Sonntag, 3. Dezember 1916 – Für 1917 geplant: Ein Turntag „im einfachsten Rahmen und ohne jedes festliche Gepräge“

Der 3. Dezember war ein Sonntag. Der Vorstand traf sich um neun Uhr vormittags im „Schützengarten“ in St.Gallen zu einer kurzen Sitzung von 50 Minuten. Anschliessend fand die Abgeordnetenversammlung des Verbandes statt.

[…]

II. Kantonaler Anlass 1917.

Kantonaloberturner Tobler legt ebenfalls das Referat über diesen Gegenstand vor.

Mit einem Rückblick auf das letzte Kantonalturnfest 1914 in Altstätten wird zunächst darauf hingewiesen, dass bei den gegenwärtig ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen an eine gleiche Durchführung des kantonalen Anlasses nicht zu denken sei. Dagegen soll, sofern es die Verhältnisse erlauben, ein kantonaler Turntag im einfachsten Rahmen und ohne jedes festliche Gepräge in Aussicht genommen werden.

Das Arbeitsprogramm wird vor allem Sektionsturnen – dreiteilig –, dann Kunst-, National- und volkstümliches Turnen umfassen und Schlusswettkämpfe im Spiel. Dem Sektionswetturnen dient das kantonale, bezw. eidgenössische Festreglement als Grundlage; Kunst- und Nationalturnen sind als 10teilige Wettkämpfe gedacht; ferner neben einem Solchen im volkstümlichen Turnen in der gleichen Gattung ein Solcher mit nur 6 Faktoren, der den Anfängern dienen soll. Das volkstümliche Turnen im Zehnkampf sieht vor:

1. Schnellauf 100 m in 13 Sek. Differenz 1/5 Sekunde    
2. Steinheben 20 kg. 10x l.u.r. abwechselnd    
3. Steinstossen aus Anlauf 33 1/3 & 6 m Differenzmass 15 cm
4. Kugelstossen 7 ¼ kg 10 m 20 cm
5. Hochsprung 1.40 m über eine Latte 5 cm / 2 Punkte
6. Weit- oder Dreischrittsprung 5 m, bezw. 10 m 20 bezw. 30 cm
7. Tauklettern 8 m – 12 Sekunden Zeit 2/5 Sekd.
8. Kugelwerfen 5 kos. [sic] 12 m 30 cm
9. Schleuderballwerfen 40 m 1 m
10. Hindernislauf 100 m 15 Sek. Zeit 1/5 Sekunde

Die Bekanntgabe der Übungen soll 3 Monate vor dem Turntag erfolgen, der übrigens so zu organisieren ist, dass die Bewältigung der Arbeit an einem Tag möglich ist.

Für das Kampfgericht, das in einigen Abteilungen in doppelter Anzahl nötig werden dürfte, werden zunächst Vorschläge der Sektionen eingeholt werden; die Wahl selbst wird der Urabstimmung vorbehalten. Die Frage, ob im Zehnkampf des volkstümlichen Turnens eine Maximalnote oder die unbegrenzte Wertung im Sinne der Höchstleistungen angesetzt werden soll, wird der Abgeordneten-Versammlung selbst zur Entscheidung überlassen. Alles weitere jedoch soll dem Kantonalvorstand zur Erledigung übertragen werden. Die Anträge lauten:

1. Es sei von der Abhaltung eines Kantonalturnfestes pro 1917 Umgang zu nehmen.

2. Der Vorstand wir beauftragt, insofern es die Verhältnisse erlauben, einen kantonalen Turntag im Sinne vorstehender Ausführungen im einfachsten Rahmen ohne jedes festliche Gepräge durchzuführen und erteilt ihm die hiefür notwendigen Kompetenzen. Der Vorstand ist auch mit diesen Formulierungen einverstanden; der Vorsitzende verdankt diese Arbeiten und erkennt damit auf Schluss der Sitzung um 9.50.

Der Aktuar:

R. Sinkwitz

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 090 (Kantonalturnverband St.Gallen, Auszug aus dem Protokoll des Vorstands) und ZMH 64/389 (Auszug aus einer Quittierkarte, 1906)