Kubelwerke

Mittwoch, 8. August 1917: Diskussion über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Beitragsbild: Zentrale der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke Kubel mit Sitterviadukt der Bodensee-Toggenburg-Bahn (heute: Südostbahn), um 1910

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023 aus dem Jahr 1917 befasste sich mit dem öffentlichen Vergabewesen:

Das Baudepartement macht darauf aufmerksam, dass nach einer Verfügung des Stadtrates St.Gallen wegen Kohlenmangels demnächst sämtliche Gastlampen da, wo elektrische Beleuchtung zur Verfügung steht, plombiert und ausser Betrieb gesetzt werden. Auch bestehe Gefahr, dass für nächsten Winter die Gasbeleuchtung allgemein derart eingeschränkt werde, dass die Einhaltung der ordnungsgemässen Bureauzeit nicht mehr möglich sei. Es empfehle sich daher, sowohl diejenigen Räume im Regierungsgebäude, die noch nicht elektricsh installiert sind, wie den Brühlgarten und eventuell die notwendigen Räume der Kantonsschule für die elektrische Beleuchtung einzurichten. Für das Regierungsgebäude werden sich die Kosten nach einem früheren Voranschlag auf Fr. 11,000.- stellen. Für den Brühlgarten und die Kantonsschule liegen noch keine Voranschläge vor.

Im Falle der Ausführung dieser Arbeiten müsse auch darüber entschieden werden, ob sie auf Grund der Submissionsverordnung der öffentlichen Konkurrenz zu unterstellen seien, oder gemäss Regierungsratsbeschluss vom 23. Januar 1917 (No 190) durch die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke ausgeführt werden sollen. Gegen den letzteren Entscheid habe der Gewerbeverband der Stadt St.Gallen und Umgebung bekanntlich remonstriert unter Berufung auf ein von ihm eingeholtes Rechtsgutachten von Professor Blumenstein in Bern. Dieses Rechtsgutachten stelle sich auf den Standpunkt, die Verordnung über die Vergebung von Bauarbeiten durch den Staat schliesse eine freihändige Vergebung von Arbeiten, bei denen die in der Submissionsverordnung ausdrücklich vorgemerkten Umstände nicht zutreffen, aus. Für den Regierungsrat sei die Submissionsverordnung rechtsverbindlich, und es sei derselbe für so lange an diese Verordnung gebunden, als nicht eine Aufhebung derselben in Form der Verordnung erfolgte und publiziert wurde (vergleiche Fleiner a.a.O. S. 73). Auch von staatlichen Regiearbeiten könne bei einer Übertragung von Installationsarbeiten an die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke nicht gesprochen werden, da diese nicht vom Staate selbst[,] sondern von einer Aktiengesellschaft betrieben werden.

Der Regierungsrat zieht hierauf in Erwägung:

1. Wie im Entscheid vom 23. Januar 1917 (No 190) ausgeführt wurde, kann der Regierungsrat nicht zugeben, dass die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke kein staatliches Unternehmen seien. In demselben sind nur staatliche Mittel investiert, und der gesamte Reingewinn fliesst nur dem Staate zu. Sofern das materielle Recht in Betracht kommt, muss er sich daher die Kompetenz vorbehalten, die Kraftwerke den übrigen Staatsbetrieben gleich zu stellen. Bei Schaffung der Submissionsverordnung hat der Regierungsrat die Überweisung von staatlichen Arbeiten an Staatsbetriebe als Regiearbeiten,die laut Art. 1, Absatz 1, der Submissionsverordnung ausdrücklich gestattet sind, aufgefasst. Dies trifft nach dem vorher Gesagten auch für Arbeiten zu, die den Kraftwerken übergeben werden. Wenn der Rechtsgutachter des Gewerbeverbandes zu einem gegenteiligen Schluss gekommen ist, so ist das für den Regierungsrat irrelevant. Dieser ist in der vorliegenden Sache kompetent, eine authentische Interpretation zu erlassen.

2. Das schliesst nun aber selbstverständlich nicht aus, von Fall zu Fall zu erwägen, ob elektrische Installation trotz der Möglichkeit, sie auf dem Wege des Regiebetriebes auszuführen, dem öffentlichen Wettbewerb zu unterstellen sei. Im vorliegenden Falle erscheint wegen der Dringlichkeit der Arbeit und der Schwierigkeit der Materialbeschaffung eine Arbeitsteilung als wünschenswert. Der gleiche Grund schliesst jedoch wieder die Veranstaltung eines allgemeinen Wettbewerbes aus.

In Würdigung dieser Umstände wird vom Regierungsrat beschlossen:

1. Das Baudepartement sei beauftragt, die im Regierungsgebäude, im Brühlgarten und in der Kantonsschule notwendigen elektrischen Installationen beförderlichst ausführen zu lassen, und es sei ihm hiefür der nötige Kredit erteilt.

2. Die Arbeiten im Regierungsgebäude seien den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken zu übertragen, währenddem die Installationen in der Kantonsschule und im Brühlgarten auf dem Wege der engeren Konkurrenz an qualifizierte Privatfirmen vergeben werden können.

Protokollauszug an das Baudepartement zum Vollzug.

Protokollauszug an das Finanzdepartement.

Protokollauszug an die Staatskassaverwaltung.

Turbinensaal der Zentrale Kubel

Einblick in den Turbinensaal der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke im Kubel, ca. 1903. Im Hintergrund sieht man eine 1000 PS-Turbine. Ab 1907 betrieb das Unternehmen eine Dampfturbine mit einer Leistung von 3000 PS. Die kleinere Anlage wurde 1925, die grössere im Jahr 1931 ausser Betrieb genommen. Als Ersatz wurde 1933 auf eine 22’200 PS-Dieselanlage mit eigener Halle umgestellt. Der Treibstoff für diese grosse Anlage wurde jeweils per Bahn geliefert und über eine lange Schlauchanlage von der Sitterbrücke (s. Beitragsbild) ins Werk hinunter gepumpt.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2 (RRB 1917/2023, Text) sowie B 001/6-1.1-05 und B 001/6-1.1-16 (Bilder aus dem Archiv der SAK)

Tabelle Anbaustatistik

Freitag, 3. August 1917 – Anbau-statistik für den Kanton St.Gallen

Was im Protokollbuch der St.Galler Regierung in einer doppelseitigen statistischen Übersicht detailliert ausgewiesen wurde, fasste der Staatsschreiber im Entscheid mit der Nummer 1969 folgendermassen zusammen:

Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen vom 15. Juni abhin (No. 1515) unterbreitet das Volkswirtschaftsdepartement dem Regierungsrate die Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der zufolge Verfügung des Bundesrates vom 16. Mai 1917 in der letzten Zeit durchgeführten Anbau-Statistik pro 1917; hiernach hat sich, um lediglich einige der wesentlichsten Zahlen anzuführen, für den Kanton eine Gesamtanbaufläche von 3175 ha [58 a und 18 m2] ergeben, wovon zirka 1546 ha auf Kartoffeln, zirka 46 ha auf Bohnen und Erbsen und zirka 70 ha auf Kabis und ähnliche Gemüsearten entfallen und die Zahl der Produzenten sich auf 13860 beziffert. Der Regierungsrat nimmt davon Vormerkung zu Protokoll und verfügt die Übermittlung der mit dem regierungsrätlichen Bestätigungsvermerk zu versehenden Übersichtstabelle an das schweizerische Statistische Bureau, Abteilung Anbaustatistik, mit folgendem Begleitschreiben:

«Unter Bezugnahme auf Art. 12 des Bundesratsbeschlusses vom 16. Mai 1917 betreffend die schweizerische Anbaustatistik beehren wir uns, Ihnen beiliegend die mit unserem Bestätigungsvermerk versehene Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der in der letzten Zeit durchgeführten Anbaustatistik pro 1917 zu übermitteln.»

Protokollauszug an das Volkswirtschaftsdepartement.

Auch die Rückseite der Tabelle ist mit Zahlen gespickt. Anbauflächen und Produzenten wurden nach Bezirk einzeln aufgeführt. Unterschieden wurde nach 1.) Hackfrüchten, 2.) Gemüse, 3.) Handelspflanzen sowie 4.) Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten und 5.) Kulturen in Gärten über 50 m2, auf Pflanzplätzen und auf Notstandspflanzland.  Zu den Hackfrüchten zählten: Kartoffeln, Runkelrüben (Viehfutter), Zuckerrüben, Kohlrüben, weisse Rüben und gelbe Rüben. Beim Gemüse sind Kabis, Rotkohl, Köhli, Blumen- und Rosenkohl sowie Andere Gemüsearten aufgeführt. Bei den Handelspflanzen unterschied man Ölpflanzen (Raps, Rübsen und Mohn), Gespinnstpflanzen (Flachs und Hanf) sowie Zichorien und Tabak. Bei den Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten waren nochmals weisse und gelbe Rüben sowie Weitere Gemüse genannt. Auf den Kulturen in grossen Gärten und auf Pflanzplätzen wurden vorwiegend Kartoffeln, Bohnen und Erbsen sowie als dritte Kategorie Kabis und verschiedene Kohlarten angebaut.

Anbaustatistik, Rückseite

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2 (Regierungsratsprotokoll Nr. 1969 vom 03.08.1917)

Feuersbrunst Lesebuch

Samstag, 30. Dezember 1916 – «Tanzfreiheit» an der Fasnacht 1917?

Die Regierung traf sich vor Jahresende nochmals zu zwei Sitzungen, die eine vormittags, die andere ausserordentlich nachmittags um drei Uhr, wohl um übrig gebliebene Traktanden noch vor Jahresende zu erledigen (ab Nr. 3065). Behandelt wurden u.a. Reiseentschädigungen und Generalabonnemente für den Regierungsrat für 1917 (Nr. 3067) und eine Verordnung betreffend die Unterstützung des Feuerlöschwesens der Gemeinden (Nr. 3068).

Bereits am Vormittag hatte der Regierungsrat eine ganze Reihe von Offiziersbeförderungen ausgesprochen (Nr. 3039).

Keine Gnade zeigte er für die ledige Lydia Huber von Wittenbach, deren Strafnachlassgesuch er abwies. Das Bezirksgericht St.Gallen hatte sie wegen fortgesetzter Gewerbsunzucht zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt. Aufgrund einer Geschlechtskrankheit war sie zuerst im Kantonsspital behandelt worden. Aus dem Strafvollzug schrieb sie, […] dass sie arge Halsschmerzen und Gelenkrheumatismen habe. Sie bereue, dass sie so tief gefallen sei und möchte nunmehr ein neues Leben beginnen. Sie befürchte, im Gefängnis erneut zu erkranken und infolgedessen anschliessend ihre Stelle als Nachstickerin zu verlieren.

Hiezu bemerkt das Untersuchungsrichteramt St.Gallen, dass die Strafe angesichts des Vorlebens dieser Lydia Huber nicht zu streng sei und diese kurze Freiheitsstrafe wohl keine ernstlichen Folgen für ihre Rekonvaleszenz  haben dürfte. Derartige in der Not gemachte Besserungsversprechen seien mit äusserster Vorsicht aufzunehmen. Bei der deliktischen Neigung und Veranlagung der Petentin könne das Gesuch nicht befürwortet werden.

Im gleichen Sinne äussert sich auch das referierende Departement, welches darauf hinweist, dass, wenn diese Huber auch noch nicht vorbetsraft sei, dieselbe doch die Polizei schon oft beschäftigt habe. Einem Schreiben des Gemeinderates Wittenbach ist zu entnehmen, dass Lydia Huber wegen Vagantität, liederlichen Lebenswandels und gewerbsmässiger Unzucht schon wiederholt polizeilich in die Heimatgemeinde eingeliefert und von dieser auch schon im «Guten Hirten» [in Altstätten] versorgt wurde. Da sie sich dort geflüchtet habe, sei sie dann später in die Anstalt zum «Guten Hirten» in Heitersheim, Baden, verbracht worden. Aber auch dort konnte sie sich nicht halten, weshalb sie nach Wittenbach zurückgeliefert wurde. Unter diesen Umständen kann dem Gesuche keine Folge gegeben werden. (Nr. 3043)

Schliesslich befasste sich der Regierungsrat bereits mit der nächsten Fastnacht. Auf Anfrage hatten sich alle 14 Bezirksämter auf dem Land dafür ausgesprochen, wie 1916 erneut Beschränkungen der Anlässe auszusprechen (vgl. dazu die Beiträge vom 4. und 19. Januar 1916). Die Massnahmen seien der Zeitlage angemessen und die anhaltende und sich immer stärker fühlbar machende Teuerung halte nachdrucksamst zum Sparen und Einschränken an. In der Stadt St.Gallen hingegen empfand man die Einschränkungen  geradezu als lästig: […] eine Stadt mit einem reichen gesellschaftlichen Leben [solle man nicht] gleich behandeln wie den kleinsten Ort auf dem Lande […]. Man müsse Rücksicht nehmen auf die Gewerbetreibenden, die auf die Einnahmen in dieser Zeit angewiesen seien: […] es handle sich dabei um Wirte und bei diesen speziell um Inhaber von Konzertlokalen, um Schneider und Schneiderinnen, um Coiffeurs und Coiffeusen, Kostümverleiher, Schuhhändler, Gärtner usw. Auch den Kindern solle man das Maskengehen wieder erlauben. In einem dem Protokollband beiliegenden Faltblatt sind die Beschlüsse festgehalten. (Nr. 3046)

Die Beschlüsse im gesamten Wortlaut finden sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/0203 (Illustration aus: Erziehungsrat des Kantons St.Gallen (Hg.). Lesebuch für das zweite Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen. Altstätten 1916, S. 36.

alleinstehende Tanne

Mittwoch, 27. Dezember 1916 – Grenzfragen im Regierungsrat

Grenzfragen beschäftigten den Regierungsrat: Anton Ziegler im Riethüsli, St.Gallen wollte Quellwasser von seinem Grund auf die bereits auf ausserrhodischem Boden liegenden Nachbargrundstücke ableiten (Nr. 3014), und mit der Einführung des Zivilgesetzbuches konnten im Kanton St.Gallen ab dem 1. Januar 1917 Eigentumsrechte an Bäumen auf fremdem Boden […] grundbuchlich nicht mehr anerkannt werden. (Nr. 3027) Alle anderen Beschlüsse finden sich nachfolgend:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/0204 (Abbildung aus: Erziehungsrat des Kantons St.Gallen (Hg.): Lesebuch für das dritte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen, Gossau 1916, S. 88)

Kriminalgebaeude, Plan 1850

Samstag, 23. Dezember 1916 – Keine Vorweihnachtsstimmung im Regierungsrat

Ein thematisches Potpourri beschäftigte den fast vollzähligen Regierungsrat in der Sitzung dieses Tages. Es ging u.a. um die Grossschiffahrtsschleuse bei Eglisau (Nr. 2954), die Befreiung der Frauenklöster St.Katharina in Wil und Notkersegg in St.Gallen vom Krankenversicherungszwang (Nrn. 2958 und 2959) oder um das Budget der politischen Gemeinde Tablat (später in St.Gallen eingemeindet), in dem unter den unvorhergesehenen Ausgaben der nicht näher erklärte Posten Für Massnahmen zur Bekämpfung der Haarkrankheit Fr. 861.95 ausmachte (Nr. 2960). Ausserdem waren drei Fälle von Amtsehrverletzungen (Nrn. 2962, 2963 und 2964) und eine Beschwerde gegen das Waisenamt Weesen betreffend die Führung einer Vormundschaftsrechnung (Nr. 2966) zu begutachten. Und das Justizdepartement verlangte einen Nachtragskredit, weil die Beleuchtung des Kriminalgebäudes (Untersuchungsgericht im Karlstor) deutlich teurer ausgefallen war als budgetiert: Die Überschreitung rühre von den teuern Holz- und den rapid steigenden Kohlenpreisen, sowie von den dieses Jahr zum ersten Male erwachsenen Eisenbahnfrachtspesen (für Holztransport aus dem Oberland) her. Es sei ein Nachtragskredit von Fr. 450.- bis Fr. 500.- erforderlich. (Nr. 2967)

Kriminalgebaeude, Plan 1850-koloriert

Auch Schulfragen beschäftigten den Regierungsrat (Nr. 2968 bis Nr. 2971), und schliesslich mussten landwirtschaftliche Fragen geklärt werden: Gefordert war ein Staatsbeitrag an die öffentliche Zuchtstierhaltung (Nr. 2972) und die Abkürzung der Haltefrist der Zuchteber und Widder (Nr. 2973). Diverse Holzschlagbewilligungen (Nr. 2974 bis Nr. 2976), ein Waldankauf (Nr. 2955) und die Genehmigung eines Plans zur Ausreutung von Staudenwald in den Rheinauen (Nr. 2978) waren zu besprechen. Die Schweizerische Hotelfachschule in Luzern bat um einen Staatsbeitrag (Nr. 2979), und der geplante Notstandsfond für die Stickereiindustrie gab erneut zu reden (Nr. 2980). All diese und etliche weitere Regierungsratsbeschlüsse lassen sich im folgenden im Detail nachlesen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie KPP 1/64.002 und KPP 1/64.005 (nicht ausgeführte Pläne zur Erweiterung des Kriminalgebäudes zwischen Karlstor und Regierungsgebäude, ca. 1850)

Schulwandbild Saatkraehe

Mittwoch, 20. Dezember 1916 – Abschussprämien für Krähen, Elstern und Nusshäher

[…] teilt das Departement mit, es sei seitens der Bezirksämter Werdenberg, Oberrheintal und Unterrheintal berichtet worden, dass der Abschuss während der Sommermonate nicht den gewünschten Erfolg gehabt habe, dass die Krähen, Elstern und Nusshäher immer noch in übergrosser Anzahl vorhanden seien und dass die Gemeinderäte den dringenden Wunsch geäussert haben, es möchte der Abschuss in ähnlicher Weise auch für die Winterszeit gestattet werden, weil bei schneebedecktem Boden der Erfolg ein viel sicherer sein werde.

Unter der Nummer 2926 befasste sich der Regierungsrat damit in diesem Jahr zum zweiten Mal mit Vögeln, die der Landwirtschaft schadeten (vgl. den Beitrag zum 21. Juli 1916). Ausserdem beriet er folgende Geschäfte:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 09/0006 (Auszug aus einem Schulwandbild zum Thema )Saatkrähe, ca. 1900, Verlag Paul Parey, Berlin: Schröder und Kull, Biologische Wandtafeln zur Tierkunde, Tafel 24)

Fussbodenlack

Samstag, 16. Dezember 1916 – Gewichste Treppen und ihre Folgen

Der Regierungsrat hatte sich in seiner Sitzung viel zu tun. Das Protokoll umfasst über 45 Seiten üblicher Geschäfte. Am ehesten fällt noch die Bewilligung einer Unfallentschädigung an einen Polizisten auf. Der Landjäger hatte sich infolge Ausgleitens auf einer gewichsten Treppe einen Rippenbruch zugezogen (Nr. 2888). Ausserdem sollte ab Januar 1917 im regierungsrätlichen Lesezimmer neben den üblichen Abonnements zusätzlich das Obertoggenburger Wochenblatt aus Nesslau, der Bezirksanzeiger Untertoggenburg aus Flawil und der Bezirksanzeiger Neutoggenburg aus Lichtensteig aufgelegt sein (Nr. 2917). Sämtliche Geschäfte lassen sich hier nachlesen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte)

Bahnhof St.Margrethen

Montag, 11. Dezember 1916 – Reisepässe werden teurer und andere Geschäfte der Regierung

Der Regierungsrat traf sich zu einer reichbefrachteten Sitzung. Die Themen und Fälle waren einmal mehr bunt gemischt, wie ein paar Beispiele zeigen:

Wegen des allgemeinen Papierpreisaufschlages verlangte der Bund künftig 8 Rappen mehr pro Reisepassformular, das an die Kantone abgeliefert wurde. Der Regierungsrat beschloss daraufhin eine Erhöhung der bisherigen Reisepassgebühr von 2.50 Fr. auf 3 Fr. (Nr. 2833).

Hulda Schmid aus Rorschach wehrte sich gegen die Anstaltsunterbringung ihres dritten, unehelich geborenen und kranken Kleinkindes. Das Waisenamt Rorschach hatte ihren Rekurs abgewiesen und u.a. wie folgt begründet: Die Rekurrentin, eine ungünstig qualifizierte Person, habe als Vater des fraglichen Kindes einen Wilhelm Kolb, seines Berufes Komiker, Akrobat und Bauchredner, der am liebsten mit Zirkusgesellschaften in der Welt herumziehe, bezeichnet. […] Wenn die Rekurrentin sich für ihr Kind derart wehre, so dürfe nicht Mutterliebe als Beweggrund ihres Handelns betrachtet werden, sondern sie glaube bei einer Versorgung in der Familie ihres Bruders finanziell besser wegzukommen und fürchte ausesrem gewisse Massnahmen von Seite der heimatlichen Behörden, wenn diese für ihr Kind sorgen müssen. Das Waisenamt beabsichtige dieses Kind bei Privatleuten in Pflege zu bringen, wobei für die diesbezüglichen Kosten die Kindsmutter und die Heimatgemeinde aufzukommen hätten. Das Waisenamt beruft sich auf den Bericht des Polizeikommissariates in Rorschach, dem folgendes zu entnehmen ist: Der Bruder der Rekurrentin, bei dem das Kind untergebracht sei, sei mehrfach vorbestraft und Alkoholiker und habe deshalb nie dauernde Arbeit. Frau Schmid sei eine arbeitsame Frau, über die nichts Nachteiliges bekannt sei. Dieselbe habe aber selbst 6 eheliche und 2 uneheliche Kinder  im Alter von 1 bis 20 Jahren. sie müsse deshalb sehr spärlich haushalten. Sobald das Kind [der Hulda Schmid] Rösser werde, könnte es auf keinen Fall dort belassen werden. Die Jugendschutzkommission Rorschach-Goldach-Rorschacherberg berichtet in Sachen. [sic] Die Ursache des Rückschrittes im körperlichen Befinden des Kindes liege nicht oder doch nicht in erster Linie in der Behandlungsweise der pflegenden Familie, sondern in der Art der hereditären [vererbten] Krankheit des Kindes. Das Kind befinde sich zurzeit im Krankenhaus Rorschach und könne bis zur relativen Heilung dort nicht weggenommen werden. Ein früher Tod des Kindes sei im Hinblick auf seinen gegenwärtigen Zustand nicht völlig ausgeschlossen. Aus Rücksicht auf die Art der Krankheit dürfe das Kind auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus weder bei der kinderreichen Familie Schmid, noch im Armenhaus Oberhelfenschwil [Bürgerort der Mutter] versorgt werden, sondern sollte zu einer ehrenwerten kinderlosen und in hygienischen Dingen sehr sorgfältigen Familie gebracht werden. (Nr. 2843)

Auch Verkehrsfragen beschäftigten den Regierungsrat. Das Initiativkomitee für den Umschlagshafen Rhein-Bodenseeschiffahrt-Ostalpenbahn hatte auf Sonntag, 26. November 1916, eine Volksversammlung einberufen. Die 350 anwesenden Personen verlangten, dass nach dem Krieg eine direkte Verkehrsverbindung der Schweiz mit Bayern via St.Margrethen-Bregenz-Lindau eingerichtet werde. Sie forderten:

A. Den ungehinderten Durchgangsverkehr für Personen und freie Durchfuhr der Post und aller Güter auf Grund ihrer Transportpapiere.

B. Den Ausbau der Gürtelbahn zur doppelspurigen Hauptbahn.

C. Die Führung der Schnellzüge mit Maschinen der Schweizerischen Bundesbahnen bis Lindau oder der bayerischen Staatsbahnen bis St.Margrethen zu gestatten, zur Vermeidung der zeitraubenden Bremsumschaltung und Bremsprobe auf den Grenzbahnhöfen. (Nr. 2850) 

Zudem hatte der Regierungsrat über den Druck und Einband des Lesebuches für die fünfte Primarklasse zu befinden (Nr. 2861).

Auch Nussbäume gaben zu reden. Der Bundesrat hatte das Schlagen dieser Bäume verboten. Der Regierungsrat war nun mit einigen Ausnahmebewilligungen von dieser Vorschrift beschäftigt. Absterbend, auffallend schief stehend, schlechtfrüchtig, schwachkronig, mit Astwunden und Frostrissen versehen und auf dem Waffenplatz Walenstadt durch Schiesswunden beschädigt seien die betreffenden Bäume, wurde argumentiert. (Nr. 2862)

Schliesslich bat die am 15. Juli 1893 in Leipzig geborene Käthe Gertrud Charlotte Steiger, stud. phil., von Flawil um Entlassung aus dem Bürgerrecht, um das bayerische Staatsbürgerrecht anzunehmen. Vater der Petentin war der sozialdemokratische Schriftsteller, Theaterkritiker und Journalist Edgar Steiger. Sie selber arbeitete später als Professorin am Anna-Gymnasium in München (Nr. 2867). 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/01.15-29 (Ansichtskarte zum Bahnhof St.Margrethen, ca. 1913, Postkartenverlag Ittensohn, St.Margrethen, Nr. 329)

Informationen zu Steiger: vgl. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D48693.php (konsultiert am 11.11.2016) sowie Bellinger, Gerhard J. und Regler-Bellinger, Brigitte: Schwabings Ainmillerstrasse und ihre bedeutendsten Anwohner. Ein repräsentatives Beispiel der Münchner Stadtgeschichte von 1888 bis heute. 2. Aufl., Norderstedt 2012, S. 382 (vgl. https://books.google.ch/, konsultiert am 11.11.2016)

Frauen mit Kinderwagen im Stadtpark St.Gallen, ca 1910

Donnerstag, 7. Dezember 1916 – Heizen ist gefährlich

In kleiner Besetzung mit nur vier anwesenden Regierungsräten beschloss das Gremium u.a. die Bewilligung von Arbeitszeitverlängerungen in der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen, in der Färberei der Firma Heberlein in Wattwil und in der Maschinenfabrik der Gebrüder Bühler in Uzwil (Nrn. 2800-2802).

Ausserdem bewilligte sie eine Brandschadensvergütung an die Bauernfamilie des Josef Martin Stadler in Waldkirch (Nr. 2804). Die Schilderung des Brandfalls vom 20. November 1916 gibt u.a. Einblick in den Alltag einer Bauernfamilie. Nicht alle Frauen hatten Zeit, ihre Kinder im Stadtpark spazieren zu führen, wie auf dem Beitragsbild zu sehen: Die Brandursache ist als ermittelt zu betrachten. Am Morgen des kritischen Tages verwendete Frau Stadler zum Heizen des Ofens eine Zaine voll Holzabfälle und schüttete dann um 9 Uhr noch eine zweite Zaine voll nach. Um den Ofen herum hatte Frau Stadler Kindswäsche zum Tröcknen [sic] aufgehängt. Nachdem sie die Hausgeschäfte und die drei Kinder im Alter von 4 und 2 Jahren, bezw. von drei Monaten, besorgt hatte, schloss sie das älteste und jüngste Kind ein und begab sich auf eine unweit gelegene Wiese, um daselbst mit dem Knechte Laub unter den Bäumen zu sammeln. Als Frau Stadler etwa eine Viertelstunde auf der Wiese ihrer Arbeit obgelegen hatte, wurden der Knecht und sie auf das Schreien des Knaben aufmerksam und mussten dann wahrnehmen , dass aus und um das Kamin herum starker Rauch aufstieg. Der Ehemann Stadler war auch nicht zu Hause, sondern mit Kiesführen beschäftigt und kam mit seinem Fuhrwerk kurz vor 10 Uhr noch beim Hause vorbei, ohne jedoch Brandgeruch oder Rauch zu verspüren. Frau Stadler war die Erste, welche im Hause eintraf, und es gelang ihr, in der mit Rauch dicht angefüllten Stube das Kind aus dem Stubenwagen zu retten, welches am Kopfe und an den Händchen schon starke Brandwunden hatte. Das Kopfende des Stubenwagens und dessen Vorhang waren bereits stark angekohlt, bezw. verbrannt. Das Mädchen wurde vom Knechte durch ein Fenster der Nebenstube gerettet. Die Gebäulichkeiten mussten, da die notwendigen Feuerlöschgerätschaften in Obergrimm nicht vorhanden waren und wirksame Hilfe von Fronackern-Andwil und Waldkirch der weiten Entfernung wegen erst spät eintraf, dem Feuer überlassen werden.

Es darf mit Sicherheit angenommen werden, dass der Ofen mit den zwei Zainen voll Stockabfällen überheizt worden ist und dadurch die um denselben aufgehängte Kindswäsche in Brand geriet. Der Brandgeschädigte und seine Ehefrau, welche nach der Darstellung des Untersuchungsamtes durch den Brand erheblichen Schaden erleiden, sind sehr gut beleumdet und stehen bezüglich der Veranlassung des Brandes ausser jedem Schuldverdachte. Eine weitere Aufschiebung der Schadensreglierung [sic] oder gar eine Kürzung der Schadenssumme erscheint nicht begründet. 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/01.05-30 (Ansichtskarte vom Stadtpark St.Gallen mit Volière, ca. 1910, Ausschnitt)

Arbeiter 1909

Montag, 4. Dezember 1916 – Lebensmittelversorgung, Schutz-waldfragen und Wirtschafts-patente

Mit Datum dieser Sitzung verpflichtete die Regierung in einem Kreisschreiben sämtliche Gemeinden dazu, bedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern zum Bezug verbilligter Lebensmittel zu verhelfen (Nr. 2787). Ausserdem verhinderte sie eine rigorose Abholzung in Kahlschlägen in den Hüttenbühlwaldungen oberhalb von Wattwil und Ebnat-Kappel (Nr. 2788).

Abschlägig beurteilte der Regierungsrat auch das Wirtschaftspatentgesuch des Klemens Giger in Quarten, obwohl letzterer das Bedürfnis zu begründen suchte (Nr. 1790): Das seit Frühjahr 1916 in Betrieb gesetzte Bergwerk am Mürtschen bringe ziemlich starken Verkehr; täglich gingen 15 bis 20 Personen vorbei, und da der Marsch von Murg zum Bergwerk im Winter an die 5 Stunden und mehr erfordere, so erscheine es durchaus begreiflich, wenn sich diese Leute in einer Wirtschaft am Wege etwas stärken wollen. Eine andere Gelegenheit sei nicht vorhanden, und daher habe Giger beim Gemeinderat Quarten das Gesuch gestellt um Bewilligung eines Ganzjahrespatentes an Stelle des bisherigen Saisonpatentes. Der Gemeinderat von Quarten begründete die Abweisung des Gesuchs u.a. folgendermassen, und der Regierungsrat schloss sich dieser Ansicht an: Die Liegenschaft liege nur zirka 1/4 Stunde oberhalb des Dorfes Murg, und nach so kurzer Zeit sei für die Arbeiter des Mürtschenwerkes eine Restaurationsgelegenheit nicht notwendig, um dann die restlichen 4 3/4 Stunden ohne eine solche zurückzulegen. In der umgekehrten Tour könne ebenfalls keine Notwendigkeit erblickt werden, da es von dort abwärts noch kaum 10 Minuten ins Dorf Murg sei. Sonst aber werde die Wirtschaft zum Gödis wenig frequentiert, und es könnte höchstens, weil abgelegen, ein Schlupfwinkel für Tagediebe geschaffen werden.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und BTN 1/1.2-31 (Bild: Bau der Bodensee-Toggenburg-Bahn, Arbeiter bei einem Dammfussabbruch in Neuhaus, ca. 1909, Auszug)