Katze mit Maus

Samstag, 19. Mai 1917 – Vorteile eines langen Winters

Eine günstige Wirkung des langen Winters.

So unangenehm die bis gegen Ende April andauernden Schneefälle namentlich von Seite der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung empfunden wurden, so hatte die ausserordentlich niedrige Temperatur der Vorfrühlingsperiode doch auch ihre gute Seite. Sie hat nicht nur den Beginn der Vegetation verzögert, sondern auch unter den Pflanzenschädlingen aufgeräumt. Besonders stark fällt uns diese Tatsache in bezug [sic] auf die Feld- oder Springmäuse auf. Im letzten Herbst beobachtete man in einigen Talgebieten ein starkes Ueberhandnehmen dieser Nagetiere und auch im Nachwinter konnte man sie noch in grosser Zahl unter den Maisstrohtristen wahrnehmen. Einzelne Gemeinden bestellten deshalb vorsorglich Gift, um rechtzeitig zum Kampfe gerüstet zu sein. Heute scheinen diese Schädlinge mancherorts beinahe ganz verschwunden zu sein. Da es sich nicht um eine Abwanderung handeln kann, denn sonst würde man von andern Orten über ein starkes Auftreten Klagen vernehmen, ist diese Erscheinung wohl hauptsächlich auf das Konto der nasskalten Aprilwitterung zu setzen. Da die Feldmäuse mit der Fortpflanzung sehr früh beginnen, wurde die erste Brut und zum Teil wohl auch die empfindlichen säugenden Weibchen durch die andauernde Kälte massenhaft dahingerafft.

Keinen Einfluss scheint aber die Witterung auf die Maulwürfe auszuüben. Diese in etwas grösserer Tiefe lebenden Erdbewohner sind naturgemäss von der Witterung weniger abhängig, ausserdem leiden sie auch bei der schlechtesten Witterung nicht unter Nahrungsmangel.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248 (St.Galler Bauer, 19.05.1917, Text) und ZNA 01/0471 (Benz, J. C. und Zäch, C.: Lesebuch für das zweite Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen, St. Gallen 1899, S. 53, Beitragsbild)

Freitag, 10. März 1916 – Misteln und Maikäfer bedrohen die Nutzpflanzen

Kreisschreiben

des

Volkswirtschaftsdepartements des Kts. St.Gallen

an

sämtliche Bezirksammänner und Gemeinderäte, sowie

das Forstpersonal desselben

betreffend

Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen.

Vom 3. März 1916.

[…]

2. Schutz gegen gemeinschädliche Pflanzen. Nach der Verordnung vom 31. Januar 1883 sind die Grundbesitzer verpflichtet, u.a. die Misteln auf den Obstbäumen und den einheimischen Sephibaum (Juniperus sabina [eine Wacholder-Art]) in der Nähe von Birnbäumen als gemeinschädliche Pflanzen zu beseitigen. Gemäss Nachtrags-Verordnung vom 10. März 1914 ist zur wirksamen Bekämpfung des schädlichen Gitterrostes der Birnbäume überdies auch die Beseitigung der kultivierten Juniperus-Arten (wie Juniperus prostrata, J. tripartita, J. chinensis, J. tamariscifolio, J. virginiana, ec.) notwendig, sobald sie mit dem Rostpilz behaftet sind und zufolge ihrer Standortsnähe Birnbäume zu infizieren vermögen, was streitigenfalls durch einen Fachmann festzustellen ist. Den Gemeinderäten ist die Aufgabe zugewiesen, jenen Bestimmungen Beachtung zu verschaffen, regelmässige Nachschau zu halten und gegen Säumige verordnungsgemäss vorzugehen. Diese sind demnach mit Geldstrafen bis auf Fr. 20.- zu belegen, eventuell gerichtlich einzuleiten. Zudem soll der Gemeinderat, nach fruchtlosem Ablauf der angesetzten Frist, die Arbeiten auf Kosten der Fehlbaren ausführen lassen.

Das Forstpersonal ist pflichtig, ebenso für die Entfernung der Misteln von den Waldbäumen zu sorgen.

[…]

4. […] Inbezug auf die Vertilgung der Maikäfer erinnern wir an die Verordnung vom 21. März 1870, wonach den Bezirksämtern die Aufgabe zufällt, in den Flugjahren der Maikäfer vor Beginn des Fluges die Abgeordneten der Gemeinderäte zu versammeln, um die Zuteilung des Lieferungsquantums an die Gemeinden vorzunehmen, sowie am Schlusse der Flugzeit sich von den Gemeinderäten Bericht über das eingesammelte Quantum Käfer erstatten zu lassen.

Die in früheren Jahren gemachten Erhebungen haben über die im Kanton St.Gallen bestehenden Zonen und Perioden der Käferflüge volle Klarheit geschaffen. Im laufenden Jahre werden das Bodenseegebiet und das Fürstenland mit dem untern Toggenburg einen erheblichen Käferflug bekommen. Immerhin sind für andere Gegenden Käferinvasionen aus benachbarten Fluggebieten auch im laufenden Jahre nicht ganz ausgeschlossen.

[…]

Daneben sollen die Gemeindebehörden auch die freiwillige Sammlung möglichst fördern und speziell die Sammlung während der ersten Flugzeit durch entsprechend hohe Entschädigungen unterstützen. Übrigens soll die Einsammlung der Käfer fortgesetzt werden, so lange es Käfer gibt.

[…]

 

Maikäfer im Lesebuch

Maikäfer waren ein Thema, auch in Schulbüchern, wie die beiden Illustrationen aus dem Lesebuch für die Mittel- und Oberklassen der Schweizerischen Volksschulen (1895) und dem Lesebuch für das zweite Schuljahr (1910 herausgegeben von der Thurgauischen Lehrmittelkommission) zeigen. Beide Schulbücher befinden sich in der Lehrmittelsammlung des Staatsarchivs St.Gallen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Auszug aus einem Kreisschreiben im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. I, Nr. 10, S. 429-431) sowie ZNA 01/9997.0020 und ZNA 01/0143 (Abbildungen)