21. August 1916.
Herrn John. Büchel, Schulratspräsident in kath. Lüchingen.
Tit.!
Mit Schreiben vom 18. Dies erbitten Sie Weisungen zur Stellung des Schulrates gegenüber der Schulflucht der vier Schüler:
1.) Ida Bucher, geb. 16. Jan. 1902, jetzt in Heiden.
2.) Hans Ulmer, geb. 23. Nov. 1901, jetzt in Deutschland.
3.) Rosa Künzle, geb. 9. Jan. 1902, jetzt in Churwalden.
4.) Paul Gschwend, geb. 26. Juni 1901, unbekannt wo.
Wir erteilen Ihnen hiemit folgende Weisungen.
Sie wollen gegen diese Schulabsenzen mit aller Strenge einschreiten, nämlich nach Art. 150 und 151 der kant. Schulordnung, Nachtrag vom 10. Mai 1898 und 28. Febr. 1902, sowie ganz gleich wie bei Alpgängerei, siehe den Kleindruck in der beigelegten kantonalen Schulordnung vom 21. Sept. 1899.
Die Inhaber der elterlichen Gewalt in obigen vier Fällen wollen Sie vor Schulrat zitieren und ihnen Art. 150 und 151 nebst den Anmerkungen (Kleindruck) der beigelegten Schulordnung, gedruckt im Jahre 1915, vorlesen und erklären, welche Folgen die Widersetzlichkeit nach sich ziehen werde.
Im einzelnen ist in folgender Weise vorzugehen.
Die betr. Eltern haben beförderlich die Schulausweise beizubringen, dass die genannten Kinder auswärts die Schule besuchen. Ergibt sich daraus, dass letztere weniger Schulzeit haben, als wenn sie in kath. Lüchingen wären, so haben sie bei der Heimkehr die ausgefallene Schulzeit nachzuholen. (Siehe Verordnung über Alpgängerei) auch bei mehr als 15 Altersjahren. Vater Jakob Gschwend ist bei ferneren Schulabsenzen und weiterer ungenügender Auskunft sofort nach Art. 190 des Strafgesetzbuches dem Bezirksammann anzuzeigen.
Die Gemeinderatskanzlei wollen Sie bald darauf aufmerksam machen, dass in derartigen Fällen ohne Kenntnis und Zustimmung des Schulrates keine Heimatscheine und Pässe für das Ausland verabfolgt werden dürfen.
Hochachtend,
Der Regierungsrat:
HScherrer [Unterschrift]
Beilagen.
Es können auf Wunsch noch einige Exemplare verabfolgt werden.
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.130 B 2 (Copie des lettres, Schreiben des Vorstehers des Erziehungsdepartements betreffend Schulflucht von zwei Schülerinnen und zwei Schülern der katholischen Schule Lüchingen) und W 238/03.08-66 (Ansichtskarte von Lüchingen, 1909, mit katholischem Schulhaus, Fotograf unbekannt)