Firmengelaende Stuerm in Rorschach 1927

Samstag, 22. September 1917 – Tumult an der Sitzung

Die Firma Stürm in Rorschach fühlte sich benachteiligt. Sie warf dem Verband St.Gallischer Sägereibesitzer, deren Mitglied sie war, vor, sie bei der Beteiligung an Exportkontingenten zu wenig zu berücksichtigen. Verbandsintern hatte deshalb am 25. Juli 1917 bereits ein Vermittlungsversuch mit einem externen Experten stattgefunden. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde jedoch von der Firma nicht anerkannt. Sie wandte sich an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, das jedoch dem Verband recht gab.  Im Protokoll vom 18. September steht: Dieser Entscheid liegt nun vor, welcher die Handlungen der Kommission vollauf billigt und die an Stürm gemachten Ausfuhrzuteilungen mehr als genügend bezeichnet. Das Departement geht weiter und teilt uns ohne Pflicht hiezu zu haben mit, dass die Firma Stürm im Jahre 1916 270 Waggon Bretter in Kompensation gegen Vieh von Oesterreich her beziehen konnte, ohne dass der Bund sich an dem hohen Gewinne beteiligte. Es wird beschlossen, diesen Entscheid in vollem Wortlaute an der nächsten Hauptversammlung zu verlesen, der Versammlung jedoch zu empfehlen, den Fall diskussionslos ohne weitern Streit heraufzubeschwören, zu erledigen.

Vorgängig zu dieser Hauptversammlung vom 22. September traf sich der Vorstand des Vereins zu einer Vorbereitungssitzung. Um halb neun Uhr gab es im Ochsen in Berneck folgenden Auftritt: Herr Stürm älter. [sic] folgt der Kommission[,] ohne hiezu eingeladen zu sein, auf den Fuss in den Sitzungssaal. Er verlangt kategorisch Ausschaltung des «Falles» auf heutiger Traktandenliste. Nach einigen heftigen Auseinandersetzungen wird Herr Stürm ersucht, das Lokal zu verlassen, um uns an der Sitzung nicht weiter zu stören, was nun geschieht. 

Gut eine Stunde später wurde die ausserordentliche Hauptversammlung eröffnet. Der «Fall Stürm» wurde als drittes Traktandum behandelt: Herr Stürm sucht sich sofort zu rechtfertigen, verliest einige ihm genehme Stellen aus betreffender Korrespondenz und wünscht, dass der Entscheid des Departementes nicht verlesen werde, da dies keinen Wert habe. Nach gemachter Aufklärung durch den Präsidenten wird Verlesung des Entscheides verlangt, welches erfolgt, womit sich die Versammlung befriedigt fühlt. Auf nochmals ausgesprochenen Wunsch der Kommission findet eine weitere Diskussion nicht statt.

Nächster Beitrag: September 1917 (erscheint am September 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 309/1.1 (Informationen und Texte aus Protokollen vom 25.07.1917, 18.09.1917, 22.09.1917) und ZMH 27/007a (Beitragsbild: Auszug aus Briefkopf der Firma Stürm in Rorschach, Firmengelände 1927)

Kubelwerke

Mittwoch, 8. August 1917: Diskussion über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Beitragsbild: Zentrale der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke Kubel mit Sitterviadukt der Bodensee-Toggenburg-Bahn (heute: Südostbahn), um 1910

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023 aus dem Jahr 1917 befasste sich mit dem öffentlichen Vergabewesen:

Das Baudepartement macht darauf aufmerksam, dass nach einer Verfügung des Stadtrates St.Gallen wegen Kohlenmangels demnächst sämtliche Gastlampen da, wo elektrische Beleuchtung zur Verfügung steht, plombiert und ausser Betrieb gesetzt werden. Auch bestehe Gefahr, dass für nächsten Winter die Gasbeleuchtung allgemein derart eingeschränkt werde, dass die Einhaltung der ordnungsgemässen Bureauzeit nicht mehr möglich sei. Es empfehle sich daher, sowohl diejenigen Räume im Regierungsgebäude, die noch nicht elektricsh installiert sind, wie den Brühlgarten und eventuell die notwendigen Räume der Kantonsschule für die elektrische Beleuchtung einzurichten. Für das Regierungsgebäude werden sich die Kosten nach einem früheren Voranschlag auf Fr. 11,000.- stellen. Für den Brühlgarten und die Kantonsschule liegen noch keine Voranschläge vor.

Im Falle der Ausführung dieser Arbeiten müsse auch darüber entschieden werden, ob sie auf Grund der Submissionsverordnung der öffentlichen Konkurrenz zu unterstellen seien, oder gemäss Regierungsratsbeschluss vom 23. Januar 1917 (No 190) durch die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke ausgeführt werden sollen. Gegen den letzteren Entscheid habe der Gewerbeverband der Stadt St.Gallen und Umgebung bekanntlich remonstriert unter Berufung auf ein von ihm eingeholtes Rechtsgutachten von Professor Blumenstein in Bern. Dieses Rechtsgutachten stelle sich auf den Standpunkt, die Verordnung über die Vergebung von Bauarbeiten durch den Staat schliesse eine freihändige Vergebung von Arbeiten, bei denen die in der Submissionsverordnung ausdrücklich vorgemerkten Umstände nicht zutreffen, aus. Für den Regierungsrat sei die Submissionsverordnung rechtsverbindlich, und es sei derselbe für so lange an diese Verordnung gebunden, als nicht eine Aufhebung derselben in Form der Verordnung erfolgte und publiziert wurde (vergleiche Fleiner a.a.O. S. 73). Auch von staatlichen Regiearbeiten könne bei einer Übertragung von Installationsarbeiten an die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke nicht gesprochen werden, da diese nicht vom Staate selbst[,] sondern von einer Aktiengesellschaft betrieben werden.

Der Regierungsrat zieht hierauf in Erwägung:

1. Wie im Entscheid vom 23. Januar 1917 (No 190) ausgeführt wurde, kann der Regierungsrat nicht zugeben, dass die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke kein staatliches Unternehmen seien. In demselben sind nur staatliche Mittel investiert, und der gesamte Reingewinn fliesst nur dem Staate zu. Sofern das materielle Recht in Betracht kommt, muss er sich daher die Kompetenz vorbehalten, die Kraftwerke den übrigen Staatsbetrieben gleich zu stellen. Bei Schaffung der Submissionsverordnung hat der Regierungsrat die Überweisung von staatlichen Arbeiten an Staatsbetriebe als Regiearbeiten,die laut Art. 1, Absatz 1, der Submissionsverordnung ausdrücklich gestattet sind, aufgefasst. Dies trifft nach dem vorher Gesagten auch für Arbeiten zu, die den Kraftwerken übergeben werden. Wenn der Rechtsgutachter des Gewerbeverbandes zu einem gegenteiligen Schluss gekommen ist, so ist das für den Regierungsrat irrelevant. Dieser ist in der vorliegenden Sache kompetent, eine authentische Interpretation zu erlassen.

2. Das schliesst nun aber selbstverständlich nicht aus, von Fall zu Fall zu erwägen, ob elektrische Installation trotz der Möglichkeit, sie auf dem Wege des Regiebetriebes auszuführen, dem öffentlichen Wettbewerb zu unterstellen sei. Im vorliegenden Falle erscheint wegen der Dringlichkeit der Arbeit und der Schwierigkeit der Materialbeschaffung eine Arbeitsteilung als wünschenswert. Der gleiche Grund schliesst jedoch wieder die Veranstaltung eines allgemeinen Wettbewerbes aus.

In Würdigung dieser Umstände wird vom Regierungsrat beschlossen:

1. Das Baudepartement sei beauftragt, die im Regierungsgebäude, im Brühlgarten und in der Kantonsschule notwendigen elektrischen Installationen beförderlichst ausführen zu lassen, und es sei ihm hiefür der nötige Kredit erteilt.

2. Die Arbeiten im Regierungsgebäude seien den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken zu übertragen, währenddem die Installationen in der Kantonsschule und im Brühlgarten auf dem Wege der engeren Konkurrenz an qualifizierte Privatfirmen vergeben werden können.

Protokollauszug an das Baudepartement zum Vollzug.

Protokollauszug an das Finanzdepartement.

Protokollauszug an die Staatskassaverwaltung.

Turbinensaal der Zentrale Kubel

Einblick in den Turbinensaal der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke im Kubel, ca. 1903. Im Hintergrund sieht man eine 1000 PS-Turbine. Ab 1907 betrieb das Unternehmen eine Dampfturbine mit einer Leistung von 3000 PS. Die kleinere Anlage wurde 1925, die grössere im Jahr 1931 ausser Betrieb genommen. Als Ersatz wurde 1933 auf eine 22’200 PS-Dieselanlage mit eigener Halle umgestellt. Der Treibstoff für diese grosse Anlage wurde jeweils per Bahn geliefert und über eine lange Schlauchanlage von der Sitterbrücke (s. Beitragsbild) ins Werk hinunter gepumpt.

Nächster Beitrag: 11. August 1917 (erscheint am 11. August 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2 (RRB 1917/2023, Text) sowie B 001/6-1.1-05 und B 001/6-1.1-16 (Bilder aus dem Archiv der SAK)

Protokolleinband

Samstag, 12. Mai 1917 – Das Militär braucht Bretter

Die Vorstandsmitglieder des 1916 gegründeten Verbands St.Gallischer Sägereibesitzer trafen sich nachmittags um zwei Uhr zu einer Sitzung in St.Gallen. Sie berieten unter anderem über die Lieferung von Brettern an die Armee. Möglicherweise wurden damit Baracken gebaut:

5. Militärlieferungen n. Graubünden.

ca. 260 m3, vorwiegend 24 m7m Event. etwas 21 m/m konisch, mit Durchschnittsbreite von 20 bis 22 cm

Folgende Sägereien werden zur Lieferung verpflichtet, je 1 [Zugs]Waggon von 17-20 m:

1. Zogg-Hanselmann, Sevelen

2. Eisenring Ed., Gossau

3. Dierauer & Cie., Berneck

4. Epper, W., Gossau

5. Stüdli, J. U., Egg-Flawil

6. Gätzi, Unterterzen

7. Bürer & Cie., Ragaz

8. Hess K., Wattwil

9. Hefti, Weesen

10. Imholz Geb., Bütschwil

11. Kägi, Gommiswald

12. Rehkate u. Fisch[,] Heiligkreuz

13. Hagmann Frau[,] Sevelen

14. Bosshardt A.[,] Rapperswil

Letzterer Event. für 2 Waggon.

Präsident [Tobias] Dierauer [Architekt in Berneck] wird genannten Sägereien von dieser Lieferungspflicht Bericht geben.

Vorausgegangen war diesem Eintrag eine Mitteilung an der Ausserordentlichen Generalversammlung des Verbandes vom 5. Mai 1917:

9. Bretterlieferungen für die Armee n. Graubünden

Unser Verband hat 13 Waggon à 20 m3 = ca. 260 m3 24 m/m Event. 21 m/m konische Bretter zu liefern.

Es werden bezahlt: Frs. 87.- per m3 an Sägereien ohne Geleiseanschluss, und Frs. 85.- für solche mit Geleiseanschluss, Bahnwaggon verladen. Diese Lieferungen werden den grösseren Werken zugeschieden, insoferne sich andere Mitglieder nicht beteiligen wollen.

Traktandum 1 dieser Generalversammlung beschrieb die generelle Lage der Sägereibesitzer:

1. Der Präsident reveriert [sic] über Zweck und Ziel der heutigen Versammlung mit reichhaltiger Tagesordnung.

Haupttraktandum sei Beteiligung an der gegründeten Schw. Holzverwertungs- und Exportgenossenschaft, die notwendig geworden sei, nachdem Frankreich das Monopol für das einzuführende Holz in Anwendung gebracht habe. Dieses Nachbarland drücke durch seine Agenten sehr auf die Preise und desshalb [sic] sei Gegendruck durch geschlossene Organisation unbedingt erforderlich. Die Bundesbehörden nehmen sich dieser Angelegenheit an, und es sei zu erwarten, dass sämtliche Ausfuhrbewilligungen nur durch diese Exportgenossenschaft gehen, welche wiederum für richtige Verteilung sorge. Die notwendige Statutenrevision erfordere Zeit, wesshalb [sic] die Versammlung nicht n. Wattwil verlegt werden konnte, wie beschlossen wurde, indem die Zugsverbindungen nicht günstig seien.

Nächster Beitrag: 13. Mai 1917 (erscheint am 13. Mai 2017)

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 309/1.1 (Protokolle vom 5.05.1917 und 12.05.1917)

Mittwoch, 6. Dezember 1916 – Lohnfortsetzung während des Militärdienstes

Das Füs Bat 79 (Füsilier Batallion 79), dem viele St.Galler Soldaten angehörten, verbrachte einen Teil seines Aktivdienstes im Oberengadin, hier Soldaten bei der Montage einer Telefonverbindung im Winter 1915/16. Ob Karl Ackermann, von dem in untenstehender Quelle die Rede ist, in dieser Truppe Dienst tat, wurde nicht nachgeprüft.

[…]

7. Herr Karl Ackermann auf der Expedition hat auch dieses Jahr wiederumm [sic] einige Wochen Militärdienst leisten müssen. Der Kassier frägt wie es mit der Lohnzahlung während der Militärdienstzeit des Genannten zu halten sei. Es wird beschlossen, an Herrn Ackermann den Lohn auch während des letzten Militärdienstes voll auszubezahlen, analog wie es früher auch gehalten wurde. Dieses Vorgehen rechtfertigt sich dadurch, weil fraglicher Angestellter seit Kriegsausbruch keinerlei Gehaltserhöhung oder Gratifikation bezogen hat, den Militärurlaub zu Büreauarbeiten benützte und seinen Berufspflichten stets pünktlich nachkömmt.

[…]

Laut Schweizerischem Obligationenrecht von 1911 waren Arbeitgeber nur verpflichtet, bei kurzzeitigen Militärdienstabwesenheiten eine Lohnfortzahlung zu leisten. Dies führte dazu, dass viele Familien in Not gerieten. Erst 1939 beschloss der Bundesrat unter dem Vollmachtenregime des Zweiten Weltkriegs eine Erwerbsersatzordnung für militärdienstleistende Männer.

Skiturnen war für die Angehörigen des Füs Bat 79 im Winter 1916 oft angesagt:

Skiturnen

Skiturnen

Skiturnen

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 088 (Auszug aus dem Protokoll der Betriebskommission der Buchdruckerei „Ostschweiz AG St.Gallen“) und W 131/3.48, W 131/3.39 und W 131/3.38 (Bilder)

Samstag, 2. Dezember 1916 – Wintersport für Reiche, nützliche Festgeschenke und Tetanus im Armenhaus Triesen

Das Toggenburg bereitete die Wintersaison 1916/17 vor und publizierte in den Zeitungen Die Ostschweiz und im St.Galler Tagblatt folgendes Inserat:

Skikurse

Der toggenburgische Skiklub-Verband veranstaltet auch dieses Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr, event. In der 1. Woche nach Neujahr, Skikurse für Damen und Herren, Anfänger und Vorgerückte, in Wildhaus, Unterwasser und Alt St.Johann. Prospekte versenden die Skiklubs der Kurorte.

Die Kommission des T.S.C.V.

Gleichentags erschien in der Zeitung Volksstimme die Anzeige mit nützliche[n] Festgeschenke[n] im Kriegsjahr 1916:

Inserat

Die Volksstimme hatte eine ganze Reihe von Untertiteln: Sozialdemokratisches Tagblatt für die Stadt St.Gallen und die Kantone St.Gallen, Appenzell und Thurgau, Organ der sozialdemokratischen Partei des Kantons St.Gallen, der Arbeiterunion St.Gallen, Gossau, Uzwil, Wil, Toggenburg, Rapperswil, St.Margrethen und Rorschach, Amtliches Publikationsorgan der Stadt St.Gallen und der Gemeinden Tablat, Straubenzell, Rorschach, Rorschacherberg und Rapperswil.

Ebenfalls am 2. Dezember traf sich der Ärzteverein Werdenberg-Sargans zu seiner Hauptversammlung:

Der Vorsitzende begrüsst die zahlreichen Anwesenden u. giebt das Wort Herrn Dr. Beck, der uns in interessanter Weise über einige Erfahrungen referiert.

[…]

2) 2 Fälle von Tetanus aus dem Armenhaus Triesen Der erste, sehr schwere Fall konnte weder mit Antitoxin noch mit Magnesiumsulfat durchgebracht werden. Er starb in kürzester Frist. Der 2. Fall[,] mit Magnesiumsulfat intramusculär[,] behandelt kam durch.

[…]

Im „Hirschen“ erlebte die Gesellschaft einige Stunden ruhiger, beschaulicher Gemütlichkeit.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 907 und P 909 (Anzeige des Skiclubs) und P 908 (Anzeige zu den Festgeschenken) sowie W 277 (Text Ärzteverein) und ZOF 002/05.01 (Skifahren am Spitzmeilen, um 1910; Auszug aus einem Foto von Wehrli AG, Kilchberg bei Zürich)

Donnerstag, 16. November 1916 – Patent für eine Sandale mit Holzsohle

Basilio Bridi-Stefani aus Flums reicht beim Schweizerischen Amt für Geistiges Eigentum (später Eidgenössisches Amt für Geistiges Eigentum) ein Patent für eine Sandale mit Holzsohle ein:

Patentanspruch

Sandale mit Holzsohle, an welcher hinten eine Fersenkappe und an ihrem vordern Teil eine Garnitur von Halteorganen angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass diese Garnitur einen am vordern Ende der Sohle befestigten und gegen die Fersenkappe sich erstreckenden Läng[s]streifen aufweist, mit welchem mindestens ein an den Seitenrändern der Sohle befestigter und den Längsstreifen kreuzender Querstreifen verbunden ist, und dass das obere Ende des Längsstreifens mittelst mindestens eines zugehörigen Verbindungsorganes mit der Fersenkappe, nahe ihrem obern Rand, verbunden werden kann.

Patent

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 E/27a-074438 (St.Galler Patentschriften) und ZMH 02/054 (Illustration: Schuhwarenhandlung der Witwe Benz in Altstätten, um 1910)

Mittwoch, 15. November 1916 – Die Zeitung wird nicht ausgeliefert, aber man macht Parteipropaganda

[…]

6. Zur Verlesung kommt eine Klageschrift von Herrn Lichtensteiger in Bütschwil an die Redaktion der Ostschweiz betreffend mangelhafte Spedition des Blattes an seine Adresse. Aus den Motivierungen der Klage muss unwillkürlich geschlossen werden, dass es mit der Blattspedition mitunter bedenklich happert [sic] und nicht die gute Ordnung herrscht, welche absolut bestehen soll. Die Richtigkeit der Aussagen von Herrn Lichtensteiger wird vom Geschöftsführer [sic] zugegeben und von letzterem ferner erklärt, dass der fehlbare Angestellte entlassen worden sei und die seitherige Speditionsweise wieder den geregelten Verlauf finde.

[…]

8. An der gemeinsamen Sitzung der konservativen & christl.sozial. Parteikommissionen der drei Gemeinden St.Gallen, Tablat & Straubenzell ist als Propagandamittel für die bevorstehenden Verfassungsratswahlen zur Schaffung einer Gemeindeordnung für die neue Gemeinde St.Gallen der Verteilung der Broschüre: „Die konservative Volkspartei von Gross St.Gallen, was sie ist und was sie will“ den Vorzug gegenüber der vermehrten Ostschweiz-Ausgaben gegeben worden. Es wurde die Gratisabgabe von 1000 Exemplaren durch die Buchdruckerei Ostschweiz gewünscht, wogegen weitere 1500 Stück zum preise [sic] von fr. 50.- das Tausend bestellt würden. Die Erstellungskosten kommen für die ersten Tausend auf fr. 73.70 und jedes folgende Tausend auf fr, 59.50 ct. [sic] Das Präsidium hat im Namen der Betriebskommission die Gratisabgabe von 1000 Exemplaren und die Lieferung von weitern 1500 Exemplaren der Broschüre nach obiger Preisofferte bewilligt. Für die Druckerei kommt dieses Entgegenkommen einer Beitragsleistung von ca. fr. 90.- an die Agitationskosten gleich. Herr Präsident Dr. Keel hat auf speziellen Wunsch der Parteien hin des weitern auch die Gratisabgabe der Ostschweiz in beschränkter Zahl von höchstens 200 Exemplaren während den letzten 2 Tagen vor der Abstimmung an bestimmte Personen zugesichert, bei denen die Aussicht auf Gewinnung als Abonnenten verbunden werden kann.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 088 (Auszug aus dem Protokoll der Betriebskommission der Buchdruckerei „Ostschweiz AG St.Gallen“) und W 238/08.08-02 (Ansichtskarte von Bütschwil um 1900, Verlag Max Roon, Zürich)