Baeckerei in Rheineck, ca. 1900

Dienstag, 6. November 1917 – Kriegsbilanz und Tagesgeschäft

Josef Scherrer, der vielbeschäftigte Sekretär des Zentralverbands christlichsozialer Organisationen, schrieb in seinem Tagebuch:

Ich habe seit langer Zeit keine Tagesnotizen mehr geführt. Eine Sünde, die ich immer wieder begehe. Zuviel Arbeit ist mir eine kleine Entschuldigung. Seit den letzten Notizen, die auch hier niedergelegt, ist so vieles wieder anders geworden. 

Der Krieg ist trotz den ernsten Bemühungen des Heiligen Vaters Papst Benedikt XV. weiter gegangen. Letzter Tage hat die gewaltige deutsch-österreichische Offensive den Italienern entscheidend zugesetzt. Heute melden die Österreicher und Deutschen bereits 250,000 Gefangene und eine Beute von 2000 Geschützen. Vielleicht ist das doch Friedensarbeit!

Ende September 1917 habe ich eine neue grosse Arbeit übernommen. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat mich als Leiter des kantonalen Brotamtes berufen. Es ist einerseits für mich eine verlockende Arbeit, anderseits werde ich auch hier manche Sorgen zu kosten bekommen. Die Einführung der Brotkarte ist zwar im Kanton St.Gallen noch ziemlich glatt gegangen, Gott sei Dank! Ich hätte mich schon schön blamieren können! Möge Gott mir helfen, das wichtige Amt in schwerer Zeit gut zu verwalten.  

Rechnungskommission der politischen Gemeinde Tablat.

Rechnungskommission Die Sitzungen haben wieder seit einiger Zeit begonnen. Eine Arbeit, die an und für sich nicht uninteressant ist. Ich mache sie jetzt das 6. Mal. Da hat man doch bald genug.  

Konferenz. Vorberatende Kommission zur Baukommission.

Errichtung einer Baukammer des Kantons St.Gallen im Mercatorium in St.Gallen.

Koch & ich sind in die vorberatende Kommission berufen worden. Ich habe namens der christlich-sozialen Organisation grundsätzlich zugestimmt.

Antrag des Ingenieur- & Architekten-Vereins. Es soll das Justizdepartement angefragt werden, ob nicht ein Baugericht bestellt werden soll.

Schirmer [?]. Das Justizdepartement wird nicht dafür zu haben sein. Ein ganzes Baugericht wird so rasch nicht eintreten. Aber es wäre ein freiwilliges Baugericht doch zu gründen.

Dr. Wyler will wissen, wie sich das Kantonsgericht dazu stellt.

Ingenieur Sommer referiert über die Geschichte der Vorberatungen. Die Fachleute Kantonsbauamt, Stadtbauamt, die Bundesarchitekten sind gegen die Bildung.

Kantonsgerichtspräsident Dr. Geel hat sich gegen die gesetzlichen Fachgerichte ausgesprochen, da das Kantonsgericht nach und nach ausgeschaltet würde. Wenn alle Interessen-Kreise für ein Spezialgerichtswort einträten, so ist die Einführung möglich. Das Kantonsgericht lehnt die Errichtung eines Baugerichtes einstimmig ab.

Dr. Wyler ist für die Spezialgerichtsbarkeit.

Stauber, Zimmermeister Ich spreche mich grundsätzlich für eine Baukammer aus, immerhin unter gewissen Vorbehalten.

Koch sozialdemokratischer Sekretär spricht sich ebenfalls grundsätzlich für die Baukammer aus.

Högger will die Sache weiter verfolgen.

Es wird beschlossen, eine Konferenz mit den Behörden angestrebt. [sic]

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebuch Scherrer) und W 076/3.27.092 (Bäckerei und Conditorei von J. H. Tobler in Rheineck, ca. 1900)

Schiffahrt auf dem Rhein, Ausschnitt aus Briefkopf

Freitag, 7. September 1917 – Kriegssteuer und Korrespondenzschmuggel

Die Rorschacher Zeitung meldete unter anderem:

Kriegssteuer. Das st.gallische Mittelstandskomitee, das am letzten, stark besuchten kantonalen Mittelstandstag ins Leben gerufen wurde, richtet in Sachen der Finanzreform im Bund eine Kundgebung an die eidg. Räte. In dieser Kundgebung wird dagegen Stellung genommen, dass der Bundesrat im Jahre 1918 keine Kriegssteuer erheben wolle, während der st.gallische Mittelstandtstag die Wiederholung dieser Kriegssteuer als das beste und gerechteste Mittel betrachte, das finanzielle Gleichgewicht im Bundeshaushalte wieder herzustellen. Es sei angesichts der gewaltig anschwellenden Mobilisationsschuld nicht einzusehen, weshalb im Bezuge der Kriegssteuer nun ein Ruhejahr eintreten soll. Fortgesetzt stünden unsere Wehrmänner an der Grenze, opfern einen grossen Teil ihrer Zeit und ihres Verdienstes dem Vaterlande; da wäre es nicht zu verstehen, wenn die besitzenden Kreise des Landes in ihren Steuerleistungen zurückhalten würden. Der Verzicht der 50 Millionen Franken Einnahmen im Jahre 1918 durch den Bund müsste nach der Ansicht des [sic] Mittelstandskommission in weiten Volkskreisen Unzufriedenheit hervorrufen.

Schärfere Massnahmen gegen den Schmuggel. Die Heerespolizei bezw. der Departementschef Nord-Ostschweiz in Schaffhausen hat verfügt, dass künftig von dem aus dem Ausland in den Schweizerhäfen eintreffenden Schiffen ähnlich wie die Zivilreisenden auch die Schiffsmannschaften nur an Land gehen dürfen, wenn sie mit Pässen versehen sind. Damit unterläge das Dienstpersonal den gleichen Kontrollmassnahmen wie die Reisenden, was die Schiffsbediensteten wohl veranlassen wird, während des Aufenthaltes in den schweizerischen Häfen an Bord zu bleiben, wie es die schweizerische Schiffsmannschaft seit Kriegsausbruch in den Häfen auf deutschem Gebiete macht. Diese Neuordnung wird manchem begründeten oder unbegründeten Verdacht auf Brief- und Warenschmuggel durch die bayrischen und württembergischen Schiffsleute die Spitze brechen.

Nächster Beitrag: 8. September 1917 (erscheint am 8. September 2017)

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 913 (Rorschacher Zeitung, Nr. 208, 07.09.1917) und ZMH 64/703 (Beitragsbild, Ausschnitt aus Briefkopf Nordostschweizerischer Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee, 1918)

Bilanz

Freitag, 1. Dezember 1916 – Was der Staat kostet

Dem Regierungsratsprotokoll vom 1. Dezember 1916 ist das bereinigte, vom Grossen Rat genehmigte Budget 1917 eingeheftet. Daraus kann man u.a. entnehmen, wieviel sich der Staat seine Regierung und Verwaltung kosten liess. Allein die Löhne und Gehalte beliefen sich auf folgende Beträge:

Gehalte der Regierungsräte: Fr. 56’400, Gehalt des Staatsschreibers: Fr. 7500, Gehalte der Standesweibel: Fr. 11’300, Gehalt des Hausverwalters im Regierungsgebäude: Fr. 2200, Reisen der Regierung und der Sekretäre: Fr. 7000

Abordnung in den Ständerat: Fr. 3000

Gehalt des Staatsarchivars: Fr. 4500, Gehalt des Stiftsarchivars: Fr. 1200

Gehalte der Bezirksammänner: Fr. 48’300, Gehalte der Bezirksamtsschreiber: Fr. 44’300, Gehalte der Untersuchungsrichter im Bezirk St.Gallen: Fr. 6400, Gehalt des Sekretärs im Untersuchungsrichteramt St.Gallen: Fr. 2700

Gehalte der Kantonsrichter: Fr. 75’400, Rekurskommission des Kantonsgerichts, Gehalt des Ersatzrichters: Fr. 150, Fachgericht für die Stickereiindustrie, Gehalte: Fr. 2900, Bezirksgerichte und Gerichtskommissionen, Gehalte für Gerichtspräsidenten, Gerichtsschreiber und -weibel: Fr. 51’000, gewerbliche Schiedsgerichte, Warte- und Taggelder: Fr. 9000, Schiedsgericht betreffend Krankenkassen, Taggelder und Reiseentschädigungen: Fr. 500, Prüfungskommissionen für Anwälte und Rechtsagenten, Entschädigung: Fr. 800, unentgeltliche Rechtspflege: Fr. 9000, Schuldbetreibungs- und Konkurswesen, Gehalte, Taggelder und Reiseentschädigung: Fr. 700, Anklagekammer, Gehalt des Sekretärs und Sitzungsgelder für die Mitglieder und Ersatzrichter: Fr. 1600

Gehalt des Staatsanwaltes: Fr. 13’600, Gehalt des Gehülfen der Staatsanwaltschaft: Fr. 5000, Gehalte der Kanzlisten: Fr. 6500, Gehalt des Landjägerkommandanten im Rang eines Leutnants: Fr. 4000, Besoldung der Landjäger (Polizisten): Fr. 249’500

Kulturingenieur und Adjunkt: Fr. 11’500 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 5750)

Sanitätskommission: Fr. 1000, Bezirksärzte: Fr. 4000, Kantonstierarzt: Fr. 5500 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 2750), Gehalte und Löhne im Kantonslabor: Fr. 29’480 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 12’425 und ein Beitrag des Kantons Appenzell Ausserrhoden von Fr. 2800), Gehalte und Löhne in der Kantonalen Entbindungsanstalt: Fr. 7500, Gehalte und Löhne im Kantonsspital: Fr. 126’300, im Spital Walenstadt: Fr. 18’400, im Spital Uznach: Fr. 12’900, im Spital Grabs: Fr. 14’000, in der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg: Fr. 89’700, in der Psychiatrischen Klinik Wil: Fr. 145’800

Erziehungsrat: Fr. 4000, Erziehungskommission: Fr. 2000, Bezirksschulräte: Fr. 26’000, Arbeitsschulinspektion: Fr. 5200, Alterszulagen an die Volksschullehrer: Fr. 212’500 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 36’340), Beitrag an die Lehrerpensionskasse: Fr. 45’900 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 17’000), Lehrmittel für Primarschüler: Fr. 43’000 (davon abzüglich ein Bundesbeitrag von Fr. 13’000), Gehalte und Löhne im Lehrerseminar Rorschach: Fr. 80’500 plus ein Beitrag von Fr. 5700 an die Pensionskasse, Gehalte und Löhne in der Kantonsschule St.Gallen: Fr. 247’000

Gehalt des Steuerkontrolleurs: Fr. 3200, Gehalt des Assekuranzbeamten: Fr. 4000, Steuerrekurskommission: Fr. 3500, Gehalte der Beamten und Angestellten der Staatskassa-Verwaltung: Fr. 16’500 und Fr. 13’200

Sekretariate der Departemente (inkl. Adjunkten): Volkswirtschaftsdepartement Fr. 9000, Departement des Innern Fr. 9200 [sic], Erziehungsdepartement Fr. 9000, Finanzdepartement Fr. 9000, Baudepartement Fr. 5000 (nur Sekretär, dafür für Bureaukosten und Aushilfe zusätzlich Fr. 3400), Justizdepartement Fr. 9000, Polizei- und Militärdepartement Fr. 10’000 (Sekretäre)

Übrigens: Die budgetierten Taggelder und Reiseentschädigungen des Grossen Rates waren auf Fr. 23’000 veranschlagt. Dazu kamen noch Kommissionen und andere Kosten von Fr. 7000. Und an Heizkosten für das Regierungsgebäude rechnete man mit Fr. 16’000.

In der Bilanz beliefen sich die Gesamteinnahmen auf Fr. 14’573’800, die Gesamtausgaben auf Fr. 16’497’500, was einen Passivsaldo (ein Defizit) von Fr. 1’923’700 ergab.

Die Regierungsratsbeschlüsse dieses Tages finden sich nachfolgend:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte)

 

 

Inserat Schuhe

Montag, 30. Oktober 1916 – Budget 1917 und neidisches Lokalgewerbe

Die Regierung traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Das Protokoll ist aussergewöhnlich umfangreich, was vor allem durch die Beilagen bedingt ist: 15 Seiten Botschaft zum Budget 1917 sowie 43 Seiten ausführliches Budget 1917 sind beigeheftet (Nr. 2481), ausserdem die Grundbuchverordnung für die Stadt St.Gallen (Nr. 2486). Zu reden gab daneben auch eine Eingabe des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes betreffend die Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse am Linthkanal sowie eine Beschwerde des Detaillistenverbandes der Stadt St.Gallen gegen die Durchführung einer Modeschau der Firma Spörri-Detail AG Zürich. Diese hatte im Hotel Walhalla eine Ausstellung von Modellen von Konfektionswaren, oder wie das Inserat lautete, eine «Herbst Moden-Revue», verbunden mit Nachmittags-Tee und Konzert. Eintritt Fr. 5.-. veranstaltet (Nr. 2489). Der Regierungsrat erachtete sich als nicht zuständig und wies das Ansinnen ab. Alle Beschlüsse lassen sich im Detail nachlesen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und P 770 (Offizielles Adressbuch von Gross-St.Gallen 1916, Inserat Schuhhaus H. Grob & Co., Speisergasse 22)

Filiale der Schweizerische Kreditanstalt zum Seidenhof in St.Gallen, zwisch 1909 und 1913

Dienstag, 9. Mai 1916 – Konzession für die Raiffeisenkasse Sargans

Die Schalterhalle der am 25. April 1916 gegründeten Darlehenskasse Sargans dürfte nicht ganz so pompös ausgestaltet gewesen sein wie diejenige der «Schweizerischen Kreditanstalt zum Seidenhof» in St.Gallen (s. Beitragsbild). Der Regierungsrat beriet in seiner Sitzung über die Statuten und das Reglement der neuen Bank (vgl. Nr. 1139). Ausserdem befasste er sich mit dem Automobilverkehr in Wattwil (Nr. 1133, vgl. auch Beitrag vom 13. April). Er beriet überdies die Botschaft zur Einführung eines Handelsgerichts im Kanton St.Gallen (Nr. 1120) und verdankte eine Spende von 1000 Franken aus dem Nachlass der Berta Billwiller zugunsten des Freibettenfonds des Kantonsspitals (Nr. 1122). Die vollständigen Texte aller Regierungsbeschlüsse finden sich hier: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/877.012 (Bild)

Anzeige des Warenhauses Globus St.Gallen

Dienstag, 11. Januar 1916 – Die Regierung sucht neue Finanz-quellen

Am 11. Januar 1916 berief die Regierung des Kantons St.Gallen eine «Konferenz betreffend Schaffung neuer Finanzquellen» ein. Sie fand im Tafelzimmer des Regierungsgebäudes statt und begann morgens um halb neun Uhr. Vertreten waren drei Mitglieder des Regierungsrates und zehn Mitglieder der Budgetkommission des Grossen Rates. Ziel war, die Budgetkommission (und damit das Parlament) mit den Vorschlägen und Ideen des Regierungsrates zur „Sanierung der kantonalen Finanzlage“ vertraut zu machen, ohne dass aber massgebende Beschlüsse gefasst werden sollten oder dass die eine oder andere Seite sich zu etwas verpflichten würde. Die Regierung rechnete per Ende 1916 mit einem Defizit der Verwaltungsrechnung von 2‘074‘000 Franken.

 […]

Zwei unvorhergesehene Ursachen führten hauptsächlich das ausserordentliche Defizit von Fr. 2,074,000 herbei; einmal der Krieg, dessen Einwirkungen vorwiegend die Verwaltungsrechnungen 1915-1916 treffen, und sodann die Zinsengarantie für das Obligationenkapital der Bodensee-Toggenburgbahn. Welche schon in den Jahren 1911, 1912 und 1913 unverhältnismässig bedeutende staatliche Mittel absorbierte und ein Auskommen mit dem Maximalsteuerfuss von 2,5 0/00 [Promille] verunmöglichte, die dann aber infolge des Krieges in den folgenden Jahren noch in ganz bedeutend gesteigertem Masse die Staatskasse belastete. Ohne diese Belastungen würde die Staatsrechnung nicht nur keinen Fehlbetrag, sondern ein Plus aufweisen.

Von den Ausgaben, die ausschliesslich eine Folge des Krieges sind, treten in den Vordergrund die Wehrmännerunterstützungen, welche zu Lasten des Kantons St.Gallen auf Ende 1916 mutmasslich einen Betrag von Fr. 774,000 erreichen werden.

[…]

Der Regierungsrat schlug folgende Massnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vor:

Deckungsmittel:

Schärfere Besteuerung, bleibende, der anonymen Erwerbsgesellschaften, die sachlich durchaus begründet ist.

Erhöhung des Salzpreises. Der Preis des Kochsalzes steht im Kanton St.Gallen unter dem Mittel sämtlicher Schweizerkantone; bei vielen Kantonen beziffert er sich auf 15, 18, 20, 22-25 Rappen pro Kilo, gegenüber 12 Rappen im Kanton St.Gallen; eine Erhöhung auf 16 oder 15 Rp. wäre wohlbegründet.

Besteuerung des Grundstückgewinnes auf Grundlage des früheren grossrätlichen Entwurfes, mit der Abänderung jedoch, dass er als Staatssteuergesetz betrachtet würde und der Anteil des Staates erhöht würde.

Erhöhung der Stempelsteuer. In Aussicht genommen ist eine Stempelsteuer auf Quittungen bei Beträgen über Fr. 50: Unterstellung der Sparkassaguthaben über Fr. 10,000 unter den Wertstempel (5 Rappen von hundert Franken), statt dem bisherigen fixen Stempel von 10 Rappen;

Erhöhung des Wechselstempels von 20 auf 30 Rp. vom [sic] tausend Franken. Die Einwendungen, die gegen den Wechselstempel erhoben werden, sind dem Regierungsrat nicht unbekannt; er ist jedoch der Auffassung, dass ein Satz von 30 Rp. immerhin noch annehmbar wäre und wohl kaum eine derartige Abwanderung des Geschäftes zur Folge hätte, wie da und dort befürchtet wird.

Frachtstempel: Erhöhung von 5 auf 10 Rp.

Bazarsteuer: Sachlich wird die Steuer begründet durch eine doch unmässige Konkurrenz der Grossbazare [Warenhäuser] gegenüber den Detailgeschäften, und es ist ja nicht zu verkennen, dass diese Geschäfte im allgemeinen durch gewisse äussere Empfehlungsmittel das Publikum anzulocken in der Lage sind und vermöge ihres grossen Umtriebes eine erhöhte Besteuerung ertragen. Anderseits verhehlen wir uns nicht, dass volkswirtschaftlich auch gegenteilige Gründe angeführt werden können.

Alle diese Finanzquellen sind jedoch nicht ergiebig genug, dass sie die in Aussicht genommenen Fehlbeträge der Verwaltungsrechnung für die nächsten Jahre decken könnten.

Es muss daher nicht nur für die Deckung des Defizites pro 1916, sondern auch für die Folgezeit, jedenfalls für die nächsten 5 Jahre, eine Mehrbelastung der Bürgerschaft, hauptsächlich auf dem Wege der direkten Steuern Bedacht genommen werden, wobei neben den natürlichen Personen auch eine entsprechende Mehrbelastung der anonymen Gesellschaften vorgesehen ist.

[…]

Es ist im Regierungsrate auch die Frage der Einführung der amtlichen Inventur in allen Todesfällen geprüft worden. Es ist nicht zu verkennen, dass eine amtliche Inventur die Möglichkeit bieten würde, den vorhandenen Vermögensbesitz allgemein besser zu erfassen und damit die Ergi[e]bigkeit der Steuern erheblich zu fördern. Dagegen ist auch geltend gemacht worden, dass der Versuch der Einführung der amtlichen Inventur unter Umständen das ganze Finanzprogramm gefährden würde.

[…]

In der nachfolgenden Diskussion wiesen die Vertreter des Parlaments darauf hin, dass man nicht nur die Einnahmen erhöhen, sondern auch sparen und gegebenenfalls auf die Umsetzung neuer Projekte (z.B. die vorgeschlagene Korrektion und Güterzusammenlegung im Saxerriet) verzichten solle.

Der Regierungsrat wird nun die Erklärungen und Meinungsäusserungen der Konferenz zur Kenntnis nehmen und nach abschliesslicher Beratung die von ihm als notwendig und opportun erachteten Anträge und Beschlüsse zuhanden des Grossen Rates fassen.

Unter Verdankung der offenen und sachlichen Aussprache der Büdgetkommission wird die Sitzung um 12 ¼ Uhr geschlossen.

Der Protokollführer:

Zäch, Dep. Sekr. [B. Zäch, Departementssekretär]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.155-2-03 (Text) und W 248/82 (Bild aus St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 14, 08.04.1916, S. 231)