Mittwoch, 29. März 1916 – Der Vorstand des Zimmerleute-Verbands rügt die St.Galler Kameraden

Im folgenden Schreiben des Verbandes der Zimmerleute der Schweiz nimmt der Vorstand Stellung zu einer Einsendung der Sektion St.Gallen im Verbandsblatt, in dem Kritik an der Aufhebung resp. Wiederbesetzung des Verbandssekretariats in Basel geübt worden war:

Basel, den 29. März 1916.

An Gen. Lautenschlager, zu Handen der Sekt. St.Gallen.

Werte Kameraden. Der Zentralvorstand hat euer Schreiben vom 24. ds. in seiner gestrigen Sitzung behandelt und den Unterzeichneten beauftragt, dasselbe zu beantworten. 1.) In Sachen Konferenz, die Ausschreibung derselben erfolgt in Nummer 7 des [Verbands-]Organs, die darauf bezugnehmenden Kreisschreiben sind mit gleicher Post abgegangen, an sämtliche Sektionen der Ostschweiz. 2.) Zu der Einsendung im Organ ist zu bemerken, dass es angebracht gewesen wäre, zunächst von der Vorortssektion oder dem Zentralvorstand darüber Auskunft zu verlangen wieso und warum das Sekretariat wieder besetzt werde, nachher wäre es immer noch früh genug gewesen, den Zentralvorstand und die Vorortssektion im Organ und damit in der breiten Oeffentlichkeit herunterzureissen und zu verurteilen. Dass durch ein solches Vorgehen unsere Agitation erschwert und verunmöglicht wird scheint man in St.Gallen nicht zu bedenken. Aus diesem Grunde hat der Vorstand auch nur mit Widerwillen in die Aufnahme der Einsendung eingewilligt. Was nun die Besetzung der Sekretärsstelle anbetrifft, so handelt es sich hier um ein Provisorium bis zu der nächsten Delegi[e]rtenversammlung, der Zentralvorstand, sowie die Vorortssektion hatten nicht das Recht das Sekretariat aufzuheben oder eingehen zu lassen, zudem würde eine so plötzliche Aufhebung in der jetzigen Zeit mehr schaden als nützen, die Situation ist nicht so ungünstig, wir stehen vor einer Reihe von Bewegungen, wozu die Hilfe des Sekretariats in Anspruch genommen wird. Alle diese Arbeiten nach Feierabend zu erledigen, dazu war in Basel niemand bereit[,] und es musste daher ein Mitglied des Zentralvorstandes frei gestellt werden. Der Zentralvorstand bestimmte zunächst zwei seiner Mitglieder, welche sich in die Arbeiten zu teilen hatten, Kamerad Degen als Kassier und Kameraden Bergmaier zur Erledigung der übrigen Arbeiten, natürlich gegen entsprechende Bezahlung.

Mit dieser Besetzung war nun die Vorortssektion Basel nicht einverstanden, berief sich auf Art. 39 u. 42 des Statuts, ordnete die Einberufung einer aus[s]erordentlichen Generalversammlung an und wählte den Zentralkassier; zugleich übertrug sie diesem die Besorgung der Sekretariatsgeschäfte. Die Sektion Basel hat damit nur von ihrem statutarischen Rechte Gebrauch gemacht, die Interpretierung von Art. 42 seitens der Sekt. St.Gallen ist demnach eine willkürliche, kann hier auch gar nicht in Anwendung kommen, da nicht ein Satz dieses Artikels in Frage kommt, Kamerad Schrade ist seines Postens nicht enthoben und wird denselben, wenn er zurück kommt[,] wieder einnehmen. Damit, glauben wir dürfte sich auch die Sektion St.Gallen zufrieden geben und beruhigen können. Ueber das Weitere wird dann der Delegiertentag entscheiden.

Zu der beantragten Abänderung von Art. 16 ist zu bemerken, dass dies nur durchgeführt werden kann, wenn die Beitragsleistung entsprechend erhöht wird. Da das Letztere ausgeschlossen scheint, muss auch wohl das Erstere dahinfallen. Dass in Anwendung von Art. 19 Ungerechtigkeiten vorkommen, bleibt zu beweisen, dem Zentralvorstand ist nichts davon bekannt, auch sind niemals Beschwerden gegen die Anwendung laut geworden.

In der Annahme[,] ihr werdet mit dieser unserer Auskunft zufrieden sein, selbst die Beschwerdekommission wird auch keine bessere geben können, zeichnet

mit kameradschaftlichem Gruss

für den Zentralvorstand

Jak. Keck.

Beiliegend das Kreisschreiben.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 240/1.3-10 (Korrespondenz im Nachlass von Jakob Jäger (1874-1959), ZOA 001/6.072 (Fahnen-Entwurf von Franz Vettiger für den Uznacher Gesellenverein, nach 1891)

Jakob Jäger wurde am 25.01.1874 in Stein am Rhein (SH) geboren. Er machte eine Lehre als Zimmermann und zog 1900 nach St.Gallen, wo er gewerkschaftlich aktiv wurde. Von 1903 bis 1910 war er Präsident des Zentralverbandes der Zimmerleute der Schweiz. Sein Nachlass kam als Teil des Unia-Gewerkschaftsarchivs ins Staatsarchiv St.Gallen.