Vettiger Todesbett

Freitag, 8. Juni 1917 – Tod des Kirchenmalers Vettiger

Im Morgenblatt der Zeitung Ostschweiz erschien die Todesanzeige von Franz Vettiger (1846-1917), Kirchen- und Porträtmaler. Sein Nachlass liegt im Staatsarchiv St.Gallen, darunter auch das Beitragsbild, das ihn aufgebahrt in seinem Atelier in Uznach zeigt.

Vettigers Arbeiten schmückten zu seinen Lebzeiten zahlreiche Kirchen und Kapellen der deutschen Schweiz. Allein zum Kanton St.Gallen weist das Werkverzeichnis im Nachlass rund 70 Aufträge aus. Die in sogenannt spätnazarenischem Stil gehaltenen Werke wurden jedoch im 20. Jahrhundert stark kritisiert. Die nachstehende Foto entstand möglicherweise in seinem Atelier, vielleicht aber auch vor Ort, wo er vor einem seiner Bilder steht:

Vettiger im Atelier

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 074 (Nachlass Vettiger, Beitragsbild) und P 907 (Die Ostschweiz, 08.06.1917, Morgenblatt, Todesanzeige) und W 074/1.4.1-1 (Foto Totenbett: A. Eicher, Uznach, Porträt: unbekannter Fotograf)

Tagebuch Kind

Sonntag, 4. Februar 1917 – Kriegsbilanz 1916

Der Gymnasiast Ernst Kind, später Rektor der Kantonsschule St.Gallen, hielt in seinem Tagebuch fest:

4. Februar 1917. Schon ist wieder ein Jahr seit der letzten Eintragung vorbei, und immer noch dauert der Krieg. Im Verhältnis, wie die Sehnsucht nach Frieden wäschst, wächst aber auch die Kriegsrüstung: Seit letztem Herbst hat Deutschland die Zivildienstpflicht; jeder gesunde Erwachsene, Frauen wie Männer, haben [Wort «sich» gestrichen] ihre Arbeitskraft der Landesverteidigung auf irgend eine Weise zur Verfügung zu stellen. Der Lebensmittelmangel macht sich jedenfalls stark fühlbar, wenn auch die Ernte von 1916 besser war als die von 1915. Es fehlt sehr an Fetten. Militärisch haben sich die Mittelmächte dieses Jahr defensiv verhalten mit einer Ausnahme. Gegen Rumänien, das Ende August ohne eigentliche Gründe auch den Krieg erklärte, wurde ein schneller zweiseitiger Angriff geführt und hat zur Eroberung von etwas 2/3 des Landes mit den wichtigsten Städten (Bukarest, Konstanza, Braila etc) geführt. Zwei andere Offensiven der Mittelmächte (im Frühling 1916) haben ihr Ziel nicht erreicht und wurden abgebrochen, besonders diejenigen gegen Italien. Dagegen war die gesamte Entente offensiv. Am meisten erreichte von diesen verschiedenen Offensiven die russische, die ein Stück Galizien und die Bukowina widereroberte. Die Hauptoffensive an der Somme (Franzosen, Engländer und Farbige, mit eigenem und amerikanischem Material) hatte keinen Erfolg; sie führte nur zur Eroberung eines etwa 40 km langen und bis 15 km tiefen Landstreifens und zu beiderseits furchtbaren Verlusten. 3 Anläufe der Italiener erreichten auch ausser der Besetzung von Görz nichts. Eine grosse Seeschlacht am Skagerrak führte zu keiner Entscheidung, keine der heimfahrenden Flotten verfolgte die andere; die Verluste der Engländer sind etwas 2-3 mal so gross wie die deutschen. – Zusammengefasst: militärisch hat sich noch nichts entschieden; strategisch sind die Mittelmächte immer noch sehr im Vorteil; an Mitteln sind die andern jedenfalls reicher.

Im Dezember 1916 kam der Friedensvorschlag der Zentralmächte. Wilson und die andern Neutralen suchten die Gelegenheit zu benutzen und förderten die Bestrebungen. Die Entente wies schroff ab. Die Folge davon ist, um die Entscheidung schnell herbeizuführen, als letztes furchtbares Radikalmittel, die Ankündigung des uneingeschränkten Unberseebootskrieges durch Deutschland. Um England, Frankreiche, Italien und das östliche Mittelmeer wird eine Sperrlinie beschrieben, innert welcher jedes Schiff ohne Umstände versenkt werden soll. Der Plan ist eine gleiche Aushungerung, wie sie die englische Blokade [sic] in Deutschland herbeiführen soll.

Heute, am 4. Februar, also 3 Tage nach dem Beginn der U-Bootsblokade, trifft die Nachricht vom Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika ein. Der deutsche Gesandte in Washington hat seine Pässe bekommen. Ob das zur Kriegserklärung führt? Dann wird, abgesehen von allem andern, die Zufuhr für die Schweiz vernichtet sein. Die Folgen werden sich dann bald zeigen. –

Das Jahr 1916 hat in der Familie eine grosse Lücke gerissen. Die liebe Grossmama Aldinger ist im Mai in St.Gallen gestorben (mit 83 Jahren.) Sie war zuletzt fast blind; auch mit dem Gehör schlecht dran, aber immer noch frisch im Geist und voll Liebe für alle. Der Mittelpunkt der Familie ist in ihr verloren gegangen und durch ihren Tod das liebe Grosseltern-Haus verödet, mein eigentliches Heimathaus, denn meine Eltern besassen nie eines und wohnten in Miete. –

Papa steht an der Grenze; seit Neujahr ist [Wort «der» gestrichen] er Kommandant der Gebirgs-Infanteriebrigade 15, nachdem er bisher eine Landwehrbrigade geführt hatte. 

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 073/2.1 (Tagebuch Ernst Kind)

Haus zum Hirschen

Samstag, 6. Januar 1917 – Kinderbegräbnis

Tagebucheintrag von Architekt Johann Baptist Thürlemann (1852-1939), Oberbüren:

6. Januar 1917.

wolkig & bedeckt, theils mondhell.

Leichter Schneefall. Gegen Morgen hell & sehr kalt. Der kleine Schnee gefror hart. – Starker Reif bis Mittag.

Morgens stand ich ziemlich frühe auf & machte noch dem Morgenessen Toilette. –

Gegen 3/4 8h begab ich mich in’s Unterdorf – zum Hause des Wagners Friedrich Lengg, um an der Beerdigung seiner 2 kleinen Kinder [teilzunehmen], die am 1. Januar geboren wurden und wegen Lebensschwäche schon nach 2 Tagen wieder starben.

Als Gespan hatte ich den Nachbar[n] J. B. Kempter. – Es war empfindlich kalt. Nach der Beerdigung wurde in der Kirche vom Ortspfarrer, vom Chore aus, das Geburts- & Todesdatum der 2 Mädchen: Pauline Frieda und Hedwig Lydia, sowie die bei diesem Anlasse von deren Eltern gemachten Vermächtnisse verlesen.

Fr. 5 an den hies. Friedhofsverein.

» [Wiederholungszeichen von obiger Zeile für «Fr.»] 5 an die Anstalt für Epileptische

sowie ein Quantum Brod für die Hausarmen.

Hierauf fand eine stille Messe mit Rosenkranz statt. – Hernach Grabbesuch. – Die Zahl der Teilnehmer war nicht gross. – 3/4 9h.

Hernach hatte die Verwandtschaft ein Essen im «Eidgenöss. Kreuz» dahier. (: Es bestand in Fleischsuppe, Kalbsbraten, Kartoffeln–Schnitzen & Kopfsalat. Dessert: Bisquittorte & schwarzer Kaffee. – Das Essen soll vorzüglich gewesen sein : )

Vormittags besorgte ich die üblichen Samstagsarbeiten: Ordnen & Aufräumen etc. –

Nachmittags von ca. 3/4 2 Uhr bis gegen 1/2 5 Uhr machte ich einen Spaziergang über die Wiesen zum Wald. Von dort auf die Höhe des Bürerwald & auf dem Höhenrücken südlich vom «Buchen» zur Landstrasse nach Niederwil. Von dort auf einem Fusswege in’s Schlosstobel bis hinauf nach Storchegg. Von Storchegg gegen Rätenberg. Dann zurück gegen Städeli & zur Höhe des Storchegger–Waldes am Abhange des Schlosstobels. Hierauf trat ich den Rückweg an, den waldigen Abhang hinunter gegen «Städeli» & «Wieden«. Vom «Wieden» durch den «Schalmenacker» zu den Corporationswiesen, zum «Berg«; «Brandkropf» Unterziel & über die Wiesen nach Hause. –

Nach dem Kaffee besorgte ich einige Arbeiten im Hause & las später die Zeitungen.

Um 9 Uhr begab ich mich zur Ruhe.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 035b (Familie Thürlemann zum Hirschen, Tagebücher von Architekt Johann Baptist Thürlemann, 1852-1939) und ZOA 008/1.052 (Oberbüren, Haus zum Hirschen, Wohnort von Ludwig Thürlemann, Bruder von Johann Baptist, der im Tagebuch oft erwähnt wird)

 

Samstag, 30. Dezember 1916 – „Ein Jahr von Blut und Eisen“

Tagebucheintrag von Josef Scherrer-Brisig (1891-1965), Sekretär des Schweizerischen Christlichen Textilarbeiterverbands (1910-1916), später Kantonsrat und Nationalrat sowie Mitbegründer der Christlichsozialen Bewegung:

Es neigt ein Jahr dem Schlusse zu. Ein Jahr von Blut und Eisen. Ach Gott, welches Unglück hat 1916 der Welt wieder gebracht. Ich habe zwar Anlass nur zum Danken gegenüber Gott, dem allmächtigen Vater. Meine Familie blieb von grösseren Unbilden glücklicherweise verschont. Das Jahr 1916 hat den Tod des Kollegen Lander gebracht. Da vorläufig kein Ersatz bestimmt wurde, hat meine Arbeit gewaltig zugenommen. Um einen besseren Verdienst zu haben, sah ich mich veranlasst, die Amtsvormundschaft in der Gemeinde Tablat zu übernehmen. Ich kann so wieder ein Gebiet studieren und wieder ein Stück Leben kennenlernen.

Heute bekomme ich von Trogen unerwartet Bericht, dass mein Bruder Franz dort schwer krank darniederliegt. Auf telefonisches Befragen erklärt man mir, dass mein Bruder Franz sehr ernst erkrankt ist und Todesgefahr besteht. Ich veranlasse mit Charge-Express den hochwürdigen Herrn Pfarrer Eberle in Speicher meinen Bruder sobald als möglich zu besuchen, um ihm doch den letzten Trost rechtzeitig spenden zu können. Hoffentlich kann mein Bruder mit gutem Verstand die heiligen Sakramente empfangen. Möge Gott ihn am Leben erhalten.

Im nachfolgenden Tagebucheintrag vom 31. Dezember 1915 heisst es, der Vater habe den Bruder besucht. Es gehe dem jungen Mann noch nicht gut, aber es scheine nicht allzu gefährlich zu sein.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1

Freitag, 8. Dezember 1916 – Beileidschreiben an eine verwitwete Lehrersfrau

Kanzlei [des Erziehungsdepartements]

8. Dez. 1916

An Frau Anna Giger, geb. Kästli, in Weite-Wartau.

Sehr geehrte Frau Lehrer!

Wir bezeugen Ihnen unser herzliches Beileid zum Hinschied Ihres geliebten Ehemannes, des Herrn Lehrer Jakob Giger sel.

Beigelegt erhalten Sie die Pensionsurkunde der kantonalen Lehrer-Pensionskasse. Sie beziehen vom 20. Nov. 1916 an die statutarische Jahrespension von 250 Fr. Diese wird halbjährlich mit 125 Fr. im Jänner und Heumonat [Juli] bezahlt. Im nächsten Monat gibt es für die Zeit vom 30. Nov. bis 31. Dez. 22 Fr. – Hiefür ist es nötig, dass Sie den hier beiliegenden Lebensschein in Azmoos bald dem Zivilstandsbeamten Jahn oder Stellvertreter Frey abgeben, der das weitere besorgen wird.

Erst im Januar, wenn der Schein mit den 22 Fr. kommt, müssen Sie unterzeichnen, nicht vorher.

Hochachtend,

D. Dütschler, Sekretär.

Beilagen,

erwähnt.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.130 B 2 (Copie des lettres, Beileidsschreiben an die Witwe eines Lehrers) und W 238/04.09-08 (Ansichtskarte von Wartau um 1900, Verlag Geser & Co., St.Gallen)

Donnerstag, 30. November 1916 – Der Kantonsrat trauert um den österreichischen Kaiser

Beileidskundgebung für Kaiser Franz Josef von Oesterreich. Anlässlich der am 30. November in der Domkirche zu St. Gallen veranstalteten kirchlichen Trauerfeier für Seine Majestät, den am 21. November verstorbenen Kaiser von Oesterreich, Franz Josef I, widmet der Vorsitzende [Grossrat Anton Messmer], als Ausdruck der Teilnahme des st. Gallischen Volkes und seiner Behörden, dem Andenken des verstorbenen Monarchen einige Worte pietätvoller Erinnerung, unter Hinweis auf die vielfachen wirtschaftlichen und freundnachbarlichen Beziehungen unseres Landes mit der Grenzbevölkerung des österreichischen Nachbarstaates, sowie auf das während der Regierungszeit des Verstorbenen ins Leben getretene segensreiche Werk der internationalen Rheinregulierung.

Der Rat, der auf Anordnung des Bureaus durch zwei Ratsmitglieder sich an der Trauerfeier hat vertreten lassen, erhebt sich zu Ehren des Dahingeschiedenen von seinen Sitzen.

Der verstorbene Kaiser blieb – wie das Porträt oben aus dem St.Galler Kalender für das Jahr 1918 zeigt – über seinen Tod hinaus populär. Die Monarchie überstand den Weltkrieg indes nicht: Der Neffe von Franz Joseph I. und letzte Kaiser der Doppelmonarchie, Karl I., ging 1919 ins Schweizer Exil. Die ersten zwei Monate verbrachte der Monarch mit seiner Familie auf Schloss Wartegg bei Rorschach.

Schloss Wartegg

Schloss Wartegg, 1918, kurz vor dem Einzug der kaiserlichen Familie.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 005 (gedrucktes Protokoll des Grossen Rates) sowie P 136 (St.Galler Kalender für das Jahr 1918) und ZMA 18/02.11-08 (Schloss Wartegg)

Samstag, 4. November 1916 – Ein Verstorbener hat Schulden

Rorschach, den 4. November 1916.

An das Bezirksamt Altstätten.

Wie Ihnen* bereits bekannt sein dürfte, schuldet uns alt Bezirksrichter Städler selig noch Frs. 90.00 für einen Anzug. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns mitteilen würden, ob die Erbschaft schon verteilt etc. und wer die Erben sind. Ein Städler-Spöri in Olten gab uns auf zweimalige Anfrage keine Antwort, ev. an wen wir uns zu halten haben.

Hochachtend

[Unterschrift]

* durch Vorhandensein der Rechnungen.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 61/055 (Briefkopf zu einer Forderung des Herren- und Knaben-Konfektionsgeschäftes zum Kettenhaus in Rorschach an das Bezirksamt Altstätten)

Feuerbestattungsverein Mitgliedkarte

Dienstag, 31. Oktober 1916 – Platzmangel auf dem Friedhof: Man lässt sich kremieren

Auch der Tod und das Sterben wollen verwaltet sein. Die Stadt St.Gallen stellte bei der Regierung den Antrag, auf dem Friedhof Feldli eine neue Urnenhalle zu bauen. Der Regierungsrat hielt dazu in seinem Protokoll fest (Nr. 2502): Zur Begründung dieses Gesuches wird aufgeführt, dass zufolge stetiger Zunahme der Feuerbestattungen die sofortige Erstellung einer neuen Urnenhalle unvermeidlich geworden sei, indem die noch vorhandenen Nischen in den bestehenden Gebäulichkeiten innert kurzer Frist besetzt sein würden. Um noch für einige Zeit mit dem bisherigen Raume auszukommen, seien Nischen in Postamente eingebaut worden, allein dieser Notbehelf beseitige nur für ganz kurze Zeit den starken Platzmangel, so dass der Neubau keine weitere Verschiebung ertrage und als dringliches Bedürfnis zu bezeichnen sei. Der im Einvernehmen mit dem Feuerbestattungsverein projektierte Bau werde laut Voranschlag Fr. 165,000.- Gesamtkosten verursachen, woran vorgenannter Verein sein heute vorhandenes Vermögen von rund Fr. 70,000.- sofort beisteuere und sich weiter noch zu einer Beitragsleistung von je Fr. 5000.- für die Dauer von 10 Jahren verpflichtet habe, so dass die Gesamt-Beitragsleistung des Feuerbestattungsvereins sich auf Fr. 120,000.- stelle. Für die politische Gemeinde St.Gallen werde sich demnach unter Anrechnung einer 4 3/4%igen Verzinsung und der vorgesehenen Amortisationsdauer von 10 Jahren aus den Annuitäten noch eine jährliche Belastung von Fr. 7154.- ergeben. Dies müsse nun als eine verhältnismässig bescheidene Ausgabe taxiert werden, wenn man berücksichtige, dass zufolge Zunahme der Feuerbestattungen der Stadt eine weitere Friedhofvergrösserung, welche von der Gemeinde erheblich grössere Opfer gefordert hätte, bis jetzt erspart geblieben sei und voraussichtlich noch für längere Zeit hinausgeschoben werden könne. Eine Erwägung, ob die Baute nicht kleiner gemacht werden sollte, um dadurch einem Kreditbegehren nach Art. 72 des Stadtvereinigungsgesetzes auszuweichen, sei nach bezüglichen Studien wieder fallen gelassen worden, indem sich eine solche Baueinschränkung als durchaus untunlich und unwirtschaftlich herausgestellt habe. 

Der Zugang zum Krematorium auf dem Friedhof Feldli war genauestens geregelt. Auf der Rückseite der oben publizierten Mitgliedskarte steht:

Feuerbestattungsverein Rueckseite Mitgliedskarte

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.115 D 3 (Mitgliedkarte des St.Galler Feuerbestattungsvereins)

Zum Thema Kremation in der Schweiz vgl. den Artikel im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D28701.php

Freitag, 22. September 1916 – Über den Büchernachlass des dienst-ältesten Staatsarchivars

Otto Henne-am Rhyn (1828-1914) ist mit dreissig Amtsjahren (1859-1872 und 1885-1912) der bisher dienstälteste Staatsarchivar des Kantons St.Gallen. Er war ausserdem als Historiker, Journalist und Schriftsteller tätig und bei den Freimaurern aktiv. Am 22. September 1916 schrieben Tochter und Schwiegersohn von Henne an dessen Nachfolger, um offene Fragen bezüglich Hennes Büchernachlass zu klären:

Weiz [Steiermark, Österreich] 22 Sept 1916.

Sehr geehrter Herr Staatsarchivar [Josef Anton Müller-Häni]. –

Auf Ihre geschätzte Anfrage vom 4. ds. teilen wir Ihnen höfl. mit, dass wir tatsächlich an das Antiquariat Oswald Weigel in Leipzig eine Anzahl Werke aus dem Nachlasse unseres Vaters bezw. Schwiegervaters Dr. Henne am Rhyn abgegeben haben.

Weigel behauptete[,] dass der Letztere ihm bei Lebzeiten die ganze Bibliothek dereinst zu überlassen versprochen habe und trotzdem wir ihm mitteilten, dass der allergrösste Teil derselben in der Staatsbibliothek in St.Gallen verblieben sei, schrieb er uns unzählige Briefe mit der immer wiederholten Bitte[,] ihm doch einen Teil der sich in unseren Händen befindenden Bücher zu überlassen, da eine so lebhafte Nachfrage nach der Bibliothek Dr. H. a. Rh’s, besonders von Freunden in Amerika herrsche.

Wir glaubten deshalb im Sinne des l. Toten zu handeln, wenn wir sein Versprechen erfüllen u. überliessen dann schliesslich W. meist Dubletten und andere Bücher[,] die Sie aus dem Verzeichnisse ersehen. Wir sind desh. einigermassen erstaunt, dass er die Bücher nun Ihnen zum Kaufe anbietet. Es wäre wohl einfacher gewesen, die Bücher gleich dem St.Galler Archiv zu schicken, wenn Sie uns s.Z.[,] als wir Ihnen von dem Ansinnen W’s Mitteilung machten[,] gesagt hätten, dass sich das St.G. Archiv für den Ankauf weiterer Bücher aus dem Nachlasse Dr. H. a. Rh. interessiere, wir hätten Ihnen dieselben gerne überlassen. Das lässt sich nun nicht mehr ändern. Wir haben jedoch noch einige Werke zurückbehalten, welche wahrscheinlich für das St.Galler Archiv besonderes Interesse hätte [sic] u. welche wir demselben abtreten würden, falls dasselbe diese Bücher zu erwerben wünscht. Gelegentlich wollen wir eine Zusammenstellung dieser Bücher, Manuskripte u. Broschüren für Sie machen; die Abgabe derselben müsste jedoch bis nach Beendigung dieses schrecklichen Krieges verschoben werden, da gegenwärtig nichts Derartiges über die Grenze gelassen wird. –

Es würde uns interessieren zu welchem Abschlusse Sie mit W. gekommen sind.

Inzwischen begrüssen wir Sie mit vorzüglicher Hochachtung

Rud. Oppler [Ingenieur, Schwiegersohn von Otto Henne-am Rhyn]

Frida Oppler [Tocher von Otto Henne-am Rhyn]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 021/1.2 (Nachlass Otto Henne) und Q 3/40 (Porträt von Otto Henne)

Montag, 28. August 1916 – Witwe Karolina Thum-Helbling von Benken verfügt über ihren Nachlass

Die Bezirksämter hatten neben vielen anderen auch die Aufgabe, Testamente (sogenannte Letztwillige Verfügungen) auszustellen und aufzubewahren. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) war 1907 vom Parlament angenommen worden und 1912 in Kraft getreten. Es regelt die Bereiche Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht.

Oeffentliche letztwillige Verfügung nach Art. 502 Z.G.B.

Der unterzeichnete Bezirksammann ist heute behufs Errichtung einer letztwilligen Verfügung gerufen worden zu:

Frau Wittwe [sic] Thum Karolina geborene Helbling, 77 Jahre alt, von Benken.

Diese hat dem unterzeichneten Bezirksammann nachstehende Verfügungen auf Ableben hin mitgetheilt, & ihn beauftragt, darüber diese öffentliche Urkunde abzufassen:

Von dem bei meinem einstigen Hinschiede zu hinterlassenden Vermögen soll auf Grund dieser öffentlichen letztwilligen Verfügung zum Voraus zukommen:

1. Meiner Tochter Luisa Tremp geborene Thum, Ehefrau des Dominik Tremp, zur Zeit wohnhaft auf Blatten, Benken, ein Tausend Franken Fr. 1000.- Ferner: eine Federde[c]ke auf ein grosses Bett, zwei Sessel nach Auswahl; ein Petrolkochapparat, das Kanappee [sic, Sofa]; die schönere Kupfergelte; der Tisch in der Kammer; drei Leintücher, zwei Anzüge.

2. Meiner Tochter Karolina Hofstetter geborene Thum, Ehefrau des Schneidermeister[s] & Coiffeur[s] Hofstetter im Dorf in Benken ein Tausend Franken Fr. 1000.- Ferner: eine Kommode in der Kammer; das blaue Kästli; der Tisch im Boden; die grössere Kupferpfanne.

3. Meinem Sohne Zölestin Thum, zur Zeit wohnhaft in Rüti, Kanton Zürich: der aufrechte Kasten; eine Kommode in der Küche; das schönere Kuperpfändli [sic]; zwei Anzüge; drei Leintücher; das liegende Kästli.

4. Alle, oben unter Ziffer 1.2.3. nicht genannten, & von mir zurückzulassenden Fahrnisse & Hausräthlichkeiten [sic] irgendwelcher Art, sie mögen heissen wie sie wollen, sollen meiner Tochter, Frau Karolina Hoffstetter geborene Thum, ohne weitern Entgelt, noch zukommen.

5. Meinem Tochterkinde Olga Hoffstetter, des Schneidermeister[s] Hoffstetter: das von mir benutzte Bett in der Kammer, vollständig ausgerüstet; das Nachttischli.

6. Meinem Patenkind Dominik Tremp, des Dominik, zur Zeit wohnhaft auf Blatten, Benken, fünfzig Franken. Fr. 50.-

7. Der Pfarrkirche Benken für Anschaffung eines Messgewandes vier hundert Franken Fr. 400.-

8. Dem titl. Pfarramt Benken für Lesung der Gregorianischen heiligen Messen & anderer heiligen Messen ein hundert Franken Fr. 100-

9. Für ein Grabdenkmal für mich samt Einfassung & Weihwasserkessel drei hundert Franken Fr. 300.-

Diese Urkunde wurde der Erblasserin in Gegenwart der beiden unterschriebenen Zeugen vom unterzeichneten Bezirksammann vorgelesen. Die Erblasserin erklärt, dass die Urkunde ihre letztwillige Verfügung enthalte.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn.

Der Bezirksammann:                       Die Erblasserin:

Alois Rüdisühle                                 Karolina Thum-Helbling               

Wir, die Unterzeichneten, Tissot Arnold, Conditor, bürgerlich von La Chaux de Fonds & Locle, Kanton Neuenburg, & Keel Albert, Schmiedmeister, von Rebstein, Kanton St.Gallen, beide wohnhaft in Benken, bezeugen hiermit durch unsere Unterschrift, dass diese Urkunde vom Bezirksammann der Erblasserin in unserer Gegenwart vorgelesen wurde, & dass hierauf die Erblasserin, welche sich dabei nach unserer Wahrnehmung im Zustande der Verfügungsfähigkeit befand, erklärte, die vorgelesene Urkunde enthalte ihre letztwillige Verfügung.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn:

Die Zeugen:

Albert Keel, Schmied.

Arnold Tissot.

Anmit erkläre ich, dass ich diese Urkunde nach den Vorschriften der Art. 499-502 des Zivilgesetzbuches & getreu dem letzten Willen der Erblasserin abgefasst habe, sowie dass die Zeugen Albert Keel, Schmied & Arnold Tissot diese Urkunde in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet haben.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn.

Der Bezirksammann:

Rüdisühle

[Stempel:] Bezirksammannamt Gaster, Ct. St.Gallen

Unterschriften

Unterschriften 2

Unterschriften des Bezirksammanns, der Erblasserin und der beiden Zeugen

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, A 321/3.1 Bezirksamt Gaster, Letztwillige Verfügungen, Testament der Karolina Thum-Helbling (darin: Stempelmarken des Kantons St.Gallen auf der Urkunde)