Protokolleinband

Samstag, 12. Mai 1917 – Das Militär braucht Bretter

Die Vorstandsmitglieder des 1916 gegründeten Verbands St.Gallischer Sägereibesitzer trafen sich nachmittags um zwei Uhr zu einer Sitzung in St.Gallen. Sie berieten unter anderem über die Lieferung von Brettern an die Armee. Möglicherweise wurden damit Baracken gebaut:

5. Militärlieferungen n. Graubünden.

ca. 260 m3, vorwiegend 24 m7m Event. etwas 21 m/m konisch, mit Durchschnittsbreite von 20 bis 22 cm

Folgende Sägereien werden zur Lieferung verpflichtet, je 1 [Zugs]Waggon von 17-20 m:

1. Zogg-Hanselmann, Sevelen

2. Eisenring Ed., Gossau

3. Dierauer & Cie., Berneck

4. Epper, W., Gossau

5. Stüdli, J. U., Egg-Flawil

6. Gätzi, Unterterzen

7. Bürer & Cie., Ragaz

8. Hess K., Wattwil

9. Hefti, Weesen

10. Imholz Geb., Bütschwil

11. Kägi, Gommiswald

12. Rehkate u. Fisch[,] Heiligkreuz

13. Hagmann Frau[,] Sevelen

14. Bosshardt A.[,] Rapperswil

Letzterer Event. für 2 Waggon.

Präsident [Tobias] Dierauer [Architekt in Berneck] wird genannten Sägereien von dieser Lieferungspflicht Bericht geben.

Vorausgegangen war diesem Eintrag eine Mitteilung an der Ausserordentlichen Generalversammlung des Verbandes vom 5. Mai 1917:

9. Bretterlieferungen für die Armee n. Graubünden

Unser Verband hat 13 Waggon à 20 m3 = ca. 260 m3 24 m/m Event. 21 m/m konische Bretter zu liefern.

Es werden bezahlt: Frs. 87.- per m3 an Sägereien ohne Geleiseanschluss, und Frs. 85.- für solche mit Geleiseanschluss, Bahnwaggon verladen. Diese Lieferungen werden den grösseren Werken zugeschieden, insoferne sich andere Mitglieder nicht beteiligen wollen.

Traktandum 1 dieser Generalversammlung beschrieb die generelle Lage der Sägereibesitzer:

1. Der Präsident reveriert [sic] über Zweck und Ziel der heutigen Versammlung mit reichhaltiger Tagesordnung.

Haupttraktandum sei Beteiligung an der gegründeten Schw. Holzverwertungs- und Exportgenossenschaft, die notwendig geworden sei, nachdem Frankreich das Monopol für das einzuführende Holz in Anwendung gebracht habe. Dieses Nachbarland drücke durch seine Agenten sehr auf die Preise und desshalb [sic] sei Gegendruck durch geschlossene Organisation unbedingt erforderlich. Die Bundesbehörden nehmen sich dieser Angelegenheit an, und es sei zu erwarten, dass sämtliche Ausfuhrbewilligungen nur durch diese Exportgenossenschaft gehen, welche wiederum für richtige Verteilung sorge. Die notwendige Statutenrevision erfordere Zeit, wesshalb [sic] die Versammlung nicht n. Wattwil verlegt werden konnte, wie beschlossen wurde, indem die Zugsverbindungen nicht günstig seien.

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 309/1.1 (Protokolle vom 5.05.1917 und 12.05.1917)

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