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Dienstag, 11. Januar 1916 – Die Regierung sucht neue Finanz-quellen

Am 11. Januar 1916 berief die Regierung des Kantons St.Gallen eine «Konferenz betreffend Schaffung neuer Finanzquellen» ein. Sie fand im Tafelzimmer des Regierungsgebäudes statt und begann morgens um halb neun Uhr. Vertreten waren drei Mitglieder des Regierungsrates und zehn Mitglieder der Budgetkommission des Grossen Rates. Ziel war, die Budgetkommission (und damit das Parlament) mit den Vorschlägen und Ideen des Regierungsrates zur „Sanierung der kantonalen Finanzlage“ vertraut zu machen, ohne dass aber massgebende Beschlüsse gefasst werden sollten oder dass die eine oder andere Seite sich zu etwas verpflichten würde. Die Regierung rechnete per Ende 1916 mit einem Defizit der Verwaltungsrechnung von 2‘074‘000 Franken.

 […]

Zwei unvorhergesehene Ursachen führten hauptsächlich das ausserordentliche Defizit von Fr. 2,074,000 herbei; einmal der Krieg, dessen Einwirkungen vorwiegend die Verwaltungsrechnungen 1915-1916 treffen, und sodann die Zinsengarantie für das Obligationenkapital der Bodensee-Toggenburgbahn. Welche schon in den Jahren 1911, 1912 und 1913 unverhältnismässig bedeutende staatliche Mittel absorbierte und ein Auskommen mit dem Maximalsteuerfuss von 2,5 0/00 [Promille] verunmöglichte, die dann aber infolge des Krieges in den folgenden Jahren noch in ganz bedeutend gesteigertem Masse die Staatskasse belastete. Ohne diese Belastungen würde die Staatsrechnung nicht nur keinen Fehlbetrag, sondern ein Plus aufweisen.

Von den Ausgaben, die ausschliesslich eine Folge des Krieges sind, treten in den Vordergrund die Wehrmännerunterstützungen, welche zu Lasten des Kantons St.Gallen auf Ende 1916 mutmasslich einen Betrag von Fr. 774,000 erreichen werden.

[…]

Der Regierungsrat schlug folgende Massnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vor:

Deckungsmittel:

Schärfere Besteuerung, bleibende, der anonymen Erwerbsgesellschaften, die sachlich durchaus begründet ist.

Erhöhung des Salzpreises. Der Preis des Kochsalzes steht im Kanton St.Gallen unter dem Mittel sämtlicher Schweizerkantone; bei vielen Kantonen beziffert er sich auf 15, 18, 20, 22-25 Rappen pro Kilo, gegenüber 12 Rappen im Kanton St.Gallen; eine Erhöhung auf 16 oder 15 Rp. wäre wohlbegründet.

Besteuerung des Grundstückgewinnes auf Grundlage des früheren grossrätlichen Entwurfes, mit der Abänderung jedoch, dass er als Staatssteuergesetz betrachtet würde und der Anteil des Staates erhöht würde.

Erhöhung der Stempelsteuer. In Aussicht genommen ist eine Stempelsteuer auf Quittungen bei Beträgen über Fr. 50: Unterstellung der Sparkassaguthaben über Fr. 10,000 unter den Wertstempel (5 Rappen von hundert Franken), statt dem bisherigen fixen Stempel von 10 Rappen;

Erhöhung des Wechselstempels von 20 auf 30 Rp. vom [sic] tausend Franken. Die Einwendungen, die gegen den Wechselstempel erhoben werden, sind dem Regierungsrat nicht unbekannt; er ist jedoch der Auffassung, dass ein Satz von 30 Rp. immerhin noch annehmbar wäre und wohl kaum eine derartige Abwanderung des Geschäftes zur Folge hätte, wie da und dort befürchtet wird.

Frachtstempel: Erhöhung von 5 auf 10 Rp.

Bazarsteuer: Sachlich wird die Steuer begründet durch eine doch unmässige Konkurrenz der Grossbazare [Warenhäuser] gegenüber den Detailgeschäften, und es ist ja nicht zu verkennen, dass diese Geschäfte im allgemeinen durch gewisse äussere Empfehlungsmittel das Publikum anzulocken in der Lage sind und vermöge ihres grossen Umtriebes eine erhöhte Besteuerung ertragen. Anderseits verhehlen wir uns nicht, dass volkswirtschaftlich auch gegenteilige Gründe angeführt werden können.

Alle diese Finanzquellen sind jedoch nicht ergiebig genug, dass sie die in Aussicht genommenen Fehlbeträge der Verwaltungsrechnung für die nächsten Jahre decken könnten.

Es muss daher nicht nur für die Deckung des Defizites pro 1916, sondern auch für die Folgezeit, jedenfalls für die nächsten 5 Jahre, eine Mehrbelastung der Bürgerschaft, hauptsächlich auf dem Wege der direkten Steuern Bedacht genommen werden, wobei neben den natürlichen Personen auch eine entsprechende Mehrbelastung der anonymen Gesellschaften vorgesehen ist.

[…]

Es ist im Regierungsrate auch die Frage der Einführung der amtlichen Inventur in allen Todesfällen geprüft worden. Es ist nicht zu verkennen, dass eine amtliche Inventur die Möglichkeit bieten würde, den vorhandenen Vermögensbesitz allgemein besser zu erfassen und damit die Ergi[e]bigkeit der Steuern erheblich zu fördern. Dagegen ist auch geltend gemacht worden, dass der Versuch der Einführung der amtlichen Inventur unter Umständen das ganze Finanzprogramm gefährden würde.

[…]

In der nachfolgenden Diskussion wiesen die Vertreter des Parlaments darauf hin, dass man nicht nur die Einnahmen erhöhen, sondern auch sparen und gegebenenfalls auf die Umsetzung neuer Projekte (z.B. die vorgeschlagene Korrektion und Güterzusammenlegung im Saxerriet) verzichten solle.

Der Regierungsrat wird nun die Erklärungen und Meinungsäusserungen der Konferenz zur Kenntnis nehmen und nach abschliesslicher Beratung die von ihm als notwendig und opportun erachteten Anträge und Beschlüsse zuhanden des Grossen Rates fassen.

Unter Verdankung der offenen und sachlichen Aussprache der Büdgetkommission wird die Sitzung um 12 ¼ Uhr geschlossen.

Der Protokollführer:

Zäch, Dep. Sekr. [B. Zäch, Departementssekretär]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.155-2-03 (Text) und W 248/82 (Bild aus St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 14, 08.04.1916, S. 231)