Henne mit Küken, 1916

Ostersamstag, 30. März 1918 – Amtliches zu Hunden, Hühnern, Löwenzahn und Gitterrost

Der Gemeinderat von Wattwil liess folgende Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen, publizieren:

a) Hagelversicherung:

Der Regierungsrat hat dieses Jahr wiederum beschlossen, zur Fördreung der Hagelversicherung die sogenannten Nebenkosten (Police und Stempelgebühren) sowie 30% der Versicherungsprämien für Reben und 20% derjenigen für die übrigen Kulturen aus der Staatskasse zu decken. Wir empfehlen daher der Bauernsame, sowie der weitern Ackerbau treibenden Bevölkerung angelegentlichst, sich die vorteilhafte und segensreiche Institution der Schweiz. Hagelversicherung, sowie das Anerbieten des Staates zu Nutzen zu machen, indem sie ihre Kulturen gegen event. Hagelschäden versichern lassen.

b) Schutz gegen gemeinschädliche Pflanzen:

Die Grundbesitzer sind verpflichtet, die Misteln auf den Obstbäumen, den einheimischen Sephibaum (Juniperus sabina [Giftwacholder]) in der Nähe von Birnbäumen, sowie zur wirksamen Bekämfpung des schädlichen Gitterrostes der Birnbäume, die kultivierten Sephibäume und -Sträucher, sobald sie mit dem Rostpilz behaftet sind, als gemeinschädliche Pflanzen zu beseitigen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird mit Busse bis auf Fr. 20.- bestraft. Das Forstpersonal ist pflichtig, die Entfernung der Misteln von den Waldbäumen anzuordnen.

c) Bekämpfung tierischer Schädlinge:

Als tierische Schädlinge sind zu bezeichnen, Mäuse, Blutläuse, Wespen, Kohlweisslinge e[t]c. Von den Grundbesitzern muss in ihrem eigenen Interesse verlangt werden, dass der Mäusevertilgung mehr als bisher Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im ferneren ist dringend zu empfehlen, dass die Bekämpfung der Wespen und Kohlweisslinge durch frühzeitiges Abfangen an die Hand genommen wird. Wir denken hiebei [sic] namentlich an die Mitwirkung der Schuljugend.

Die Lebensmittelfürsorgekommission der Gemeinde Wattwil erliess ein Verbot betr. das Halten von Hunden:

Die Fürsorgekommission hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen: Es sei denjenigen Personen, welche die billigeren Lebensmittel beziehen, das Halten von Hunden verboten, bezw. es sei die Abgabe billigerer Lebensmittel zu verweigern, event. zu entziehen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehenden Beschluss ersucht die Fürsorgekommission ihr schriftlich mitzuteilen.

Gleichzeitig liessen die Gemeinderäte des Bezirks Neutoggenburg zweisprachig folgendes Verbot veröffentlichen:

Es wird neuerdings zur Kenntnis gebracht, dass es unberechtigte Betreten von Gärten, Wiesen und Fluren, um Blumen zu pflücken, Futter für Kaninchen zu sammeln oder Löwenzahn auszustechen, wie auch das Laufenlassen von Ferdervieh auf fremdem Grund und Boden verboten ist. Zuwiderhandlungen werden nach den bestehenden Strafgesetzen unnachsichtlich geahndet. Für Minderjährige sind deren Eltern resp. Vormünder verantwortlich. Lichtensteig, den 20. März 1918. Die Gemeinderäte des Bezirks Neutoggenburg.

Si avverte di nuovo il publico che senza autorizzazione è vietato l’entrata in giardini, prati e campi alle scopo di cogliere fiori, raccogliere pascole per i conigli e cavare dente di leone. In pari mode è severamente proibito il lasciar correre il pollame sopra terreni alieni. Le contravvenzioni verrano ineserabilmente punite secondo le leggi penali in vigore. Per i minori sono responsabili i lore genitori e tutori. Lichtensteig, il 20. Marzo 1918. Le minicipalite del distretto.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 970 (Bezirks-Anzeiger für Neutoggenburg, Amtliches obligatorisches Publikationsmittel für die Gemeinden Wattwil, Lichtensteig, Krinau, Oberhelfenschwil[,] Brunnadern, St.Peterzell und Hemberg, Nr. 13, 30.03.1918) und W 054/69B.19.15 (Fotoalbum von Theresa Schläpfer: Hühnerhof in Salerno, ca. 1916)

Heuen in Pfäfers, zwischen 1901 und 1919

Samstag, 1. September 1917 – Landleben

Tagebucheintrag von Architekt Johann Baptist Thürlemann (1852-1939), Oberbüren:

Samstag, den 1. September 1917

meist heller & sonniger Tag. – Morgen angenehm kühl, etwas wolkig, doch ziemlich schön. Tagsüber vorherrschend Ostwind; gegen Abend Westwind. Himmel stets mit leichtem, wechselndem Gewölke besetzt. Nachmittag warm; es wurde geemdet; abend wolkig, Nacht ebenso; zeitweilig mondhell (Vollmond). Gegen Morgen trübe & bedeckt.

Morgens 6 h stand ich auf & trank den Kaffee. –

Von 7 bis gegen ¾ 8 h wohnte ich der Dreifaltigkeitsmesse bei. Hernach Grabbesuch.

Vormittags nahm ich die üblichen Samstagsarbeiten vor.

Nachmittags bereinigte ich mein Tagebuch & beschrieb hernach die Rückseite einer Photographie unseres sel. Grossvaters mit den Personalien desselben, in lateinischer Druckschrift.

Abends von 6 ¼ h bis gegen ½ 9 Uhr machte ich einen Spaziergang über das «Bild«, zum «Reckholder[«], zur Thur & deren Ufer entlang abwärts. Hernach quer über die Thurau zum «Burg«, Rütti, Buchen, Obergstalden & durch den Wald & die Wiesen nach Hause zurück. –

Hier durchgieng [sic] ich kurz die Zeitungen, nahm noch eine kleine Kollation & begab mich um ¾ 10 Uhr zu Bette. –

Mein Bruder Carl führte heute noch ein Fuder Emd vom «Unterziel» heim.

Nächster Beitrag: 3. September 1917 (erscheint am 3. September 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 035b (Familie Thürlemann zum Hirschen, Tagebücher von Architekt Johann Baptist Thürlemann, 1852-1939, Text) und ZOF 002/01.56 (Bildarchiv Psychiatrische Klinik Pfäfers, Fotograf unbekannt, zwischen 1901 und 1919, Beitragsbild)

Tabelle Anbaustatistik

Freitag, 3. August 1917 – Anbau-statistik für den Kanton St.Gallen

Was im Protokollbuch der St.Galler Regierung in einer doppelseitigen statistischen Übersicht detailliert ausgewiesen wurde, fasste der Staatsschreiber im Entscheid mit der Nummer 1969 folgendermassen zusammen:

Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen vom 15. Juni abhin (No. 1515) unterbreitet das Volkswirtschaftsdepartement dem Regierungsrate die Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der zufolge Verfügung des Bundesrates vom 16. Mai 1917 in der letzten Zeit durchgeführten Anbau-Statistik pro 1917; hiernach hat sich, um lediglich einige der wesentlichsten Zahlen anzuführen, für den Kanton eine Gesamtanbaufläche von 3175 ha [58 a und 18 m2] ergeben, wovon zirka 1546 ha auf Kartoffeln, zirka 46 ha auf Bohnen und Erbsen und zirka 70 ha auf Kabis und ähnliche Gemüsearten entfallen und die Zahl der Produzenten sich auf 13860 beziffert. Der Regierungsrat nimmt davon Vormerkung zu Protokoll und verfügt die Übermittlung der mit dem regierungsrätlichen Bestätigungsvermerk zu versehenden Übersichtstabelle an das schweizerische Statistische Bureau, Abteilung Anbaustatistik, mit folgendem Begleitschreiben:

«Unter Bezugnahme auf Art. 12 des Bundesratsbeschlusses vom 16. Mai 1917 betreffend die schweizerische Anbaustatistik beehren wir uns, Ihnen beiliegend die mit unserem Bestätigungsvermerk versehene Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der in der letzten Zeit durchgeführten Anbaustatistik pro 1917 zu übermitteln.»

Protokollauszug an das Volkswirtschaftsdepartement.

Auch die Rückseite der Tabelle ist mit Zahlen gespickt. Anbauflächen und Produzenten wurden nach Bezirk einzeln aufgeführt. Unterschieden wurde nach 1.) Hackfrüchten, 2.) Gemüse, 3.) Handelspflanzen sowie 4.) Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten und 5.) Kulturen in Gärten über 50 m2, auf Pflanzplätzen und auf Notstandspflanzland.  Zu den Hackfrüchten zählten: Kartoffeln, Runkelrüben (Viehfutter), Zuckerrüben, Kohlrüben, weisse Rüben und gelbe Rüben. Beim Gemüse sind Kabis, Rotkohl, Köhli, Blumen- und Rosenkohl sowie Andere Gemüsearten aufgeführt. Bei den Handelspflanzen unterschied man Ölpflanzen (Raps, Rübsen und Mohn), Gespinnstpflanzen (Flachs und Hanf) sowie Zichorien und Tabak. Bei den Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten waren nochmals weisse und gelbe Rüben sowie Weitere Gemüse genannt. Auf den Kulturen in grossen Gärten und auf Pflanzplätzen wurden vorwiegend Kartoffeln, Bohnen und Erbsen sowie als dritte Kategorie Kabis und verschiedene Kohlarten angebaut.

Anbaustatistik, Rückseite

Nächster Beitrag: 8. August 1917 (erscheint am 8. August 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2 (Regierungsratsprotokoll Nr. 1969 vom 03.08.1917)

Torffabrik Oberriet

Samstag, 21. Juli 1917 – Vorschrif-ten für den Abbau von Torf

Ausbeutung von Torflagern und Handel mit Torf.

(Beschluss des Regierungsrates des Kantons St.Gallen.)

1. Für die Ausbeutung von Torflagern und den Handel mit Torf sind die Vorschriften des Bundesratsbeschlusses vom 24. Mai 1917 und die Verfügungen des Schweizerischen Departementes des Innern vom 25. Juni 1917 massgebend.

Soweit diese Erlasse auf kantonale Vorschriften abstellen, gelten folgende Bestimmungen:

2. Als kantonale Zentralstelle für die Torfvermittlung wird das Volkswirtschaftsdepartement bezeichnet und dieses zugleich ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Schweizerischen Departement des Innern, bezw. der Schweizerischen Torfgenossenschaft, die weiteren zweckdienlichen Anordnungen zu treffen.

3. Für Torf werden folgende Höchstpreise festgesetzt, die durch die Produzenten oder Händler vom Verbraucher gefordert werden dürfen:

a) Handstichtorf:

leichte Ware Fr. 10.- per Ster
mittlere Ware « 12.- »       «
schwere Ware « 14.- »       «

b) Maschinentorf

ohne Zusatzmaterialien Fr. 50.- per Tonne
mit Zusatzmaterialien « 55.- »           «

Diese Preise verstehen sich für Torf ins Haus des Verbrauches geliefert, bes. direkter Zufuhr und bei andren Transporten für verladene Lieferung ab der nächstgelegenen Bahn- oder Schiffstation des Produzenten, bezw. des Versenders, und zwar für Ware, die nicht mehr als 35 Prozent Asche- und Wassergehalt hat.

Für geringere Ware und für spezielle Torfprodukte werden die Preise durch das Volkswirtschaftsdepartement von Fall zu Fall bestimmt.

4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften, die Ausführungsvorschriften oder Einzelverfügungen des Schweizerischen Departementes des Innern und des kantonalen Volkswirtschaftsdepartementes werden mit Busse bis zu 20,000 Franken oder mit Gefängnis bis auf drei Monate bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden. In besonderen Fällen kann ausserdem die Konfiskation der Waren verfügt werden.

Der erste Abschnitt des Bundesgesetzes vom 4. Juli1853 über das Bundesstrafrecht der schweizerischen Eidgenossenschaft findet Anwendung. Inbezug auf die Verfolgung und die Beurteilung der Uebertretungen findet – soweit nicht das eidgenössische, sondern das kantonale Verfahren eingeleitet wird – bis auf weiteres das Kreisschreiben des Regierungsrates betreffend Uebertragung von Kompetenzen der Militärgerichte an die bürgerlichen Gerichte vom 21. März 1916 sachgemässe Anwendung.

5. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Im Kanton St.Gallen wurde vor allem im Rheintal und im Linthgebiet, aber auch in Teilen des Toggenburgs Torf abgebaut. Das Material diente zum Düngen, zum Isolieren, aber vor allem auch als Brennholzersatz zum Heizen. Hier ein Ausschnitt aus dem Riet bei Altstätten von ca. 1935 mit  Torfhochlagern (in den Hütten) und Niederlagern ohne Witterungsschutz:

Zur Geschichte des Torfabbaus in der Schweiz vgl. den Artikel im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D7852.php

Nächster Beitrag: 23. Juli 1917 (erscheint am 23. Juli 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 4. Jahrgang, Heft 29, 21.07.1917, S. 498f. (Text) sowie ZMH 53/011b (Beitragsbild: Briefkopf von 1917) und W 217/08-02.03 (Foto: Karl Moser, Altstätten, ca. 1935)

Kuh Adela

Samstag, 16. Juni 1917 – Schönheit im Alter

Kuh Adela 776 Mels.

So lautete der Titel eines Artikels im St.Galler Bauer. Nach einer Einleitung folgt die Beschreibung der Milchkuh:

Das nebstehende [sic] Bild zeigt uns die höchstprämierte Kuh in unserm Kanton. Sie gehört Herrn Gemeinderat Schlegel in Mels und hat letzten Herbst 90 Punkte erhalten. Photographiert wurde sie drei Monate nach dem Kalben im Alter von bald 8 Jahren.

Von den richtigen Alpkühen weiss man, dass sie sich ihre Jugendlichkeit und Schönheit lang bewahren. Adela, die edelste unserer Grazien, ist sogar im Laufe der Jahre stets schöner geworden, hat erstmals 78, dann 79, 84 und schliesslich 90 Punkte erhalten. Ihre Leistungen sind sehr gute. Obschon es das Euter auf dem Bilde nicht verratet (die Kuh wurde mit leerem Euter photographiert), gab sie zur Zeit der Aufnahme noch 20 Liter Milch. Ihre Zuchtleistungen sind ebenfalls gute. Das beste Produkt ist ein zweijähriges Rind, das heute im Besitze von Herrn Altherr-Scherrer ist. Ausser diesem hat sie aber noch zwei gute Prämienkühe und ein[en] Belegscheinstier gezeugt. Der Abstammungsnachweis lässt uns keine der hervorragenden Blutlinien erkennen. In der grosselterlichen Generation müssen jedoch sehr gute Tiere gewesen sein, da wir dort die Punktzahlen 79½, 80 und 87 vorfinden. Also auch aus dieser Tatsache erhellt die Bedeutung der Qualität vorelterlicher Individuen.

Und nun die Formen, die Apparate, aus denen die Leistungen hervorgehen. Einige Bemerkungen sollen das Bild noch ergänzen. Vorerst die Farbe. Die schöne gleichmässige Farbe verratet das Rassentier. Vom Scheitel bis zur Sohle denselben blaugrauen, edeln Ton. Das reine Rehmaul, die weissen Innenseiten der Ohren und die hellen Hörner ergänzen den Eindruck der Rasse.

Aus dem Kopfe spricht Adel. Das breite Flotzmaul und die starken Ganaschen deuten an, dass ich die Braune auf der Weide zu wehren weiss. Die kurze, wohlgewölbte Nase und die breite Stirn weisen hin auf den kräftigen, breitgewachsenen Typ, den wir so gerne züchten. Die Formation des Schopfes und die Stellung der Hörner (kleine Zangenhörner) bestätigen den vorher erhaltenen Eindruck. Aus dem Auge spricht ruhige, selbstbewusste Kraft. Der Hals ist muskulös, wohlbewammt und fein befältelt. Er bekräftigt uns in der Auffassung, ein milchiges und doch starkes und nerviges Tier vor uns zu haben. Die Schulter könnte man vielleicht als etwas grob bezeichnen, doch beachte man den Laktationszustand. Die Brust ist sehr tief und herrlich gerippt; sie trotzt dem Tuberkelbazillus und ebensosehr den steilsten Halden. Die stolze, sichere Lende bewirkt die edle Linienführung des Körpers. Sie (die Linien) sind nicht gebrochen, sondern laufen oben und an den Seiten schön und stark bis ans Ende des Tieres. Auch Kreuzbein und Schwanzansatz fügen sich willig in diesen stolzen Zug. Die Kruppe ist sehr schön gebildet und die Hosen derart geformt, dass man ob solchem Gebilde nur staunen muss. Die weiss, wozu sie die Knochen hat. Die versteht sie zu dirigieren. Muskeln und Nerven ergänzen sich auf die beste Weise. Daher ist auch das Sprunggelenk schön, trocken und rassig geformt. Schienen und Klauen sind gut und durch mehrfache Alpung gehörtet. Die Braune steht daher auch im Senkel und marschiert wie unsere Bundeshengste.

Wer ob solchem Gewächs nicht Freude empfindet, wurde ohne Züchterader geboren. Sch.

Nächster Beitrag: 17. Juni 1917 (erscheint am 17. Juni 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (St.Galler Bauer, IV. Jahrgang, Heft 24, 16.06.1917, Text und Bild)

Katze mit Maus

Samstag, 19. Mai 1917 – Vorteile eines langen Winters

Eine günstige Wirkung des langen Winters.

So unangenehm die bis gegen Ende April andauernden Schneefälle namentlich von Seite der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung empfunden wurden, so hatte die ausserordentlich niedrige Temperatur der Vorfrühlingsperiode doch auch ihre gute Seite. Sie hat nicht nur den Beginn der Vegetation verzögert, sondern auch unter den Pflanzenschädlingen aufgeräumt. Besonders stark fällt uns diese Tatsache in bezug [sic] auf die Feld- oder Springmäuse auf. Im letzten Herbst beobachtete man in einigen Talgebieten ein starkes Ueberhandnehmen dieser Nagetiere und auch im Nachwinter konnte man sie noch in grosser Zahl unter den Maisstrohtristen wahrnehmen. Einzelne Gemeinden bestellten deshalb vorsorglich Gift, um rechtzeitig zum Kampfe gerüstet zu sein. Heute scheinen diese Schädlinge mancherorts beinahe ganz verschwunden zu sein. Da es sich nicht um eine Abwanderung handeln kann, denn sonst würde man von andern Orten über ein starkes Auftreten Klagen vernehmen, ist diese Erscheinung wohl hauptsächlich auf das Konto der nasskalten Aprilwitterung zu setzen. Da die Feldmäuse mit der Fortpflanzung sehr früh beginnen, wurde die erste Brut und zum Teil wohl auch die empfindlichen säugenden Weibchen durch die andauernde Kälte massenhaft dahingerafft.

Keinen Einfluss scheint aber die Witterung auf die Maulwürfe auszuüben. Diese in etwas grösserer Tiefe lebenden Erdbewohner sind naturgemäss von der Witterung weniger abhängig, ausserdem leiden sie auch bei der schlechtesten Witterung nicht unter Nahrungsmangel.

Nächster Beitrag: 22. Mai 1917 (erscheint am 22. Mai 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (St.Galler Bauer, 19.05.1917, Text) und ZNA 01/0471 (Benz, J. C. und Zäch, C.: Lesebuch für das zweite Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen, St. Gallen 1899, S. 53, Beitragsbild)

Samstag, 24. Februar 1917 – Gemüse für die Armee

Die Armee brauchte nicht nur dringend Fleisch (vgl. den Beitrag zum 17. Februar), sondern auch Gemüse. Im St.Galler Bauer vom 24. Februar 1917 publizierte die Schweizerische Armee-Konservenfabrik in Rorschach deshalb folgende Anzeige:

Transkribiert heisst das:

Die Hauptsache ist:

Sicherer Absatz und Verdienst.

Wer etwas aus dem Gemüsebau erzielen will, ohne grossen Zeitverlust für Marktfahrten, ohne Preissturz-Risiko, ohne Aufwand für Körbe, Säcke, Frachtspesen usw. bestellt Saatgut u. Setzpflanzen rechtzeitig und liefert an die

Schweiz. Armee-Konservenfabrik in Rorschach.

Die Armee-Konservenfabrik ging später über die Firma Roco, bekannt für ihre Ravioli.

Preisliste

Nächster Beitrag: 27. Februar 1917 (erscheint am 27. Februar 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (Inserat: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 8, 24.02.1917) und Wy 025 (undatierte Preisliste, Titelblatt und Rückseite der Broschüre)

Anzeige im St.Galler Bauer

Samstag, 17. Februar 1917 – Fort mit diesen unrentablen Heu-fressern!

Mehr Schlachtvieh für die Armee!

Werte Landwirte!

In den denkwürdigen Tagen des August 1914 wurde die Organisation der „Schlachtviehlieferung an die Armee“ geschaffen und damit einer planlosen Abschlachtung unserer Nutz- und Zuchtviehbestände Einhalt geboten. Unberechenbarer Schaden konnte damit abgewendet werden. Die Reserven unseres Landes blieben erhalten. Sie haben seither viel zur Erhaltung unserer Selbständigkeit beigetragen und dem Bauernstand eine gesicherte Existenz und ein schönes Einkommen ermöglicht. Unser Aussenhandel fand in unserm Viehexport seine beste Stütze.

Seit Kriegsausbruch gingen die Preise in die Höhe. Die Fleischvorräte werden zusehends knapper, weil die Zufuhren von aussen immer seltener werden und die Kraftfuttermittel für eine richtige Mästung fehlen. – Es wurde kein Schlachtvieh exportiert. Die Vertreter des Metzgergewerbes konnten sich an allen Orten davon überzeugen. Trotzdem ist das Angebot knapp, wie noch nie; der Bedarf der Armee aber wächst wegen vermehrtem Truppenaufgebot. Wir richten den dringenden Appell an Sie, alles verfügbare Schlachtvieh der Armee zu reservieren. Es sind eine Menge Stiere vorhanden, die am vorteilhaftesten an die Schlachtbank geliefert würden. Die Zuchtstierzwischenschauen reden eine deutliche Sprache. Die Zahl der unträchtigen, minderwertigen Kühe ist noch gross. Fort mit diesen unrentablen Heufressern! – Die Armee zahlt gute Preise!

Wendet Euch an die Ortskommissäre! Rüstet Euch auf die kommende kritische Zeit des Frühjahrs! Wenn das Schlachtvieh nicht ausreicht, kommt das Nutz- und Zuchtvieh dran! Die Folgen müssten auch beim inskünftigen Export spürbar werden!

Vorab geht die Versorgung der Armee! Hier gilt es, den vaterländischen Sinn zu betätigen.

Anfang Februar 1917.

Verband ostschweiz. Braunviehzuchtgenossenschaften.

Verband landw. Genossenschaften des Kantons St.Gallen und benachbarter Gebiete.

Nächster Beitrag: 22. Februar 1917 (erscheint am 22. Februar 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (Text: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 7, 17.02.1917; Inserat: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 3, 20.01.1917)

Anzeige für Dünger

Samstag, 13. Januar 1917 – Düngen und Pflügen zur richtigen Jahres-zeit

Aus dem Rheintal.

Laut Mitteilung der meteorologischen Anstalt war auch der Dezember 1916, wie seine letzten neun Vorgänger, viel zu warm. Das Temperaturmittel stund 2° über der normalen Dezembertemperatur. Die Ursache lag zum Teil in der andauernden Föhnstimmung, die trotz relativen hohen Barometerstandes unser Tal beherrschte. Der Schnee, der in manchen Alpentälern verheerend wirkte, konnte sich bei uns nur knapp während zwei Tagen halten. Auch das neue Jahr brachte diesbezüglich keine normalen Verhältnisse. In der ersten Januarwoche war es an einzelne Tagen so warm, dass sich sogar die Bienen zu regen begannen. Auf sonnig gelegenen Bienenständen machte sich zeitweise lebhafter Flug bemerkbar. Wie im vergangenen Jahr trifft man heute blühende Erlen- und Haselstauden. Sollte dads warme, regnerische Wetter noch länger andauern, so wird sich bald auch an den Obstbäumen der Trieb einstellen. Die Pfirsichbäume zeigen bereits die ersten Anzeichen.

Wer heute das Rheintal bereist, dem fallen die grosse Zahl der noch nicht gepflügten Mais- und Kartoffeläcker auf. Während man anderwärts darauf bedacht ist, die Aecker vor Eintritt des Winters tief zu pflügen, um die bodenlockernde Wirkung des Frostes auszunützen, wird diese Arbeit bei uns oft auf den Frühling verlegt. Es ist zwar zugegeben, dass der von der Natur ziemlich lockere Lettboden die Wirkung des Winterfrostes weniger notwendig hat, als der schwere Lehm- und Tonboden. Trotzdem halten wir das Pflügen im Spätherbst oder Vorwinter als zweckmässiger. Denn dadurch kommen auch die Stoppeln und die Unkräuter so rechtzeitig in den Boden, dass sie bis zum Beginn der Frühjahrsarbeit verwesen; man hat im Frühjahr sauberes Land und die Unkrautbekämpfung gibt weniger Arbeit. Ausserdem werden durch die Winterfurche eine Menge von Schädlingen an die Bodenoberfläche gebracht, wo sie dem Frost oder den Vögeln zum Opfer fallen. Besonders diejenigen Aecker, welche mit Frühkartoffeln bepflanzt werden, sollten schon im Vorwinter unter gleichzeitiger Mistdüngung gepflügt werden. Dieser Dünger ist nirgends so gut aufgehoben wie im Ackerboden. Er verrottet während des Winters so gut, dass ihn dann auch die kurzlebigen Frühkartoffeln auszunützen vermögen.

Der St.Galler Bauer publizierte neben Hinweisen zum Pflügen auch Anzeigen zu Düngemitteln:

Dünger

Nächster Beitrag: 18. Januar 1917 (erscheint am 18. Januar 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (Text: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 2, 13.01.1917, S. 25f.; Beitragsbild: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 8, 24.02.1917; Anzeige zum Kali-Dünger: St.Galler Bauer, 4. Jg., Heft 3, 20.01.1917)

Dienstag, 26. Dezember 1916 – Mehr Schonung für Pferde in Kriegszeiten

Bis über den Ersten Weltkrieg hinaus war das Pferd das wichtigste private und teils auch öffentliche „Fortbewegungs- und Transportmittel“. In den Kriegszeiten litten nicht nur Menschen an Mängeln verschiedenster Art und Überarbeitung, sondern auch Tiere. Viele Pferde hatten, wie untenstehende Quelle zeigt, viel zu wenig Energie, um frei zu galoppieren wie auf dem Briefkopf des Pferdehändlers gezeigt.

Kreisschreiben des Polizei- und Militärdepartements des Kts. St.Gallen an die Bezirksämter, Gemeinderäte und sämtliche Polizeiorgane desselben betreffend den Pferdeschutz.

Vom 26. Dezember 1916.

Nach den Mitteilungen der schweizerischen Pferdeschutz-Vereinigung und des „Roten Sterns“ gehen aus allen Teilen der Schweiz Klagen über den schlechten Ernährungszustand der Pferde und deren masslose Ausbeutung ein. Die Gründe dieser Erscheinung lägen einerseits im Mangel an Kraftfuttermitteln und anderseits in der schlechten Qualität des sonstigen Futters. Da es nun zurzeit nicht möglich sei, diesen Futtermangel zu beseitigen, so müsse dadurch ein Ausgleich geschaffen werden, dass den reduzierten Kräften der Pferde entsprechend, auch reduzierte Anforderungen an diese gestellt würden, d.h. das Ladegewicht herabgesetzt und ein langsameres Tempo ec. verlangt werde.

Diese Ausführungen und Begehren erscheinen durchaus begründet, wesshalb [sic] anmit alle Polizeiorgane angewiesen werden, in erhöhtem Masse darauf zu achten, dass keine Überladungen vorkommen und wo solche betroffen werden, die Last verringert und die fehlbaren Fuhrleute unnachsichtlich verzeigt werden. Dabei ist zu erwarten, dass die Strafbehörden im Sinne von Art. 200 u. ff. des Strafgesetzes und der Verordnung über Tierquälerei vom 23. Mai 1868, solche Delikte gehörig ahnden.

Eine Überladung wird dann vorliegen, wenn ein Fuhrwerk nur bei Anwendung roher Strafmittel in Bewegung gesetzt und darin erhalten werden kann. Das Gewicht der Ladung muss in angemessenem Verhältnis zur Kraft und Leistungsfähigkeit der Zugtiere und dem Zustand und der Steigung der zu befahrenden Strasse sein.

Alle Fuhren arten im Winter auch dann zu Tierquälereien aus, wenn durch mangelhaft oder gar nicht geschärftes Beschläg die Zugpferde auf glattem Boden die Last nicht vorwärts zu bringen vermögen und von den Fuhrleuten trotzdem auf rohe Weise dazu angehalten werden.

Für das Polizei- und Militärdepartement

Der Regierungsrat:

Dr. A. Mächler.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend Pferdeschutz, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 26 vom 29. Dezember 1916, S. 922) und ZMH 53/020a (Briefkopf von 1913)