Schreiben des Oberförsters betreffend Schutzwaldausscheidungen:
St.Gallen, den 17. Februar 1916.
An das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen.
Bekanntlich ist das schweizerische Departement des Innern der Ansicht, das st.gallische Forstgesetz [sic, Forstgesetz] gestatte nicht, alle Waldungen als Schutzwald zu erklären. Der schweizerische Oberforstinspektor hat sich sodann dahin ausgesprochen, dass dem Wortlaut des Gesetzes Genüge geleistet werde, wenn eine Ausscheidung derart erfolge, dass nur ein kleineres Gebiet als Nichtschutzwald bestehen bleibe. Dieser Anregung zufolge wird nun eine Ausscheidung in der Weise vorgeschlagen, dass aller Wald im Kanton als Schutzwald bezeichnet werden soll mit Ausnahme des bisherigen Nichtschutzwaldes westlich der Strasse Schmerikon-Uznaberg-Bürg-Diemberg. Die Beibehaltung dieser bisherigen Grenze hat den Vorteil für den Staat, dass im Seebezirk nicht Mehrkosten für die Beförsterung erwachsen. Wollte eine Ausdehnung des Schutzwaldgebietes im Seebezirk angestrengt werden, so würde die Strasse Wurmsbach-Wagen-Curtenberg und die Linie Ober-Tegernau-Gemeindegrenze Jona-Eschenbach bis zur Kantonsgrenze die beste Abscheidung bilden. Diese Erweiterung des Schutzwaldgebietes hätte zur Folge, dass die Beförsterungskosten für den Privatwald, also zu Lasten des Staates, um ca. Fr. 400.- jährlich höher zu stehen kämen, als sie gegenwärtig sind. Da dem Bezirksförster triftige Gründe, die eine Aenderung der bestehenden Ausscheidung als notwendig erscheinen lassen, nicht bekannt sind, kann im südwestlichen Kantonsteil der gegenwärtige Bestand der Schutzwaldausscheidung belassen werden.
Um jedoch für den nördlichen Kantonsteil, für welchen die Schutzwalderklärung als dringend bezeichnet worden ist, zum Ziele zu gelangen, wird hiemit beantragt, dem schweizerischen Departement des Innern das Gesuch einzureichen, daselbst den bisherigen Nichtschutzwald als Schutzwald zu erklären.
Anschliessend wird beantragt, dem Gesuche der katholischen Administration, mit dem Kloster Notkersegg, und demjenigen des Klosters Wurmsbach, um die Bewilligung eigener Forstrevierbildung zu entsprechen.
Hochachtend!
Der Oberförster: [ohne Unterschrift]
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.164-1-11 (Text) und ZOF 002/02.06 (Bild aus der Bildersammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg bei Pfäfers, um 1912)