Montag, 17. September 1917 – Patent zur Rettung von Unterseebooten

William Kilian aus St.Gallen hatte am 14. April 1917 ein Patentgesuch eingereicht. Am 17. September gleichen Jahres wurde es publiziert:

Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Vorrichtung, durch welche es Unterseebooten, die infolge von Havarien oder Aufbrauchs ihrer Kraftquelle aus eigener Kraft nicht mehr an die Wasseroberfläche gelangen können, ermöglicht werden soll, mittels einer im Bootskörper gelagerten und befestigten, vom Bootsinnern aus lösbaren, bemannten und mit Signalmitteln ausgestatteten Boje Hilfe herbeizurufen.

[…]

Im Innern der Boje ist ein ausziehbares Antennengestänge q angeordnet, sowie ein Telephonapparat r, der durch eine im Kabel untergebrachte, gesonderte, in der Zeichnung nicht näher dargestellte Leitung mit einem zweiten Apparat im Unterseeboot verbunden ist. 

Im weitern ist in der Boje ein Kasten u angeordnet, in welchem Anschlussklemmen untergebracht [sind], die mit einem Kabelstrang für Starkstrom verbunden sind und mittelst welcher die Überführung von Starkstrom von aussen, z.B. von einem zur Hilfe herbeigerufenen Schiff, in das Unterseeboot ermöglicht werden soll, um im Falle Versagens oder Aufbrauchens der eigenen Kraftquelle eventuell Akkumulatoren laden und Pumpen in Betrieb setzen zu können.

Auch werden im Innern der Boje zweckmässigerweise noch Apparate für Abgabe von Laut- und Lichtsignalen, sowie eine Pumpe untergebracht (in der Zeichnung nicht näher dargestellt).

Damit sich die Boje bei starkem Seegang nicht mit Wasser füllen kann, ist ein weiterer Verschluss vorgesehen, bestehend in zwei Klappen s, die von innen dichtend gegen die Antennenstange gepresst werden können (Fig. 3).

Soll die Rettungsvorrichtung in Funktion treten, so werden sich die Operationen folgendermassen folgen:

Zunächst wird das im Kabelkasten und Bojenlager eventuell vorhandene Wasser durch Öffnen des Entleerungshahnes m und Einführung von Pressluft entfernt. Nach Schliessen von m und Absperren der Pressluftzufuhr kann dann die Türe e und darnach Türe c1 geöffnet werden, so dass der Eintritt in die Boje frei ist. Nach erfolgter Bemannung der Boje werden diese Türen in umgekehrter Reihenfolge wieder wasserdicht verschlossen.

Nachdem die vom Bootsinnern aus bestätigbaren Befestigungsorgane, mittelst welcher die Boje auf dem Fundament a festgehalten wird, gelöst worden sind, wird nach vorheriger Öfnnung des Entlüftungsventils p der Aufstieg durch Einlassen von Wasser durch Leitung t in das Bojenlager eingeleitet. Das Bojenlager füllt sich in der Folge allmählich mit Wasser und die Boje wird infolge des sich vollziehenden Druckausgleiches frei und kann ihrem Auftrieb folgend an die Wasseroberfläche steigen. Sollte sie zu fest in ihrem Lager sitzen, so kann nach Schliessen des Entlüftungsventils p und Abschliessens der Leitung t durch Einführen von ihm Boot erzeugtem Druckwasser, dessen Druck dann natürlich grösser sein muss als der der [sic] auf der Boje lastenden Wassersäule, ein Herauspressen der Boje bewerkstelligt werden.

Die Geschwindigkeit des Aufstieges kann durch die Scheibe h auf mechanischem Wege oder von Hand beeinflusst werden. An der Wasseroberfläche angekommen, wird der Bojeninsasse ein telephonisches Zeichen geben, worauf das weitere Abwickeln des Kabels durch die auf das Sperrad wirkende Sperrklinke unterbrochen wird. Nach Öffnen des Deckels c2 kann nun das Antennengestänge ausgeschoben und können die nötigen Vorkehrungen für die Einleitung des drahtlosen Verkehrs, Signalgebung usw. getroffen werden. Bei stürmischem Wetter wird der Insasse genötigt sein, die obere Öffnung von innen mittelst der Klappen s wasserdicht zu verschliessen. Erfindung zur Rettung U-Boot

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 R/117b-075720

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