Mittwoch, 9. August 1916 – Dem Kantonsingenieur platzt der Kragen: Unstimmigkeiten zwischen der Bodensee-Toggenburg-Bahn und dem Staat

St.Gallen, den 9. August 1916.

An das Baudepartement des Kantons St.Gallen,

St.Gallen.

Mit Gegenwärtigem ersuche ich Sie höflichst[,] die Kreisdirektion IV der schweizerischen Bundesbahnen, beziehungsweise die Direktion der Bodensee-Toggenburgbahn, nachdrücklichst anzuhalten[,] die, Ihnen durch persönliche Augenscheinsvornahme bekannten, Verschlipfungen an der Staatsstrasse in der „Roos“ bei Ebnat endlich einmal der definitiven Consolidierung zu unterstellen. Sachbezügliche Vorstellungen unsererseits sind bis jetzt stets unberücksichtigt geblieben. Ohne teilweisen Umbau der am Fuss fraglicher Strassenböschung befindlichen Stützmauer ist eine dauernde Beruhigung der dortigen Strassenverschlipfung nach meiner Beurteilung absolut unmöglich. Mir ist es tatsächlich unbegreiflich, dass die Organe der Bahngesellschaft der Ansicht sein können, die stattgefundenen Verschlipfungen haben ihre Ursache in Dammsenkungen und es könne daher die Consolidierung durch einfache Materialnachfüllungen bewerkstelligt werden, während doch ganz augenscheinlich die am Fusse der Böschung befindliche Stützmauer fortwährend neue Risse und Deformationen erhält.

Mit Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse kann und darf der heutige Zustand nicht mehr auf die Dauer belassen werden und müssen wir die Verantwortung für allfällige Unfälle und dergleichen ausdrücklich ablehnen. Anlässlich einer gestrigen Augenscheinsvornahme habe ich mich veranlasst gesehen, die Verfügung zu treffen, dass die mittelst Holzabfriedung abgesperrte Schlipfstelle für die Zukunft während der Nachtzeit auch noch beleuchtet werde. Dabei nahm ich an, dass die Beleuchtungskosten auf Rechnung der zutreffenden Bahngesellschaft zu gehen haben. Ich ersuche Sie auch von dieser Verfügung der Bahngesellschaft Kenntnis geben zu wollen.

Hochachtungsvoll

Der Kantonsingenieur:

[Unterschrift: Friedrich Bersinger, 1850-1925]

Beilagen: 2 Schreiben

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R. 62 B1, S. 476 (Schreiben des Kantonsingenieurs) und W 238/07.06-20 (Bild, vor 1907, aber mit Poststempel von 1912)

Mittwoch, 5. April 1916 – Auch Krinau wird elektrisch

Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsrates der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke SAK:

[…]

2. Krinau:

Die schon seit Jahren erfolgten Bemühungen zur Einführung der elektrischen Energie in Krinau haben endlich, nachdem ein zur erforderlichen Rendite genügender Abschluss gesichert ist, zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages geführt. Danach erfolgt die Stromabgabe nach lit. C des kant. Strompreisregulativs. Die Anlagekosten betragen ca. Fr. 21‘000.–. Als Ueberschuss für die Amortisation verbleiben 4,7%.

Vertrag und Kreditgesuch werden gutgeheissen.

3. Pumpwerk im Breitfeld, Gemeinde Straubenzell:

Zum Betrieb des neu zu erstellenden Pumpwerkes im Breitfeld ist die Anlage einer Transformatorenstation samt Zuleitung notwendig, welche Anlage ca. 21‘200. — kosten wird. Strompreis und Minimale pro angeschlossene PS [Pferdestärke] sind gemäss dem mit der Gemeinde abgeschlossenen Vertrag normal. Die Jahresminimale beträgt Fr. 8000.–. Für die Amortisation bleibt ein Ueberschuss von 11,9%.

Der Kredit wird erteilt und der Vertrag genehmigt.

[…]

Auf der Ansichtskarte mit der Viehschau in Krinau von 1917 ist auch die neu erstellte Stromleitung (Masten mit Isolatoren) zu erkennen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, B 001/2-1.1 (Protokollauszug) und W 238/08.07-05 (Ansichtskarte von A. Lichtensteiger, Dietfurt)