Mittwoch, 7. November 1917 – Patent zur Speicherung von Telefongesprächen

Am 7. November 1917 reichte Hugo Ullmann aus St.Gallen ein Patent zur Einrichtung an Telephonen zur phonographischen Aufzeichnung des Gespräches des Anrufenden und des Angerufenen ein. Den Patentanspruch formulierte er folgendermassen:

Einrichtung an Telephonen zur phonographischen Aufzeichnung des Gespräches des Anrufenden und des Angerufenen, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl von den nach dem Sprechtrichter des Telephonapparates, als auch von den nach dem Hörer desselben führenden Leitungen Zweigleitungen nach einer Schreibdose geführt sind, zum Zweck, sowohl das Gespräch der einen wie der andern durch das Telephon miteinander verbundenen Person mittelst genannter Schreibdose phonographisch aufzuzeichnen; ferner gekennzeichnet durch ein Schaltorgan, mittelst welchem einerseits die von den genannten Leitungen abgezweigten Stromkreise geschlossen und unterbrochen, anderseits gleichzeitig das Schreiborgan in und ausser Betriebstellung gebracht wird, und im weitern gekennzeichnet durch ein durch die abgezweigten Stromkreise steuerbares Hemmorgan, mittelst welchem eine Kraftquelle in und ausser Betrieb gesetzt wird, letztere zum Zweck, die Schreibdose und das zur Aufnahme des Gespräches dienende Organ relativ zueinander zu bewegen.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 S/120b-077170 (Text und Illustrationen) und P 770.1917 (Beitragsbild, Werbung aus dem Offiziellen Adressbuch von Gross-St.Gallen von 1917)

Montag, 17. September 1917 – Patent zur Rettung von Unterseebooten

William Kilian aus St.Gallen hatte am 14. April 1917 ein Patentgesuch eingereicht. Am 17. September gleichen Jahres wurde es publiziert:

Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Vorrichtung, durch welche es Unterseebooten, die infolge von Havarien oder Aufbrauchs ihrer Kraftquelle aus eigener Kraft nicht mehr an die Wasseroberfläche gelangen können, ermöglicht werden soll, mittels einer im Bootskörper gelagerten und befestigten, vom Bootsinnern aus lösbaren, bemannten und mit Signalmitteln ausgestatteten Boje Hilfe herbeizurufen.

[…]

Im Innern der Boje ist ein ausziehbares Antennengestänge q angeordnet, sowie ein Telephonapparat r, der durch eine im Kabel untergebrachte, gesonderte, in der Zeichnung nicht näher dargestellte Leitung mit einem zweiten Apparat im Unterseeboot verbunden ist. 

Im weitern ist in der Boje ein Kasten u angeordnet, in welchem Anschlussklemmen untergebracht [sind], die mit einem Kabelstrang für Starkstrom verbunden sind und mittelst welcher die Überführung von Starkstrom von aussen, z.B. von einem zur Hilfe herbeigerufenen Schiff, in das Unterseeboot ermöglicht werden soll, um im Falle Versagens oder Aufbrauchens der eigenen Kraftquelle eventuell Akkumulatoren laden und Pumpen in Betrieb setzen zu können.

Auch werden im Innern der Boje zweckmässigerweise noch Apparate für Abgabe von Laut- und Lichtsignalen, sowie eine Pumpe untergebracht (in der Zeichnung nicht näher dargestellt).

Damit sich die Boje bei starkem Seegang nicht mit Wasser füllen kann, ist ein weiterer Verschluss vorgesehen, bestehend in zwei Klappen s, die von innen dichtend gegen die Antennenstange gepresst werden können (Fig. 3).

Soll die Rettungsvorrichtung in Funktion treten, so werden sich die Operationen folgendermassen folgen:

Zunächst wird das im Kabelkasten und Bojenlager eventuell vorhandene Wasser durch Öffnen des Entleerungshahnes m und Einführung von Pressluft entfernt. Nach Schliessen von m und Absperren der Pressluftzufuhr kann dann die Türe e und darnach Türe c1 geöffnet werden, so dass der Eintritt in die Boje frei ist. Nach erfolgter Bemannung der Boje werden diese Türen in umgekehrter Reihenfolge wieder wasserdicht verschlossen.

Nachdem die vom Bootsinnern aus bestätigbaren Befestigungsorgane, mittelst welcher die Boje auf dem Fundament a festgehalten wird, gelöst worden sind, wird nach vorheriger Öfnnung des Entlüftungsventils p der Aufstieg durch Einlassen von Wasser durch Leitung t in das Bojenlager eingeleitet. Das Bojenlager füllt sich in der Folge allmählich mit Wasser und die Boje wird infolge des sich vollziehenden Druckausgleiches frei und kann ihrem Auftrieb folgend an die Wasseroberfläche steigen. Sollte sie zu fest in ihrem Lager sitzen, so kann nach Schliessen des Entlüftungsventils p und Abschliessens der Leitung t durch Einführen von ihm Boot erzeugtem Druckwasser, dessen Druck dann natürlich grösser sein muss als der der [sic] auf der Boje lastenden Wassersäule, ein Herauspressen der Boje bewerkstelligt werden.

Die Geschwindigkeit des Aufstieges kann durch die Scheibe h auf mechanischem Wege oder von Hand beeinflusst werden. An der Wasseroberfläche angekommen, wird der Bojeninsasse ein telephonisches Zeichen geben, worauf das weitere Abwickeln des Kabels durch die auf das Sperrad wirkende Sperrklinke unterbrochen wird. Nach Öffnen des Deckels c2 kann nun das Antennengestänge ausgeschoben und können die nötigen Vorkehrungen für die Einleitung des drahtlosen Verkehrs, Signalgebung usw. getroffen werden. Bei stürmischem Wetter wird der Insasse genötigt sein, die obere Öffnung von innen mittelst der Klappen s wasserdicht zu verschliessen. Erfindung zur Rettung U-Boot

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 R/117b-075720

Samstag, 24. März 1917 – Kontaktaufnahme ohne Smartphone

1917 mussten die Jugendlichen noch ohne Smartphone und Social Media wie Facebook oder WhatsApp auskommen. Um sich dem Objekt des Begehrens – einer jungen Dame oder einem jungen Herrn – möglichst diskret zu nähern, war also romantische Kreativität gefragt. Daran fehlte es auch dem mütterlicherseits aus St.Gallen stammenden Ernst Kind, welcher in Zürich die Kantonsschule besuchte, ganz und gar nicht:

Im Telephonbuch spürte ich heraus, dass Margrit Peter wahrscheinlich an der Vogelsangstrasse (No 54) wohnt. Dorthin machte ich heute einen Patrouillengang. Tante Emmy war vormittags von St.Gallen angekommen und ich musste am Nachmittag ihr Köfferchen am Bahnhof holen. Weil es noch nicht vorhanden war, hatte ich gerade Gelegenheit zu meinem Spaziergang. Ich fand das Haus; aber meine geheime Hoffnung, sie bei dieser Gelegenheit zu entdecken, ging nicht in Erfüllung. Ich bin deshalb ein wenig deprimiert weggegangen. (Ich weiss ja zwar gar nicht, ob ich die rechte Adresse gefunden habe; aber es ist ziemlich wahrscheinlich.) Leider hören jetzt die Begegnungen an der Rämistrasse auf, da die Töchterschule schon heute Ferien hat, und während der Ferien ist wahrscheinlich gar keine Möglichkeit eines Antreffens da. Ich wollte, es käme bald wieder zu einer Tanzzusammenkunft, wie man ja ausgemacht hat. Dann würde ich wenigstens wieder mit ihr sprechen können. Das blosse Grüssen auf der Strasse ist doch nicht genug, wenn es mich auch jedesmal freut. – Wie ich schon einmal gemerkt habe: normal ist diese Freude nicht. Wann habe ich je eine solche Freude gehabt, wenn ich einen Menschen grüssen durfte? Aber nicht nur das. Ich träume auf offener Strasse und den ganzen Tag von ihr, und ich male mir auf die farbigste Weise Situationen aus, bei denen sie zeigen könnte, ob ihr auch an mir etwas liegt. Obschon ich es lächerlich finde, freue ich mich an solchen Gedanken und will 2 meiner Hirngespinste festhalten:

Ich komme vom Zeltweg her beim Pfauen ums Eck. Sie kommt die Rämistrasse herunter und ist von mir nur noch einige Schritte entfernt. In diesem Moment fällt ein Schuss. (Irgend ein Wahnsinniger kann geschossen haben.) Der Schuss trifft mich auf die Brust und ich stürze hintenüber. Da springt sie herzu und stützt meinen Kopf in ihrer Hand, bis ich aus meiner Ohnmacht erwache. (Der Schuss kann ja abgeprallt sein.) Ich bin selig und danke ihr. Aber weil ich so schwach bin, führt sie mich nachhause, und dabei kann ich ihr unterwegs erzählen und mit ihr sprechen, worüber ich will, vielleicht gerade über den Egoismus, nachdem sie gerade vorhin meine bittere Ansicht davon durch ihre Tat besiegt hat.

Eigentlich braucht da gar kein Schuss mitzuspielen. Ich brauche ja nur mit dem Velo zu stürzen oder vielleicht, indem ich ein paar durchgebrannte Pferde aufhalte und mich ihnen in die Zügel werfe.

Solche kindische Gedanken können mich wirklich freuen; das ist ganz ungewöhnlich, und ich würde mich überhaupt über die ganze Geschichte schämen und meine Gedanken einfach abschütteln, wenn nicht immer eine so tiefe und süsse Freude daraus entstrahlte, die mich wach hält und meinem Leben ein wenig Sinn gibt, während ich vorher lange keinen dahinter habe finden können.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 073/2.1 (Tagebuch von Ernst Kind, Jg. 1897), P 770 («Offizielles Adressbuch von Gross-St.Gallen 1917». Das Adressbuch umfasste auch die Gemeinden Straubenzell und Tablat, welche bereits vor ihrer Verschmelzung mit der Stadt St.Gallen faktisch mit dieser zusammengewachsen waren; die meisten Haushalte besassen noch keinen Telefonanschluss.)

Maelzerei

Donnerstag, 11. Januar 1917 – Der Architekt repariert noch eine Nähmaschine

Tagebucheintrag von Johann Baptist Thürlemann (1852-1939), Oberbüren:

Donnerstag den 11. Januar 1917

Dunkler, mässig kalter Wintertag. Der Schnee war morgens leicht gefroren. Vormittags beständiges feines Schneien. Südwestwind. Ueber Mittag etwas aufthauend; der Schnee wurde nass. – Auch nachmittags schneite es zeitweilig leicht. Gegen Abend zertheilte sich das Gewölke etwas & stellenweise bemerkte man helle Parthien. Die Temperatur sank etwas. Nacht anfangs wolkig; später mondhell. Gegen Morgen bedeckt.

Morgens von ½ 8 h bis 8 ¼ Uhr war Caroline [Wick, Haushälterin] in der Kirche. –

Ich war vormittags mit schriftlichen Arbeiten beschäftigt. –

Caroline besorgte die Küche, da wir auf heute Ludwig zum Mittagessen eingeladen hatten.

Ludwig erschien um ½ 12 Uhr. Das Mittagessen bestand aus: Zwiebelsuppe mit Bouillon & Ei. Schüblinge mit gebratenen Kartoffeln und Aepfelmus.

Getränk: Kathrein [Malzkaffee] (: ½ Liter vom «Hirschen» – gratis.)

Nach dem Essen rauchten wir eine Cigarre. – Um ½ 2 Uhr kehrte Ludwig in den «Hirschen» zurück.

Nachmittags besorgte ich Büreauarbeiten & reparierte auf Ansuchen der Lydia Scheiwiller (Mietstochter) den zerrissenen Schwungradriemen ihrer Nähmaschine, indem ich die beiden Stücke mit festem Draht zusammenhängte & solid verband.

Abends bereinigte ich mein Tagebuch & las die Zeitungen.

Von 1&2 6 h abends bis ¾ 8 Uhr machten Rosa Scheiwiller, Bäcker’s von Flawyl, mit ihrer kleinen Tochter Frieda & Frau Posthalter Pauline Stolz dahier einen Besuch in der obern Wohnung unseres Hauses – bei Wittwe [sic] Josepha Scheiwiller. Bei ihrer Abreise, ¾ 8 h, unterhielt ich mich einen Augenblick im Hausgang mit ihnen & verabschiedete sie.

Später las ich noch einige Zeit & begab mich um 10 Uhr zu Bette. –

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 035b (Familie Thürlemann zum Hirschen, Tagebücher von Architekt Johann Baptist Thürlemann, 1852-1939) und ZMH 59/011 (Auszug aus Briefkopf: Malzfabrik Rheineck, Hasler & Co., Rheineck und Rorschach, 1916)

Naehmaschine

Dienstag, 9. Januar 1917 – Der Architekt repariert eine Näh-maschine

Tagebucheintrag von Architekt Johann Baptist Thürlemann (1852-1939), Oberbüren:

Dienstag den 9. Januar 1917

Kalter, meist dunkler Tag. Einige Male etwas aufheiternd. Morgens hart gefroren. Tagsüber scharfer, rauher Nordostwind. Nachmittags leicht auftauend. Feucht kalt. – Man war genöthigt 2 Mal einzuheizen. Abends im Westen ziemlich hell. – über dem Horizont gelber Himmel. – Nacht ziemlich bedeckt. Matt mondhell. Gegen Morgen Schneefall.

Ich war heute den ganzen Tag mit Büreauarbeiten beschäftigt.

Mittags wurde ich in die obere Wohnung, zu Frau Scheiwiller gerufen, um eine Reparatur an der Nähmaschine vorzunehmen. Die Fadenspannung war aus ihrer Einrichtung gerathen & die einzelnen Theile hatten sich gelöst. Es erforderte einige Arbeit, um den Mechanismus kennen zu lernen & die einzelnen Theile wieder kunstgerecht einzufügen.

Abends las ich die Zeitungen & begab mich um ½ 10 Uhr zu Bette.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 035b (Familie Thürlemann zum Hirschen, Tagebücher von Architekt Johann Baptist Thürlemann, 1852-1939) und ZMH 02/056 (Quittierkarte, 1913)

Dienstag, 5. September 1916 – Auch die Polizei soll nach fremden Fliegern Ausschau halten

An sämtliche Angehörige des st.gallischen Polizeikorps.

Hiemit bringen wir Ihnen Folgendes zur Kenntnisnahme & Nachachtung:

1. Das Armeekommando hat zur Verhinderung von Grenzverletzungen durch Flieger kriegführender Staaten einen militärischen Meldedienst eingerichtet.

2. Schweizerischen Flugzeugen ist im 7. Territorial-Kreise das Ueberfliegen der Linien Winterthur-Wil-St.Gallen-Altstätten untersagt. Flieger die nördlich dieser Linie beobachtet werden, sind daher mutmasslich Angehörige der kriegführenden Staaten & unverzüglich zu melden.

3. Die Meldung soll telefonisch oder telegraphisch direkt an die Nachrichtensektion des Armeestabes, Bern Telephon Nr. 4601, sowie auch an das Territorial-Kommando VII in St.Gallen oder an das nächste Platzkommando (Frauenfeld, St.Gallen, Herisau) gerichtet werden.

An den Anfang der Meldung ist das Stichwort: Fliegermeldung zu setzen.

St.Gallen, den 5. September 1916.

Das kant. Polizeikommando.

Vergleiche auch den Beitrag vom Freitag, den 31. März 1916.

Die Zeit um den Ersten Weltkrieg war geprägt von technischer Euphorie. Gerade im Flugzeugbau wurde vieles entworfen und ausprobiert. In der Patentsammlung des Staatsarchivs St.Gallen zeugt eine ganze Reihe von Schriften von diesem Erfindungsreichtum.

So liess beispielsweis Gallus Baumann von Bütschwil 1919 ein Fahrendes, schwimmendes und fliegendes Fahrzeug patentieren:

Fahrendes, schwimmendes und fliegendes Fahrzeug

Und für alle, denen das richtige Abheben dann doch etwas riskant erschien, erfand M. Lange in Weesen im gleichen Jahr eine Flugeisenbahn:

Flugeisenbahn

In der Patentschrift heisst es dazu: Der Erfindungsgegenstand ist dazu bestimmt, zwischen bestimmten Orten grössere Lasten mit grösster Geschwindigkeit zu fördern, eventuell ohne Verwendung eines Piloten. Zu den Risiken der Fliegerei steht zu lesen: Durch vorliegende Erfindung soll eine Flugeisenbahn geschaffen werden, welche, die Tragfähigkeit der Luft ausnützend, annähernd die gleiche Schnelligkeit wie das freifliegende Flugzeug besitzt, wobei jedoch die nicht zu beseitigenden gefährlichen Eigenschaften des Flugzeuges, als: Absturz, Überschlagen, Verfliegen, Desorientierung in Wolken und Nebel, Zertrümmerung bei der Landung, Notlandung, starke Beeinflussung des Herzens durch rapid wechselnde Höhe etc., ausgeschaltet werden.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 (Kreisschreiben des Polizeikommandos des Kantons St.Gallen) und ZW 2 L/59-064734 (Abbildung eines Patentanspruchs von Joseph Fleisch, Rorschach, für einen Orientierungsapparat für Flugzeuge von 1913) sowie ZW 2 S/129b-083065 (Patient für ein fahrendes, schwimmendes und fliegendes Fahrzeug) und ZW 2 S/127a-084181 (Patent für eine Flugeisenbahn)

Mittwoch, 5. April 1916 – Auch Krinau wird elektrisch

Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsrates der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke SAK:

[…]

2. Krinau:

Die schon seit Jahren erfolgten Bemühungen zur Einführung der elektrischen Energie in Krinau haben endlich, nachdem ein zur erforderlichen Rendite genügender Abschluss gesichert ist, zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages geführt. Danach erfolgt die Stromabgabe nach lit. C des kant. Strompreisregulativs. Die Anlagekosten betragen ca. Fr. 21‘000.–. Als Ueberschuss für die Amortisation verbleiben 4,7%.

Vertrag und Kreditgesuch werden gutgeheissen.

3. Pumpwerk im Breitfeld, Gemeinde Straubenzell:

Zum Betrieb des neu zu erstellenden Pumpwerkes im Breitfeld ist die Anlage einer Transformatorenstation samt Zuleitung notwendig, welche Anlage ca. 21‘200. — kosten wird. Strompreis und Minimale pro angeschlossene PS [Pferdestärke] sind gemäss dem mit der Gemeinde abgeschlossenen Vertrag normal. Die Jahresminimale beträgt Fr. 8000.–. Für die Amortisation bleibt ein Ueberschuss von 11,9%.

Der Kredit wird erteilt und der Vertrag genehmigt.

[…]

Auf der Ansichtskarte mit der Viehschau in Krinau von 1917 ist auch die neu erstellte Stromleitung (Masten mit Isolatoren) zu erkennen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, B 001/2-1.1 (Protokollauszug) und W 238/08.07-05 (Ansichtskarte von A. Lichtensteiger, Dietfurt)

Freitag, 4. Februar 1916 – Alle Privatautos sind der Armee zu melden

Bekanntmachung

betreffend

Motorwagen.

Vom 2. Februar 1916.

  1. Motorwagen, die aus irgend welchen Gründen bei der kürzlich durch den Automobildienst der Armee angeordneten Zählung nicht vorgeführt worden sind, sind durch ihre Besitzer unverzüglich bei der Leitung des Automobildienstes der Armee in Bern anzumelden. Zur Meldung sind Formulare zu benützen, die beim kantonalen Militärdepartement bezogen werden können.
  2. Vom Tage der Verkündigung der Verfügung an darf niemand, der in eigenem oder einer dritten Namen einen Motorwagen besitzt, sich ohne Erlaubnis der Leitung des Automobildienstes der Armee dieses Besitzes entäussern. (Verfügung des Schweizer. Militärdepartements vom 31. Juli 1914.)
  3. In den Gesuchen um Entäusserung von Motorwagen sind anzugeben: Der neue Besitzer des Wagens mit genauer Adresse; der neue Ort der Verwendung des Wagens.
  4. Wer den in Ziffer 1 und 2 vorliegender Verfügung enthaltenen Weisungen und Verboten zuwiderhandelt, wird gemäss M. O. Art. 213 mit Geldbussen von Fr. 100.- bis Fr. 10,000.-, womit Gefängnis bis zu 6 Monaten verbunden werden kann, bestraft.

St.Gallen, den 2. Februar 1916.

Für das Polizei- und Militärdepartement,

Der Regierungsrat:

Dr. A. Mächler.

Im Kanton St.Gallen gab es im Jahr 1915 total 209 Automobile, 49 Lastautos und 58 Motorräder. Für Versuchsfahrten waren zusätzlich noch 4 Automobilschilder und 4 Motorveloschilder gelöst worden. Die Anzahl dürfte für 1916 nicht wesentlich geändert haben.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. I, Nr. 5, S. 186), ZA 082 (Verzeichnis der bis zum 1. Juli 1915 im Kanton St.Gallen gelösten Automobile und Motorfahrräder), W 061/04.1-08.3-07 (Aktivdienst Füs Bat 80)