Kochkiste

Montag, 5. Februar 1917 – Auswirkungen der Gasknappheit

Das Tagblatt berichtete an diesem Tag aus den Verhandlungen des St.Galler Stadtrates vom 2. Februar:

Strassenbeleuchtung. Der Stadtrat genehmigt eine Vorlage der Verwaltungsabteilung für Tiefbau und technische Betriebe für die elektrische Beleuchtung der Multer- und Speisergasse [Spisergasse] und nimmt Kenntnis von der Mitteilung, dass im Interesse weiterer Gasersparnis und während der Mondscheinperiode nunmehr die meisten Gaslaternen im städtischen Gasversorgungsgebiet abgelöscht werden. Die Einrichtung weiterer öffentlicher Beleuchtung ist im Studium.

Gas sparen

Gasersparnisse beim Kochen. Die Betriebsdirektion des Gaswerkes wird eingeladen, in Verbindung mit der zentralen Frauenhilfe durch eine ständige Ausstellung den interessierten Kreisen zu demonstrieren, in welcher Weise mit möglichst wenig Gas gekocht werden kann. Für die Verwendung von Kochkisten, Kochhauben und ähnlichem soll angemessene Propaganda gemacht werden.

Die Vormundschafts- und Armenverwaltung wird gemeinsam mit der Lebensmittel-Fürsorgekommission neuerdings in Erwägung ziehen, ob es nicht möglich wäre, Familien, welche mit dem ihnen zugeteilten Gasquantum nicht auskommen können, gekochte Speisen, warmes Wasser und dergleichen zu verabfolgen und diesbezüglich mit der hiesigen Volksküche, der Suppenanstalt und ähnlichen Organisationen in Verbindung zu treten.

Gas sparen Jahn

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, P 909 (St.Galler Tagblatt, 05.02.1917, Abendblatt: Text und Anzeigen «Kochkiste Le rêve»; 06.02.1917, Abendblatt: Anzeigen «Kochkiste einfach» und «Karl Jahn»)

 

Bueromoebel

Freitag, 26. Januar 1917 – Beamte haben kürzer Mittagspause

Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 26. Januar:

Kantonale Verwaltung; Verlegung der Arbeitszeit.

Mit Rücksicht auf die durch den wachsenden Kohlenmangel gebotene Notwendigkeit tunlichster Sparsamkeit im Gasverbrauch und auf Anregung der städtischen Bauverwaltung und Gasdirektion wird, analog dem Vorgehen der städtischen Verwaltung, von Montag den 29. Januar 1917 an bis auf weiteres für die Bureaux der kantonalen Zentralverwaltung die nachmittägige Arbeitszeit verlegt auf die Stunden von 1 1/2 bis 5 1/2 Uhr.

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Hinweis: Das Sparen von Heizkosten in den Büros der staatlichen Angestellten hat im Kanton St.Gallen Tradition. Vgl. dazu den Artikel: «Sparen mit 5000 Thermometern» im Pfalzbrief, 2013/4, S. 6f. :  http://www.sg.ch/home/publikationen___services/publikationen/pfalzbrief.html

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 02.02.1917, S. 164) und ZMH 64/378 (Ausschnitt aus Briefkopf: Markwalder und Ganz, St.Gallen, 1905)

Dienstag, 26. Dezember 1916 – Mehr Schonung für Pferde in Kriegszeiten

Bis über den Ersten Weltkrieg hinaus war das Pferd das wichtigste private und teils auch öffentliche „Fortbewegungs- und Transportmittel“. In den Kriegszeiten litten nicht nur Menschen an Mängeln verschiedenster Art und Überarbeitung, sondern auch Tiere. Viele Pferde hatten, wie untenstehende Quelle zeigt, viel zu wenig Energie, um frei zu galoppieren wie auf dem Briefkopf des Pferdehändlers gezeigt.

Kreisschreiben des Polizei- und Militärdepartements des Kts. St.Gallen an die Bezirksämter, Gemeinderäte und sämtliche Polizeiorgane desselben betreffend den Pferdeschutz.

Vom 26. Dezember 1916.

Nach den Mitteilungen der schweizerischen Pferdeschutz-Vereinigung und des „Roten Sterns“ gehen aus allen Teilen der Schweiz Klagen über den schlechten Ernährungszustand der Pferde und deren masslose Ausbeutung ein. Die Gründe dieser Erscheinung lägen einerseits im Mangel an Kraftfuttermitteln und anderseits in der schlechten Qualität des sonstigen Futters. Da es nun zurzeit nicht möglich sei, diesen Futtermangel zu beseitigen, so müsse dadurch ein Ausgleich geschaffen werden, dass den reduzierten Kräften der Pferde entsprechend, auch reduzierte Anforderungen an diese gestellt würden, d.h. das Ladegewicht herabgesetzt und ein langsameres Tempo ec. verlangt werde.

Diese Ausführungen und Begehren erscheinen durchaus begründet, wesshalb [sic] anmit alle Polizeiorgane angewiesen werden, in erhöhtem Masse darauf zu achten, dass keine Überladungen vorkommen und wo solche betroffen werden, die Last verringert und die fehlbaren Fuhrleute unnachsichtlich verzeigt werden. Dabei ist zu erwarten, dass die Strafbehörden im Sinne von Art. 200 u. ff. des Strafgesetzes und der Verordnung über Tierquälerei vom 23. Mai 1868, solche Delikte gehörig ahnden.

Eine Überladung wird dann vorliegen, wenn ein Fuhrwerk nur bei Anwendung roher Strafmittel in Bewegung gesetzt und darin erhalten werden kann. Das Gewicht der Ladung muss in angemessenem Verhältnis zur Kraft und Leistungsfähigkeit der Zugtiere und dem Zustand und der Steigung der zu befahrenden Strasse sein.

Alle Fuhren arten im Winter auch dann zu Tierquälereien aus, wenn durch mangelhaft oder gar nicht geschärftes Beschläg die Zugpferde auf glattem Boden die Last nicht vorwärts zu bringen vermögen und von den Fuhrleuten trotzdem auf rohe Weise dazu angehalten werden.

Für das Polizei- und Militärdepartement

Der Regierungsrat:

Dr. A. Mächler.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend Pferdeschutz, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 26 vom 29. Dezember 1916, S. 922) und ZMH 53/020a (Briefkopf von 1913)

Mittwoch, 13. Dezember 1916 – Heu- und Strohmangel fördert Profiteure zutage

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kts. St.Gallen an sämtliche Bezirksämter, Gemeindebehörden und Polizeiorgane desselben betreffend den Handel mit Heu und Stroh.

Vom 13. Dezember 1916.

Es wird häufig darüber geklagt, dass Personen Heu und Emd kaufen, ohne dass sie diese Ware zum Selbstverbrauch bedürfen und ohne dass sie eine Ausweiskarte besitzen, die sie zum Heuhandel berechtigt. Es soll auch vorkommen, dass Produzenten beim Verkauf ihrer disponiblen Vorräte an Selbstverbraucher die für die Händler vorgesehenen Zuschläge erheben, was durchaus unstatthaft ist. Derartigen Praktiken muss ohne Verzug mit aller Gründlichkeit entgegengetreten werden, ansonst durch sie in Bälde auch den reellen Händlern der Handel unter Einhaltung der Höchstpreise verunmöglicht wird.

Sie werden daher angewiesen, den Heuhandel streng zu überwachen und jede Übertretung unnachsichtlich zu ahnden.

Die konzessionierten Händler und ihre Vertreter besitzen Ausweiskarten und sind gehalten, sich in ihrem Geschäftsgebahren nach [den von] dem Oberkriegskommissariat unterm 13. Oktober aufgestellten und den konzessionierten Händlern zugestellten Vorschriften zu richten. Die Ausweiskarten haben vorläufig Gültigkeit bis 31. Dezember 1916. Bewilligungen zum Strohhandel wurden zufolge der Strohrequisition bis jetzt nicht erteilt.

Wollen Sie Ihre Aufmerksamkeit speziell auch auf die gerichtlichen und freiwilligen Steigerungen lenken, wo Heu und Stroh bisweilen über den festgesetzten Höchstpreisen zugeschlagen werden soll. Die Höchstpreise dürfen auch bei Steigerungen nicht überschritten werden, ansonst jedermann seine Vorräte versteigern lassen könnte, um die Höchstpreise zu umgehen.

St.Gallen, den 13. Dezember 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement

des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner

Nachtrag und Einleitung zum morgigen Beitrag vom 14. Dezember: Josef Scherrer, Arbeitersekretär der Christlich-Sozialen, weilte in Solothurn. In seinem Tagebuch hielt er über die dortigen Wetterverhältnisse fest: Heute schneit es fort, zwar nass und unlustig. Auf den Strassen ist Pflotsch.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 sowie W 108/1 (Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons St.Gallen) und ZOF 003/1.12 (Landmaschinen der Strafkolonie Montlingen, ca. 1918-1921)