werden.

Die Vormundschafts- und Armenverwaltung wird gemeinsam mit der Lebensmittel-Fürsorgekommission neuerdings in Erwägung ziehen, ob es nicht möglich wäre, Familien, welche mit dem ihnen zugeteilten Gasquantum nicht auskommen können, gekochte Speisen, warmes Wasser und dergleichen zu verabfolgen und diesbezüglich mit der hiesigen Volksküche, der Suppenanstalt und ähnlichen Organisationen in Verbindung zu treten.

Gas sparen Jahn

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, P 909 (St.Galler Tagblatt, 05.02.1917, Abendblatt: Text und Anzeigen «Kochkiste Le rêve»; 06.02.1917, Abendblatt: Anzeigen «Kochkiste einfach» und «Karl Jahn»)

 

Bueromoebel

Freitag, 26. Januar 1917 – Beamte haben kürzer Mittagspause

Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 26. Januar:

Kantonale Verwaltung; Verlegung der Arbeitszeit.

Mit Rücksicht auf die durch den wachsenden Kohlenmangel gebotene Notwendigkeit tunlichster Sparsamkeit im Gasverbrauch und auf Anregung der städtischen Bauverwaltung und Gasdirektion wird, analog dem Vorgehen der städtischen Verwaltung, von Montag den 29. Januar 1917 an bis auf weiteres für die Bureaux der kantonalen Zentralverwaltung die nachmittägige Arbeitszeit verlegt auf die Stunden von 1 1/2 bis 5 1/2 Uhr.

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Hinweis: Das Sparen von Heizkosten in den Büros der staatlichen Angestellten hat im Kanton St.Gallen Tradition. Vgl. dazu den Artikel: «Sparen mit 5000 Thermometern» im Pfalzbrief, 2013/4, S. 6f. :  http://www.sg.ch/home/publikationen___services/publikationen/pfalzbrief.html

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 02.02.1917, S. 164) und ZMH 64/378 (Ausschnitt aus Briefkopf: Markwalder und Ganz, St.Gallen, 1905)

Dienstag, 26. Dezember 1916 – Mehr Schonung für Pferde in Kriegszeiten

Bis über den Ersten Weltkrieg hinaus war das Pferd das wichtigste private und teils auch öffentliche „Fortbewegungs- und Transportmittel“. In den Kriegszeiten litten nicht nur Menschen an Mängeln verschiedenster Art und Überarbeitung, sondern auch Tiere. Viele Pferde hatten, wie untenstehende Quelle zeigt, viel zu wenig Energie, um frei zu galoppieren wie auf dem Briefkopf des Pferdehändlers gezeigt.

Kreisschreiben des Polizei- und Militärdepartements des Kts. St.Gallen an die Bezirksämter, Gemeinderäte und sämtliche Polizeiorgane desselben betreffend den Pferdeschutz.

Vom 26. Dezember 1916.

Nach den Mitteilungen der schweizerischen Pferdeschutz-Vereinigung und des „Roten Sterns“ gehen aus allen Teilen der Schweiz Klagen über den schlechten Ernährungszustand der Pferde und deren masslose Ausbeutung ein. Die Gründe dieser Erscheinung lägen einerseits im Mangel an Kraftfuttermitteln und anderseits in der schlechten Qualität des sonstigen Futters. Da es nun zurzeit nicht möglich sei, diesen Futtermangel zu beseitigen, so müsse dadurch ein Ausgleich geschaffen werden, dass den reduzierten Kräften der Pferde entsprechend, auch reduzierte Anforderungen an diese gestellt würden, d.h. das Ladegewicht herabgesetzt und ein langsameres Tempo ec. verlangt werde.

Diese Ausführungen und Begehren erscheinen durchaus begründet, wesshalb [sic] anmit alle Polizeiorgane angewiesen werden, in erhöhtem Masse darauf zu achten, dass keine Überladungen vorkommen und wo solche betroffen werden, die Last verringert und die fehlbaren Fuhrleute unnachsichtlich verzeigt werden. Dabei ist zu erwarten, dass die Strafbehörden im Sinne von Art. 200 u. ff. des Strafgesetzes und der Verordnung über Tierquälerei vom 23. Mai 1868, solche Delikte gehörig ahnden.

Eine Überladung wird dann vorliegen, wenn ein Fuhrwerk nur bei Anwendung roher Strafmittel in Bewegung gesetzt und darin erhalten werden kann. Das Gewicht der Ladung muss in angemessenem Verhältnis zur Kraft und Leistungsfähigkeit der Zugtiere und dem Zustand und der Steigung der zu befahrenden Strasse sein.

Alle Fuhren arten im Winter auch dann zu Tierquälereien aus, wenn durch mangelhaft oder gar nicht geschärftes Beschläg die Zugpferde auf glattem Boden die Last nicht vorwärts zu bringen vermögen und von den Fuhrleuten trotzdem auf rohe Weise dazu angehalten werden.

Für das Polizei- und Militärdepartement

Der Regierungsrat:

Dr. A. Mächler.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend Pferdeschutz, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 26 vom 29. Dezember 1916, S. 922) und ZMH 53/020a (Briefkopf von 1913)

Mittwoch, 13. Dezember 1916 – Heu- und Strohmangel fördert Profiteure zutage

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kts. St.Gallen an sämtliche Bezirksämter, Gemeindebehörden und Polizeiorgane desselben betreffend den Handel mit Heu und Stroh.

Vom 13. Dezember 1916.

Es wird häufig darüber geklagt, dass Personen Heu und Emd kaufen, ohne dass sie diese Ware zum Selbstverbrauch bedürfen und ohne dass sie eine Ausweiskarte besitzen, die sie zum Heuhandel berechtigt. Es soll auch vorkommen, dass Produzenten beim Verkauf ihrer disponiblen Vorräte an Selbstverbraucher die für die Händler vorgesehenen Zuschläge erheben, was durchaus unstatthaft ist. Derartigen Praktiken muss ohne Verzug mit aller Gründlichkeit entgegengetreten werden, ansonst durch sie in Bälde auch den reellen Händlern der Handel unter Einhaltung der Höchstpreise verunmöglicht wird.

Sie werden daher angewiesen, den Heuhandel streng zu überwachen und jede Übertretung unnachsichtlich zu ahnden.

Die konzessionierten Händler und ihre Vertreter besitzen Ausweiskarten und sind gehalten, sich in ihrem Geschäftsgebahren nach [den von] dem Oberkriegskommissariat unterm 13. Oktober aufgestellten und den konzessionierten Händlern zugestellten Vorschriften zu richten. Die Ausweiskarten haben vorläufig Gültigkeit bis 31. Dezember 1916. Bewilligungen zum Strohhandel wurden zufolge der Strohrequisition bis jetzt nicht erteilt.

Wollen Sie Ihre Aufmerksamkeit speziell auch auf die gerichtlichen und freiwilligen Steigerungen lenken, wo Heu und Stroh bisweilen über den festgesetzten Höchstpreisen zugeschlagen werden soll. Die Höchstpreise dürfen auch bei Steigerungen nicht überschritten werden, ansonst jedermann seine Vorräte versteigern lassen könnte, um die Höchstpreise zu umgehen.

St.Gallen, den 13. Dezember 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement

des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner

Nachtrag und Einleitung zum morgigen Beitrag vom 14. Dezember: Josef Scherrer, Arbeitersekretär der Christlich-Sozialen, weilte in Solothurn. In seinem Tagebuch hielt er über die dortigen Wetterverhältnisse fest: Heute schneit es fort, zwar nass und unlustig. Auf den Strassen ist Pflotsch.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 sowie W 108/1 (Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons St.Gallen) und ZOF 003/1.12 (Landmaschinen der Strafkolonie Montlingen, ca. 1918-1921)

Dienstag, 29. August 1916 – Automobilrennen Mühlrüti-Hulftegg

Wieder einmal hatte sich der Regierungsrat mit neuartigen Verkehrsmitteln auseinanderzusetzen. Der Schweizerische Automobil- und Motorfahrer-Verband beabsichtigte, eine Bergprüfungsfahrt für Automobile und Motorfahrräder auf der Strecke Mühlrüti-Sennhof-Hulftegg durchzuführen. Es handle sich hiebei nicht um ein eigentliches Rennen, sondern Autos und Motorräder müssten, entsprechend belastet, versuchen, aus stehendem Start in Mühlrüti bei Beginn der Steigung anzufahren und möglichst rasch den Berg hinaufzufahren. Rennmaschinen seien ausgeschlossen, ferner sei reglementarisch festgelegt, dass Uebungsfahrten unter genauer Beobachtung aller Vorsichtsmassregeln, sowie der gesetzlichen Vorschriften des Konkordates ausgeführt werden könnten. Nach eine rzuschrift der Strassenverwaltung, Kreis Wattwil, sei die Bewilligung der Strassenbenützung erteilt worden. Leider sei übersehen worden, auch die Bewilligung der Oberbehörde des Kantons St.Gallen noch nachzusuchen, deren Verweigerung sehr fatal wäre, da die ganzen Vorbereitungen schon getroffen, alle Prospekte versandt, die bezüglichen Preise gekauft seien etc. Gemäss Art. 15 der kantonalen Vollzugsverordnung über den Motorwagen- und Fahrradverkehr sind Schnelligkeitswettfahrten mit Motorwagen und Motorvelos gänzlich untersagt, während Zuverlässigkeitsfahrten und dergleichen die Bewilligung des Regierungsrates bedürfen. […] Wenn zurzeit der Benzinkonsum auch keinen einschränkenden Bestimmungen unterworfen ist, so mag es aber immerhin fraglich erscheinen, ob solche Veranstaltungen zur jetzigen Zeit mit Rücksicht auf die beschränkten Benzinvorräte am Platze sind, weshalb diese Bewilligung nur unter der Voraussetzung erteilt werden soll, dass in dieser Richtung von den Bundesbehörden keine Einwendungen erhoben und sich die Gesuchsteller hierüber noch mit dem schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement, bezw. der zuständigen schweizerischen Militärbehörden ins Einvernehmen setzen. (Nr. 1994)

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/08.10-09 (Ansichtskarte, 1902)

 

Samstag, 1. Juli 1916 – Politiker Scherrer macht sich Gedanken zum Krieg

Tagebucheintrag von Josef Scherrer-Brisig (1891-1965), Sekretär des Schweizerischen Christlichen Textilarbeiterverbands (1910-1916), später Kantonsrat und Nationalrat, Mitbegründer der Christlichsozialen Bewegung:

Krieg. Die Schweiz hat vor einigen Tagen von Deutschland eine Note erhalten, worin verlangt wird, dass gewisse Waren nach Deutschland exportiert werden müssen, die wir von der Entente erhalten haben. Eine schweizerische Delegation ist in dieser sehr ernsten Sache nach Paris gereist, um Unterhandlungen zu führen. Die Berichte über diese Unterhandlungen lauten sehr pessimistisch und ernst. Unsere Lage gestaltet sich immer schwieriger. Wir kommen immer noch mehr zwischen Hammer und Amboss.

Gestern Abend am 30. Januar zirkulierten wilde Gerüchte, Deutschland habe die Einfuhr nach der Schweiz vollständig gesperrt. Die Nachrichten haben sich heute noch nicht bestätigt, sind aber auch nicht dementiert worden. Gebe Gott, dass dieses entsetzliche Ringen und Kämpfen bald aufhört!

Schweizerische Genossenschaftsbank. Bruggmann und ich revidieren von 3–½6 Uhr auf der Bank die Darlehendebitoren. Am Abend erledige ich noch eine Reihe von Korrespondenzen.

Notstandsfond. Seit dem Frühjahr wird immer um einen Notstandsfond herumgedoktert. Am Montag findet in Bern wieder eine Konferenz mit Bundesrat Schulthess statt. Die Arbeitgeber wollen sich um ihre Pflichten herumdrücken. Wenn nur der Notstandsfond nie notwendig wird!

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebuch) und P 127 (Schreibmappe für das Jahr 1916, St.Gallen 1915, S. 67)

Torfstreufabrik Oberriet, Briefkopf

Samstag, 22. April 1916 – Die Armee benötigt Torfstreu

Auch die Regierung traf sich an diesem Tag zu einer Sitzung. Sie befasste sich u.a. mit der Fischerei im Walensee (Nr. 994), Massnahmen in der Stickerei-Industrie und speziell mit der Schaffung eines Notstandsfonds (Nr. 996) und mit einer Arbeitszeitverlängerung für die Torfstreufabrik in Oberriet, deren Gesuch mit dringenden Armeelieferungen begründet war (Nr. 981). 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 53/011b (Briefkopf der Torfstreufabrik Oberriet)

 

Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen, 1907

Freitag, 14. April 1916 – Überstun-den in der Schokoladenfabrik

 

Der Regierungsrat bewilligte der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen eine Arbeitszeitverlängerung für zwei Wochen. Für die zehneinhalbstündige Nachtschicht sollten die Arbeiter einen Lohnzuschlag von 25% erhalten: Das Gesuch wird begründet mit dringenden Lieferungen und Rückstand wegen Störungen in der Rohmaterialzufuhr etc. (Nr. 920).

Briefkopf Maestrani in St.Gallen, 1912Briefkopf der Schokoladenfabrik von 1912

Auch die Eingabe eines Modegeschäfts, das die Arbeitszeiten wegen dringender Saisonarbeit verlängern wollte, wurde positiv bewertet (Nr. 921). Ausserdem befürwortete der Rat die verkürzte Haltefrist für die im Herbst 1915 prämierten Zuchtstiere, die der inländischen Fleischversorgung dienstbar gemacht werden (Nr. 928). Fast zuletzt nahm die Regierung auch Kenntnis vom Ergebnis der Staatsrechnung 1915 (Nr. 931). Daneben befasste sie sich mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie ZMH 64/063a und ZMH 64/063b (Briefköpfe der Firma Maestrani von 1907 und 1912) 

 

Recyclingbetrieb Arber in Wil

Freitag, 24. März 1916 – Ausländi-sche Konkurrenz für Recycling-betriebe

Die Firma Karrer in St.Gallen als Präsidentin des Vereins Schweizerischer Rohproduktenhändler beschwerte sich beim Regierungsrat […], dass sich zurzeit in allen grössern Ortschaften der Schweiz Händler, meist ausländischer Herkunft, bemerkbar machen, die Einkaufsstellen für Hadern etc. errichten. Hadern (Lumpen) sind Textilabfälle, die man verwendete, um u.a. Papier herzustellen. «Lumpensammler» lieferten diesen vor allem auch während Not- und Mangelzeiten wie dem Ersten Weltkrieg begehrten Wertstoff in die Papiermühlen. Weiter heisst es im Protokoll der Regierung (Nr. 745):

In den meisten Städten sei vor dem Kriege die Errichtung von Einkaufsstellen dieser Branche mit grossen Schwierigkeiten verbunden gewesen, indem aus Gründen der Hygiene der Betrieb solcher Geschäfte inmitten bevölkerter Quartiere untersagt wurde. Die in letzter Zeit zutage getretene grosse Nachfrage nach Hadern und Abfällen aller Art habe die Errichtung einer grossen Zahl von Einkaufsstellen inmitten bevölkerter Quartiere gerufen, und dabei handle es sich nicht etwa um besonders eingerichtete, abgesonderte Räumlichkeiten, sondern die Hadern werden in den Wohnungen der betreffenden Händler selbst aufbewahrt. Im Inseratenteil jeder beliebigen Zeitung begegne man einer Anzahl von Anzeigen, mit welchen das Publikum auf die sehr oft unreellen Haderneinkaufsstellen aufmerksam gemacht werde, deren Hintermänner sich in den Gasthöfen grösserer Städte aufhalten und dort weder Steuern bezahlen, noch im Handelsregister eingetragen seien. Diese Konkurrenz werde von den einheimischen Sammlern und Händlern schwer empfunden, und es werde daher das Gesuch gestellt, geeignete Massnahmen treffen zu wollen zur Behebung der angeführte Missstände.

Der Regierungsrat hatte diese Frage von der kantonalen Sanitätskommission beurteilen lassen. Diese vertrat die Ansicht, dass es, […] vom sanitätspolizeilichen Standpunkte betrachtet, auf dasselbe herauskomme, ob die Abfälle von Agenten der Beschwerdeführer oder von andern Sammlern eingekauft werden. Wenn spezielle Fälle namhaft gemacht werden können, wo besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, oder wo solche missachtet werden, sollen diese angezeigt werden. Aber ein allgemeines Verbot erscheine nicht als angängig.

Die Regierung schloss sich dieser Meinung an und meinte ausserdem, ausländische Händler müssten ohnehin gemäss Hausiergesetz ein Patent lösen, das aber in der Regel nicht ausgestellt würde.

Ausserdem befassten sich die Regierungsräte in ihrer Sitzung mit folgenden Themen:

Zum Schicksal eines Lumpensammlers vergleiche den Beitrag zum 25. Januar 1916.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 87/071 (Beitragsbild, Auszug aus Briefkopf, 1910)

 

Rorschach, Hafen und Hafenbahnhof um 1910

Samstag, 11. März 1916 – Verkehrspolitik anno 1916 und alte Akten zur Papierherstellung

Die Regierung befasste sich an ihrer Samstagssitzung unter anderem mit dem Bahnhofumbau und der Hafenverlegung in Rorschach (Nr. 610, voller Text siehe unten). Das Thema gab viel zu reden und führte zu einem mehrseitigen Protokolleintrag. Insbesondere ging es darum zu entscheiden, wie die finanziellen Lasten in dieser Frage zwischen Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden sollten.

Nach längerer Diskussion beschloss die Behörde, einen Brief an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen zu richten, in dem es u.a. heissen sollte: […] Der Hafen in Rorschach ist ein Überbleibsel der fürstäbtischen Verkehrsanstalten und wurde seinerzeit hauptsächlich zur Bedienung des Getreidelagers und des Kaufhauses in Rorschach erstellt. Solange keine Eisenbahnen existierten, hatten diese Verkehrsanstalten für das fürstäbtische Gebiet und später für den Kanton St.Gallennicht nur einen allgemeinen volkswirtschaftlichen Wert (Hebung des Verkehrs und Verproviantierung des Landes), sondern sie waren auch eine nicht zu unterschätzende Einnahmsquelle für den Fiskus. Es lag also im ureigensten Interesse des Fürstabtes und später des Kantons St.Gallen, in Rorschach einen Hafen zu erstellen und zu unterhalten. Ganz anders aber liegen die Verhältnisse heute. Heute hat der Hafen in Rorschach für den Kanton St.Gallen nur noch ein Betriebsdefizit von zirka Fr. 9000.- per Jahr zur Folge, während die Einnahmen aus den Frachten ganz den ihn frequentierenden Verkehrsanstalten zugute kommen und die Zölle von der schweizerischen Eidgenossenschaft vereinnahmt werden. Infolge dieser veränderten Verhältnisse könnte sehr leicht, vom Standpunkt des kantonalen Fiskus aus beurteilt, die Frage der Liquidation des Hafens aufgeworfen werden. Wenn der Grosse Rat diese Liquidation beschliessen würde, so könnte er offenbar von niemandem daran gehindert werden. Nun kann aber selbstverständlich ein Staat aus fiskalischen Gründen nicht die Förderung der allgemeinen Volkswirtschaft, wozu auch die Hebung des Verkehrs gehört, ignorieren. Speziell der Kanton St.Gallen hat sich nie geweigert, Verkehrsverbesserungen diejenige Unterstützung zukommen zu lassen, die im Interesse des Kantons oder eines Teiles desselben jeweilen begründet war. […]

Ausserdem beschäftigte sich die Regierung in ihrer Sitzung nebst zahlreichen weiteren Themen mit Steuerfragen der Schulgemeinde Straubenzell (Nr. 612), einem jugendlichen Straftäter (Nr. 614), einer Adoption (Nr. 616), einer Dienstehrverletzung (Nr. 617), einer Anfrage des Buchbindermeistervereins betreffend Abgabe von alten Aktenbeständen zur Papierherstellung (Nr. 619) sowie den Alpverhältnissen in Amden (Nr. 620):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/02.12-17 (Bild)